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Ausbildungsinhalt / Stoffverteilungsplan

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Academic year: 2022

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Projektgruppe des AFKzV Musterausbildungsplan

Technische Hilfe und Brandbekämpfung nach Bahnunfällen Stufe 1

Stand 7/2000

Ausbildungsebene: Landkreise oder örtliche Ausbildungsstelle.

Am Ausbildungsort sollte für die praktische Ausbildung eine Übungsmög- lichkeit im Bereich der Deutschen Bahn AG zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen: Abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmannausbildung) nach FwDV 2/1 Abschnitt 2.1

Ausbildungsziel: Die Teilnehmer/innen müssen

- die allgemeinen Grundlagen und Sicherheitsregeln im Bereich von Bahnanlagen kennen.

- allgemeine Gefahren im Eisenbahnbereich erkennen können.

- besondere Gefahren unter Spannung stehender Oberleitungen erkennen.

- die Brandbekämpfung sowie die Technische Hilfe durchführen können.

Ausbildungsdauer: Mindestens 12 Ausbildungseinheiten (1 AE = 45 min) Teilnehmerzahl: Maximal 24 Teilnehmer/innen

Leistungsnachweis: Die Ausbildungsstufe 1 schließt mit der Beurteilung einer praktischen Übung im Aufgabenbereich Brandbekämpfung und Technischer Hilfe bei

Bahnunfällen ab.

Ausbildungsinhalt / Stoffverteilungsplan

Thema Zeit Form

1 Allgemeine Grundlagen

1.1 Rechtsgrundlagen des Bundeslandes (hier-. Beispiel Hessen)

- Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)

- Erlass über den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe im Bereich der Deutschen Bahn AG und anderer Betreiber von Bahnanlagen (Bahnerlass)

- Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

1 U

1.2 Merkblatt Eisenbahneinsätze 1 U

1.3 Notfallmanagement der Bahn AG 1 U/P

2 Fachliche Grundlagen 2.1 Gefahren der Einsatzstelle

- Gefahren im Gleisbereich und durch den Fahrbetrieb der Bahn - Gefahren durch Elektrizität

- Gefahren durch Bahnfahrzeuge

2 U

2.2 Eindringen in Bahnfahrzeuge 2 U/P

3 Einsatzpraxis im Bereich von Bahnanlagen

Einsatzübungen im Aufgabenbereich Brandbekämpfung Einsatzübungen im Aufgabenbereich Technische Hilfe

4 P

4 Abschlussübung als Leistungsnachweis 1 P

(2)

Projektgruppe des AFKzV Musterausbildungsplan

Technische Hilfe und Brandbekämpfung nach Bahnunfällen Stufe 2

Stand 7/2000 Ausbildungsebene: Landesfeuerwehrschule

Voraussetzungen: Abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer nach FwDV 2/1 Abschnitt 2.3

Ausbildungsziel: Die Teilnehmer/innen müssen

- die Besonderheiten bei Einsätzen im Bereich der Bahnanlagen kennen und beurteilen können.

- notwendige Maßnahmen bei der Brandbekämpfung und der Technischen Hilfe einleiten können,

- mit dem Notfallmanager der Deutschen Bahn AG und weiteren Kräften auf Grundlage der taktischen und führungsmäßigen Grundsätze zusammen- arbeiten können.

Ausbildungsdauer: Mindestens 21 Ausbildungseinheiten (1 AE = 45 min) Teilnehmerzahl: Maximal 24 Teilnehmer/innen

Leistungsnachweis: Die Ausbildungsstufe 2 schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Ausbildungsinhalt / Stoffverteilungsplan

Thema Zeit Form

1 Allgemeine Grundlagen

1.1 Rechtsgrundlagen des Bundeslandes (hier- Beispiel Hessen) - Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe

und den Katastrophenschutz (HBKG)

- Erlass über den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe im Bereich der Deutschen Bahn AG und anderer Betreiber von Bahnanlagen (Bahnerlass)

- Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

- Vereinbarung der Innenministerien/Senatoren der Länder und der Deutschen Bahn AG

2 U

1.2 Merkblatt Eisenbahneinsätze 1 U

2 Notfallmanagement der Deutschen Bahn AG Organisation des Notfallmanagements Zuständigkeiten des Notfallmanagers Zusammenarbeit mit dem Notfallmanager Alarmierungsschema

Vorstellung der Einsatzausrüstung des Notfallmanagers

2

1

U

P 3 Fachliche Grundlagen

3.1 - Gefahren der Einsatzstelle

- Gefahren im Gleisbereich und durch den Fahrbetrieb der Bahn - Gefahren durch Elektrizität (Fahrleitungen, Spannungstrichter,

Abstände zu spannungsführenden Teilen, Bahnerden) - Gefahren und Besonderheiten durch Eisenbahntunnel - Gefahren durch Gefahrguttransporte (GGVE, RID,

Kennzeichnungen)

3 U

Projektgruppe des AFKzV

(3)

Musterausbildungsplan

Technische Hilfe und Brandbekämpfung nach Bahnunfällen Stufe 2

Stand 7/2000 Seite 2 3.2 Fahrzeugkunde Bahnfahrzeuge

- Gefahren durch Bahnfahrzeuge - Eindringen in Bahnfahrzeuge

2 U

3.3 Führungslehre - FwDV 100

- Führungsorganisation

- Einsatzleitung bei Großschadenereignissen im Bereich von Bahnanlagen

- TEL/ÖEL

- Öffentlichkeitsarbeit

2 U

4 Einsatzpraxis

Planübungen im Aufgabenbereich Einsatzleitung bei der Brandbekämpfung und der Technischen Hilfe im Bereich von Bahnanlagen auch unter Berücksichtigung rettungsdienstlicher Belange

und der Aufgaben des Bundesgrenzschutzes

7 P

5 Schriftlicher Leistungsnachweis 1 U

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