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Entsprechend hoch ist der Weiterbildungsaufwand für die Lehrpersonen, um diese Kompetenzen zu erreichen

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I 031/2009 ERZ 1. Juli 2009 ERZ C Interpellation

1231 Kast, Bern (CVP)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 19.01.2009

Ist die Fremdsprachweiterbildung für Primarlehrpersonal tatsächlich freiwillig?

In ihrer Information an die Lehrpersonen zum interkantonalen Projekt Passepartout/Frühfremdsprachen vom November 2008 informiert die Erziehungsdirektion über die Weiterbildung. Im Bereich sprachliche Kompetenzen in Französisch und Englisch sind in der Information Aussagen enthalten, die einer Klärung bedürfen:

• Das Niveau C1 sei ein mittelfristiges Ziel für Lehrpersonen, die auf der Primarstufe Fremdsprachen unterrichten. Einer Darstellung weiter unten ist zu entnehmen, dass dieses Ziel bis 2016/17 von den betroffenen Lehrpersonen erreicht werden soll.

• Das Niveau B2 sei die Voraussetzung für methodisch-didaktische Weiterbildung, die ihrerseits obligatorisch ist für Primarlehrpersonen, die Französisch und Englisch unterrichten werden.

• Die Weiterbildung im Bereich Sprachkompetenz sei grundsätzlich freiwillig.

Das Niveau B2 entspricht dem First Certificate und das Niveau C1 dem Proficiency im Englisch. Die Anforderungen an die Fremdsprachen unterrichtenden Primarlehrpersonen werden dadurch sehr hoch sein. Entsprechend hoch ist der Weiterbildungsaufwand für die Lehrpersonen, um diese Kompetenzen zu erreichen.

Der Regierungsrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten. Die Fragen beziehen sich alle auf Primarlehrpersonen, die tatsächlich Fremdsprachen unterrichten.

1. Ist das Erreichen des Niveau C1 nun ein „mittelfristiges Ziel“ oder ist es „grundsätzlich freiwillig“?

2. Kann die Weiterbildung aus Niveau C1 überhaupt freiwillig sein, wenn die Unterrichtskonzeption und die Lehrmittel die Kompetenz C1 der Lehrperson voraussetzen?

3. Können Schulleiter die Lehrpersonen ihrer Schule dazu verpflichten, sich auf ein bestimmtes Kompetenzniveau weiterbilden zu lassen?

4. Wie wird sich die Erziehungsdirektion verhalten, wenn bei der Einführung des Frühfremdsprachenunterrichtes nicht genügend Lehrpersonen über das Niveau B2 verfügen werden?

5. Falls sich nicht genügend Primarlehrpersonen in den Fremdsprachen weiterbilden lassen und die geforderten äusserst hohen Kompetenzen erreichen, hat dies die Abkehr vom Generalistentum sowie die Zunahme der Lehrpersonen an den einzelnen Klassen zur Folge. Müsste die Abkehr vom Generalistentum auf der Primarstufe nicht dem Grossen Rat zur Kenntnis gebracht werden, bevor die entsprechenden Weiterbildungen obligatorisch erklärt und durchgeführt werden?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 26.01.2009

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Antwort des Regierungsrates

Am 2. Dezember 2008 hat die Erziehungsdirektion die Lehrpersonen im Kanton Bern über die Form der Weiterbildung im Bereich des Fremdsprachenunterrichts, deren zeitlichen Ablauf und die Anforderungen für das Unterrichten von Französisch und Englisch in der Volksschule informiert. Grundlage für die Weiterbildung im Bereich Fremdsprachenunterricht bildet ein Weiterbildungskonzept, das von den Pädagogischen Hochschulen Bern, Freiburg und Wallis sowie der Fachhochschule Nordwestschweiz erarbeitet wurde.

Das Passepartout Weiterbildungskonzept bezieht sich auf die EDK-Strategie 2004 und den Arbeitsplan 2005. Zur Umsetzung der Sprachenstrategie müssen gemäss EDK in Zukunft die Lehrpersonen im Laufe ihrer Grundausbildung den Nachweis guter Fremdsprachenkompetenzen erbringen. Zur Klärung, was darunter zu verstehen ist, erarbeitete eine Arbeitsgruppe der EDK das inzwischen viel diskutierte Sprachprofil für Lehrpersonen: C11) für die Primarstufe (B22) für Schreiben) und C23) für die Sekundarstufe (C1 für Schreiben). Die Vernehmlassung 2007 zu den EDK-Leitlinien und dem dazu gehörenden Sprachprofil für Lehrpersonen ergab, dass eine Mehrheit die im Sprachprofil festgelegten Anforderungen an die Sprachkompetenzen richtig findet, dass aber eine Klärung gewünscht wird, ob weiterhin der Status des Generalisten/der Generalistin beibehalten, oder ob das System der Fachgruppenlehrkraft eingeführt werden soll.

Damit Lehrdiplome gesamtschweizerisch Gültigkeit haben, ist die Anerkennung durch die EDK notwendig. Die EDK wird die Vorgaben für die zukünftige Grundausbildung der Lehrpersonen auch für den Fremdsprachenunterricht an den Pädagogischen Hochschulen neu definieren. Bereits diplomierte Lehrpersonen werden innerhalb von Weiterbildungsprogrammen auf die Anforderungen des früheren Fremdsprachenunterrichts ausgebildet. Die Verantwortung für die Weiterbildung der Lehrpersonen obliegt den Kantonen; deren Ausgestaltung wird in jedem Kanton individuell geregelt. Die Beantwortung der folgenden Fragen bezieht sich auf das kantonale Weiterbildungsprogramm.

1) B2 = DELF B2 für Französisch, resp. First Certificate in English (FCE)

2) C1 = DALF C1 für Französisch, resp. Certificate in Advanced English (CAE)

3) C2 = DALF C2 für Französisch, resp. Certificate of Proficiency in English (CPE)

Frage 1:

Für Lehrpersonen, die sich entscheiden, auf der Primarstufe Französisch und/oder Englisch zu unterrichten, ist das Erreichen einer Sprachkompetenz auf dem Niveau C1 ein mittelfristiges Ziel. Das bedeutet, dass die Erziehungsdirektion von diesen Lehrpersonen wünscht, dass sie sich in den nächsten Jahren eine möglichst gute Sprachkompetenz für den Fremdsprachenunterricht erwerben. Die Erziehungsdirektion wird jedoch von der einzelnen Lehrperson kein Zertifikat als Nachweis ihrer Sprachkompetenz verlangen. Auch die Weiterbildungsangebote zur Verbesserung der Sprachkompetenz sind im Gegensatz zur methodisch-didaktischen Weiterbildung freiwillig. Der Kanton darf den Lehrpersonen vertrauen, dass sie sich die nötigen Sprachkompetenzen in ihrer Weiterbildung erwerben.

Er unterstützt sie dabei durch finanzielle Beiträge und einen ab 2010 vom Institut für Weiterbildung angebotenen kostenlosen berufsspezifischen Sprachkurs, der sie nicht nur sprachlich auf das angestrebte Niveau C1 führt, sondern sie auch in ihrer Unterrichtspraxis stärkt.

Frage 2:

Für die Lehrmittelentwicklung steht nicht nur die Praxistauglichkeit im Vordergrund, sondern sie orientiert sich auch an der Entwicklung von klar definierten Kompetenzen und Fertigkeiten; die Unterrichtsmaterialien folgen einer Handlungsprogression und ermöglichen Flexibilität bei der Gestaltung des Unterrichts (Schwerpunktsetzung, Binnendifferenzierung). Um diesen Gestaltungsspielraum ausschöpfen zu können, müssen

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Lehrpersonen die Sprache gut beherrschen. In Kenntnis davon muss der Entscheid, auf der Primarstufe Fremdsprachen unterrichten zu wollen, gefällt werden.

Im Übrigen nehmen Fremdsprachenkompetenzen schnell ab, wenn sie nicht ständig à jour gehalten werden. Deshalb setzt das Unterrichten einer Fremdsprache grundsätzlich regelmässige sprachliche Weiterbildung voraus.

Frage 3:

Die Schulleitung ist gemäss Lehreranstellungsverordnung (LAV) in Art. 89 verantwortlich für die Personalführung, die Personalentwicklung und die Qualitätsentwicklung an der Schule.

Im Rahmen des Mitarbeitergesprächs hat die Schulleitung die Kompetenz, Ziele und Weiterbildungsmassnahmen zu vereinbaren, wenn dies für die Qualitätsentwicklung des Unterrichts notwendig ist. Dies trifft auch auf die Erweiterung der Sprachkompetenz derjenigen Lehrpersonen zu, die die Schulleitungen in ihrer Personalplanung für den Französisch- und Englischunterricht in der Primarschule vorsehen.

Frage 4:

Die Erziehungsdirektion ist zuversichtlich, dass im Schuljahr 2011/12 resp. 2013/14 genügend Lehrpersonen zur Verfügung stehen werden, die den Französisch- oder Englischunterricht erteilen können. Sollten nicht genügend Klassenlehrpersonen zur Verfügung stehen, können die Schulleitungen andere Lehrpersonen aus dem Kollegium oder ausnahmsweise externe Lehrpersonen einsetzen. Wir gehen davon aus, dass sowohl Lehrpersonen mit tertiärem Lehrdiplom als auch Lehrpersonen, die seit längerem im Schuldienst tätig sind und bereits Französischunterricht erteilen, über ein B2 verfügen und im Sinne einer Personalentwicklungsmassnahme gerne bereit sind, den Französischunterricht im 3. und 4. Schuljahr zu übernehmen. Im Rahmen der Arbeiten an der Teilrevision der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) per 1. August 2010 plant die Erziehungsdirektion eine Anpassung der Anstellungsbedingungen für Sekundarlehrpersonen, die Französisch studiert haben. Sie sollen dieses Fach nicht nur wie heute möglich in der 5. und 6. Klasse, sondern neu auch in der 3. und 4. Klasse ohne Vorstufenabzug unterrichten können. Ebenfalls wird geprüft, ob ab 2013/14 Regelungen bezüglich des Unterrichts von Englisch erforderlich sind.

Schliesslich werden Lehrpersonen, die keine Unterrichtsberechtigung haben (wie Kindergartenlehrpersonen oder Fachlehrpersonen ohne integrales Patent/Diplom), die aber über gute Sprachkompetenzen verfügen, zur Passepartout-Weiterbildung zugelassen, sofern sie von ihrer Schulleitung für den Französischunterricht im 3. und 4. resp. für den Englischunterricht im 5. und 6. Schuljahr vorgesehen sind.

Frage 5:

Es ist zum heutigen Zeitpunkt schwierig vorauszusehen, ob und wie sich in der Primarschule die Situation bezüglich Fachgruppenlehrpersonen versus Generalistinnen/Generalisten entwickeln wird. Die Frage über die Weiterentwicklung der Lehrdiplom-Kategorien wird derzeit in der EDK diskutiert. Das Tätigkeitsprogramm der EDK vom 12. Juni 2008 sieht vor, die Kategorisierung und die Kompetenzprofile der Lehrberufe zu überprüfen und die Diplomanerkennungsreglemente anzupassen. Die Revision des Reglements und dessen Verabschiedung ist für Sommer 2010 geplant.

An den Grossen Rat

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