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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und demVereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über diegegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichenEntscheidungen in Zivil- und Handelssachen

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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

VollstrAbk GBR

Ausfertigungsdatum: 14.07.1960 Vollzitat:

"Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 14. Juli 1960 (BGBl. 1961 II S. 302)"

Fußnote

G v. 28.3.1961 II 301

Inkraft gem. Bek. v. 28.6.1961 II 1025 mWv 15.7.1961

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