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TOP 31 - Kommerzielle Verwertung der Namen von BSAG-Haltestellen?

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 4. Mai 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

03.05.2021 9 S

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 04.05.2021

Kommerzielle Verwertung der Namen von BSAG-Haltestellen? “ Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft

A. Problem

Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Welche Haltestellen der Bremer Straßenbahn AG wurden gegen Entgelt ganz oder teilweise nach dem Namen eines Unternehmens benannt und in welcher Höhe sind hiermit bisher Einnahmen erzielt worden?

2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Bremer Straßenbahn AG bereit ist, gegen Entgelt eine kommerzielle Bezeichnung in den Namen einer Hal- testelle aufzunehmen?

3. Inwieweit gelten diese Bedingungen auch für die Aufnahme von nicht-

kommerziel-len Örtlichkeiten, die sich an der Haltestelle befinden, und welche dahingehenden Vorschläge wurden in den vergangenen fünf Jahren von der BSAG abgelehnt?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Wir fragen den Senat:

Zu Frage 1:

Derzeit werden keine vollständigen Haltestellennamen durch die Bremer Straßenbahn AG gegen Entgelt vermarktet. Seit Ende Februar 2021 besteht nach einem von der BSAG in eigener Regie verabschiedeten Konzept unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Zusätze zu bereits bestehenden Haltestellennamen zu mieten. Dieses ist für die Haltestellen Martinistraße, Schüsselkorb und Weserstadion erfolgt. Die Einnahmen für das Jahr 2021 betragen einen unteren fünfstelligen Betrag.

Zu Frage 2:

Grundsätzlich gilt: Haltestellennamen müssen eindeutig, einmalig, nicht verwechselbar und prägnant sein. Sie dienen der Orientierung der Fahrgäste im Verkehrsnetz der Bremer Straßenbahn AG beziehungsweise in der Stadt. Üblicherweise erhalten Haltestellen den Namen der abzweigenden Straße beziehungsweise die Bezeichnung einer direkt benachbarten Ortsmarke wie zum Beispiel Bahnhöfe sowie städtische und öffentliche

(2)

Einrichtungen. Der Haltestellenname gilt immer für alle Richtungen. Politische und religiöse Einrichtungen werden nicht in den Haltestellennamen aufgenommen.

Im Falle einer Vermietung von Haltestellen-Zusätzen durch Unternehmen oder Institutionen gelten darüber hinaus besondere Bedingungen und Kriterien: Die Institutionen müssen in der Nähe der Haltestelle liegen. Größe, Bekanntheitsgrad und Image des anfragenden Unternehmens muss eine Relevanz für den Fahrgast haben und Belange der Fahrplanplanung und der Fahrgastinformation seitens der BSAG müssen berücksichtigt werden.

Die Zusage wird immer im Einzelfall bewertet und entschieden. Ein Anspruch auf die Vermietung des Namenszusatzes besteht nicht.

Die Kosten für die Vermietung eines Zusatzes richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses, nach dem Umfang der Namensnennung sowie der Zahl der Ein- und Aussteiger:innen an der Haltestelle.

Zu Frage 3:

Die Bedingungen gelten in gleichem Maße für die Aufnahme von Namenszusätzen nicht- kommerzieller Einrichtungen und Institutionen, die sich an der Haltestelle befinden. Auch hier behält sich die BSAG die Einzelfallentscheidung vor.

Seit der Verabschiedung des Konzepts im Februar 2021 wurden noch keine Vorschläge abgelehnt. Für Anfragen aus vergangenen Jahren gab es vor dem Start des Konzepts keine zentrale Anlaufstelle. Individuellen Anfragen in den unterschiedlichen Bereichen der BSAG wurden in diesem Zeitraum nicht dokumentiert.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung Keine finanziellen, personalwirtschaftlichen, genderrelevanten Auswirkungen.

E. Beteiligung / Abstimmung Keine

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 03.05.2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Stadtbürgerschaft zu.

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