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M 013/2004 VOL

Motion

Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.02.2004

Erhöhung der Taggeldbezugsdauer für die Arbeitslosen der Region Moutier

zurückgezogen 4. März 2004

Der Regierungsrat wird beauftragt, den Bund in Anwendung von Artikel 27 Absatz 5 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) um eine Erhöhung der Taggeldbezugsdauer für die Arbeitslosen der Region Moutier (Gemeinden Belprahon, Corcelles, Court, Crémines, Eschert, Grandval, Moutier, Perrefitte, Roches, Schelten und Seehof) zu ersuchen.

Begründung:

Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. November 2002 haben Volk und Stände die Änderungen des Bundesgesetzes über die obligatorische

Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

(Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) angenommen.

In Bezug auf die Ausrichtung von Taggeldentschädigungen an die Versicherten sieht Artikel 27 Absatz 5 des neuen Gesetzes Folgendes vor:

«Der Bundesrat kann in einem Kanton, der von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen ist, auf dessen Gesuch hin den Anspruch nach Absatz 2 Buchstabe a um höchstens 120 Taggelder erhöhen, falls der Kanton sich an den Kosten mit 20 Prozent beteiligt; diese Erhöhung ist jeweils auf längstens sechs Monate zu befristen. Diese Massnahme kann auch nur für ein wesentliches Teilgebiet des Kantons gewährt werden.»

Die Botschaft des Bundesrates präzisiert, dass «in Kantonen, deren Arbeitslosenrate über 5 Prozent beträgt, die Bezugsdauer auf 520 Tage erhöht werden kann».

Einige Kantone (Jura, Genf, Waadt für die Bezirke Lausanne, Vevey und Yverdon, Neuenburg für die Stadt La Chaux-de-Fonds) haben bereits auf diese Klausel zurückgegriffen und eine Verlängerung des Taggeldanspruchs erwirkt. Der Kanton Bern, dessen Behörden sich verpflichtet haben, dass sie «bei einem allfälligen Antrag die Haltung der benachbarten Kantone aber sicher mit einbeziehen» werden (vgl. Antwort auf die Interpellation I 001/2003), kann rechtmässig ein Gesuch für die Gemeinden der Region Moutier einreichen. Wie aus den amtlichen Statistiken (s. unten) hervorgeht, grenzt diese Region, die seit einem Jahr die Bedingungen im Sinne der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) erfüllt, an eine Zone der räumlichen Mobilität (den Jura), die bereits im Genuss einer Erweiterung der Taggeldbezugsdauer ist, obwohl sie eine tiefere Arbeitslosenquote aufweist als die Region Moutier.

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Der Regierungsrat und die Volkswirtschaftsdirektion kennen die Wirtschaftslage im Berner Jura und insbesondere im Amtsbezirk Moutier. Industrieunternehmen, die auf dem krisengeschüttelten Exportmarkt tätig sind, haben zahlreiche Arbeitsplätze abgebaut. Die betroffenen Arbeitnehmer, die ihre Stelle verloren haben, stammen aus der Region sowie aus dem Kanton Jura. Unternimmt der Kanton Bern nichts, werden die Arbeitnehmer, die von ein und derselben Firma entlassen worden sind, in zwei Kategorien geteilt, und zwar in jene, die — weil sie Jurassier sind — auf 520 Taggelder Anspruch haben, und in jene, die sich — weil sie Berner sind — mit den gesetzlich vorgesehenen 400 Taggeldern begnügen müssen. Diese ungleiche Behandlung ist unhaltbar.

Es sei darauf hingewiesen, dass die von der VOL beauftragte Arbeitsgruppe, die sich mit der wirtschaftlichen Zukunft des Berner Juras befasste, einen Schlussbericht vorgelegt hat, der vom Regionalrat genehmigt worden ist. Die Verlängerung der Taggeldbezugsdauer steht ausdrücklich auf der Massnahmenliste der von Dr. Rolf Bloch präsidierten Expertengruppe. Die VOL hat sich verpflichtet, den Anträgen dieser Expertengruppe Folge zu leisten.

Für die betroffenen Arbeitslosen steht viel auf dem Spiel. Wenn die Kantonsbehörden wie gewünscht beim Bund vorstellig werden, wird diese Motion unverzüglich zurückgezogen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 12.02.2004

zurückgezogen am 4. März 2004

Arbeitslosenquote Æ letze 6 Mte. JAN.03 FEB.03 MAR.03 APR.03 MAI.03 JUN.03 JUL.03 AUG.03 SEP.03 OKT.03 NOV.03 DEC.03 JAN.04

"Umgebung Moutier" 5.1% 5.9% 6.1% 5.7% 5.7% 5.7% 5.8% 5.4% 5.2% 5.1% 5.0% 5.1% 5.1% 5.2%

014 0681 BE-Belprahon 2.3% 2.3% 2.3% 2.3% 3.5% 2.3% 2.9% 2.9% 2.3% 2.3% 2.9% 2.3% 1.7% 2.3%

014 0687 BE-Corcelles (BE) 3.4% 8.4% 5.6% 4.7% 5.6% 4.7% 4.7% 2.8% 3.7% 2.8% 2.8% 3.7% 3.7% 3.7%

014 0690 BE-Court 4.1% 3.2% 3.6% 3.5% 4.2% 4.2% 3.8% 4.2% 4.1% 3.6% 4.2% 4.5% 4.1% 4.2%

014 0691 BE-Crˇmines 4.2% 4.4% 5.2% 4.8% 4.4% 3.7% 4.1% 5.2% 4.8% 4.1% 4.1% 3.7% 4.4% 4.4%

014 0692 BE-Eschert 5.2% 6.1% 6.1% 6.1% 6.1% 5.6% 6.7% 5.0% 5.6% 6.1% 5.6% 4.5% 5.0% 4.5%

014 0694 BE-Grandval 2.6% 2.6% 2.6% 3.7% 3.7% 3.1% 4.7% 4.2% 3.1% 3.7% 2.1% 2.1% 2.6% 2.1%

014 0700 BE-Moutier 5.6% 7.0% 7.1% 6.6% 6.4% 6.4% 6.5% 6.0% 5.8% 5.6% 5.6% 5.6% 5.6% 5.7%

014 0701 BE-Perrefitte 5.2% 2.9% 5.0% 5.0% 4.1% 5.8% 6.2% 5.0% 5.4% 5.4% 4.1% 4.6% 5.8% 5.8%

014 0704 BE-Roches (BE) 6.9% 3.3% 4.1% 4.1% 5.7% 4.9% 4.9% 5.7% 4.9% 8.1% 7.3% 6.5% 8.1% 6.5%

014 0709 BE-Seehof 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0%

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