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Handlungsanweisung für XPersonenstand 1.7.2

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Handlungsanweisungen für XPersonenstand Version 1.7.2

Stand: 1. November 2017 Koordinierungsstelle für IT-Standards

Mit diesem Dokument werden verbindliche Handlungsanweisungen für die Implementierung von XPersonenstand 1.7.2 festgelegt, die von den Herstellern der betroffenen Fachverfahren bei der Umsetzung von XPersonenstand 1.7.2 zu berücksichtigen sind.

1 Zur Datenübermittlung zwischen Standesämtern und Mel- debehörden (Kapitel 5)

In XPersonenstand 1.7.2 wurden zur Übermittlung der Tatsache, dass eine Beurkundung ohne Nach- weise der Identität oder Namensführung vorgenommen wurde, entsprechende Marker in die Datenüber- mittlung an die Meldebehörden aufgenommen.

Nach dem Bericht der AG BMG vom 21. September 2017 dass die Information der nicht nachgewiesenen Identität der Mutter bzw. des Vaters im Meldewesen bereits bekannt sind, und dem entsprechenden Beschlussvorschlag, dem der AK I auf der Herbstsitzung (9./10. Oktober 2017) gefolgt ist, sind diese Marker in den aufgeführten Nachrichten nicht zu übermitteln. Der Marker dass die Namensführung des Kindes nicht nachgewiesen wurde, kann im Meldewesen erst ab 01.11.2018 verarbeitet werden und ist daher in den hierzu aufgeführten Nachrichten nicht zu übermitteln:

• Das Element identitaetNichtNachgewiesenMutter darf in folgenden Nachrichten nicht über- mittelt werden:

• Nachricht 031010 (Geburt)

• Nachricht 031011 (Vaterschaftsanerkennung)

• Nachricht 031012 (Nichtbestehen der Vaterschaft)

• Das Element identitaetNichtNachgewiesenVater darf in folgenden Nachrichten nicht übermit- telt werden:

• Nachricht 031010 (Geburt)

• Nachricht 031011 (Vaterschaftsanerkennung)

2017-11-01 / final

(2)

Seite 2

• Nachricht 031012 (Nichtbestehen der Vaterschaft)

• Das Element identitaetNichtNachgewiesen darf in folgenden Nachrichten nicht übermittelt wer- den:

• Nachricht 035010 (Sterbefall)

• Nachricht 035020 (Todeserklärung Ausland)

• Das Element namensfuehrungNichtNachgewiesen darf in folgenden Nachrichten nicht übermit- telt werden:

• Nachricht 031010 (Geburt)

• Nachricht 031011 (Vaterschaftsanerkennung)

• Nachricht 031012 (Nichtbestehen der Vaterschaft)

• Nachricht 031040 (Namensänderung)

• Nachricht 031050 (Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG)

2 Zur Datenübermittlung aus der Sammlung der Beschlüs- se über Todeserklärungen des Standesamt I in Berlin an die Standesämter (Kapitel 9)

Nimmt das Standesamt I in Berlin eine Ausfertigung eines Beschlusses über Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit in die dortige Sammlung auf, teilt es dies gemäß § 60 Abs. 2 PStV und XPersonenstand 1.7.2 dem Standesamt, das den Geburts-, Ehe, Lebenspartnerschafts- oder Ster- beeintrag für den für tot Erklärten führt, mit den XPersonenstandsnachrichten 094011, 094012, 094013 oder 094014 mit. Sollte das Erstbeurkundungsjahr, die Eintragsnummer, die Standesamtsnummer oder mehrere dieser Angaben im Standesamt I in Berlin nicht bekannt sein, erfolgen die Mitteilungen nach § 60 Abs. 2 PStV dennoch unter Verwendung der entsprechenden XPersonenstandsmitteilungen, wobei

• ein unbekanntes Beurkundungsjahr mit dem Wert „9999“ in dem Element registerein- trag/registereintragsidentifikation/erstbeurkundungsjahr übermittelt wird,

• eine unbekannte Eintragsnummer mit dem Wert „unbekannt“ in dem Element registerein- trag/registereintragsidentifikation/eintragsnummer übermittelt wird und

• eine unbekannte Standesamtsnummer mit dem Wert „unbekannt“ in dem Element registereintrag/registereintragsidentifikation/standesamtsnum- mer/nichtGelisteterWert übermittelt wird.

2017-11-01 / final Handlungsanweisungen für XPersonenstand

Version 1.7.2

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