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Stadt verbietet NPD-Kundgebung

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05.01.2012

Stadt verbietet NPD-Kundgebung

Die Stadt Ludwigshafen am Rhein verbietet eine für Samstag, 7. Januar 2012, angemeldete Kundgebung der NPD-Kreisverbände Vorderpfalz, Worms und Rhein-Neckar. Ihr Verbot begründet die Stadtverwaltung vor allem mit dem Verweis auf die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In der gegenwärtigen Situation würde ein Auftreten der NPD in Ludwigshafen als gezielte Provokation aufgefasst werden, weshalb mit erheblichen

Gegendemonstrationen zu rechnen sei. Nach den in der Bundesrepublik verübten Morden an ausländischen Mitbürgern, deren Täter rechtsradikalen Kreisen zugeschrieben werden, habe sich die in der Bevölkerung bestehende allgemeine Ablehnung der NPD aktuell noch verstärkt, argumentiert die Stadtverwaltung. Dies gelte umso mehr, als nach Presseberichten

möglicherweise auch NPD-Funktionäre in die Geschehensabläufe verwickelt sein könnten. Die Stadtverwaltung sieht daher zum jetzigen Zeitpunkt eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, hinter die das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ausnahmsweise zurücktreten müsse.

Zudem haben für einige der angefragten Orte bereits andere Institutionen Kundgebungen oder Veranstaltungen wie zum Beispiel Wochenmärkte angemeldet. Weiterhin besteht an Samstagen an einigen angefragten Orten ein hoher Besucher- und Einkaufsverkehr oder es verlaufen Straßenbahn- beziehungsweise Buslinien, die einen gesicherten Ablauf einer Kundgebung der NPD erschweren und teils unmöglich machen.

„Die Stadt Ludwigshafen versteht ihr Verbot auch als klares Zeichen gegen den Rechtsextremismus und gegen jede Form von Rassismus, Diskriminierung und

Fremdenfeindlichkeit. Unsere Stadt ist weltoffen und tolerant und steht für keine Toleranz gegenüber der Intoleranz“, betont Beigeordneter Dieter Feid, Dezernent für Finanzen, Ordnung und Bürgerdienste. Der Beigeordnete hat die Entscheidung der Stadt in enger Abstimmung mit Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse getroffen.

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