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BVT-Prozess aus der Sicht eines BundeslandesAskan Böge

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BVT-Merkblatt

BVT-Prozess aus der Sicht eines Bundeslandes

Askan Böge

1. Einbindung der Bundesländer in den BVT-Prozess ... 165

2. Aufgaben der Bundesländer ... 166

2.1. Konzeptpapier Teil A ... 166

2.2. Konzeptpapier Teil B ... 168

3. Situation in Nordrhein-Westfalen ... 169

4. Konkretisierung am Beispiel des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung ....170

5. Überprüfung zusammengetragener Daten ... 170

6. Vorgehen zur Ermittlung geeigneter BVT-Kandidaten ... 175

7. Weitere von der nationalen Expertengruppe behandelte Aspekte ... 176

8. Quellen ... 178

1. Einbindung der Bundesländer in den BVT-Prozess

Durch die Rahmenbedingungen der IED [4] erfolgt eine Aufwertung des Sevilla- Prozesses. Es handelt sich nicht länger um eine Beschreibung von Techniken, die zu berücksichtigen sind, sondern um die Festlegung verbindlicher Vorgaben für Geneh- migungen. Die mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) assoziierten Emissions- bandbreiten dürfen zukünftig nicht mehr überschritten werden. Somit beschreiben die BVT-Schlussfolgerungen den Umweltschutzstandard in der EU und bilden zugleich auch eine Grundlage für das nationale Umweltrecht. Damit kommt der Zu- und Mit- arbeit am Sevilla-Prozess eine wichtige Schlüsselrolle zu.

Gerade die Einbindung und aktive Mitarbeit der Bundesländer in diesen Prozess wird auch vom AISV1 als besonders wichtig erachtet, da die Daten und Erfahrungen über und mit den Anlagen bei den Vollzugsbehörden der Länder vorliegen, die zur Erarbeitung von anspruchsvollen und umsetzbaren BVT-Schlussfolgerungen entscheidend beitragen können. Hierzu hat der LAI2 ein Konzeptpapier Nationale Organisation der Zu- und Mitarbeit bei der Erarbeitung von BVT-Merkblättern unter der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED), Stand 21.08.12 [2], beschlossen.

1 AISV: Ausschuss des LAI – Anlagenbezogener Immissionsschutz/Störfallvorsorge. Der Ausschuss bearbeitet sämtliche technische Fragen im Zusammenhang mit dem Anlagenrecht des BImSchG und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Darüber hinaus werden Fragen des stoffbezogenen Störfallrechts behandelt, die einen engen Bezug zum Anlagenrecht haben. Die Schnittstellen zum Gemeinschaftsrecht sind u.a. die IE-RL – Beste verfügbare Technik –, die Seveso-II-RL und die Emissionshandels-RL.

2 LAI: Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz

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BVT-Merkblatt

Das Konzeptpapier gliedert sich in drei Teile:

Teil A: Nationale Organisation der Zu- und Mitarbeit der Bundesländer bei der Erstellung von BVT-Merkblättern unter der IED

Teil B: Datenerhebung

Teil C: Verwaltungsvereinbarung – auf diesen Teil wird im weiteren Verlauf nicht weiter eingegangen –

Im nachfolgenden Abschnitt werden in Auszügen die Teile A und B des Konzeptpapiers unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben der Länder vorgestellt.

2. Aufgaben der Bundesländer 2.1. Konzeptpapier Teil A

Nationale Expertengruppe

Das Umweltbundesamt (UBA) ist im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUB) der zentrale Ansprechpartner in allen Frage zum Sevilla-Prozess. Die Leitung der nationalen Expertengruppe wird durch das UBA wahrgenommen. Wichtig für den Erfolg der Arbeit ist eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern.

Nachfolgendes Bild 1 zeigt schematisch auf der linken Seite die verschiedenen Arbeits- schritte des Sevilla-Prozesses auf europäischer Ebene unter der IED. Auf der rechten Seite sind die korrespondierenden Schritte auf nationaler Ebene und die Einbindung der nationalen Expertengruppe dargestellt, in der auch die Länder vertreten sind.

Die nationale Expertengruppe wird von den Ländern durch entsprechende Fachver- tretungen für die Bereiche Immissionsschutz, Abwasser und Abfall besetzt, wobei die Fachvertretungen auch mehrere Bereiche abdecken können. Diese Fachvertretungen besitzen einen guten Überblick über die für das BVT-Merkblatt relevanten Anlagen im Bundesland. Sie können sich auch über entsprechende Kontaktpersonen aus den Vollzugsbehörden der Länder, die mit den jeweiligen Anlagentypen vertraut sind, entsprechende Informationen hinsichtlich relevanter Daten besorgen oder sich über Erfahrungen aus dem Vollzug informieren.

Schließlich wird fachspezifisch aus dem Kreis der Ländervertretungen eine Fachver- tretung gewählt, die zusammen mit dem UBA-Experten die deutschen Interessen in Sevilla (TWG) vertritt.

Aufgaben der nationalen Expertengruppe

Das LAI-Konzept listet eine Reihe von Aufgaben auf, die der nationalen Experten- gruppe zufallen. Hier ein Auszug aus den wichtigsten Aufgaben, bei denen die Fach- vertretungen der Bundesländer maßgeblich beteiligt sind:

• Vorbereitung des deutschen Beitrags zur Erarbeitung eines BVT-Merkblattes, ge- gebenenfalls unterstützt durch zusätzliche Daten aus einem Forschungsvorhaben,

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BVT-Merkblatt

• Begleitung des Erarbeitungsprozesses eines BVT-Merkblattes auf nationaler Ebene und auf europäischer Ebene,

• Erstellung einer wishlist zur Erarbeitung des entsprechenden BVT-Merkblattes,

• Sammlung und Aufbereitung von Daten – Einzelanlagen, branchenweite Umfragen – oder geeigneter Literaturquellen,

• Mitarbeit bei der Gestaltung der Erhebungsbögen für die anlagenbezogene Daten- sammlung – u.a. Umfang, Art der Daten, Parameter, Messhäufigkeit –,

• Abgleich der Daten mit bestehenden nationalen Anforderungen vor und während des gesamten Sevilla-Prozesses,

• Fachlicher Austausch während der Erarbeitung des deutschen Beitrags mit Indust- rievertretungen, anderen Fachleuten aus Wissenschaft, Forschung, Normung sowie Umweltverbänden.

EU

Wish list TWG Delegation2)

Themen Wünsche

SdT?

SdT!

SdT!

Delegation2) Daten Vorschläge

für BVT

Delegation4)

Delegation5) BMU UBA nat.

Experten- gruppe1)

nat.

Experten- gruppe1)

Untergesetzliches Regelwerk

Orientierungsbericht an BMU, wenn Untergesetzliches Regelwerk angepasst

werden muss Aktualisierter Bericht

von UBA an BMU Referentenentwurf

Novelle des Untergesetzlichen

Regelwerks 1. TWG-Sitzung

Datenerhebung, Bewertung und Entwurfserstellung

Daten Informationen

Daten Informationen Entwurf3) Konsulation TWG Bewertung und

Entwurfserstellung TWG-Sitzung

BREF inkl. BVT Stellungnahme IED Art. 13 Forum IED Art. 75

Ausschuss Abstimmung

Formale Umsetzung in allgemeine bindende Vorschriften gem. Art. 6 IED Erläuterungen:

1) nationale Expertengruppe = Bund/Länder Arbeitskreis branchenbezogen, jeweils • UBA-Vertreter/in

• AK LAI/LAWA/LAGA

2) UBA (Delegationsleitung), Vertreter Immissionsschutz, Vertreter Abwasser, Vertreter Abfall

3) UBA (Delegationsleitung), Ländervertreter und ggf. BMU

4) BMU (Delegationsleitung), UBA und Ländervertreter

SdT? Entspricht der Stand der Technik noch dem Untergesetzlichen Regelwerk?

SdT! Es existiert ein neuer Stand der Technik und das Untergesetzliche Regelwerk muss angepasst werden BVT-

Schlussfolgerungen Übersetzung

(BVT- Schlussfolgerungen)

Veröffentlichung des BREF

DE

Länder- vertreter

Bild 1: Zu- und Mitarbeit der nationalen Expertengruppe im Sevilla-Prozess und anschließende Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in nationales Recht

Quelle: LAI-Konzeptpapier 2012

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BVT-Merkblatt

2.2. Konzeptpapier Teil B

Datenerhebung

Anforderungen an die zu erhebenden Daten:

• möglichst vollständige Emissionsdaten auf Anlagenebene, die sich auf klar be- schriebene Emissionsquellen beziehen und die nicht aggregiert sind – d.h. einzelne Anlagen dürfen nicht zu Gruppen zusammengefasst werden, deren Emissionssitu- ation sich aus einer Mittelung der Anlagen ergäbe –,

• nur gemessene Emissions- bzw. tatsächliche Betriebsdaten – d.h. keine Grenzwerte aus Bescheiden – unter Angabe der Referenzbedingungen – z.B. Sauerstoffbezugs- wert, Messverfahren –,

• Emissionsdaten, die die mit den gemessenen Emissionen verbundenen Techniken – bzw. Kombinationen von Techniken – mit einschließen,

• Beifügung von Kontextinformationen – z.B. Auslastung, technische Besonderhei- ten – soweit sie für das Verständnis der Daten erforderlich oder nützlich sind,

• Verbrauchswerte z.B. für Zusatz-/Hilfsstoffe sowie für thermische und elektrische Energie.

Generell sollte die Vielfalt der Anlagen einer Branche in dem Maße abgedeckt sein, dass es möglich ist, sachgerechte und verlässliche BVTs abzuleiten. Daher kann es erforderlich sein, mehr Datensätze als bei der Erarbeitung der BVT-Merkblätter der ersten Generation zur Verfügung zu stellen, um ein repräsentatives Abbild der Anlagen zu erhalten.

Die Ergebnisse der Datenerhebung sind ein wesentlicher Beitrag, um angemessene BVT-Schlussfolgerungen zu ziehen und anschließend eine belastbare und vertrau- enswürdige Grundlage für den nationalen Genehmigungsprozess zu erhalten. Es ist also empfehlenswert, dass die nationale Expertengruppe die Datenerhebung frühzeitig beginnt und dabei die gegebenen Anforderungen berücksichtigt. Nur so kann die Nut- zung der eingespeisten Daten im Informationsaustausch zu BVT sichergestellt werden.

Um die benötigten Daten termingerecht und möglichst vollständig zu erheben, ist ein gutes Zusammenspiel der nationalen Expertengruppe, der Kontaktpersonen in den Genehmigungsbehörden der Länder und der Anlagenbetreiber notwendig. Den Behörden und Betreibern vor Ort liegen vielfach technikbezogene Informationen, pro- zessspezifische Hintergründe, oder die Vielzahl der Messdaten, die von Sevilla benötigt werden, aufgrund von behördlichen und betrieblichen Überwachungsdaten vor. Für einen Abgleich der Daten ist daher ein kooperatives Verhältnis zwischen Behörde und Betreiber am zielführendsten.

Die Datenbereitstellung erfolgt in der Regel durch die Kontaktpersonen vor Ort.

Bewährt hat sich auch, den Industrieverband bei der Datenerhebung einzubeziehen, vor allem bei der Werbung für den Nutzen der aktiven Mitwirkung der Betreiber oder bei der Hilfestellung zum korrekten Ausfüllen der Erhebungsbögen. Bild 2 zeigt die wesentlichen Handelnden bei der Datenerhebung und ihre Beziehungen zueinander.

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BVT-Merkblatt

3. Situation in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wurde die Mitarbeit bei der Erarbeitung von BVT-Merkblättern und die Koordinierung der Zu- und Mitarbeit von NRW bei der Bearbeitung von BVT-Merkblättern durch das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) per Erlass geregelt. Die Aufgabe des LAI-Koordinators im Bereich Immissionsschutz, der eine Abstimmung zwischen den einzelnen Bundesländern und mit dem UBA wahrnimmt, bekleidet zurzeit ebenfalls ein Vertreter aus dem LANUV.

Speziell für die Revision des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung wurde der Autor vom Land NRW – Umweltministerium NRW – als Länderfachvertreter für den Bereich Immissionsschutz dem AISV vorgeschlagen.

Nordrhein-Westfalen verfügt über den mit Abstand größten Bestand an Abfallver- brennungsanlagen innerhalb der einzelnen Bundesländer. Zurzeit werden in NRW betrieben:

16 Siedlungsabfallverbrennungsanlagen mit zum Teil bis zu vier Linien 13 Sonderabfallverbrennungsanlagen

8 Klärschlammverbrennungsanlagen 8 Altholzverbrennungsanlagen 3 EBS-Kraftwerke

Zulassungs- und Überwachungsbehörde sind die Bezirksregierungen – Köln, Düs- seldorf, Münster, Arnsberg, Detmold –, wobei sich in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf die meisten Abfallverbrennungsanlagen – in Summe 27 – befinden.

Bild 2:

Wesentliche Akteure, die bei der Datenerhebung zu beachten sind

Quelle: LAI-Konzeptpapier 2012 Verband

Länderfachvertreter/

nationale Expertengruppe

Kontaktperson/

Genehmigungs- behörde Anlagenbetreiber Konzern

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BVT-Merkblatt

4. Konkretisierung am Beispiel des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung

Ende April 2013 wurde unter Vorsitz des UBA die nationale Expertengruppe für die Überarbeitung des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung gebildet. Aus der Expertengrup- pe heraus wurden vier Arbeitsgruppen installiert – AG Luft/Wasser, AG Rückstände, AG Energieeffizienz, AG Neue Verfahren –.

Der Autor gehörte dabei der AG Luft/Wasser an. In der AG ging es zunächst um fol- gende Schwerpunkte:

• Auswertung von Messdaten aus kontinuierlichen und diskontinuierlichen Emissi- onsmessungen,

• Sammlung von Vorschlägen für BVT-Kandidaten – Beispielanlagen –,

• Aufnahme von Altholzverbrennungsanlagen in das BVT-Merkblatt, Formulierung der besten verfügbaren Techniken – BAT-Conclusions –,

• Vorschläge für Änderungen der bisherigen BAT-Conclusions,

• Verpflichtung zur kontinuierlichen Messung von Quecksilber,

• Erweiterung des Summenparameter für PCDD/F um dl-PCB (dioxinähnlich),

• Verzicht auf Festlegung eines Emissionsgrenzwertes für CO,

• Beibehaltung der Ausnahmemöglichkeiten bei Parametern Mindestverbrennungs- temperatur und Mindestverweilzeit.

Schwerpunktaufgabe des Autors war es zunächst, Emissionsdaten aus den kontinuierli- chen und diskontinuierlichen Emissionsmessungen auszuwerten, um daraus mögliche BVT-Kandidaten zu erkennen. Aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Abfallverbren- nungsanlagen kommt NRW dabei eine bedeutende Rolle bei der Datenerfassung und der anschließenden Auswertung zu.

Die Messberichte für die diskontinuierlichen Messungen und die Klassierungsaus- drucke für die kontinuierlichen Messungen befinden sich in NRW bei den zuständigen Bezirksregierungen als Überwachungsbehörden. Aufgrund früherer Aktivitäten im Zusammenhang mit der Novellierung der 17. BImSchV bestand bereits eine Arbeits- gruppe aus LANUV- und Bezirksregierungsvertretern/-innen zwischen 2011 und 2012, die sich u.a. mit der Auswertung von Emissionsmessberichten beschäftigte. Hieraus resultierte ein umfangreicher Datenpool, der sich auch für die nationalen Arbeiten im Rahmen der Überarbeitung des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung als nützlich erwies.

5. Überprüfung zusammengetragener Daten

Auswertungsmethodik

Von allen in die Erfassung einbezogenen Anlagen wurden Messergebnisse von allen Schadstoffen sowohl von kontinuierlichen Emissionsmessungen – in Form von Klas- sierungsausdrucken – als auch von Einzelmessungen – in Form von Messberichten,

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BVT-Merkblatt

Auszügen aus Messberichtsdateien oder Mitteilungen durch die Bezirksregierungen – dem LANUV zwecks Auswertung zur Verfügung gestellt.

Einige Verbrennungsanlagen bestehen aus mehreren Verbrennungslinien. Dabei wird jede Linie separat mit kontinuierlich registrierenden Messgeräten überwacht und auch die Einzelmessungen werden pro Linie durchgeführt. In solchen Fällen wurde nur die Linie in die Auswertung mit einbezogen, die die ungünstigsten Messergebnisse lieferte.

Allerdings ist anzumerken, dass sich die Ergebnisse der Messungen an den einzelnen Linien einer Anlage kaum voneinander unterschieden.

Die Auswertung der Ergebnisse der kontinuierlich durchgeführten Messungen erfolgte anhand der Klassierungsausdrucke.

Dabei wurde jeweils die höchste Klassierung eines Tagesmittelwerts (TMW) des je- weiligen Schadstoffs für jede einzelne Anlage in einer Übersichtstabelle erfasst und für die nachfolgende Auswertung zugrunde gelegt. Bei einmaligen TMW-Ausreißern wurde die nächst niedrige Klassierung, bei der Messwerte registriert wurden, erfasst.

In gleicher Weise wurde bei der Erfassung der Klassierungen der Halbstundenmit- telwerte (HMW) vorgegangen. Um vor allem Verfälschungen der Ergebnisse durch kurzfristige Anlagenstörungen, die nie völlig auszuschließen sind, auszublenden, wurde bei den HMW eine Toleranzmarge von 2 ½ Tagen – entspricht 60 HMW bzw.

0,35 Prozent aller HMW – berücksichtigt.

Die Auszüge der Klassierungsausdrucke zeigen beispielhaft für den Schadstoff Ge- samtstaub, wie aus den Klassierungsausdrucken die höchsten gemessenen Schadstof- femissionen abgeleitet wurden.

Bei den Halbstundenmittelwerten liegen die höchsten gemessenen Werte unterhalb ei- nes Viertels (< 0,25) des festgelegten Emissionsgrenzwertes – bezogen auf Gesamtstaub – nach 17.BImSchV a.F. [5] – also bei < 7,5 mg/m3.

Bei den Tagesmittelwerten liegen die höchsten gemessenen Werte unterhalb eines Zehntels (< 0,1) des festgelegten Emissionsgrenzwertes – bezogen auf Gesamtstaub – nach 17.BImSchV a.F. – also bei < 1 mg/m3.

Auszug aus einem Klassierungsausdruck für Halbstundenmittelwerte Klassierung 01.01.2010 - 31.12.2010

Linie 1 (HMW) Staub

Verfügbarkeit 99,97 %

1 0.00*RG < RW < 0.05*RG 16554 98,34 % 2 0.05*RG < RW < 0.10*RG 136 99,14 % 3 0.10*RG < RW < 0.15*RG 106 99,77 % 4 0.15*RG < RW < 0.20*RG 34 99,98 % 5 0.20*RG < RW < 0.25*RG 4 100,00 % 6 0.25*RG < RW < 0.30*RG - 100,00 % 7 0.30*RG < RW < 0.35*RG - 100,00 %

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BVT-Merkblatt

Auszug aus einem Klassierungsausdruck für Tagesmittelwerte Klassierung 01.01.2010 - 31.12.2010

Linie 1 (TMW) Staub

T1 0.0*TG < TW < 0.1*TG 352 T2 0.1*TG < TW < 0.2*TG - T3 0.2*TG < TW < 0.3*TG - T4 0.3*TG < TW < 0.4*TG - T5 0.4*TG < TW < 0.5*TG -

TS1 TW>TG -

TS2 kein Tageswert 13 TS3 ung. Tageswert -

Bei Einzelmessungen wurde immer der Maximalwert über die jeweilige Probenahmezeit für die Auswertung herangezogen.

In einigen Fällen haben die Bezirksregierungen schärfere Emissionsgrenzwerte für einzelne Schadstoffe festgelegt. Um eine einheitliche Betrachtungsweise zu gewährleis- ten, wurden alle Klassierungen auf die nach der im Auswertezeitraum noch gültigen Emissionsbegrenzungen der 17.BImSchV alter Fassung normiert.

Ergebnisse

Im Folgenden werden einige ausgewählte Ergebnisse der Auswertung für die Tages- mittelwerte aufgeführt:

Tabelle 1: Ergebnisse der Auswertung für den Parameter Gesamtstaub (bezogen auf Tagesmittelwert 10 mg/m3)

Klassierungsbereiche 0.0 TG < TW 0.2 TG < TW 0.5 TG < TW 0.8 TG < TW Anzahl

< 0.2 TG < 0.5 TG < 0.8 TG < 1.0 TG Anlagen Siedl.abf.verbr./ EBS 8 8 1 17 Sonderabf.verbr. 3 5 1 4 13

Altholzverbr. 2 3 3 8

Klärschlammverbr. 4 1 1 1 7

TG = Grenzwert Tagesmittelwert TW = gemessener Tagesmittelwert

Tabelle 2: Ergebnisse der Auswertung für den Parameter Stickstoffoxide (bezogen auf Tagesmittel- wert 200 mg/m3)

Klassierungsbereiche 0.0 TG < TW 0.2 TG < TW 0.5 TG < TW 0.8 TG < TW Anzahl

< 0.2 TG < 0.5 TG < 0.8 TG < 1.0 TG Anlagen Siedl.abf.verbr./ EBS 6 (5 SCR) 1 (SCR) 10 (6 SCR) 17 Sonderabf.verbr. 1* 12 (4 SCR, 3*) 13 Altholzverbr. 8 (1*) 8 Klärschlammverbr. 1* 1* 5 (4*) 7

TG = Grenzwert Tagesmittelwert TW = gemessener Tagesmittelwert

*NOx-Minderung über feuerungstechnische Primärmaßnahmen

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Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky • Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

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BVT-Merkblatt

Die Auswertungen wurden in gleicher Weise für die Schadstoffparameter Gesamt-C, gasförmige anorganische Chlorverbindungen (HCl), gasförmige anorganische Fluor- verbindungen (HF), Schwefeloxide, Quecksilber, Kohlenmonoxid, Schwermetallsum- menparameter und Ammoniak – sofern gemessen – durchgeführt.

6. Vorgehen zur Ermittlung geeigneter BVT-Kandidaten

Aus den Ergebnissen der Auswertung können mögliche BVT-Kandidaten erkannt wer- den, indem der Fokus auf die Anlagen gelegt wird, deren Messergebnisse im Bereich kleiner/gleich der Hälfte der bestehenden Emissionsbegrenzungen zu finden sind.

Da nicht alle Anlagen bei allen Schadstoffparametern niedrige Messergebnisse auf- weisen, sollte eine Wichtung der Schadstoffparameter vorgenommen werden. So wäre z.B. Kohlenmonoxid eher ein Parameter, um die Vollständigkeit der Verbrennung zu überwachen. Sie hängt von feuerungstechnischen Randbedingungen ab wie Luftzufuhr, Temperatur. Die Höhe der CO-Emissionen kann zudem nicht durch Abgasreinigungs- anlagen beeinflusst werden.

Eine weniger ausgeprägte Umweltrelevanz weisen auch die Schadstoffparameter HCl und HF auf.

Allerdings lässt sich aus den Messergebnissen für die sauren Abgasbestandteile (HCl, HF, SOx) ableiten, dass die Anlagen, die über eine Trockensorptions-/konditionierte Trockensorptionsstufe verfügen, gegenüber den Anlagen, die über ein Nassreini- gungsverfahren verfügen, im Nachteil sind, da sie die vorgeschriebenen Emissions- begrenzungen mehr oder weniger ausschöpfen – ≥ 0,75 x Emissionsgrenzwert –.

Anlagen mit Nassreinigungsverfahren liegen dagegen überwiegend im Bereich < 0,3 x Emissionsgrenzwert –.

Unter Berücksichtigung der o.g. Randbedingungen können eine Reihe von Anlagen aus NRW identifiziert werden, bei denen nahezu alle Schadstoffkomponenten sehr niedrige Messwerte aufweisen:

• Siedlungsabfallverbrennungsanlagen mit Nasswäscher: 4 Anlagen

• Siedlungsabfallverbrennungsanlagen mit Trockensorption/konditionierte Trockensorption: 3 Anlagen

Tabelle 3: Ergebnisse der Auswertung für den Parameter PCDD/F (ohne dl-PCB)

Messwertespannen 0.0 EW < W 0.1 EW < W 0.25 EW < W 0.5 EW < W Anzahl

< 0.1 EW < 0.25 EW < 0.5 EW < 1.0 EW Anlagen Siedl.abf.verbr./ EBS 16 1 1 18 Sonderabf.verbr. 9 2 1 1 13

Altholzverbr. 5 2 1 8

Klärschlammverbr. 7 1 8

EW = Emissionsgrenzwert W = gemessener Wert

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BVT-Merkblatt

• Sonderabfallverbrennungsanlagen: 3 Anlagen

• Klärschlammverbrennungsanlagen: 2 Anlagen

• Altholzverbrennungsanlagen: 1 Anlage Weitere Entwicklung

Im kick-off-meeting in Sevilla im Januar 2015 wurden von der EU-Kommission bzw.

dem EIPPCB, für viele unerwartet, bekanntlich nur noch wenige Schadstoffparameter als besonders relevant angesehen – NOx und NH3 –. Nach intensiv geführter Diskus- sion und entsprechenden Meinungsäußerungen vieler nationaler Expertengruppen wurde im Nachhinein entschieden, dass zunächst nun doch Emissionsdaten von sämtlichen Schadstoffparametern zusammengetragen werden sollen, bevor über die Relevanz entschieden wird. Um eine umfassende Einschätzung über die Relevanz der Schadstoffparameter zu erhalten, ist deutsches Vorgehen nun, möglichst viele Daten von nahezu sämtlichen hiesigen Abfallverbrennungsanlagen nach Sevilla zu liefern.

Angesichts des zum Zeitpunkt der Abgabe dieses Manuskripts noch im Entwurf be- findlichen, sehr ambitionierten und umfangreichen Fragebogens – draft questionnaire template –, den eine Unterarbeitsgruppe der TWG – Questionnaire development and data collection subgroup – in Sevilla entwickelt hat, und der recht kurz gesetzten Ab- gabefrist von drei Monaten, wird eine Überprüfung aller Daten durch die Behörden – UBA, Länder – nur stichpunktartig möglich sein. Dadurch wird mehr oder weniger auch die soeben dargestellte Vorgehensweise zum Erkennen von Beispielanlagen für BVT-Kandidaten entfallen.

Ob dies wirklich zielführend im Sinne des eingangs vorgestellten LAI-Konzeptes ist, mag bezweifelt werden.

Möglicherweise wird es in der weiteren Bearbeitungsphase dazu kommen, dass die TWG Anlagenbesichtigungen durchführen wird. Die behördlichen Kontakte in NRW zu den (Überwachungs-)behörden vor Ort stellt der Länderfachvertreter Immissions- schutz her und nimmt auch an den Besichtigungen teil.

7. Weitere von der nationalen Expertengruppe behandelte Aspekte

Kontinuierliche Messung von Quecksilber

Die nationale Expertengruppe hat sich dahingehend abgestimmt, dass Deutschland einen Vorschlag zur kontinuierlichen Messung von Quecksilber über die sog. initial positions in den Sevilla-Prozess einbringt, um sie europaweit zur Pflicht zu machen – unter Gewährung von Ausnahmen in Einzelfällen –.

In NRW wird bereits jetzt – Stand März 2014 – bei 13 (von 19) Siedlungsabfallver- brennungsanlagen/EBS-Kraftwerken, bei 7 (von 13) Sonderabfallverbrennungsanlagen, bei allen Altholzverbrennungsanlagen und bei der Hälfte der Klärschlammverbren- nungsanlagen Quecksilber kontinuierlich gemessen. Die Möglichkeit zur Befreiung

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BVT-Merkblatt

von Quecksilber-Kontimessungen sollte insofern eingeschränkt werden, als dass nur noch dann auf Einzelmessungen ausgewichen werden darf, wenn nachweislich keine quecksilberhaltigen Abfälle verbrannt werden.

Quecksilber ist nicht zuletzt über die gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie [3] auf- gestellte Verpflichtung zur Reduzierung der Eintragung von prioritär gefährlichen Stoffen in die Gewässer, das beim Schadstoff Quecksilber in ein schrittweises Phasing Out bis spätestens Ende 2028 mündet, in den Fokus gerückt. Quecksilbereinträge in Oberflächengewässer sind ein medienübergreifendes Thema; Einträge aus der Luft spielen dabei auch eine Rolle. Neben Kohlekraftwerken sind auch, allerdings zu einem wesentlich geringeren Anteil, Abfallverbrennungsanlagen Quecksilberemittenten. Für eine entsprechende Kontrolle auf Einhaltung der Emissionsbegrenzungen sind konti- nuierliche Messungen besser geeignet als Einzelmessungen.

Erweiterung des Summenparameters für PCDD/F um dl-PCB (dioxinähnlich) In Deutschland bereits durch Novellierung der 17.BImSchV [6] vollzogen. Um eine europaweit einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, sollte der neue Summen- parameter PCDD/F incl. dl-PCB unter Beibehaltung des Wertes von 0,1 ng/m3, der bisher nur für PCDD/F ohne dl-PCB galt, auch in das BVT-Merkblatt Abfallverbrennung eingeführt werden. Angesichts der Ergebnisse der PCDD/F-Messungen – vgl. Kapitel 5 b – ist nicht zu erwarten, dass die Einhaltung des Wertes Probleme bereiten könnte.

Da bereits der Immissions- und der Depositionswert gemäß WHO-Vorgaben seit ge- raumer Zeit, neben den PCDD/F, auch die dl-PCB enthält, sollte nicht zuletzt zwecks Vergleichbarkeit auch der Summenparameter für den Emissionsgrenzwert eine iden- tische Zusammensetzung haben.

Ausnahmeregelungen zu Mindestverbrennungstemperatur und Mindestverweilzeit In NRW wurden für 7 (von 19) Siedlungsabfallverbrennungsanlagen/EBS-Kraftwerke, für 9 (von 13) Sonderabfallverbrennungsanlagen, für 3 (von 8) Altholzverbrennungsan- lagen und für 2 (von 8) Klärschlammverbrennungsanlagen Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Absenkung der entsprechenden Mindestverbrennungstemperatur erteilt. Im Einzelnen:

Siedlungsabfallverbrennungsanlagen: 800 °C (7 Anlagen) Sonderabfallverbrennungsanlagen: 1.000 °C (2 Anlagen)

900 °C (3 Anlagen) 850 °C (4 Anlagen) Altholzverbrennungsanlagen: 800 °C (1 Anlage)

750 °C (2 Anlagen) Klärschlammverbrennungsanlagen: 810 °C (1 Anlage)

800 °C (1 Anlage)

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BVT-Merkblatt

Ein Vergleich mit den gemessenen Emissionen von Gesamt-C und PCDD/F bei den Anlagen mit abgesenkter Verbrennungstemperatur zeigt, dass auch in diesen Fällen die Messwerte bei nahezu allen Anlagen im unteren Klassierungsbereich kleiner als die Hälfte der Emissionsgrenzwerte lagen.

In einem Gutachten [1], das im Rahmen der Arbeiten der nationalen Expertengruppe erstellt wurde, sollte untersucht werden, ob Unterschiede in der Höhe der PCDD/F- Emissionen in Abhängigkeit von der Verbrennungstemperatur zu erkennen sind.

Eine genaue Quantifizierung konnte jedoch messtechnisch – untersucht wurden 5 Anlagen – nicht ermittelt werden. Hier spielen u.a. auch Überlagerungseffekte wie die Möglichkeit einer de-novo-Synthese im weiteren Verlauf der Abgasreinigungsschritte eine nicht unbedeutende Rolle.

Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass eine abgesenkte Verbrennungstem- peratur in Kombination mit den nachgeschalteten Abgasreinigungsschritten nicht zu höheren Gesamt-C und PCDD/F-Emissionen führt.

Die nationale Expertengruppe hat sich daher in ihren initial positions dafür ausgespro- chen, die Ausnahmeregelungen beizubehalten.

8. Quellen

[1] Karpf, R.; Pohl, M.; Quicker, P.: Gutachten Feuerungsbedingungen in Siedlungsabfallverbren- nungsanlagen, Durchführung durch ete.a, ENVERUM, Qonversion im Auftrag der ITAD e.V., Juni 2014

[2] LAI-Konzeptpapier Nationale Organisation der Zu- und Mitarbeit bei der Erarbeitung von BVT- Merkblättern unter der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED), Stand 21.08.12 [3] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 23. Oktober 2000 zur

Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasser- politik – Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), veröffentlicht am 22.12.2000

[4] Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rats vom 24. November über Industrieemissionen – integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung – (IED), veröffentlicht am 17.12.2010

[5] Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2003 (BGBl. I S. 1633 –, zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 27. Januar 2009 (BGBl. I S. 129, 131 –

[6] Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1044)

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar

Karl J. Thomé-Kozmiensky (Hrsg.):

Strategie • Planung • Umweltrecht, Band 10

ISBN 978-3-944310-25-1 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Copyright: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky Alle Rechte vorbehalten

Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky • Neuruppin 2016

Redaktion und Lektorat: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky, Dr.-Ing. Stephanie Thiel, M.Sc. Elisabeth Thomé-Kozmiensky

Erfassung und Layout: Sandra Peters, Ginette Teske, Janin Burbott-Seidel, Anne Kuhlo, Carolin Bienert

Druck: Universal Medien GmbH, München

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Abbildung

Tabelle 2:  Ergebnisse der Auswertung für den Parameter Stickstoffoxide (bezogen auf Tagesmittel- Tagesmittel-wert 200 mg/m 3 ) Klassierungsbereiche  0.0 TG &lt; TW  0.2 TG &lt; TW  0.5 TG &lt; TW  0.8 TG &lt; TW  Anzahl  &lt; 0.2 TG  &lt; 0.5 TG  &lt; 0.8
Tabelle 3:  Ergebnisse der Auswertung für den Parameter PCDD/F (ohne dl-PCB)

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