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Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung zur weiteren Kontaktreduzierung

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17.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung zur weiteren Kontaktreduzierung

Anlässlich der steigenden Anzahl von Corona-Infektionen im Bundesgebiet und in der Region erlässt die Stadtverwaltung Ludwigshafen eine erweiterte Allgemeinverfügung, welche die Vorgaben der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie umsetzt. Die aktualisierte Verfügung untersagt unter anderem die Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels, Spezialmärkten, Spielplätzen, Freizeit- und Tierparks, Bars, Clubs, Produktionsstätten, Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen für Publikumsverkehr. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6 bis 18 Uhr begrenzt. Die neue

Allgemeinverfügung mit diesen kontaktreduzierenden Maßnahmen gilt ab Mittwoch, 18. März 2020, 0 Uhr.

Von den Reglungen nicht betroffen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,

Zeitungsverkaufsstellen, Bau-, Gartenbau- sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

 

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