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Satzung vom 18.07.2018 zur Außerkraftsetzung der Satzung zur Archivierung und Veröffentlichung studentischer Abschlussarbeiten vom 17.06.2009

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Hochschule Anhalt

S ATZUNG

vom 18.07.2018 zur

Außerkraftsetzung

der

S ATZUNG ZUR

A RCHIVIERUNG UND

V ERÖFFENTLICHUNG STUDENTISCHER

A BSCHLUSSARBEITEN

vom 17. Juni 2009

Es wird die nachfolgende Satzung erlassen:

Artikel I

Die Satzung zur Archivierung und Veröffentlichung studenti- scher Abschlussarbeiten veröffentlicht im Amtlichen Mittei- lungsblatt der Hochschule Anhalt Nr. 40/2010 vom 28.01.2010 einschließlich ihrer Berichtigung vom 29.04.2010 tritt mit Wirkung zum 30.09.2018 außer Kraft.

Artikel II

Gleichzeitig tritt die Ergänzung zu o. g. Satzung vom 24.04.2013 veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt Nr. 61/2013 vom 27.06.2013 außer Kraft.

Artikel III

(1) Diese Satzung zur Außerkraftsetzung tritt nach ihrer Genehmigung durch den Präsidenten der Hochschule Anhalt in Kraft.

(2) Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats vom 18.07.2018 sowie der Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Anhalt vom 01.09.2018.

(3) Veröffentlicht in „Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt“ Nr. 79/2018.

Köthen, 01.09.2018

Prof. Dr.-Ing. Jörg Bagdahn Präsident der Hochschule Anhalt

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