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/ VERBANDSMITTEILUNGEN I 519

© Anästh Intensivmed 2005;46:519 DIOmed-Verlags GmbH Wechselt ein Anästhesist sein Fachgebiet (z.B. zur

Allgemeinmedizin), so stellt sich die Frage, ob und inwieweit die mit der BDA-Mitgliedschaft i.d.R. ver- bundenen Versicherungen sowie Rahmenverträge weiterhin gelten.

A. Versicherungsschutz durch Mitglied- schaft

1. Gruppenrechtsschutzversicherung (Straf-, Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrechtsschutz) Die mit der BDA-Mitgliedschaft verbunden Berufs- rechtsschutzversicherung gilt für ärztliche Tätig- keiten, unabhängig von dem Fachgebiet. So kann bspw. ein Anästhesist, der zukünftig in der Geriatrie tätig wird, weiterhin die Gruppenrechtsschutzver- sicherung in Anspruch nehmen.

2. Gastarzt- Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Hospitationen ist nicht auf das Fachgebiet Anästhesie beschränkt, sondern gilt für alle ärztlichen Tätigkeiten.

3. Praxisvertreter-Haftpflichtversicherung

Auch die Haftpflichtversicherung für vorübergehen- de, gelegentliche Praxisvetretungen ist nicht auf das Fachgebiet Anästhesie beschränkt, sondern gilt für alle ärztlichen Tätigkeiten, die dem Berufsbild des Anästhesisten entsprechen.

B. Rahmenverträge

1. Berufs-Haftpflichtversicherung

Der Rahmenvertrag zur Berufshaftpflichtversiche- rung bezieht sich auf die anästhesiologische ein- schließlich schmerztherapeutische Tätigkeit. Wird der Beruf außerhalb dieses Fachgebietes ausgeübt, so ist ein Beitritt zu diesem Rahmenvertrag nicht möglich.

2. sonstige Rahmenverträge:

• Unfallversicherung für Ärzte (UVÄ)

• Berufsunterbrechungs-Versicherung (Ärzte-BU)

• Elektronik-Versicherung

Diesen Rahmenverträgen können BDA-Mitglieder beitreten, auch wenn sie außerhalb des Fachge- bietes Anästhesie beruflich tätig sind. Bereits abge- schlossene Einzelverträge auf Grundlage der Rahmenverträge können ggfls. angepaßt und dann fortgeführt werden.

Ihre Ansprechpartner / Informations- broschüre

Sollten Sie zum Versicherungsservice Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die

Referentin für Versicherungsfragen:

Ass. iur. Evelyn Weis BDA-Versicherungsreferat Roritzerstraße 27

D-90419 Nürnberg

Tel: 0911 93378-27 (Buchstabe A-K) Tel.: 0911 93378-17 (Buchstabe L-Z) Fax: 0911 39381-95

E-Mail: BDA.Versicherungsref@dgai-ev.de

oder an den

Ärzte-Versicherungsdienst:

FUNK Hospital-Versicherungsmakler GmbH Funk Ärzte Service I

Postfach 30 70 60 D-20306 Hamburg Tel.: 040-35914-0 Fax: 040-359144-23

E-mail: s.wilhelmi@funk-gruppe.de der Sie im Auftrag des BDA berät.

Die Versicherungsbedingungen sind in der Broschüre

„Versicherungsservice und Rechtschutz“ ausführlich dargestellt und erläutert.

Die Informationsbroschüre kann im Internet abgeru- fen werden:

www.bda.de/downloads/22_vers-service-rechtschutz.pdf

Versicherungsschutz bei Wechsel des Fachgebietes

BDAktuell

Referenzen

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