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Berufsförderungs-werk Dresden Zentrum für beruf-liche Rehabilitation

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obliegt in jedem Fall dem Arzt, der hierbei als Sachwalter der Interessen des verstorbenen Patienten zu sehen ist. Der Arzt muss sich stets fragen, ob der Patient, wäre er noch am Leben, seine Einwilligung zur Offen- barung geben würde.

Letztlich spiegeln sich in der Reali- sierung der Einsichtsrechte stets die allgemeinen (auch postmortalen) Persönlichkeitsrechte der Patienten wider. Die hierzu erforderlichen Ent- scheidungen der Ärztinnen und Ärz- te erfordern daher der besonders

gewissenhaften Berücksichtigung und Beachtung der Patienteninteres- sen. Die Entscheidungen sollten ebenfalls in die Patientendokumenta- tion aufgenommen werden.

Dr. jur. Alexander Gruner Komm. Leiter der Rechtsabteilung

Medizinrecht

468 Ärzteblatt Sachsen 9 / 2007

Berufsförderungs- werk Dresden Zentrum für beruf- liche Rehabilitation

Aus ihrer Praxis wissen die Ärzte, dass Krankheiten oder Unfälle zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führen kön- nen. Für die betroffenen Menschen ist es dann sehr hilfreich, wenn ihnen neue berufliche Perspektiven aufge- zeigt werden können. Denn laut Sozialgesetzbuch IX haben in unse- rem Land gesundheitlich Geschädig- te nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation ein Recht auf eine be- rufliche Neuorientierung, wenn durch Krankheit oder Unfall eine Beein- trächtigung vorliegt, die eine Wie- deraufnahme des erlernten Berufes oder der ausgeübten Tätigkeit nicht mehr erlaubt. Es gilt der Leitsatz

„Reha vor Rente“. Bedingt durch die demografische Entwicklung wird der Arbeitsmarkt qualifizierte Fachkräfte auch wieder zunehmend benötigen!

In Deutschland gibt es nach § 35 SGB IX anerkannte Einrichtungen für eine berufliche Rehabilitation – 28 Berufsförderungswerke, die insge- samt über rund 15.000 Ausbildungs- plätze verfügen und damit Qualifizie- rungen in unterschiedlichsten Beru- fen anbieten. In Sachsen existieren zwei Berufsförderungswerke, und zwar in Dresden und Leipzig.

Die Finanzierung einer beruflichen Rehabilitation übernehmen die Reha- bilitationsträger (zum Beispiel Ren- tenversicherung, Agentur für Arbeit, ALG-II-Träger, Berufsgenossenschaf- ten), bei denen die Betroffenen ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe entsprechend SGB IX stellen.

Gegenwärtig absolvieren im Berufs- förderungswerk Dresden 579 Teilneh- mer eine berufliche Rehabilitation.

Sie erlernen entweder während einer 2-jährigen Ausbildung einen neuen Beruf oder erwerben kürzere modu- lare Qualifizierungen, die an die bis- herige Berufskarriere anknüpfen oder ihnen eine andere Tätigkeit ermögli- chen. Ziel ist der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben.

Bereits im Vorfeld der eigentlichen beruflichen Reha klären Ärzte, Psy- chologen und Ausbilder des Berufs- förderungswerkes Dresden gemein- sam mit dem Betroffenen im Rahmen eines Reha-Assessments die berufli- che Eignung und erarbeiten so eine Perspektive für den Neustart in Beruf und Gesellschaft. Der Medizinische Fachdienst begutachtet dazu anhand von Vorbefunden oder Reha-Entlas- sungsberichten sowie einer Ganzkör- peruntersuchung die gesundheitliche Tauglichkeit.

Die sich anschließende Qualifizierung im Berufsförderungswerk Dresden wird von Fachdiensten unterstützt:

Mediziner, Psychologen, Physio-/Sport- therapeuten und Sozialpädagogen begleiten die Rehabilitanden. Zu Be- ginn wird in einem individuellen Förderprogramm festgelegt, welche therapeutischen Maßnahmen dem Teilnehmer während der Qualifizie- rung sinnvoll helfen können. So wer- den zum Beispiel nach einer Aufnah- meuntersuchung eine spezielle Phy- sio- bzw. Sporttherapie, Diäten, be- sondere Hilfsmittel oder ein indivi- duelles Einhandtraining angeboten.

Natürlich ersetzen wir damit nicht den Haus- oder Facharzt, sondern arbeiten eng mit ihm zusammen.

In unserer Praxis stellen wir leider immer wieder fest, dass oft sehr viel Zeit vergeht, bis eine berufliche Rehabilitation eingeleitet wird. Die individuelle Beratung der Betroffenen sollte jedoch so zeitig wie möglich einsetzen – bestenfalls schon wäh- rend der medizinischen Rehabilita- tion. Hier sind die Rehabilitanden auf die volle Unterstützung ihrer behan- delnden Haus- und Fachärzte ange- wiesen.

Dipl.-Med. Maren Ludwig Leiterin Medizinischer Fachdienst Berufsförderungswerk Dresden Zentrum für berufliche Rehabilitation Hellerhofstraße 35, 01129 Dresden Telefon: 0351 85480 E-Mail: medizin@bfw-dresden.de

Die Sächsische Landesärztekammer im Internet http://www.slaek.de

Gesundheitspolitik

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