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Vorwort Teil: Die Franz von Liszt- Schule bis zum Tode Franz von Liszts im Jahr

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort 5

1. Teil: Die Franz von Liszt- Schule bis zum Tode Franz von Liszts im Jahr

1919 19

A. Vorüberlegungen 19

I. Zur Entstehung der kriminalpolitischen Vorstellungen Franz von

Liszts 19

1. Die wissenschaftlichen Strömungen 19

2. Die Sprache Franz von Liszts 20

3. Die Entwicklung Franz von Liszts 20

II. Zu den Bedingungen bei der Verbreitung der kriminalpolitischen

Vorstellungen um 1900 22

1. Die soziale Situation und das Ansteigen der Kriminalität 22 2. Die Ausrichtung des Strafrechts und die Auffassung vom

Verbrechen 23

III. Der Wandel im Staatsverständnis und die Übertragung dieser

Gedanken auf das Strafrecht 24

B. Die „moderne", „jungdeutsche" Schule: Die neuen Aufgaben und

Methoden der Strafrechtswissenschaft aus der Sicht von Franz von Liszts 25 C. Das kriminalpolitische Programm: Die Entfaltung Franz von Liszts

innerhalb der gestellten Aufgaben 27

I. Die Auffassung von der Strafe 28

1. Die Zweckstrafe 28

2. Die Begrenzung der Zweckstrafe 28

a) Die notwendige Strafe 29

b) Die Strafe - ein Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität 29

c) Die Objektivierung 30

d) Das Strafrecht und die Straftatvoraussetzungen 30 II. Die „soziologische" Schule: Die Ursachen des Verbrechens 32

1. Die deterministische Auffassung 32

2. Das Verbrechen als notwendiges Produkt von gesellschaftlichen

Verhältnissen und individueller Eigenart 33

III. Die Einteilung der Verbrecher: Franz von Liszts Tätertypologie 35

7

(2)

IV. Die Strafzumessung 36 1. Die Gesinnung des Täters als Ausgangspunkt 37

2. Die richterliche Strafzumessung 38

V. Die wissenschaftliche Fundierung der politischen Forderungen 39

VI. Die Sanktionen 42

1. Die Freiheitsstrafe 42

a) Ihre Bedeutung 42

b) Die kurze Freiheitsstrafe 43

c) Der Vollzug 44

aa) Die allgemeine Ausgestaltung des Vollzugs 44

bb) Die Behandlung der Tätergruppen 45

(1) Die Sicherung des unverbesserlichen

Zustandsverbrechers 45

(2) Die Besserung des besserungsbedürftigen

Verbrechers 46

(3) Die Abschreckung des nicht besserungsbedürftigen

Verbrechers 47

2. Die bedingte Verurteilung (Aussetzung der Strafvollstreckung) 48

3. Die Geldstrafe 49

V. Die Vorschläge hinsichtlich des Jugendstrafrechts 49 1. Die Ursachen der jugendlichen Kriminalität 49

2. Die Forderungen 50

a) Die Heraufsetzung und Erweiterung der

Strafmündigkeitsgrenze 50

b) Der Vollzug 51

c) Die Betreuung der Jugendlichen 51

d) Weitere Änderungen 52

D. Die kriminalpolitische Praxis: Die Franz von Liszt- Schule und die

Strafgesetzreformen bis zum Tode Franz von Liszts 1919 53

I. Impulse der Annäherung 53

1. Der 20. Deutsche Juristentag 1902 - Das Gutachten Franz von

Liszts 53

2. Das wissenschaftliche Komitee zur Rechtsvergleichung 54 II. Die Entwürfe zum Strafgesetzbuch im Hinblick auf die

kriminalpolitischen Forderungen Franz von Liszts 55

1. Der Vorentwurf von 1909 55

2. Der Gegenentwurf von 1911 59

3. Die Entwürfe von 1913 und 1919 unter Ausschluss Franz von

Liszts 62

a) Der Entwurf von 1913 63

(3)

b) Der Entwurf von 1919 64 III. Die Entwürfe zum Strafgesetzbuch im Hinblick auf die Forderung

der Sicherung des Gewohnheitsverbrechertums nach Franz von

Liszt 65

1. Der Vorentwurf von 1909 65

2. Der Gegenentwurf von 1911 66

Exkurs: 67

I. Das allgemeine Verhältnis von Strafe und Maßregeln im Konzept

Franz von Liszts 67

II. Die Auffassung Franz von Liszts über das Verhältnis von

Sicherungsstrafe und Verwahrung im Besonderen 68

1. Die Zurechnungsföhigkeit 68

2. Die Zurechnungsfähigkeit als Grenze zwischen Strafe und

Verwahrung 69

3. Die Entwürfe von 1913 und 1919 71

E. Die Begründung und Entwicklung der Franz von Liszt- Schule 72

I. Das kriminalistische Seminar 72

II. Die Verbreitung der Ideen - Die IKV und die ZStW 73 III. Der kriminalpolitisch aktive Schülerkreis Franz von Liszts 74

1. Gustav Radbruch (1878 - 1949) 75

2. Eberhard Schmidt (1891 - 1977) 75

3. Eduard Kohlrausch (1874 - 1948) 76

4. Moritz Liepmann (1869 - 1928) 76

5. Franz Exner (1881 - 1947) 77

2. Teil: Die Franz von Liszt- Schule bis zum Ende der Weimarer Republik 78

A. Vorüberlegungen 78

I. Die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen

Bedingungen für die legislative Umsetzung der Entwürfe 78 1. Die wirtschaftliche und politische Ausgangslage 78

a) Die Phase von 1919 - 1923 78

b) Die Phase von 1924 - 1929 79

c) Die Phase von 1929 - 1933 79

2. Das Aufeinandertreffen der Generationen 79 II. Die Wandlung des Staatsverständnisses und die Einflüsse dieser

Gedanken auf die strafrechtlichen Reformen 80

III. Die Debatte über den Verlust des Vertrauens in den Richter 81

IV. Der Wandel in der Strafrechtspraxis 83

(4)

B. Die Reformen 85 I. Die gesetzlichen Reformversuche - Die Entwürfe 85

1. Der Entwurf von 1922 85

2. Der Entwurf von 1925 - Der Entwurf von 1922 nach der Vorlage

im Reichskabinett 89

3. Der Entwurf von 1927 - Der Entwurf nach der Reichsratsvorlage

im Jahre 1924 91

4. Der Entwurf von 1930 - Der Entwurf nach der Reichstagsvorlage

im Jahre 1927 93

II. Die Entwürfe zum Strafgesetzbuch im Hinblick auf die Forderung der Sicherung des Gewohnheitsverbrechertums 94

1. Der Entwurf von 1922 94

2. Der Entwurf von 1925 95

3. Der Entwurf von 1927 96

4. Der Entwurf von 1930 96

C. Die Teilreformgesetzgebung 97

I. Der Inhalt 97

1. Das „Gesetz über beschränkte Auskunft aus dem Strafregister

und die Tilgung von Strafvermerken" 97

2. Das „Gesetz zur Erweiterung des Anwendungsgebiets der Geldstrafe und zur Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafen"

und das „Geldstrafengesetz" 98

3. Das „Jugendgerichtsgesetz" 98

II. Die Bewertung durch die Franz von Liszt- Schüler 99 D. Die Franz von Liszt- Schule und die einsetzende Wende in der

Strafrechtsreformbewegung - Die Reformgegnerschaft 100 I. Die „Deutsche Strafrechtliche Gesellschaft" 100

1. Ihre Gründung im Jahre 1925 100

2. Die Reaktionen auf die Gründung 102

II. Die Gegenbewegung zum Reformprogramm der Franz von Liszt-

Schule 103

1. Die Gegenreformbewegung 104

2. Die IKV - Tagung im Jahre 1932 105

3. Die Kritik an der Reformbewegung Franz von Liszts 106 a) Das liberalistische Gedankengut und die „Verweichlichung"

des Strafrechts 106

b) Die Forderungen 107

aa) Die Berücksichtigung der „neuen Geistesströmung" 107 bb) Die Neuausrichtung des Strafzwecks 108

(5)

4. Die Entgegnung der Franz von Liszt- Schüler auf die Kritik 109

a) Der Vorwurf des Liberalismus 109

aa) Die liberale Seite 109

bb) Die Vorwürfe als „Missverständnis" 110 b) Der Eindruck der Milde - Die Beurteilung durch die Franz

von Liszt- Schüler 111

E. Die Bedeutung der Parteizugehörigkeit innerhalb der Franz von Liszt-

Schule 112

Exkurs: Der zunehmende Einfluss der Parteien seit der Zeit um 1900 112 I. Die Diskussion um den Entwurf aus dem Jahre 1922 114 II. Die politische Zuordnung des kriminalpolitischen Konzepts 116 F. Die einseitige Hinwendung zur Kriminalbiologie 116 I. Der Stufenvollzug und seine Auswirkungen auf die Gefangenen 117

II. Die Kriminalbiologische Gesellschaft 118

III. Der Begriff der Kriminalbiologie 119

1. Die Konzentration der Kriminalbiologie auf die Erbbiologie 119

2. Die Rolle der Kriminalsoziologie 119

IV. Die Vorstellungen der Gegenreformbewegung von der

Kriminologie 120

3. Teil: Die Franz von Liszt- Schule in der Zeit des Nationalsozialismus 121 A. Der nationalsozialistische Staat und sein Strafrecht 121

I. Die wesentlichen Prinzipien 121

II. Der Strafzweck 122

III. Die Nutzung der Kriminalitätslage: Die Zunahme des

„Gewohnheitsverbrechertums" 124

B. D as „T äterstrafrecht'' 125

I. Die Gefahr der Verwechselung 125

Exkurs: Die Bedeutung der Ehrenstrafe 127

II. Zwei wesentliche Merkmale 128

1. Der „normative Tätertyp" im Tatbestand 128

2. Der Wegfall rechtsstaatlicher Grenzen 130

a) Die Straftatvoraussetzungen 130

b) Der sittliche Rechtsbruch 131

C. Die Situation der Franz von Liszt- Schule 132

I. Die personelle Aufstellung 132

II. Die organisatorische Aufstellung: Die Auflösung der IKV 134

(6)

D. Die gesetzlichen Umsetzungen und Reformvorhaben 136 I. Das „Gesetz über gefährliche Gewohnheitsverbrecher" vom

24.11.1933 136

1. Die Vorschriften 136

a) Die inhaltliche Regelung 136

aa) Die StrafVerschärfung nach § 20 a 136 bb) Die Sicherungsverwahrung nach § 42 e 137 b) Der Vergleich mit den vorherigen Entwürfen 138

2. Die Bewertung 138

a) Durch die Franz von Liszt- Schüler 140

b) Durch die Nationalsozialisten 141

3. Die Anwendungspraxis und die gesetzliche Entwicklung 142

II. Die Reformversuche - Die Entwürfe 144

1. Der „Referentenentwurf' vom September 1933 145 2. Der „Entwurf eines deutschen Strafgesetzbuchs" von 1933/1934 146 3. Die folgenden Vorabdrucke der Entwürfe von Mai 1935 bis Juli

1936 148

4. Der „Entwurf eines deutschen Gesetzbuches" vom Dezember

1936 149

5. Der weitere Verlauf der Reformversuche 150 E. Die Ausrichtung der Kriminologie und ihre Nutzbarkeit für die

nationalsozialistische Ideologie 151

F. Die Rolle Franz von Liszts 154

I. Die Gefahren im Konzept Franz von Liszts 154 II. Die Annahme einer Mitverantwortung Franz von Liszts 157 4. Teil: Die Franz von Liszt- Schule in der Besatzungszeit von 1945 - 1949 161 A. Die Entnazifizierung in den Besatzungszonen 161 I. Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen und Urteilen 161 II. Die geplante Reformierung des Jugendgerichtsgesetzes und des

Strafgesetzbuches 163

III. Die personelle „Erneuerung" 164

B. Der Werdegang der Franz von Liszt- Schüler 167

(7)

5. Teil: Die Franz von Liszt- Schule während der kriminalpolitischen

Strömungen in Westdeutschland 170

A. Die kriminalpolitische Strömung von 1949 bis 1965 170

I. Vorüberlegungen 171

1. Das Verständnis von der Rolle Franz von Liszts bei der

Beantwortung von Grundsatzfragen des staatlichen Strafens 171 2. Die gesetzliche Regelung des Strafrechts und die Lage der

Kriminalität 174

3. Die parteipolitischen Verhältnisse 175

II. Die gesetzliche Reformierung und die Entwürfe eines neuen

Strafgesetzbuches 17 6

1. Die gesetzlichen Teilreformen 177

a) Das 3. Strafänderungsgesetz vom 4.8.1953 177 b) Das Jugendgerichtsgesetz vom 4.8.1953 178 2. Die Arbeiten an einem Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches 180

a) Der Beginn der gesetzlichen Reformarbeiten - Der Weg zum

Entwurf von 1962 180

b) Der Entwurf von 1962 182

aa) Die Regelungen des Sanktionenrechts 182 bb) Die Regelungen zur Sicherung des „Hangtäters" 186 cc) Die Kontinuitätslinie der inhaltlichen

Auseinandersetzungen in den Entwürfen seit 1909 187 c) Die Reaktionen auf die kriminalpolitische Konzeption des

Entwurfs von 1962 188

aa) Der weitere Weg des Entwurfes und die Stellungnahmen der Parteien zum kriminalpolitischen Konzept 189 bb) Der Standpunkt der Strafrechtswissenschaft 191

III. Der Stand der Kriminologie 195

1. Das Festhalten an bisherigen Erklärungsansätzen in

Wissenschaft und Praxis 195

a) Das Anlage- Umwelt- Modell vor dem Hintergrund des

Rechtsfolgensystems 197

b) Die Kriminalbiologische Gesellschaft 198

2. Die Anfange einer kriminologischen Neuorientierung in der

Wissenschaft u m 1960 199

a) Die Deutsche Kriminologische Gesellschaft 199 b) Das beginnende Interesse an soziologischen

Erklärungsansätzen 200

c) Die Öffnung des Anlage- Umwelt- Modells 202

(8)

IV. Ein Exkurs: Die „defense sociale" 204 B. Die kriminalpolitische Strömung von 1965 bis 1980 207 I. Vorüberlegungen-Die Zeit des Wandels in Politik und Gesellschaft 207 1. Die Veränderung der politischen Rahmenbedingungen 207

2. Der gesellschaftliche Umbruch 208

3. Die Einschätzung der Lage der Kriminalität und der „Inneren

Sicherheit" 209

II. Die Lage der gesetzlichen Gesamtreform 210

1. Die Ausweitung der Kritik am Entwurf von 1962 seitens der

Jüngeren" Strafrechtswissenschaft 211

a) Die Fortsetzung grundsätzlicher Kritik an dem Entwurf von

1962 211

b) Der Alternativ- Entwurf- Die Formulierung von Vorschlägen 214 aa) Die Regelungen des Rechtsfolgensystems 214 bb) Zur Bedeutung der Reformbewegung um Franz von Liszt 217

(1) Die Bedeutung der Ideen Franz von Liszts bei der

kriminalpolitischen Grundkonzeption 219 (2) Die Unterschiede bei der konkreten Ausgestaltung der

Rechtsfolgen 220

2. Das politische Schicksal des Entwurfs von 1962 - Das schrittweise Abrücken der Parteien von seinem

kriminalpolitischen Konzept 221

a) Die Arbeiten an dem Entwurf von 1962 unter der

Regierungskoalition CDU/CSU und FDP 222

b) Die Arbeiten an dem Entwurf von 1962 unter der Großen

Koalition 224

c) Die endgültige Absage an das kriminalpolitische Konzept des Entwurfs von 1962 - Der zunehmende Einfluss des

Alternativ- Entwurfes von 1966 225

III. Die Strafrechtsreformgesetze 227

1. Das 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25.6.1969 228 2. Das 2. Strafrechtsreformgesetz vom 4.7.1969 231 3. Die Auswirkungen auf die Strafrechtspraxis 232 IV. Die Reformierung des Strafgesetzbuches in der Öffentlichkeit 233

1. Der Einbezug der Öffentlichkeit bei der Reformierung des

Strafgesetzbuches 234

2. Der Standpunkt der Bevölkerung bei bedeutenden

kriminalpolitischen Themen 235

(9)

V. Die kriminologische Forschung 236 1. Von der „Kriminalbiologischen Gesellschaft" zur „Gesellschaft

für die gesamte Kriminologie" 238

2. Der Faktor der „Umwelt" und der „Anlage" 238 3. Der Etikettierungsansatz und seine Auswirkungen auf das

Grundkonzept der Resozialisierung 240

VI. Die Änderung des Strafvollzugsziels - Die Reformierung des

Strafvollzugs und ihre Grenzen bei der praktischen Umsetzung 242 C. Die kriminalpolitische Strömung von 1980 bis 1990 249

I. Vorüberlegungen 249

1. Die liberal- konservative Koalition 250

2. Die wirtschaftlichen Bedingungen und die gesellschaftlichen

Veränderungen 250

a) Die wirtschaftliche Ausgangslage 251

b) Die Veränderungen in der Gesellschaft 251 c) Die Frage nach der Rolle des Staates 254 II. Die Prämissen der praktischen Kriminalpolitik 256

1. Die Neuentdeckung des Opfers - Gleichzeitiges Abwenden vom

Täter? 256

a) Das Opfer im Blickfeld der Gesetzgebung und

Opferschutzorganisationen 257

b) Verbrechensfurcht und opferbezogene Prävention 259 2. Die Erweiterung der Diversionsmaßnahmen und der Vorrang

ambulanter Sanktionen 261

a) Der kriminalpolitische Hintergrund 263

b) Die Gefahr: Diversion als Kontrollerweiterung 266 c) Die gesetzliche Regelung: Das 1. JGGÄndG vom 30.8.1990 267 III. Das Stichwort der „neoklassizistischen" Kriminalpolitik 268

1. Die Anfange des „Neoklassizismus" in den USA und

Skandinavien 268

2. Die Beschäftigung mit der „neoklassizistischen" Strömung in

Deutschland 271

a) Die Auseinandersetzung mit der „neoklassizistischen"

Behandlungskritik 271

aa) Die Schwierigkeiten einer Übertragung auf die deutsche

Praxis 271

bb) Die Diskussion über die zu ziehenden Konsequenzen 273 b) Die Neuentdeckung der positiven Generalprävention 276

IV. Die kriminologische Forschung 280

1. Die inhaltlichen Schwerpunkte 280

(10)

2. Zwischen Kriminalsoziologie, Kriminalbiologie und

Soziobiologie 281

3. Die Diskussion um die „Staatskriminologie" 283 Exkurs: Die Rezeption des kriminalpolitischen Programms Franz von Liszts

in der Deutschen Demokratischen Republik 285

A. Vorbemerkungen zum Strafrecht in der DDR 286

I. Die Verflechtung von Recht und Politik 287

II. Die „allgemeine" und die „konterrevolutionäre" Kriminalität 289

III. Das Lagebild der Kriminalität 291

B. Die allgemeine Auseinandersetzung mit der Franz von Liszt- Schule 293

I. Die Kritik 293

II. Die sozialistische Sicht auf die strafrechtliche Entwicklung in der

Vergangenheit 297

1. Das Verhältnis der Franz von Liszt- Schule zur

anthropologischen und klassischen Schule 297 2. Die Verbindung der Franz von Liszt- Schule mit dem

nationalsozialistischen Strafrecht 298

3. Die Wertung der strafrechtlichen Entwicklung in

Westdeutschland 300

C. Die gesetzlichen Reformen bezüglich des Sanktionensystems 302

I. Das neue Strafgesetzbuch vom 1.7.1968 304

1. Die Grundsätze des sozialistischen Strafrechts 304

2. Die Sanktionen 306

a) Die Strafen ohne Freiheitsentzug 308

b) Die Strafen mit Freiheitsentzug 310

c) Zu den besonderen Bestimmungen für Jugendliche 313 D. Zu den Kriminalitätsursachen im sozialistischen Staat 314

I. Zur sozialistischen Kriminologie 315

II. Die Bedeutung des Erklärungsmodells Franz von Liszts 320 1. Die Franz von Liszt- Schule als Teil der bürgerlichen

Kriminologie 321

2. Die Ablehnung der Anlage- Umwelt- Formel der Franz von

Liszt- Schule 323

E. Der Strafvollzug 326

I. Das Strafvollzugsgesetz vom 7.4.1977 328

II. Die Ansichten über die strafvollzugsrechtlichen Vorstellungen der

Franz von Liszt- Schule 331

(11)

D. Die kriminalpolitische Strömung von 1990 bis 2000 333

I. Vorüberlegungen 333

1. Die Auseinandersetzung um die Sicherheit vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und sozialer Bedingungen 333 2. Die Befriedigung der Sicherheitsbedürfnisse auf dem Gebiet der

Kriminalpolitik 337

II. Die kriminalpolitische Praxis 339

1. Die inhaltlichen Schwerpunkte 339

a) Die Bekämpfung von Kriminalität durch sektorale

Strafausweitung - Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen

im Überblick 340

b) Integrative und repressive Kriminalprävention in der Praxis 342 2. Das Rechtsfolgensystem: Die Änderungen im Zuge des

Verbrechensbekämpfungsgesetzes sowie des „Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualstraftätern und anderen gefahrlichen

Straftaten" 345

3. Das Zusammenspiel von Repression und Prävention 347 III. Zu den Vorschlägen zur Reformierung der Sanktionen und ihre

kriminalpolitische Einordnung 350

1. Die Gesetzesvorschläge zur Veränderung des Jugendstrafrechts 352 2. Die Gesetzesvorschläge bezüglich des Erwachsenenstrafrechts 356 IV. Die Frage nach der wissenschaftlich fundierten Kriminalpolitik 362

E. Der kriminalpolitische Abschnitt seit 2000 364

I. Vorüberlegungen 364

1. Die kriminalpolitischen Vorhaben der regierenden Parteien 365 a) Die Pläne für die Legislaturperiode von 1998 bis 2002 365 b) Die Pläne für den Abschnitt von 2002 bis 2005 367 c) Die Pläne für die Legislaturperiode von 2005 bis 2009 369

d) Die Pläne seit 2009 370

2. Präventives Sicherheitsdenken in der Rechtspolitik - Die

Bekämpfung von Terror 3 71

II. Die praktische Kriminalpolitik 372

1. Die Gesetzgebung im Bereich der Sicherungsverwahrung 373 a) Die Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung 374 b) Die Einfuhrung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung bei

Heranwachsenden 375

c) Die Einfuhrung der nachträglichen Sicherungsverwahrung 376 d) Die Einfuhrung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei

Verurteilungen nach Jugendstrafrecht 377

(12)

2. Weitere Reformvorhaben im Bereich des Sanktionensystems im

Erwachsenen- und Jugendstrafrecht 378

3. Die Situation des Strafvollzugs 381

III. Einige Betrachtungen zur kriminalpolitischen Stimmungslage 385 1. Der Rückzug des Sozialstaates - spürbar im Bereich der

Kriminalpolitik 386

2. Das „Feindstrafrecht" in der strafrechtswissenschaftlichen

Diskussion 388

3. Die Forschungen der Neurophysiologie 389

4. Eine Zusammenschau: Sicherheitsdenken und die Ausgrenzung von „unverbesserlichen" Straftätergruppen 395 F. Ein Ausblick: Sind gegenläufige Strömungen in der Kriminalpolitik in

Sicht? 399

I. Die Entscheidungen des EGMR zur Sicherungsverwahrung 400 II. Tatsächliche und rechtliche Folgen der Entscheidungen des EGMR 402 1. Zu den Entlassungen von Sicherungsverwahrten 403 2. Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der

Sicherungsverwahrung vom 22.12.2010 404

a) Die neuen Regelungen über die Sicherungsverwahrung und

Führungsaufsicht 404

b) Das „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch

gestörter Gewalttäter" 407

3. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 409 6. Teil: Eine abschließende Betrachtung zur Rezeption Franz von Liszts 411

Literaturverzeichnis 417

Referenzen

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