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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und demVereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über dieBeilegung von Streitigkeiten bei Direktbeschaffungen

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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Beilegung von Streitigkeiten bei Direktbeschaffungen

StreitAbk GBR

Ausfertigungsdatum: 03.08.1959 Vollzitat:

"Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Beilegung von Streitigkeiten bei Direktbeschaffungen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S.

1377)"

Fußnote

G v. 18.8.1961 II 1183

Inkraft gem. Bek. v. 16.6.1963 II 745 mWv 1.7.1963

Überschrift: Diese Vorschrift gilt nicht in Berlin (West) gem. § 3 Nr. 6 Buchst. h G v. 25.9.1990 I 2106 und nicht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gem. Artikel 11 und Anl. I Kap. I Nr. 6 EinigVtr v.

31.8.1990 iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 908

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