• Keine Ergebnisse gefunden

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanienüber die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichenEntscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbarenöffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanienüber die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichenEntscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbarenöffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen

Entscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen

VollstrVtr ESP

Ausfertigungsdatum: 14.11.1983 Vollzitat:

"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen vom 14. November 1983 (BGBl. II 1987,35)"

Fußnote

G v. 14.1.1987 II 34

Inkraft gem. Bek. v. 28.1.1988 II 207 iVm Bek. v. 23.3.1988 II 375 mWv 18.4.1988

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de. - Seite 1 von

"Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen,

(3) Ist eine gerichtliche Entscheidung, ein Schiedsspruch oder eine öffentliche Urkunde für vollstreckbar erklärt, so kann der Schuldner Einwendungen gegen den Anspruch selbst in

(2) Macht der Schuldner geltend, daß er einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung erst einlegen wolle, und weist er nach, daß die Frist für die Einlegung dieses Rechtsbehelfs nach

"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und

November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen sowie

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de. - Seite 1 von