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Rudolf-Frey-Preis für Notfallmedizin Verleihungsbestimmungen Ausschreibung

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Academic year: 2022

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Anlässlich des II. Internationalen Symposiums über Schmerzdiagnostik und -therapie in Memoriam Rudolf Frey (24. - 26.09.1982) wurde vom Aesopus Verlag GmbH, Basel, ein „Rudolf-Frey-Preis" gestiftet, der – seinerzeit mit 5.000 DM dotiert – für wissenschaftliche Arbeiten über Anästhesie und Schmerztherapie sowie für besondere Leistungen mit dem Schwerpunkt Schmerzdiagnostik und -therapie verliehen wurde.

Der Sinn dieser Preisausschreibung war, Rudolf Frey für seine Pionierarbeiten auf dem Gebiet der Anästhesie, Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin zu ehren und junge Wissenschaftlicher zu fördern.

1987 wurde der Preis durch die Firma Dr. Köhler Chemie GmbH, Alsbach, für einen Zeitraum von zehn Jahren über- nommen.

Von 1998 bis 2002 war die Firma Curasan, Kleinostheim, Stifterin des Rudolf-Frey-Preises. 2003 wurde die AINS- Sparte von der Firma DeltaSelect, Dreieich, übernommen, die seitdem als Stifterin gilt.

2003 ist die Vergabe des Preises im Einvernehmen mit dem Stifter der Rudolf-Frey-Gesellschaft (RFG), Hannover, übertragen worden: Von 2005 an wird die Auszeichnung durch die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) für herausragende Arbeiten auf dem Gebiet der Notfallmedizin im Rahmen des Jahres- kongresses überreicht. Die Verleihung ist zunächst bis 2007 limitiert.

Verbandsmitteilungen / News and events

Anästh Intensivmed 2004;45:748-749

749

Ausschreibung

Die Vergabe dieser Auszeichnung unterliegt folgenden Bestim- mungen:

1. Der Preis ist mit ¡5.000,- (in Worten: Euro fünftausend) dotiert und wird im Jahr nach der Veröffentlichung der aus- gezeichneten Arbeit verliehen.

2. Über die Preisvergabe entscheidet in geheimer Wahl ein Verleihungskomitee. Liegt nach Auffassung des Komitees in einem Jahr keine preiswürdige Arbeit vor, so wird von der Verleihung des Preises abgesehen.

3. Das Komitee besteht – einschließlich des Vorsitzenden und eines Repräsentanten der DGAI – aus fünf Personen. Bei Ausscheiden eines Komiteemitgliedes wird vom Komitee ein neues Mitglied gewählt. Wird nur ein Kandidat vorgeschla- gen, so ist zunächst Einstimmigkeit erforderlich. Wird diese nicht erreicht, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Dabei ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesen- den erhalten hat. Erhält ein Kandidat diese Stimmenzahl nicht, muss ein anderer Kandidat zur Wahl aufgestellt wer- den. Werden zwei oder mehr Kandidaten vorgeschlagen, so ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden erhalten hat. Erreicht kein Kandidat die abso- lute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so findet zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt. In diesem Fall gilt derjenige als gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereint.

Das Komitee ist beschlussfähig, wenn wenigstens drei der Mitglieder – darunter der Vorsitzende und der Repräsentant der DGAI – erschienen sind und die Einladung ordnungs- gemäß erfolgt ist, d.h. schriftlich mit einer Frist von vier Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

Der Stifter hat das Recht, einen Vertreter zu den Sitzungen des Komitees zu entsenden. Das Komitee tagt mindestens einmal jährlich. Das Komitee ist in seinen Entscheidungen

frei und unabhängig. Seine Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4. Es können sowohl Arbeiten von Einzelpersonen als auch von Arbeitsgruppen ausgewählt werden. Stammt eine Arbeit von mehreren Autoren, so ist der ihr zuerkannte Preis in gleichen Beträgen auf die Autoren aufzuteilen, sofern diese nicht bei Einreichung der Arbeit einen anderen Verteilungsschlüssel festgelegt haben. Auf Beschluss der Jury kann der Preis zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Zur Gültigkeit eines Be- schlusses des Komitees genügt Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

6. Die Arbeiten sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Einsender von Arbeiten haben keinen Anspruch auf Ersatz von Auslagen, Kosten, Zeitaufwand u.ä..

7. Die Preisverleihung nimmt der Präsident der DGAI / des DAC während der Jahrestagung der DGAI vor.

8. Der Stifter des Preises behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen im Einvernehmen mit dem Komitee und dem Präsidium der DGAI zu ändern oder zu ergänzen.

9. Mit Einreichung der Arbeit erkennt der Bewerber diese Bestimmungen als verbindlich an.

10. Einsendungen von Manuskripten (sechs Exemplare, Post- weg) werden bis zum 15. Februar 2005erbeten:

Rudolf-Frey-Gesellschaft

z. H. Prof. Dr.med.Jan-Peter Jantzen Klinikum Hannover Nordstadt Haltenhoffstrasse 41

D-30167 Hannover.

Rudolf-Frey-Preis für Notfallmedizin

Verleihungsbestimmungen

Referenzen

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