Hochschule Anhalt
S ATZUNG
vom 18.07.2018 zur
Außerkraftsetzung
der
S ATZUNG ZUR
A RCHIVIERUNG UND
V ERÖFFENTLICHUNG STUDENTISCHER
A BSCHLUSSARBEITEN
vom 17. Juni 2009
Es wird die nachfolgende Satzung erlassen:
Artikel I
Die Satzung zur Archivierung und Veröffentlichung studenti- scher Abschlussarbeiten veröffentlicht im Amtlichen Mittei- lungsblatt der Hochschule Anhalt Nr. 40/2010 vom 28.01.2010 einschließlich ihrer Berichtigung vom 29.04.2010 tritt mit Wirkung zum 30.09.2018 außer Kraft.
Artikel II
Gleichzeitig tritt die Ergänzung zu o. g. Satzung vom 24.04.2013 veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt Nr. 61/2013 vom 27.06.2013 außer Kraft.
Artikel III
(1) Diese Satzung zur Außerkraftsetzung tritt nach ihrer Genehmigung durch den Präsidenten der Hochschule Anhalt in Kraft.
(2) Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats vom 18.07.2018 sowie der Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Anhalt vom 01.09.2018.
(3) Veröffentlicht in „Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt“ Nr. 79/2018.
Köthen, 01.09.2018
Prof. Dr.-Ing. Jörg Bagdahn Präsident der Hochschule Anhalt