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TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

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Academic year: 2022

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TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 9 und 14 EEG Inhalt

1 Geltungsbereich ... 1

2 Einspeisemanagement ... 1

3 Technische Umsetzung ... 2

3.1 Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung >25 kW... 2

3.1.1 Umsetzung mit GSM/GPRS-Modem Skalar mit 4-stufiger Leistungsreduktion... 2

3.2 Erzeugungsanlagen (Photovoltaik) mit installierter Leistung von 7 kW bis zu 25 kW ...4

3.2.1 Umsetzung mit einer technischen Einrichtung zur gestuften Leistungsreduktion ...4

3.2.2 Umsetzung mit GSM/GPRS-Modem ... 5

3.3 Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung ... 7

4 Anlage: Erklärung des Anlagenbetreibers zum Einspeisemanagement ...8

1 Geltungsbereich

(1) Diese technischen Mindestanforderungen gelten ergänzend zu den sonstigen gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften für Erzeugungsanlagen (EZA) im Netzparallelbetrieb am Netz der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH (EVC). Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind EZA mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kW mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten, stufenweisen Reduktion der Einspeiseleistung sowie ab 100 kW zum Abruf der Ist-Einspeisung auszustatten.

(2) EZA (Photovoltaik) mit einer installierten Leistung über 7 kW bis zu 25 kW sind mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung auszustatten.

(3) Bei EZA (Photovoltaik) mit einer installierten Leistung von 7 kW bis höchstens 25 kW besteht alternativ zur Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung die Möglichkeit, die Ausspeisung am Übergabepunkt auf maximal 70 % der installierten Wirkleistung zu begrenzen. Diese technischen Mindestanforderungen regeln die Umsetzung dieser Vorgaben.

(4) Die EVC ist berechtigt, diese technischen Mindestanforderungen anzupassen und zu ergänzen, soweit dies aus Gründen der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorgaben aus § 9 EEG notwendig ist. Die EVC wird den Anlagenbetreiber über diese Anpassung in geeigneter Form informieren.

2 Einspeisemanagement

(1) Zur Wahrung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems ist die EVC im erforderlichen Umfang unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 13 EnWG und § 14 EEG berechtigt, die Einspeisung von EZA zu regeln.

(2) Zur Übertragung und Bereitstellung der Steuersignale der EVC installiert und betreibt der Anlagenbetreiber eine technische Einrichtung gemäß den nachfolgend beschriebenen Mindestanforderungen.

(3) Die Art der technischen Umsetzung des Einspeisemanagements teilt der Anlagenbetreiber der EVC spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme der technischen Einrichtung über das Informationsblatt nach Anlage 1 mit.

(4) Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die durch die EVC vorgegebene Reduktion der Einspeiseleistung unverzüglich (innerhalb von 60 Sekunden) im vollen Umfang vorzunehmen und so lange zu halten, wie das entsprechende Steuersignal anliegt.

(5) Störungen an der technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung sind, sofern nichts anderes vereinbart, durch den Anlagenbetreiber unverzüglich nach deren Auftreten zu beseitigen. Länger andauernde Störungen sind der EVC unverzüglich mitzuteilen.

(6) Der Anlagenbetreiber als auch die EVC sind berechtigt, in gegenseitiger Abstimmung die Funktion des Einspeisemanagements vor und nach der Inbetriebsetzung der EZA zu testen.

Die im Rahmen einer Abnahme- bzw. Funktionsprüfung entgangene Einspeisevergütung kann nicht entschädigt werden.

(7) Wegen der Möglichkeit einer jederzeitigen Rückkehr der Spannung im Anschluss an eine Versorgungsunter- brechung ist das Netz als dauernd unter Spannung stehend zu betrachten.

Eine Verständigung vor Wiederzuschaltung durch den Netzbetreiber erfolgt üblicherweise nicht.

(2)

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 9 und 14 EEG 3 Technische Umsetzung

3.1 Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung >25 kW

(1) Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 25 kW je Verknüpfungspunkt sind unabhängig von der verwendeten technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung auszurüsten.

(2) Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW je Verknüpfungspunkt sind darüber hinaus und unabhängig von der verwendeten technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung, mit einer registrierenden 1/4h-Leistungsmessung (Lastgangzähler) auszurüsten.

Technische Einrichtung Reduktion der Einspeiseleistung

GSM/GPRS-Modem 4-stufig

Tabelle 3-1 Technische Einrichtungen für Erzeugungsanlagen > 25 kW

3.1.1 Umsetzung mit GSM/GPRS-Modem Skalar mit 4-stufiger Leistungsreduktion

(1) Die Montage des GSM-/GPRS-Modem erfolgt in unmittelbarer Nähe zu der die Einspeisung registrierenden Messeinrichtung der EZA. Dazu erweitert der Anlagenbetreiber den (bestehenden) Zählerplatz um einen Netz- Steuerplatz (NeS-Platz) nach Abbildung 1.

(2) Bei der Ausrüstungsvariante (ab 100 kW) wird die Ist-Einspeiseleistung durch die registrierende Messeinrichtung (Lastgangzähler) erfasst und bereitgestellt. Dabei werden aus den Zählimpulsen der

Messeinrichtung 5-min-Leistungsmittelwerte gebildet und über das Modem per GPRS-Kommunikation an die Netzleitstelle der EVC übertragen.

(3) Wird die Messeinrichtung nicht von der EVC betrieben, lässt der Anlagenbetreiber auf seine Kosten, die von der EVC festgelegte Technik zur ferngesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung und Ist-Einspeisung installieren.

Abbildung 3-1 Aufbau des Zählerplatzes

(4) Die Steuersignale zur 4-stufigen Reduktion der Ist-Einspeiseleistung sowie zur Netztrennung werden an den Schaltausgängen gemäß Kontaktbelegung in Tabelle 2 bereitgestellt.

4-stufige Reduktion/Abschaltung Schaltzustand OUT 1 OUT 2 OUT 3 OUT 4

0,0 % 01 0 0 1 0

30,0 % 02 0 1 0 0

60,0 % 03 1 0 0 0

100,0 % (Keine Leistungsreduktion) 04 0 0 0 0

0…Schalter offen; 1…Schalter geschlossen

(3)

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 9 und 14 EEG

Spezifikation der Schalteingänge nach S0:

- max. Impulsfrequenz 18 Hz

- Leerlaufspannung 12…15 V (typ. 13,5 V) - max. Kurzschlussstrom 15 mA

- Ansprechstrom ION „EIN“ 6 mA (max. 8 mA) - Ansprechstrom IOFF „AUS“ 3 mA

Hinweis:

Die Eingänge des Gerätes sind speisende Stromquellen ohne galvanische Trennung vom Gerätebezugspotential.

Sie dienen ausschließlich zum Anschluss von potentialfreien Kontakten! Das Anlegen einer Fremdspannung >30V an die Eingänge kann zur Zerstörung des Gerätes führen!

Die Zählimpulse (-A) der Verrechnungsmesseinrichtung sind in Eingang 1 einzuspeisen!

Spezifikation der Schaltausgänge:

- steckbare Schraubklemmenleiste mit Querschnitten bis 1,5 mm² massiv oder 1mm² flexibel

- 4 potentialfreie elektronische PhotoMOS- Relaisausgänge

- max. Durchlasswiderstand 15 Ohm - max. Schaltstrom 100 mA

- max. 30 VAC oder 60 VDC

Hinweis:

Aufgrund der konstruktionsbedingten Isolationsfestigkeit zwischen den Ausgangskreisen ist es nicht zulässig, verschiedene galvanisch getrennte Kreise zu schalten.

Alle verwendeten Ausgänge dürfen nur an einer gemeinsamen Betriebsspannung Schaltungen ausführen.

Abbildung 3-2 Technische Ausführung der Ein- und Ausgänge des Schaltmoduls

(7) Bei der Auswertung der bereitgestellten Steuersignale ist zu berücksichtigen, dass ein Schaltvorgang bis zu max.

4s in Anspruch nehmen kann (siehe Abbildung 3). Der während dieser Zeit auftretende Zwischenzustand ist nicht auszuwerten. Für den IST- und den SOLL-Schaltzustand gelten die jeweiligen Schaltbelegungen nach Tabelle 2.

(4)

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 9 und 14 EEG

Abbildung 3-3 Schaltcharakteristik des Schaltmoduls

(8) Die Bereitstellung der erforderlichen Gerätetechnik zum Abruf der Ist-Einspeiseleistung und zur Übertragung der Steuersignale zur Reduktion der Einspeiseleistung erfolgt durch die EVC.

(9) Die Kosten für die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen trägt grundsätzlich der

Anlagenbetreiber der Einspeiseanlagen. Auch die Kosten des Messstellenbetriebes für die vom VNB gegebenenfalls beigestellten Steuergeräte, Modems, und Zähler sowie für die anfallenden Montageleistungen sind vom

Anlagenbetreiber zu tragen.

(10) Die Verrechnung erfolgt gemäß Preisblatt „Preise Fernkommunikation Erzeugungsanlagen“. Dieses ist im Internet unter www.energienetze-cottbus.de veröffentlicht.

3.2 Erzeugungsanlagen (Photovoltaik) mit installierter Leistung von 7 kW bis zu 25 kW

(1) EZA mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW bis zu 25 kW sind mit einer technischen Einrichtung zur stufenweisen ferngesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung auszurüsten.

(2) Alternativ zur Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung die Möglichkeit, die Ausspeisung am Übergabepunkt auf maximal 70 % der installierten Wirkleistung zu begrenzen.

3.2.1 Umsetzung mit einer technischen Einrichtung zur gestuften Leistungsreduktion

(5)

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 9 und 14 EEG 3.2.2 Umsetzung mit GSM/GPRS-Modem

(1) Die Montage des GSM-/GPRS-Modem erfolgt in unmittelbarer Nähe zu der die Einspeisung registrierenden Messeinrichtung der EZA. Dazu erweitert der Anlagenbetreiber den (bestehenden) Zählerplatz um einen Netz- Steuerplatz (NeS-Platz) nach Abbildung 4.

(2) Bei dieser Ausrüstungsvariante wird die Ist-Einspeiseleistung durch die die Einspeisung registrierende Messeinrichtung (Lastgangzähler) erfasst und bereitgestellt. Dabei werden aus den Zählimpulsen der

Messeinrichtung im GSM/GPRS-Modem 5-min-Leistungsmittelwerte gebildet und über das Modem per GPRS- Kommunikation an die Netzleitstelle der EVC übertragen.

(3) Wird die Messeinrichtung nicht von der EVC betrieben, lässt der Anlagenbetreiber auf seine Kosten, die von der EVC festgelegte Technik zur ferngesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung installieren.

Abbildung 3-4 Aufbau des Zählerschrankes

(4) Die Steuersignale zur 4-stufigen Reduktion der Ist-Einspeiseleistung werden an den Schaltausgängen des GSM/GPRS-Modem gemäß Kontaktbelegung in Tabelle 4 bereitgestellt.

4-stufige Reduktion/Abschaltung Schaltzustand OUT 1 OUT 2 OUT 3 OUT 4

0,0 % 01 0 0 1 0

30,0 % 02 0 1 0 0

60,0 % 03 1 0 0 0

100,0 % (Keine Leistungsreduktion) 04 0 0 0 0

0…Schalter offen; 1…Schalter geschlossen

Die per Schaltbefehl geforderte Reduktion ist von der Erzeugungsanlage mindestens zu erreichen. Eine Reduktion über den geforderten Wert ist zulässig.

Tabelle 3-4 Belegung der Schaltausgänge GSM/GPRS-Modem

(5) Für die Umsetzung der von der EVC an den Schaltausgängen bereitgestellten Steuersignale in der EZA ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

(6) Die technischen Spezifikationen der Steuerein- sowie -ausgänge sind in Abbildung 5 aufgeführt.

(6)

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 9 und 14 EEG Spezifikation der Schalteingänge nach S0:

- max. Impulsfrequenz 18 Hz

- Leerlaufspannung 12…15 V (typ. 13,5 V) - max. Kurzschlussstrom 15 mA

- Ansprechstrom ION „EIN“ 6 mA (max. 8 mA) - Ansprechstrom IOFF „AUS“ 3 mA

Hinweis:

Die Eingänge des Gerätes sind speisende Stromquellen ohne galvanische Trennung vom Gerätebezugspotential.

Sie dienen ausschließlich zum Anschluss von potentialfreien Kontakten!

Das Anlegen einer Fremdspannung >30V an die Eingänge kann zur Zerstörung des Gerätes führen!

Die Zählimpulse (-A) der Verrechnungsmesseinrichtung sind in Eingang 1 einzuspeisen!

Spezifikation der Schaltausgänge:

- steckbare Schraubklemmenleiste mit Querschnitten bis 1,5 mm² massiv oder 1mm² flexibel

- 4 potentialfreie elektronische PhotoMOS- Relaisausgänge

- max. Durchlasswiderstand 15 Ohm - max. Schaltstrom 100 mA

- max. 30 VAC oder 60 VDC

Hinweis:

Aufgrund der konstruktionsbedingten Isolationsfestigkeit zwischen den Ausgangskreisen am GSM/GPRS-Modem ist es nicht zulässig, verschiedene galvanisch getrennte Kreise zu schalten.

Alle benutzen Ausgänge dürfen nur an einer gemeinsamen Betriebsspannung Schaltungen ausführen.

Abbildung 3-5 Technische Ausführung der Ein- und Ausgänge des Schaltmoduls

(7) Bei der Auswertung der bereitgestellten Steuersignale ist zu berücksichtigen, dass ein Schaltvorgang bis zu max.

4s in Anspruch nehmen kann (siehe Abbildung 6). Der während dieser Zeit auftretende Zwischenzustand ist nicht auszuwerten. Für den IST- und den SOLL-Schaltzustand gelten die jeweiligen Schaltbelegungen nach Tabelle 4

(7)

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 9 und 14 EEG

Abbildung 3-6 Schaltcharakteristik des Schaltmoduls

(8) Die Bereitstellung der erforderlichen Gerätetechnik zum Abruf der Ist-Einspeiseleistung und zur Übertragung der Steuersignale zur Reduktion der Einspeiseleistung erfolgt durch die EVC.

(9) Kosten für die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen trägt grundsätzlich der Anlagen-betreiber der Einspeiseanlagen. Auch die Kosten des Messstellenbetriebes für die vom VNB gegebenenfalls beigestellten Steuergeräte, Modems, und Zähler sowie für die anfallenden Montageleistungen sind vom Anlagenbetreiber zu tragen.

(10) Die Verrechnung erfolgt gemäß Preisblatt „Preise für Fernkommunikation“. Dieses ist im Internet unter www.energienetze-cottbus.de veröffentlicht.

3.3 Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung

(1) Die technische Umsetzung der Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung der EZA mit einer installierten Leistung von bis zu 25 kW am Verknüpfungspunkt mit dem Netz der EVC auf 70 % der installierten Wirkleistung der EZA liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Anlagenbetreibers und erfolgt auf dessen Kosten.

(2) Zum Nachweis der 70%-Begrenzung ist die die Einspeisung registrierende Messeinrichtung am Verknüpfungspunkt (im Allgemeinen ein Zweirichtungszähler) in Einspeiserichtung mit einer monatlichen Leistungserfassung auszurüsten.

In Abstimmung mit der EVC kann der Anlagenbetreiber auf eigene Kosten auch einen anderen geeigneten Nachweis erbringen.

(8)

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 9 und 14 EEG 4 Anlage: Erklärung des Anlagenbetreibers zum Einspeisemanagement

Information des Anlagenbetreibers zur technischen Umsetzung des Einspeisemanagements in der Erzeugungsanlage gemäß den Technischen Mindestanforderungen der EVC zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 9 und 14 EEG

Anlagenbetreiber

Name, Vorname (Firma) Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort

Ansprechpartner Fon Fax E-Mail

Angaben zur Erzeugungsanlage

Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort

Ansprechpartner vor Ort Fon Fax E-Mail

Zählpunktbezeichnung: Versorgungsanlage

(wird von der EVC ausgefüllt):

Zählernummer (bei bestehenden Anlagen): Installierte Wirkleistung in kW:

Umsetzung des Einspeisemanagements (Anlagensteuerung)

☐ GSM/GPRS-Modem mit 4-stufiger Leistungsreduktion/Abschaltung

☐ dauerhafte Begrenzung auf 70% der installierten Wirkleistung (ohne ferngesteuerte Reduktion)

Termin der Inbetriebnahme:

Ort Datum Unterschrift(en) des Anlagenbetreibers

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