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Magie und der böse Blick im Islam. Hassan Alaskari Arbid qalamos.de

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Magie und der böse Blick im Islam

Hassan Alaskari Arbid

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Impressum

Text: Hassan Alaskari Arbid Umschlag: Pascal Schöni

Buchsatz: Pascal Schöni Herausgegeben von:

Qalamos e.V.

www.qalamos.de info@qalamos.de In Zusammenarbeit mit:

Gemeinschaft der Ahl al Bayt Schweiz GdAS www.gdas.ch

info@gdas.ch

© 2021 Copyright by Qalamos ISBN 978-3-9822939-2-9

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Und beim Schreibrohr und bei dem,

was sie niederschreiben!

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung 7 Allgemeine Hinweise für die Leser 10

Transkriptionstabelle 11

Defi nition von Siḥr 15

Sprachliche Defi nition 15

Fachspezifi sche Defi nition 17

Siḥr im Koran 21

Die Magier von Babel 21

Versbedeutung 22 Zurück zur Fragestellung 25

Die Knotenpuster 28

Eine berechtigte Frage 32

Die Magier des Pharaos 37

Siḥr im Ḥadīṯ 43

Siḥr ist verboten 46

Indem du Zauber löst 47

Die Zuneigung des Ehemanns gewinnen 49

Siḥr ist wahr 52

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Gelehrtenmeinungen zur Realitätsfrage 55

Erste Meinungsgruppe 56

Zweite Meinungsgruppe 59

Dritte Meinungsgruppe 59

Allgemeine Fragen zum Thema Siḥr 61 Das Islamrechtliche Strafmaß für Siḥr 61 Spielerische Zaubertricks 62 Der böse Blick 65 Die Defi nition des bösen Blicks 66 Erklärungsansätze 69 Der böse Blick im Koran 77

Der Schaden eines Neiders 77

Der Ratschlag von Yaʿqūb 78

Der Todesblick 79

Der böse Blick im Ḥadīṯ 87 Schlussfolgerung 91 Literaturverzeichnis 95

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Einleitung

Zauber, Magie und der böse Blick sind Begriff e, von denen jeder Muslim sicherlich mal gehört hat. Sei es, um sich vor dem Übel dieser verborgenen Phänomene zu schützen, weil man von Fällen im Freundes- oder Verwandtschaft skreis gehört hat oder aufgrund dessen, dass man sich selbst mal fragte, ob man nicht davon betroff en sei. Im sozialen Zusammenleben der Musli- me jedenfalls sind diese Angelegenheiten allgegenwär- tig. So lassen sich in vielen muslimischen Wohnungen Versabbildungen oder Elemente erblicken, die den Schaden von bösen Blicken bzw. der Magie abwehren sollen. Freundschaft sbeziehungen oder gar Ehebezie- hungen werden von derartigen Th emen teilweise stark beeinfl usst. In geschätzt jedem muslimischen Dorf lässt sich eine Person fi nden, die sich als Anlaufstelle für magische Praktiken oder apotropäische Heilme- thoden etablieren konnte. Für diese Leute hat diese Th ematik sicherlich auch wirtschaft liche Relevanz.

Aber auch in den verschiedenen Komponenten der Is- lamwissenschaft en nehmen diese Th emengebiete, al- len voran Magie (Siḥr), eine zentrale Rolle ein.

Für die Rechtswissenschaft (Fiqh) war Magie schon immer Gegenstand vieler juristischer Fragen und Ab- handlungen auf zahlreichen Rechtsgebieten. Klas- sischerweise wird dieses Th ema in der schiitischen

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Rechtsprechung im Handelsrecht (Makāsib) aufge- griff en, wenn es die Klärung der Frage betrifft , ob es dem Muslim erlaubt sei, mit Magie zu handeln. Ist es gemäß islamischer Rechtsprechung gestattet, magi- sche Praktiken beispielsweise in Form von Dienstleis- tungen beziehungsweise Behandlungsmethoden an- zubieten? Ist es gesetzeskonform, die Magie in ihren wissenschaft lichen Zügen zu lehren oder zu erlernen?

Ausgiebig diskutieren Rechtswissenschaft ler dazu die uns vorliegenden Quellen und versuchen, auf die ge- stellten Fragen rechtliche Urteile zu fi nden. Auch im islamischen Strafrecht spielt Magie gelegentlich eine Rolle. Nämlich dann, wenn die Frage aufk ommt, ob und inwiefern ein Magier für seinen verrichteten Scha- den belangt werden kann. Von Rechtsgelehrten wird hierbei vor allem das islamrechtliche Strafmaß für die Anwendung von Siḥr ausgiebig disputiert.

Magie ist aber auch in der islamischen Systemati- schen Th eologie (Kalām) ein vielfach diskutiertes Th e- ma. Wenn etwa die Frage gestellt wird, ob ein Prophet und speziell unser Prophet Mohammad (s)1 verzaubert werden kann bzw. tatsächlich behext wurde. Die Diff e- renzierungsmerkmale von Magie und einem wahrhaf- tigen Wunder (Muʿǧiza) werden in der traditionellen islamischen Th eologie ebenfalls behandelt.

Gleichermaßen hat die Magie auch den Koranexegeten

1 Eine gängige Abkürzung für den Segenswunsch „Gott segne ihn und seine Familie und schenke ihm Frieden“ [ṣallā allāhu ʿalaihi wa ʿala āli-hi wa-sallam], den Muslime vorzugsweise nach der namentlichen Erwähnung des Propheten als eine Respekter- weisung gedanklich in den Sinn rufen oder aussprechen.

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Diskussionsstoff geboten. Immerhin wird in einigen Versen des heiligen Korans explizit von Siḥr gespro-

chen. Da alle Disziplinen der Islamwissenschaft en eng miteinander verstrickt sind, weisen die unterschied- lichen Komponenten gelegentlich Bezüge zueinander auf. So kann sich die Th emenerörterung im Koran auf die Systematische Th eologie und die Rechtswissen- schaft auswirken.

Zauber (Siḥr) und der böse Blick (ʾAin) spielen demnach sowohl im sozialen als auch im religions- wissenschaft lichen Kontext eine beträchtliche Rolle.

Daher drängt sich die zentrale Frage fast schon von selbst auf: Gibt es eine theologische Bestätigung bzw.

Verneinung für die Wirklichkeit von Siḥr und ʾAin oder haben sie ihren Ursprung lediglich im Aberglauben?

Wie steht der schiitische Islam zu dieser Fragestellung?

Genau dieser zentralen Frage soll in dem vorliegenden Text nachgegangen werden.

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