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Sie findet ihre Gestalt in der Begegnung mit Menschen in allen Lebenslagen

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Stand: 18.06.2014

Systematische Darstellung des kirchlichen Handlungsfeldes Seelsorge Leitbild, Allgemeines zum Handlungsfeld Seelsorge

Ich bin krank gewesen und ihr habt mich besucht. Ich bin im Gefängnis gewesen und ihr seid zu mir gekommen.

Mtth. 25, 35-36

Gemeinden als primärer Aufgabenträger der Seelsorge Seelsorge – Aufgabe eines jeden Christen

Seelsorge geschieht überall da, wo sich ein Christ, eine Christin in Liebe einem ande- ren Menschen zuwendet, ihm Aufmerksamkeit und Wertschätzung, Einfühlung und Verständnis vermittelt und seinen Gegenüber wahrnimmt mit der Würde, die vor Gott gilt. Als solche ist Seelsorge Aufgabe und Auftrag eines jeden Christenmenschen. Sie findet ihre Gestalt in der Begegnung mit Menschen in allen Lebenslagen. Sie äußert sich im Teilen des Alltags, von Freud und Leid. Seelsorge in diesem Sinne lebt aus der Unmittelbarkeit der Begegnung. Sie hat Menschen in der Gemeinde, aber auch Menschen im unmittelbaren gesellschaftlichen Umfeld, in der Nachbarschaft oder im Kollegenkreis im Blick.

Seelsorge in besonderen Lebenssituationen

Für die Begleitung von Menschen in besonderen Lebenslagen, in Krisen, Trauer be- darf es einer ausgerichteten Zuwendung zu diesen Menschen hin. „Seelsorge nimmt den Menschen umfassend in seiner Lebenssituation wahr, spricht ihn an, begleitet ihn. In dieser unmittelbaren Nähe entfaltet die „Muttersprache der Kirche“ ihre Wir- kung. Sie bezieht ihre unmittelbare Sprachkraft, ihre Weisheit und ihren Geist aus dem Evangelium Jesus Christi. Sie tritt in Dialog mit dem Menschen, der Sorge um seine Seele trägt und ringt im gemeinsamen Prozess nach dem Wort, das tröstet und befreit, heilt und erneuert und neue Zugänge zu Gott, zum Mitmensch und zu sich selbst erschließt“ (Nikolaus Schneider).

Gemeinde Kirchenkreis Landeskirche

Auf der Ebene der Kirchengemeinden wird Seelsorge auf vielfältige Weise gelebt.

Damit wird ein Grundauftrag von Kirche wahrgenommen.

Hauptamtlich Mitarbeitende im Verkündigungsdienst üben Seelsorge in ihren jeweili- gen Arbeitsfeldern aus: im Zusammenhang von Gemeindeveranstaltungen, Freizei- ten, Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit, in der kirchenmusikalischen Ar- beit. Sie begleiten Menschen in ihren ganz alltäglichen Lebens- und Problemsituatio- nen. Pfarrerinnen und Pfarrer gestalten darüber hinaus in der Kasualpraxis Seelsorge an den Schwellen des Lebens und übernehmen die Begleitung von Ehrenamtlichen, die in der allgemeinen Seelsorge tätig sind. Partiell übernehmen Pfarrerinnen und Pfarrer im Rahmen ihres Gemeindepfarramtes Beauftragungen in Bereichen der Spe- zialseelsorge, wie z B. der Krankenhausseelsorge, der Altenseelsorge, der Gehörlo- senseelsorge, der Polizeiseelsorge, der Notfallseelsorge, der Schulseelsorge.

Seelsorge in den besonderen Arbeitsfeldern erfordert eine vertiefte Seelsorgeausbil- dung.

Ehrenamtlich Mitarbeitende engagieren sich an verschiedenen Orte in der Seelsor- ge: in gemeindlichen Besuchsdienstkreisen, in der Seelsorge im Krankenhaus oder im Altenheim, in der Notfallseelsorge und der Telefonseelsorge. Auch hier setzt die Arbeit von Ehrenamtlichen in der Seelsorge in den speziellen Feldern Krankenhaus-, Tele- fon- und Notfallseelsorge eine Qualifikation voraus. Diese Qualifikation kann über die Kursangebote des Seelsorgeseminars erworben werden.

Kirchenkreise als sekundärer Aufgabenträger der (Spezial-)Seelsorge:

Spezialseelsorge übernimmt den Auftrag zur Seelsorge aus den Gemeinden in einem besonderen Umfeld, für das es einer besonderen Feldkompetenz bedarf.

Sie geht in die Grenzbereiche des Lebens hinein und übernimmt damit einen Dienst an der Gesellschaft, der uns als Kirche aufgetragen ist.

Der Kirchenkreis muss die Rahmenbedingungen schaffen, dass Spezialseelsorge geschieht. Dazu gehören Beauftragungen und Einrichtung von Stellenanteilen sowie die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Aus-, Fort- und Weiterbildung und die begleitende Supervision.

Folgende Sonderseelsorgebereiche müssen in den Blick genommen werden:

- Krankenhausseelsorge - Altenheimseelsorge - Schulseelsorge - Gefängnisseelsorge

- Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge - Telefonseelsorge

- Notfallseelsorge - Polizeiseelsorge:

Die Aufgabe der Landeskirche als Koordinierungs-, Gewährleistungs- und Aufsichtsin- stanz liegt in der Beratung und Begleitung in den Fragestellungen, die die Seelsorge betreffen.

Die Landeskirche ist verantwortlich in Zusammenarbeit mit den Fachkonventen, dem Seelsorgebeirat und den Arbeitsgremien der EKD für die konzeptionelle Weiterent- wicklung der Sonderseelsorge und die Entwicklung der jeweiligen Standards zur Qua- litätssicherung in den Bereichen der Sonderseelsorge. Die Landeskirche unterstützt zur Refinanzierung von Stellenanteilen in der Krankenhausseelsorge die Kirchenkrei- se in den Verhandlungen mit den Geschäftsführern der Kliniken und berät aus fachli- cher Sicht bei Stellenbesetzungsverfahren in der Sonderseelsorge

Für die Gewährleistung der Aus-, Fort- und Weiterbildung werden über das Seelsor- geseminar die notwendigen Ausbildungsmodule zur Verfügung gestellt.

In vielen diakonischen Einrichtungen wird Seelsorge haupt- und ehrenamtlich prakti- ziert und gehört mit zum Profil der Einrichtung. Hier ergeben sich Berührungspunke zur Landeskirche.

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