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Arisierungsmahnmal - weitere Handlungsschritte

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Academic year: 2022

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Der Senator für Kultur bearbeitet von:

Rose Pfister

 361-5776

25. November 2016

Vorlage Nr. 60 für die Sitzung der Deputation für Kultur

(städtisch) am 6.Dezember 2016

Bericht zum ‚ Arisierungs‘-Mahnmal – weitere Handlungsschritte A. Problem

Die Bremische Stadtbürgerschaft hat am 3. November 2016 beschlossen, dass Bremen ein Mahnmal errichtet, das an die Beraubung von vertriebenen und ermordeten Jüdinnen und Juden während des Nationalsozialismus erinnert und „dabei die besondere Rolle unserer Stadt, ihrer Institutionen und Unternehmen benennt, aber auch die zahlreiche Beteiligung der privaten Profiteure in der Bevölkerung“. Bei der Entscheidung soll insbesondere auch ein Standort im Umfeld des Kühne + Nagel-Neubaus einbezogen werden. Der Senat wird aufge- fordert, die zuständigen Gremien zu befassen und Beschlüsse für die Errichtung dieses Mahnmals anzuregen. (Siehe dazu Dr. 19/401S)

In der Sitzung der Deputation für Kultur am 15. November 2016 hat die Abgeordnete Miriam Strunge um einen Bericht zu den weiteren Handlungsschritten hinsichtlich des Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft gebeten.

B. Lösung

Folgende Handlungsschritte sind in zeitlicher Reihenfolge vorgesehen:

1. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen benennt das Ressort, das für das Verfah- ren zuständig ist. Dies umfasst den Standortfrage, das kunstfachliche Verfahren, die Kostenermittlung und Finanzierung sowie die Begleitung der baulichen Realisierung des Mahnmals.

2. Über den Standort eines Kunstwerks / Denkmals entscheidet nach dem Bremischen Ortsgesetz der zuständige Beirat. In vorliegendem Fall ist der Beirat Mitte zu befas- sen.

3. Auf der Grundlage der Standortentscheidung durch den Beirat Mitte legt der Landes- beirat für Kunst im öffentlichen Raum das kunstfachliche Verfahren fest und gibt dies in Form einer Empfehlung an das federführende Ressort.

4. Das zuständige Ressort stellt die notwendigen finanziellen Mittel dar und führt das kunstfachliche Verfahren durch.

5. Das Ergebnis des kunstfachlichen Verfahrens ist dem Beirat Mitte und der Kulturde- putation vorzustellen.

6. Realisierung des Mahnmals auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden finanzi- ellen Mittel .

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C. Finanzielle Auswirkungen, Gender-Prüfung

Die Vorlage ist ein Bericht und hat als solcher keine finanziellen Auswirkungen.

D. Beschlussvorschlag

Die Deputation für Kultur nimmt den Bericht zur Kenntnis

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