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24 JuS 2002, Heft

Budenbender/BachertlHumbert: Hinweise für dasVerfassen von Seminararbeiten seien. Dies ist grundsä ig, da sonst die Stör~r-

eigenschaft über den L" Zivilrechts abbedungen werden könnte. So kö liquide Firmen mit Hilfe desZivilrechts von ihrer tör izenschaft befreien, indem siedieVerantwortlichkei errra 'eh auf einen möglicher- weise Insolventen verschieben. _ hlaggebend müssen hingegen inerster Linie As . er schnellen und wirk- samen Gefahrenabwehr sein- Die internen zivilrechtliehen Regelungen spielen ausnahmsweise nur dann eine Rolle, wenn deutliche Anhaltspunk: e darüber, wer am effektivs- ten die Gefahr beseitigen kann, fehlen oder alle Störer in gleicher Weise geeignet sind, die Gefahr zu beseitigen. Im Ubrigen wird der Polizeibeamte vor On, aber auch der' Sicherheitsbeamte inder Regel eine Kenntnisse vonzivil- rechtlichen Vereinbarungen haben und diese schon deswe- gen nicht berücksichtigen können.

Im konkreten Fall könnte man hinsichtlich der Wahl des Störers anderer Ansicht sein als der VGH München.

DieZivilrechtslage ist jedenfalls in dem vorliegenden Fall, WIeder VGH München zu Recht festgestellt hat, für eine sachgerechte Störerauswahl nicht relevant.

IV. Zusammenfassung

Bei einer Störermehrheit unterliegt die Entscheidung, gegen wen die Maßnahme zur Gefahrenabwehr zu richten ist, dem Auswahlermessen der zuständigen Behörde.

Maßgeblicher Gesichtspunkt der Auswahl ist die Effekti- vität der Gefahrenabwehr. Nur dann, wenn mehrere Stö- rer gleichermaßen zu einer effektiven Gefahrenabwehr geeignet sind oder wenn die effektivste Gefahrenabwehr nicht festgestellt werden kann, können weitere, störerbe- zogene Gesichtspunkte herangezogen werden. Ausnahms- weise können dabei auch zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen den Störern eine Rolle spielen.

Die neueRubrik "Zur Einarbeitung und Übung" tritt andie Stelledesbisherigen Lernbogens. Gleichwohl bleibt die Ziel- richtung des früheren Lernbogens erhalten: Auch die neue Rubrik richtet sich vornehmlich an diejungen Semester und dient der Vorbereitung auf die Anfängerübungen im Bürgerli- chen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht.

Professor Dr. Ulrich Büdenbender, Wiss. Mitarbeiter Patric Bachert und Wiss. Assistentin Doreen Humbert

Dresden '

Hinweise für das Verfassen von Seminar- arbeiten>:'

Das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten wird den ioenigs- t.en in die Wiege gelegt, sondern erfordert einige Überlegung und Ubung. Diefolgenden Hinweise sollen bei der Anfertigung von schriftlichen Seminararbeiten und Seminarvortragen behilflich sein. Sie sind nicht als verbindlich anzusehen, sollten aber im Eigeninteresse berücksichtigt werden.

.1.Der Einstieg in das Thema

1.Das Thema einer juristischen Seminararbeit ist im' Regelfall vorgegeben. Gleichwohl liegtesbeim Bearbeiter!

der Bearbeiterin, das Thema mitInhalt zufüllen. Die Vor- gehensweise ist vom Kenntnisstand des Bearbeiters abhän- gig, allgemein empfiehlt sich aber eine Vorgehensweise vom Allgemeinen zum Speziellen. Insbesondere bei unbe- kannteren Themen sollten zunächst Lehrbücher und Über- blicksaufsätze gelesen werden. Der Bearbeiter bekommt so ein Gefühl für das Thema, stellt es in einen größeren Zu- sammenhang, kann Wichtiges von weniger Wichtigem un- terscheiden und verringert die Gefahr, bestimmte Aspekte zuübersehen. Bereits indieser Phase sollte man sichNoti- zen zuUnklarheiten, Fragestellungen und eigenen Einfäl- len machen und darüber, welche Aspekte des Themas in der Arbeit erscheinen sollen - und warum.

2. Ist auf diese Weise zunächst das Fundament der Ar- beitgelegt, sodienen spezielle Rechtsprechung und Litera- tur dazu, einzelne Aspekte des Themas zu vertiefen. Die erste Phase sollteden Bearbeiter indieLage versetzt haben Detailprobleme in denKontext der Arbeit zustellen undso Literatur und Rechtsprechung besser zu bewerten und zu verarbeiten. Fragen Sie sich bei der Auswahl der Einzel- probleme, warum Siediese Ihren Lesern/Zuhörern präsen- tieren wollen. Sind sie juristisch/rechtspolitisch/gesell- schaftlichlwirtschaftlich von besonderer Bedeutung? Was interessiert Sie, Ihre Zuhörer oder die juristische Fach- öffentlichkeit am Thema? Welche Entwicklungstendenzen gibt es? Arbeiten SiedieseAspekte heraus. Machen Sie sich .eineMeinung zudenaufgeworfenen Fragen.

3. Lesen Sie sich nicht fest. Fragen Sie sich stets, zu welcher Facette Ihres Themas der gelesene Text gehört, welche Konsequenzen der Standpunkt hat und wie er sich in das Meinungsspekrrum einordnet. Machen Sie sich die praktischen Auswirkungen klar.

11. Die Anfertigung der schriftlichen Arbeit

1. In dieser Phase haben Sie bereits gründliche Kennt- nisse ihres Themas und können sich an die schriftliche Ausarbeitung machen. An deren Anfang sollte eine Glie- derung stehen. Strukturieren Sie den Text von vorne bis hinten durch und füllen Sie nach Möglichkeit die Glie- derungspunkte schon mit Stichworten an. Somerken Sie .ob Ihre Arbeit in sichgeschlossen und logisch'stringent ist

und ob Sie nichts vergessen haben. Sie bekommen ein Gefühl für die Schwerpunktbildung und den Umfang der Arbeit. Lässt sich anhand der Gliederung ein Eindruck vom Gesamtthema und den behandelten Einzelfragen ge- winnen? Denken Sie daran, über gegebenenfalls mehreren Detailproblemen nicht die Gesamtdarstellung und die Leitlinien Ihres Themas aus den Augen zu verlieren. Nut- zen Sie Beratungsangebote des Lehrstuhls, insbesondere sollten Siedie Gliederung mit dessen Mitarbeitern bespre- chen. Sie können so Ihre eigenen Gedanken überprüfen und erhalten gegebenenfalls auch weitere Hinweise zu anderen Aspekten des Themas, denen Sie nachgehen

könnten. .

2. Siekönnen nun mit der Niederschrift Ihres Referats beginnen.

a) Diese Phase sollte spätestens nach zwei Wochen er- reicht sein. In formaler Hinsicht hat sich folgender Auf-

Professor Dr.'.Budenbender isr Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerli- ches Rechr, Energiewirrschaftsrechr und Arbeirsrechr an der Juristischen Fakultät der TU Dresden, an dem die Coauroren als Wiss. Mitarbeiter tätig sind. - Der Texr wird am Lehrstuhl alsArbeitshilfe an Seminarteil- nehmer ausgegeben. Die ursprüngliche Form wurde beibehalten.

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Büdenbender/Bachert/Humbert: Hinweise fürdasVerfassenvonSeminararbeiten

bau durchgesetzt: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literatur- verzeichnis, Einleitung, Hauptteil der Arbeit, Schluss.

b)Untergliedern Siedas Literaturverzeichnis nur dann, wenn es ansonsten zu unübersichtlich würde. Bei einer Seminararbeit ist das in der Regel nicht der Fall. Eine Rubrik "Monographien" mit nur einem oder zwei Einträ- gen wirkt gekünstelt. Wichtig ist aber, dass zu jeder Fuß- note ohne Schwierigkeiten der entsprechende Eintrag im Literaturverzeichnis gefunden werden kann.

c) Auch bei einer juristischen Seminararbeit empfiehlt es sich, das Thema in einer Einleitung kurz vorzustellen und dem Leser klar zu machen, womit er rechnen darf.

Achten Sie im Hauptteil auf Anschaulichkeit. Jede Wis- senschaft bedient sich einer eigenen Sprache, weil die All- tagssprache häufig keine Begriffe bereithält oder umfang- reiche Umschreibungen notwendig sind. Wissenschafts- sprache soll- wo notwendig - für die Fachöffentlichkeit das Verständnis bzw. die sprachliche Präzision erhöhen.

Sie ist kein Selbstzweck und kann bei übertriebener Ver- wendung das Verständnis sogar behindern. Überprüfen Siedaher Ihren Text stets auf Verständlichkeit.

d) Benutzen SieBeispiele und einschlägige Entscheidun- gen und verdeutlichen Sie die Auswirkungen verschiede- ner Rechtsauffassungen. Gerade bei juristischen Themen ist häufig von Interesse, welche Rechtsprobleme sich in der Praxis stellen. Gehen Sieüber das geltende Recht hi- naus auf rechtspolitische Trends ein, wenn es das Thema veranlasst. Stellen Siean das Ende der Arbeit eine kurze Zusammenfassung und unterschreiben Siedie Arbeit.

e) Halten Sie den vorgesehenen Höchstumfang ein.

Auch das gehört zur Bewältigung desThemas.

3. Zählen Sie bei verschiedenen Rechtsstandpunkten nicht detailhaft. Meinungen nacheinander auf, sondern bündeln Sie ähnliche Standpunkte unter Hervorhebung der wesentlichen Gemeinsamkeiten, gegebenenfalls - erst dann - ergänzt um Unterschiede in den Details. Stellen Sie nach einer so erfolgten "Sortierung" die wesentlichen Un- terschiede der verbleibenden Standpunkte heraus, unter Betonung der jeweils maßgeblichen Argumente/Gegeri- argumente und Konsequenzen. .

Also nicht: "A sagt, B meint, Cist der Auffassung ... ", sondern: "Nach einer Meinung, vertreten von A, Bund C, kommt es maßgeblich auf die objektive Sachlage an. Im Detail wird teilweise noch weiter differenziert, indem ....

Dafür wird im Wesentlichen vorgebracht .... Demgegen- über stellt die Gegenmeinung stärker auf die subjektive Seiteab, weil ... ".

4. Überprüfen SieIhre Arbeit auf Rechtschreibung und Grammatik. Ein guter Inhalt sollte auch eine gute Verpa- ckung aufweisen. Achten Sie auf die Formalien und über- prüfen Sie insbesondere Ihre Rechtschreibung und Gram- .matik. Für dieRechtschreibung können Siemit dem Text- verarbeitungsprogramm beginnen, Sie sollten die Arbeit aber selbst sorgfältig Korrektur lesen und gegebenenfalls lesen lassen. Zitieren Sie einheitlich und nehmen Siedazu gegebenenfalls einanerkanntes Lehrbuch zum Vorbild.

ID.Der Vortrag - "eine Rede ist keine Schreibe"

Betrachten Sie den Vortrag nicht als bloßes Anhängsel zu Ihrer schriftlichen Arbeit, für beide gelten eigene Spiel- regeln. Der Vortrag stellt eine eigenständige Leistung mit besonderen Anforderungen dar. Stellen Sie sich den Vor- trag daher genau wie die schriftliche Arbeit als ein End- produkt vor, das Sie den Zuhörern präsentieren. Wie Sie auch bei der schriftlichen Arbeit Ihren Lesern nicht den Arbeitsprozess als solchen vorlegen, sondern die fertige Arbeit, so wird esIhnen kaum gelingen, einen guten Vor-

JuS 2002, Heft 1 25

trag erst während der Präsentation zu entwickeln. Der Vortrag sollte daher bei der Präsentation bereits "stehen"

und auch zur Probe mindestens einmal vor einem Dritten gehalten worden sein. Der Erfolg desVortrags hängt maß- geblich von folgenden Aspekten ab (nicht nur imSeminar, sondern auch inder späteren Praxis!).

1.Achten Sieauf dieVorkenntnisse Ihrer Zuhörer. Wel- che Vorkenntnisse können Sie bei den Zuhörern voraus- setzen? Wie weit wurde das Gebiet in Vorlesungen etc.

behandelt? Sind Grundlagen Ihres Themas bereits in an- deren Referaten gelegt worden? Liegt gegebenenfalls den Zuhörern eine schriftliche Fassung/Gliederung Ihrer Ar- beit vor?

Haben Ihre Zuhörer bereits einen guten Grundstock an Kenntnissen zu.ihrernSpezialthema, so empfiehlt es sich gleichwohl, auch imVortrag in ein paar Sätzen den Kon- text des Themas darzustellen. Besonders kurz. kann dies natürlich insbesondere dann ausfallen, wenn Sie eine Spe- zialproblematik darstellen, nachdem ein Vorreferent z.B.

einen allgemeinen Überblick über ein Thema gegeben hat.

Wie im schriftlichen Text, so ist auch im Vortrag eine kurze Inhaltsübersicht zu Beginn .nützlich..Die Zuhörer können sich auf den Inhalt einstellen, ihre Neugier wird geweckt, ihre Konzentration wird gefördert, wenn sie bereits zum Anfang erkennen, was sie erwartet.

2. Haben Sie nach einer guten Vortragsvorbereitung Selbstbewusstsein für knappe otizen. Versuchen Sie,frei zu sprechen. Eine frei gehaltene Rede beeindruckt die Zuhörer mehr und erreicht sie besser als ein abgelesener Text. Frei sprechen bedeutet nicht, auswendig Gelerntes vorzutragen, sondern eine inhaltlich beherrschte Materie in frei gefundener, spontaner Formulierung zu erörtern.

Dabei sind Stichworte als roter Faden nicht nur erlaubt,

'sondern als Orientierungshilfe sinnvoll. Begleitet der Re-

ferent seinen Vortrag mit Folien, dient dies nicht nur den Zuhörern zur Orientierung, sondern liefert dem Vortra- genden zugleich - vielfach als solches von den Zuhörern nicht vermerkt - einen "Merkzettel" für das Referat. Den- ken Sie aber daran, dass Sie mit den Zuhörern kommuni- zieren.Tlmtangreiche Notizen geben zwar Sicherheit, ver- leiten aber dazu, zu häufig auf das Blatt zu schauen. Die Notizen sollten Ihnen nur das Gerüst für den Vortrag in Erinnerung rufen und gegebenenfalls schlecht merkbare Zahlenangaben enthalten: Achten Sie darauf, dass Sie gegebenenfalls ohne Probleme die Reihenfolge der Notiz- blätter wechseln können, falls dies nötig werden sollte.

Halten SieBlickkontakt mit den Zuhörern.

3. Denken Siedaran, dass die Aufnahmekapazität Ihrer Zuhörer bei einem mündlichen Vortrag begrenzter ist als bei einem schriftlichen Text.

a) Halten Sie die vorgesehene Zeit unbedingt ein - im Interesse der Seminarorganisation, Ihrer Zuhörer und für den Nachweis, Ihr Thema in diesem Rahmen behandeln zu können. Auch das istTeil der Leistung und oft schwie- riger, als länger zusprechen.

b) Reduzieren Sie den Vortrag auf das Wesentliche.

Welche Details sind wirklich wichtig, welche überfordern die Aufnahmefähigkeit? Reicht beieiner Gerichtsentschei- dung dieJahresangabe aus, oder kommt esauf das genaue Datum an? Lassen Sie Nebensächlichkeiten weg, ins- besondere, wenn sie mit einer Unmenge von Details ge- spickt sind. Mitunter kann auch bei einer Paragraphen- angabe bei Mehrfachnennung später die genaue Alterna- tive (,,§ 812 I 1 2. Alt") weggelassen werden, wenn Ver- wechslungsgefahr ausgeschlossen ist. Denken Sie stets da- ran: Welches unwichtige Detail könnte die Zuhörer von meinen wichtigen Punkten ablenken?

(3)

26 JuS 2002,Heft 1 BüdenbenderiBacheTt/HumbeTt: Hinweise für das Verfassen von Seminararbeiten

c) Stellen Sie besonders deutlich die wichtigsten Aspekte Ihres Themas und Ihre Kernthesen heraus. Stellen Sie sich vor, Siemüssen eine Überschrift bzw. einen Fett- druck ingesprochene Worte umsetzen. Ihre Zuhörer kön- nen aber nicht einmal zurück blättern. Siemüssen sich Ihre Kernaussagen beim ersten Mal einprägen. Scheuen Sie sich nicht, die besonders wichtigen Passagen Ihres Vor- trags auch als solche zu benennen: "Ich .komme jetzt zu einem besonders wichtigen Aspekt ... " o. ä. Siekönnen als drarnaturgisches Mittel auch Wiederholungen einset- zen oder entsprechende Gestik. Wenn Sie den Vortrag gut vorbereitet haben und sich während der Präsentation hauptsächlich auf die Kommunikation mit den Zuhörern konzentrieren, werden Siedie entsprechenden Punkte na- hezu von selbst stärker betonen.

d) Schichten Sieeinzelne Abschnitte gut erkennbar von- einander ab. In engem Zusammenhang mit der Heraus- steIlung der Kernthesen steht das deutliche Abschichten von Vortrags abschnitten. Auch dies können Sie deutlich benennen: "Soviel zur Frage ... Ich komme nun zu ... ", Derartige Abschnittsbildungen sind häufig schon deshalb erforderlich, weil sehr lange Gedankengänge ohne Unter- brechung die Zuhörer häufig überfordern. Setzen Sie da- her Fixpunkte, die sich besser merken lassen. Hat ein Zuhörer einmal den Faden verloren, so geben Sieihm ein deutliches Signal, dass er sich bei dem neuen Abschnitt wieder einklinken kann.

e) Bilden Sie kurze, einfache Sätze. Lange Sätze erfor- dern höhere Konzentration bei Ihnen, insbesondere aber auch bei Ihren Zuhörern. Bei freier Rede steigt die Gefahr des "Verhedderns" mit der Länge der Sätze. Denken Sie daran, dass der gesprochene Satz nicht noch einmal gele- sen werden kann. Ihre Zuhörer sollen sich auf Ihren Inhalt konzentrieren, nicht auf Ihre grammatikalischen Kennt- nIsse.

f) Sprechen Sie in normaler Geschwindigkeit, deutlich und artikuliert, aber ohne Übertreibung. Ein Vortrag ist kein Alltagsgespräch. Sie wollen den Zuhörern etwas ver- mitteln und müssen dazu eine begrenzte Zeit nutzen. Sie können dies auch üben, am besten mit anderen. Dies gilt insbesondere auch für Pausen. Diese werden vom Redner häufig als lang wahrgenommen, während die Zuhörer sie als willkommene Gelegenheit ansehen, das Gehörte zu verarbeiten. Beachten Sie bewusst andere Vortragssitua- tionen, Reden oder auch Nachrichtensendungen und fra- gen Sie sich, was Sie selbst als angenehm/unangenehm empfinden und warum. Guten Rednern nachzueifern ist vernünftig. Bitte jedoch keine Nachahmung, finden Sie denzu Ihnen passenden Stil.

4. Benutzen Sie Beispiele zur Veranschaulichung. Dies gilt ebenso wie für den schriftlichen Vortrag. Achten Sie darauf, Ihre Beispiele soweit auf den Kern zu reduzieren, dass sie im Rahmen des Vortrags aufgenommen werden können:

5. Die Benutzung von Folien: Die optische Unterlegung . des gesprochenen Wortes erleichtert dem Leser die Orien- tierung und erhöht nach wissenschaftlichen Untersuchun- gen den Anteil des von den Zuhörern Aufgenommenen!

Behaltenen deutlich.

a) Die Folie muss bis in die letzte Reihe problemlos lesbar sein. Benutzen Sie als absolutes Minimum einen Schriftgrad von 16Pkt., besser 20.

b)Die Folie dient ausschließlich zuzusätzlichen Visua- lisierung Ihrer mündlichen Information. Sie sind der Vor- tragende, nicht der OHP/Polylux. Ihre Zuhörer müssen praktisch mit einem Blickdas Wesentliche der Folie erfas- sen, anschließend sich wieder Ihnen zuwenden. Die Folie darf auf keinen Fall von Ihnen ablenken. Auf eine Folie

gehören daher keine längeren Texte, am besten nur ein- zelne Stichworte, maximal einzelne Sätze, einfache Grafi-

ken.·Faustformel: Folien, deren komplettes optisches Ver-

stehen länger als zehn Sekunden dauert, sind unbrauch- bar. Dies gilt nicht für den Inhalt, dessen Aufnahme der zugehörige Vortragstext vermittelt und der durch die Folie nur "unterlegt" wird.

c) Sprechen Siemit Ihren Zuhörern.inicht mit dem Pro- jektor bzw. dem Wandbild. Das unter b) Beschriebene gilt auch für Sie selbst. Eng beschriebene Folien verleiten viele Referenten dazu, sich ständig mit dem Folientext zu be- schäftigen, statt mit den Zuhörern. Der Referent bricht praktisch die Kommunikation mit den Zuhörern ab und kann sie später kaum wieder aufnehmen. Legen Sie die Folie auf und wenden Sie sich unmittelbar wieder den Zuhörern zu. Sie selbst kennen den Inhalt der Folie.

d)Verzichten Sie auf Folien mit banalem Inhalt.

6. Wenn Sie einmal den Kontakt mit den Zuhörern verloren haben: Eskann passieren, dass das "unsichtbare Band" zwischen Zuhörern und Referent auch für Letzte- ren erkennbar zerschnitten wurde. Die Zuhörer blicken den Referenten nicht mehr an oder durch ihn hindurch ins Leere, schlimmstenfalls kommt Unruhe auf. Der Referent kann seinen Vortrag zuEnde bringen, aber die Veranstal- tung ist für beide Seiten nicht besonders erfreulich. In diesem Falle hilft es häufig, eine Abschnittsbildung zu nutzen, UmdieZuhörer wieder einzufangen. Je deutlicher der Beginn des neuen Abschnitts gemacht wird, umso stärker wird dies als Neuanfang gewertet und mit neuer Konzentration honoriert. Sagen Sie, wo Sienach den bis- herigen Darlegungen als Zwischenergebnis stehen und wohin Sie sich nun wenden wollen. Falls Ihnen etwas Angemessenes einfällt, können Sie eingetretene Lethargie oder Überanspannung auch in anderer Form lösen. In einigen Ländern werden auch seriöse Vorträge häufig mit einer witzigen kleinen Bemerkung eingeleitet, um die Stimmung etwas zu lockern und die Teilnehmer ein- zustimmen. Vermeiden Siejedoch verkrampfte Witze oder Anzüglichkeiten; der Einsatz von Humor istgut, erfordert aber Fingerspitzengefühl und ein "Feeling" für die Situ- ation.

7. Machen Sie sich auch Gedanken darüber, wie Sie Ihren Vortrag ansprechend abschließen wollen. Nicht sel- ten ist das Ende eines Vortrags allein daran erkennbar, dass der Referent das Reden einstellt. Im Interesse der Diskussion empfiehlt es sich, die Thesen gegen Ende des Vortrags noch einmal aufzuführen und dann den Vortrag zu beenden. Am einfachsten ist es, das Vortragsende vor dem letzten Satz schlicht anzukündigen: "... und damit komme ich zum Ende, ... ", und anschließend mit einer Dankesformel zu enden. Selbstverständlich kann der Vor- trag auch auf andere Weise be endet werden. Wichtig ist nur, dass das Ende unmissverständlich deutlich wird. Ver- mieden werden sollten auch gekünstelt originelle Schluss- bernerkungen, die unter Umständen aufgesetzt wirken.

8. Üben Sie freie (natürlich trotzdem gut vorbereitete) Vorträge/Reden so oft wie möglich, auch im privaten Umfeld, Verein etc. Auch hier gilt: Es ist noch kein Meis- ter vom Himmel gefallen. Die Fähigkeit zugutem Vortrag ist für den Erfolg in fast jedem juristischen Arbeitsfeld sehr wichtig.

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IV.Schriftliche Gliederung und Thesenpapier

1.Sie können an die Zuhörer vorab eine Gliederung austeilen. Für diese gilt indes das Gleiche wie für Folien.

Die Gliederung soll einen Überblick über Ihren Vortrag geben, darf aber auf keinen Fall davon ablenken. Sie muss

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Kudlich:Zur Übung - Strafrecht: Schwieger-(Groß-jMutteriiebe

entsprechend knapp sein. Bei Einhaltung dieser Aspekte ist die Ausgabe einer Gliederung sinnvoll. .

2. Das Thesenpapier sollte Thesen in einem engeren Sinne enthalten. Damit sind Aussagen gemeint, denen zugestimmt oder die abgelehnt werden können. DieThese ist eine Position, die Sie als Ergebnis Ihrer Arbeit einneh- men. Sie muss kurz und prägnant sein, typischerweise ohne Begründung auf dem Thesenpapier. Achten Sie bei der Formulierung der Thesen auch darauf, dass diese eine Diskussion anregen sollen, und wählen Sie die Thesen nach Möglichkeit entsprechend. Dies gelingt am besten, wenn die Thesen widerspiegeln, was Sie am Thema inte- ressiert hat. Es besteht eine nicht geringe Wahrscheinlich- keit dafür, dass dies auch Ihre Zuhörer interessieren wird.

Dr. Hans Kudlich, Würzburg

Zur Übung - Strafrecht: '

Schwieger-( Groß- )Mutterliebe ,"'

Der folgende Fallbehandelt Probleme des Versuchs bei der Betei- ligung mehrerer und den Vorstufen der Beteiligung. Er istschwie- riger,alsesauf den ersten Blick vielleicht erscheint, und könnte mit seinen Problemen aus dem Allgemeinen Teil ebenso eine (schwierige) Klausur in einer Anfängerübu,ng wie Bestandteil ei- nerArbeit fürFortgeschrittene oder Examenskandidaten sein. ,

Sachverhalt!

Der Wissenschaftliche Assistent Kistderideale Schwiegersohn.

Gleichwohl verspüren seine Schwiegermutter Mund deren Mut- ter 0 gewisse Vorbehalte gegen'ihn, da Kentschiedener Gegner ihre Lieblings-Garne-Shows ist. AlsK bei einem gemeinsam ver- brachten jahreswechsel sichauch noch weigert, dasvon Mund 0 lange erwartete Silvesterkonzert mit anzuhören;' und sich statt- dessen mit Ohrenstöpseln insNachbarzimmer begibt, beschließen

o

und M,K zusammen umzubringen. Gemeinsam schmieden sie den Plan, vor dem nächsten Besuch beiihrer Tochter' einvergifte- tes Essen vorzubereiten, das siedann aufwärmen und K servieren wollen. Vor demnächsten Besuch kochen 0 undM einen Eintopf, in den sie ein schnell wirkendes Gift in einer tödlichen Dosis schütten. Während M abends den Eintopf aufwärmt, packen sie aber doch Gewissensbisse: Siekippt den vergifteten Eintopf weg undserviert Kstattdessen einen unvergifteten Eintopf, wovon die ebenfalls imSpeisezimmer anwesende 0 allerdings nichts merkt.

Auch 0 hatte gewisse Zweifel bekommen, insbesondere als ihr angesichts der Teilnehmer in den nachmittäglichen Talkshows klar geworden war, dass, es noch schlimmere Schwiegerenkel- söhne hätte geben können. Siehatte deshalb auf einUberleben des K gehofft, sich aber aus Furcht vor ,M nichts zu unternehmen getraut, alsM dem Kden (vermeintlich vergifteten) Eintopf ser- vierte. - Wie haben sich Mund 0 nach dem StGB strafbar gemacht? §211 ist nicht zuprüfen.

Gurachtliehe Überlegungen

I.Da die Strafbarkeit von zwei Beteiligten zu unter- suchen' ist, die, in möglicherweise mittäterschaftlicher Weise zusammenwirken, stellt sich zunächst die Frage, ob diese getrennt oder zusammen geprüft werden sollten-, Da hier die Beteiligungsform der 0 aber nicht völlig un- problematisch eine mittäterschaftliehe ist und außerdem zwischen beiden gleich eine ganze Reihe möglicher Unter- schiede besteht (Servieren alleine durch M; abweichende Vorstellung der 0 von der Tauglichkeit des Tatmittels;

mögliche Unterschiede bei einem eventuellen Rücktritt, der als persönlicher Strafaufhebungsgrund ohnehin für

JuS2002, Heft 1 27

jeden Beteiligten einzeln zu prüfen wäre:'), spricht alles für eine getrennte Prüfung von 0 und M: Die Unüber- sichtlichkeit, die durch die erforderliche Differenzierung zwischen beiden an mehreren Stellen im Deliktsaufbau entstehen würde, wiegt hier viel schwerer als eventuelle geringfügige Ersparnisse" beider Niederschrift durch eine gemeinsame Prüfung. Trennt man zwischen den beiden Beteiligten, ist es sinnvoll, mit der Strafbarkeit der M zu beginnen, da diese im (vermeintlichen) Ausführungssta- diurn dieTatnähere und die Qualifikation ihres geplanten Tatbeitrags alstäterschaftlieh klarer ist; wie im Folgenden deutlich wird, erleichtert dieser Aufbau außerdem die Darstellung bei der Prüfung des unmittelbaren Ansetzens bei O.

11.Da Mordmerkmale nach dem Bearbeitervermerk nicht zu prüfen sind", steht im Mittelpunkt der Prüfung bei M der Totschlag, § 212. Eine'vollendete Tat scheidet offensichtlich aus. Dagegen ist die Annahme eines Ver- suchs hier nicht so abwegig, dass dieser völlig unerwähnt bleiben könnte, zurnal sonst dieFrage nach dem unmittel- baren Ansetzen als Vorprüfung zu §§30 11, 212 auf- geworfen werden müsste, wodurch diese Prüfung stark kopflastig würde; außerdem kann auf die Ausführungen, die bei der Versuchsprüfung fur den Tatentschluss erfor- derlich sind, i.R.des §30 11teilweise verwiesen werden.

Im Ergebnis freilich ist ein unmittelbares Ansetzen Zum Versuch zu verneinen: Das Zubereiten des Auflaufes ist noch bloße Vorbereitungshandlung; das spätere Servieren (das jedenfalls dann als unmittelbares Ansetzen in Be- tracht kommt, wenn K bereits hungrig wartend am Tisch sitzt) erfolgt dann mit unvergiftetem Auflauf. Die mit Tötungsversuchen mit vergifteten Speisten oftmals ver- bundenen Probleme,' ob es sich dabei um einen Fall der mittelbaren Täterschaft handelt (Einsatz des Opfers als Werkzeug gegen sich selbst?6), wann exakt ein unmittel-

Der Verfasser ist derzeit Stipendiat der DFG und Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät 'derUniversität Würzburg. - §§ ohne Geset-

zesangabe sindsolche desStGB. '

1)Der Fall wurde vom 'Verfasser in verschiedenen Varianten mehr- fach inWiederholungs- und Vertiefungskursen zum Strafrecht für mitt-

lere,Semester, sowie in Forrgeschrittenenkonversatorien zur Vorberei-

tung auf die Übung für Fortgeschrittene besprochen. Gewisse Ähnlich- keiten mit lebenden Personen sind zwar nicht zufällig, der Fall ins- gesamt aber (hoffentlich) gleichwohl erfunden.

:2),Vgl., grundsätzlich zu' dieser Frage Roxin/Schüneman;';Haf(ke,

Strafrechtliche Klausurenlehre, 4.Auf!.,(198211985), S.22; von Heint- schel-Heinegg, Prüfungstraining Stra'fR, 1992, Rdnr, 151;ScholzIWoh- lers, Klausuren und Hausarbeiten im StrafR., 2. Auf!. (1999), S. 34 ff.;

Wessels/Beulke, AT,30.Aufl. (2000), Rdnr. 88,2. '

3) Vgl. dazu Kudlich, JuS 1999, 240; nur-ganz ausnahmsweise ist denkbar, dass ein im Vorfeld "abgesprochener" Rücktritt eiriesBeteilig- ten dem anderen gleichsam "zuzurechnen" ist (vgl. zu einem solchen Fall zuletzt BGHSt 44,209 m. Anm. Kudlich, JA 1999, 624ff.), indes wäre selbst diese Besonderheit

im

Rahmen einer getrennten

Rücktrittsprüfung jedenfalls klarer darstellbar.

4) Auch grundsätzlich gilt:Diese Ersparnisse sind nicht zu überschät- zen, da bei einer getrennten Prüfung von Mittätern, beidenen viel"pa- rallel läuft", durch' weitgehende Verweisungen ökonomisch gearbeitet werden kann. Die Vorteile' einer' gemeinsamen Prüfung beschränken sich daher nach der eigenen Klausur- und Korrekturerfahrung des Ver- fassers inerster Linie auf Fälle, indenen für alle Beteiligten das Gesche- hen unterschiedslos zusammen geschildert wird (einfaches Beispiel:

Hausfriedensbruch, bei dem esheißt: »Aund B betraten die Wohnung des X") oder nur die "Addition" der Tatbeiträge zweier Mittäter einen Tatbestand erfüllt (einfaches Beispiel: Raub, bei dem A das Opfer ge- waltsam festhalt; während B ihm die Brieftasche wegnimmt; für eine getrennte Prüfung in diesem Fall aber Wessels/Beulke [0. Fußn. 2], Rdnr.882).

5) Auf die Prüfung der Mordmerkmale wird in der vorliegenden Fas- sung vor allem aus Raumgründen verzichtet. In Betracht kämen (und sogar zu bejahen wären) Heimtücke und das Vorliegen niedriger Be-

weggründe. '.

6)Vgl. dazu auch bereits die Fallbearbeitung beiKudlich, JuS 1997, L 69 ff., sowie vertieft zur Problematik bei der Zubereitung einer" Gift- falle" Heckler, NStZ 1999, 79 f. m.w.Nachw.

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