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Kleine Schritte, große Sprünge! Schulfähigkeit (weiter)entwickeln

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Kleine Schritte, große Sprünge! Schulfähigkeit (weiter)entwickeln - Bestell-Nr

. P11 333

Inhalt

Vorwort 4

Die Schule beginnt 5 - 8

1. Schulfähigkeit prüfen 2. Das Schwinden der Sinne 3. „Liftfahren und Treppensteigen“

Bewegung hilft 9 - 23

Voraussetzungen und Lernausgangslage verbessern 1. Körperteile bewegen

2. Vergleichen, sortieren und ordnen

3. Orientieren, balancieren und überkreuzen 4. Malen, formen und „schreiben“

5. Fühlen, spüren und empfinden 6. Knüllen, werfen und fangen 7. Klatschen, hüpfen und artikulieren

Bewegung als „Nahrung“ für das Gehirn 24 - 25 Lernausgangslage – Lernvoraussetzungen

individuell und unterschiedlich 26

Lehrer wünschen sich Kompetenzen 27

„Schulreife“/„Schulfähigkeit“

oder „Kindfähigkeit“ der Schule 28 - 30

1. Das Schulfähigkeitsprofil in NRW

Manche Kinder haben Probleme 31 - 32

1. Von der Grob- zur Feinmotorik

Feinmotorik üben 33 - 35

Punkt, Punkt, Komma, Strich 36 - 38

1. Grafomotorische Fähigkeiten (Grundmuster)

Schulanmeldung und Lernausgangslage 39 - 45

1. Beobachtungsbogen zur Feststellung der Lernausgangslage

Wann muss das Kind zur Schule? 46 - 47

Einschulung 2012 in den Bundesländern

Literaturangaben 48

1

2

3 4 5 6

7 8 9

10

11

Seite

12

© Kohl-Verlag, Kerpen 2013. Alle Rechte vorbehalten.

Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages (§ 52 a Urhg). Weder das Werk als Ganzes noch seine Teile dürfen ohne Einwilligung des Verlages einge- scannt, an Dritte weitergeleitet, in ein Netzwerk wie Internet oder Intranet eingestellt oder öffentlich zugänglich ge- macht werden. Dies gilt auch bei einer entsprechenden Nutzung in Schulen, Hochschulen, Universitäten, Seminaren und sonstigen Einrichtungen für Lehr- und Unterrichtszwecke.

Der Erwerber dieses Werkes in PDF-Format ist berechtigt, das Werk als Ganzes oder in seinen Teilen für den Ge- brauch und den Einsatz zur Verwendung im eigenen Unterricht wie folgt zu nutzen:

- Die einzelnen Seiten des Werkes dürfen als Arbeitsblätter oder Folien lediglich in Klassenstärke vervielfältigt werden zur Verwendung im Einsatz des selbst gehaltenen Unterrichts.

- Einzelne Arbeitsblätter dürfen Schülern für Referate zur Verfügung gestellt und im eigenen Unterricht zu Vortrags- zwecken verwendet werden.

- Während des eigenen Unterrichts gemeinsam mit den Schülern mit verschiedenen Medien, z.B. am Computer, via Beamer oder Tablet das Werk in nicht veränderter PDF-Form zu zeigen bzw. zu erarbeiten.

Jeder weitere kommerzielle Gebrauch oder die Weitergabe an Dritte, auch an andere Lehrpersonen oder pädago- gischen Fachkräfte mit eigenem Unterrichts- bzw. Lehrauftrag ist nicht gestattet. Jede Verwertung außerhalb des ei- genen Unterrichts und der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages.

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Kohl-Verlag, Kerpen, Januar 2013

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Seite 4

Kleine Schritte, große Sprünge! Schulfähigkeit (weiter)entwickeln - Bestell-Nr

. P11 333

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

dieses Buch soll in leicht verständlicher Form veranschaulichen, wie man die mo- torischen Voraussetzungen von Vorschul- und Grundschulkindern verbessern, aber auch die Lernausgangslage von schulpflichtigen Kindern mit „kindgerech- ten“ Aufgabenstellungen annähernd feststellen kann.

Hierbei steht nicht die Aussage von Erfolg oder Versagen im Vordergrund, son- dern vielmehr soll erkannt werden, wo die Stärken des Kindes liegen und in wel- chen Bereichen eventuell speziell gefördert werden müsste.

Die vielen praktischen Spiel- und Übungsformen können helfen und die Erziehe- rinnen und Lehrerinnen bei ihrem alltäglichen Tun unterstützen, um ...

• ... bei Vorschulkindern ganz gezielt bestimmte Fähigkeiten/Fertigkeiten zu schulen und damit die Lernvoraussetzungen zu verbessern;

• ... bei schulpflichtigen Kindern in manchen Bereichen der Wahrnehmung Schwächen zumindest teilweise aufzuarbeiten.

Dieses Buch soll informieren und beraten. Es erhebt keinen Anspruch auf Voll- ständigkeit und enthält keine Rezepte, will aber Eltern, Erzieherinnen, Lehre- rinnen und Schulleiterinnen leicht umsetzbare Hilfen anbieten, um festgestellte Schwächen gezielter durch Bewegungsaufgaben verringern zu können.

Durch ausgewählte Spiel- und Übungsformen soll eine positive Beeinflus- sung der Sinneswahrnehmung insgesamt erreicht und damit auch die Vor- aussetzungen für ein erfolgreiches Lernen verbessert werden.

Das Üben soll den Kindern Spaß machen und Erfolgserlebnisse ermöglichen.

Und immer daran denken …

„Immer kommt das ganze Kind zur Schule – und nicht nur der Kopf!“

Und: Bewegung schafft bessere Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen!

Viel Freude und Erfolg bei der Umsetzung der Anregungen und Ideen wünschen Ihnen der Kohl-Verlag und

Vorwort

Rudi Lütgeharm

*Mit Schülern bzw. Lehrern etc. sind im vorliegenden Band selbstverständlich auch die Schülerinnen und Lehrerinnen gemeint.

Zur besseren Lesbarkeit beschränken wir uns in diesem Band überwiegend auf die männliche Anrede.

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1 Die Schule beginnt

Ist es denn so wichtig, ob das Kind ...

- ... über eine Linie vor- und evtl. rückwärts balancieren kann (Abb. 1);

- ... über eine Linie im Scherenschritt gehen kann (Abb. 2);

- ... auf einem Bein stehen und/oder hin- und herhüpfen kann (Abb. 3);

- ... im Takt zweimal in die Hände und zweimal auf den Tisch klatschen kann (Abb. 4).

Abb. 1

Abb. 2

Abb. 3

Abb. 4

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Seite 24

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3 Bewegung als „Nahrung“ für das Gehirn

Man muss sich das in etwa so vorstellen: Obwohl unser Gehirn nur ca. 2,5 Prozent des Gesamtkörpergewichts ausmacht, benötigt es in Ruhe ca. 25 Prozent des ge- samten Sauerstoffvolumens unseres Körpers.

Wenn die Lernbereitschaft und die Aufmerksamkeit der Kinder erhalten werden soll, muss eine gute Sauerstoffversorgung gewährleistet sein.

Schon leichtes Hüpfen sorgt für eine Mehr- durchblutung des Gehirns von etwa

14 Prozent.

Beispiel:

Stand hinter dem Stuhl und sich mit beiden Händen in leichter Vorlage an der Stuhllehne festhalten: Zweimal auf der Stelle hüpfen, danach zweimal in den Grätschstand hüpfen und anschließend wieder zweimal mit geschlossenen Füßen auf der Stelle hüpfen. So fünfmal in der Schlussstellung und fünfmal in der Grätschstellung hüpfen (Abb. 32).

Für konzentriertes Lernen verbunden mit Stillsitzen gelten heute folgende Richtwer- te (nach F.Klimt): Ca. 15 Minuten bei fünf- bis siebenjährigen Kindern ...

Dieser Richtwert gilt besonders für Schulanfänger, die nach ca. 15 Minuten Stillsit- zen unbedingt eine „Bewegungspause“ brauchen.

Unser Gehirn funktioniert so ähnlich wie ein Muskel: Wird er gebraucht, wächst er, wird er nicht benutzt, verkümmert er.

Mit und durch Bewegung – Wahrnehmen, Denken, Erleben, Fühlen und Handeln, all dies hinterlässt Gedächtnisspuren.

Die moderne Neurowissenschaft macht deutlich, dadurch dass elektrische Impulse über Nervenverbindungen (Synapsen) laufen, verändern sich diese Synapsen und leiten besser. Dies bewirkt langfristig, dass die Impulse sich Trampelpfade durch ihr Gehirn bahnen.

Diese Trampelpfade sind strukturelle Spuren, also keine theoretischen Gebilde.1 Das Ausbilden der Spuren wird gehirnbiologisch seit Jahrzehnten genauestens un- tersucht und als Neuroplastizität bezeichnet. Es gibt aber auch einen genau einfa- chen Namen dafür:

Abb. 32

Lernen.

Um optimale Voraussetzungen für das Lernen zu schaffen, braucht man möglichst viele „Trampelpfade“.

1Spitzer, M. Prof. Dr. Dr.: Digitale Demenz, S. 52

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Saarland 30. Juni. Eine frühere Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen.

Sachsen 30. Juni. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten ist eine vorzeitige Einschulung möglich.

Sachsen- Anhalt

30. Juni. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die bis zum Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, früher eingeschult werden.

Schleswig- Holstein

30. Juni. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder vorzeitig eingeschult werden.

Thüringen 1. August. Eine frühere Einschulung ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich, wenn das Kind bis zum 30. Juni mindestens das 5. Lebensjahr vollendet hat

23

11. Wann muss das Kind zur Schule? – Einschulung 2012 in den Bundesländern

Die Regelungen und Stichtage für die Einschulung 2012 sind in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich. Aktuell bewegen sich die Stichtage (Tage des laufenden

Kalenderjahres, bis zu denen die Kinder das 6. Lebensjahr vollendet haben) bundesweit zwischen dem 30. Juni und dem 31. Dezember. Berlin ist allerdings das einzige Bundesland, das den 31. Dezember noch als Stichtag hat.

Andere Bundesländer haben ihre Pläne der schrittweisen Ausdehnung der Stichtage wieder verworfen.

Bundesland Stichtag Kommentar / Anmerkungen Baden-

Württemberg

30. September Vorzeitig eingeschult werden können Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das 6.

Lebensjahr vollendet haben.

Bayern 30. September. Eine vorzeitige Einschulung ist möglich.

Berlin 31. Dezember. Kinder, die bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr erreicht haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten früher eingeschult werden.

Brandenburg 30. September Eine vorzeitige Einschulung ist möglich

Bremen 30. Juni Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die bis zum 31. Dezember 6 Jahre alt werden, früher eingeschult werden (Kinder die bis zum 30.

Juni des Jahres das 5. Lebensjahr erreichen, können auf Antrag der Eltern und Befürwortung der Grundschule früher eingeschult werden).

Hamburg 1. Juli. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten ist eine frühere Einschulung möglich. Eine zeitliche Beschränkung ist nicht bekannt.

Hessen 30. Juni Kinder, die nach dem 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden können auf Antrag der Erziehungs- berechtigten früher eingeschult werden.

Mecklenburg- Vorpommern

30. Juni. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die bis zum 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden, früher eingeschult werden

Niedersachsen 30. September Auf Antrag der Erziehungsberechtigten ist eine frühere Einschulung möglich.

Nordrhein Westfalen

30. September (ab dem Schuljahr 2012/13).

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten ist eine vorzeitige Einschulung möglich

Rheinland- Pfalz

31. August. Eine frühere Einschulung ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.

11 Wann muss das Kind zur Schule?

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