• Keine Ergebnisse gefunden

Geldwäschegesetz § 24 Abs. 1 GwG

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Geldwäschegesetz § 24 Abs. 1 GwG"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Geldwäschegesetz

§ 24 Abs. 1 GwG

(1) Für die Führung des Transparenzregisters erhebt die registerführende Stelle von Vereinigungen nach § 20 und von Rechtsgestaltungen nach § 21 Gebühren. Dies gilt auf Antrag nicht für Vereinigungen nach § 20, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der

§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen und dies mittels einer Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegenüber der registerführenden Stelle nachweisen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

133 Nur juristische Personen mit Sitz in Deutschland, in Deutschland eingetragene Personengesellschaften sowie Trustees und in bestimmten Fällen auch Treu- händer seien

"Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes vom 3. 148, 1281) bestimmt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:. §

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes.

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes.

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes.

  2.   um eine Geschäftsbeziehung oder Transaktion handelt, an der ein von der Europäischen Kommission nach Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849, der durch Artikel 1 Nummer

deren wirtschaftlich Berechtigte sind (vgl. Eine solche Fallkonstellation bedeutet jedoch nicht, dass insofern keine Geschäftsbeziehungen, z.B. Kontoführungen, erfolgen

Die Entfernung beträgt ...km (einfache Wegstrecke). Der Fahrpreis bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel würde ...€ betragen. Die Benutzung eines privateigenen Verkehrsmittels