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Stadtverwaltung vollzieht Geldwäschegesetz

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11.01.2013

Stadtverwaltung vollzieht Geldwäschegesetz

Aufgrund der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Geldwäschegesetz, ist die Stadtverwaltung Ludwigshafen als Aufsichtsbehörde zuständig für die Überwachung folgender Gewerbebetriebe: Versicherungsmakler, Immobilienmakler und gewerbliche Güterhändler.

Nachdem die personellen Voraussetzungen geschaffen wurden, vollzieht die Stadt ab dem 2.

Januar 2013 diese Aufgabe. Hauptaufgabe ist die Kontrolle der Einhaltung der Sorgfaltspflichten in den betroffenen Unternehmen. Die vom Geldwäschegesetz betroffenen Gewerbebetriebe erhalten von der Stadtverwaltung Ludwigshafen in den nächsten Wochen per Post

entsprechende Informationsbroschüren der Aufsichts- und Dienstleistungs-direktion (ADD) Trier über die gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen.

Für Rückfragen steht den Unternehmen bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Öffentliche Ordnung, Karl Kullmann unter der Telefonnummer 0621/504-3445 zur Verfügung.

Persönliche Termine sind nach vorheriger, telefonischer Absprache möglich.

Informationen zum Geldwäschegesetz können auf der Internetseite der ADD Trier unter www.add.rlp.de und dem Suchbegriff "Geldwäsche" sowie auf der www.ludwigshafen.de im Kapitel Bürgernah und dem Punkt Bürgerservice und Dienstleistungen eingesehen und heruntergeladen werden.

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