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Neuer Gebührentarif ab 2017 in Kraft

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Diese Mitteilung und weitere Informationen zur Stadt Arbon finden Sie auf www.arbon.ch Medienstelle

Stadthaus, Hauptstrasse 12 9320 Arbon

Telefon: 071 447 61 05 Telefax: 071 446 30 80 E-Mail: medien@arbon.ch Home: www.arbon.ch

Arbon, 13. Dezember 2016

Neuer Gebührentarif ab 2017 in Kraft

Per 1. Januar 2017 tritt die neue Verordnung zum Gebührentarif 2017 der Stadt Arbon in Kraft. Diese hatte der Stadtrat im Spätsommer 2016 verabschiedet. Die angepassten Tarife führen zu einer leichten Erhöhung der städtischen Einnahmen.

Im Jahr 2013 verlangte ein parlamentarischer Vorstoss die Überprüfung der städtischen Gebüh- ren, Beiträge und Abgaben bezüglich ihrer Zweckmässigkeit und Angemessenheit. Der Stadtrat setzte daraufhin eine Facharbeitsgruppe ein und verabschiedete am 8. August 2016 die ange- passte Verordnung zum Gebührentarif 2017 der Stadt Arbon, die nun am 1. Januar in Kraft tritt.

Die kommunalen Rechtsgrundlagen für die Gebühren der Stadt Arbon sind komplex. Es beste- hen verschiedene Erlasse, die einerseits von der Legislative und andererseits von der Exekutive in Kraft gesetzt wurden. Die jetzige Änderung betrifft die „Stadträtliche Verordnung zum Gebüh- rentarif 2017 der Stadt Arbon“. Frühere Einzelerlasse und Gebühren aus dem Tarif der Verord- nung zum Reglement über die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurden zusammengefasst und in den neuen Gebührentarif überführt. Eine Ausnahme bilden die Gebühren des Parkierregle- ments, die zur besseren Übersicht dort verbleiben.

Die vorgenommenen Prüfungen haben geringfügige Anpassungen der Gebührenansätze zur Folge. Insgesamt ist mit einer leichten Erhöhung der städtischen Einnahmen zu rechnen, was auch den Vorgaben der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung vom 24. September 2014 ent- spricht. Für den Bereich Hafen werden jährliche Mehreinnahmen von rund 50'000 Franken erwar- tet, im Bereich Camping sind es geschätzte 10'000 Franken pro Jahr. Das Ausstellen von Aus- weisen durch die Einwohnerdienste dürfte rund 2000 Franken zusätzlich einbringen.

Auf Empfehlung der Facharbeitsgruppe wird die Erhebung von höheren oder zusätzlichen Ge- bühren in weiteren Bereichen geprüft. Die „Stadträtliche Verordnung zum Gebührentarif 2017 der Stadt Arbon“ ist abrufbar unter www.arbon.ch/verwaltung-politik/stadtkanzlei/Reglemente.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Peter Wenk, Leiter Abteilung Einwohner und Sicherheit Telefon: 071 447 61 22

E-Mail: peter.wenk@arbon.ch

Medienmitteilung

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