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Oberflächengewässer schützen

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Academic year: 2022

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(1)

Oberflächengewässer schützen

Mögliche Maßnahmen im Gemüsebau

(2)

Oberflächengewässer schützen

Mögliche Maßnahmen im Gemüsebau

 Maßnahmen im Bereich des Pflanzenschutzes

 Rechtliche Situation

 Oberflächengewässer in Rheinland-Pfalz

 Fazit

 Oberflächengewässerbelastung: Ist-Zustand

(3)

Oberflächengewässernetz

in Rheinland-Pfalz

Quelle: www.geoportal-wasser.rlp.de

Insgesamt ca. 17.000 km Bäche und Flüsse

(4)

Oberflächengewässer

Gewässernetz Nördliche Vorderpfalz

Mutterstadt

Quelle: www.geoportal-wasser.rlp.de

(5)

Oberflächengewässer schützen

Mögliche Maßnahmen im Gemüsebau

 Rechtliche Situation

 Oberflächengewässer in Rheinland-Pfalz

(6)

Oberflächengewässer

Rechtliche Situation bei PSM

Erreichen des guten „ökologischen und chemischen Zustandes der Oberflächenwasserkörper (OWK)“

bis spätestens 2027 Ziel:

Eckpunkte festgelegt in:

Oberflächengewässerverordnung (OgewV, 2016) Wasserrahmenrichtlinie

(Richtlinie 2000/60/EG – WRRL) Info: www.wrrl.rlp.de

(7)

Oberflächengewässer

Rechtliche Situation – Eckpunkte OgewV

Chemischer Zustand Richtlinie 2013/39/EU

(derzeit 45 prioritäre Stoffe, davon 5 derzeit zugelassene PSM-Wirkstoffe, wie z.B. Aclonifen oder Cypermethrin) Ökologischer Zustand

Umweltqualitätsnormen (UQN)

(u.a. 25 zugelassene PSM-Wirkstoffe wie z.B. Dimethoat,

Imidacloprid, Metazachlor, Metribuzin oder Pirimicarb)

(8)

Oberflächengewässer

Rechtliche Situation bei PSM

Erreichen des guten „ökologischen und chemischen Zustandes der Oberflächenwasserkörper (OWK)“

bis spätestens 2027 Ziel:

Wasserrahmenrichtlinie

(Richtlinie 2000/60/EG – WRRL) Info: www.wrrl.rlp.de

Wo stehen

wir aktuell ?

(9)

Oberflächengewässer schützen

Mögliche Maßnahmen im Gemüsebau

 Rechtliche Situation

 Oberflächengewässer in Rheinland-Pfalz

 Oberflächengewässerbelastung: Ist-Zustand

(10)

Gewässer-/Grundwasserschutz

Pflanzenschutz / Fokus der Öffentlichkeit

(11)

Oberflächengewässernetz

in Rheinland-Pfalz - Messstellen

Insgesamt ca. 17.000 km Bäche und Flüsse

Mess-

stellen

Quelle: www.geoportal-wasser.rlp.de

(12)

Oberflächengewässer

Ist-Zustand: organische Spurenstoffe

17 Messstellen, davon 9 im Raum Vorderpfalz/Rheinhessen

Download: www.lfu.rlp.de

(13)

Oberflächengewässer in RLP

PSM-Belastung

Ursache:

Pflanzenschutzmittel !

Ein Großteil der Gewässer in schlechtem chemischen und/oder ökologischen Zustand befindet sich in

den Regionen Rheinhessen und Vorderpfalz mit einem hohen Anteil an

Sonderkulturen.

Quelle: Landesamt für Umwelt

(14)

Download: www.lfu.rlp.de

Oberflächengewässer

Ist-Zustand: organische Spurenstoffe

Häufigste Überschreitungen bei PSM-Wirkstoffen:

Floßbach bei Lambsheim, Isenach bei Flomersheim

Anzahl PSM-Befunde > 1,0 µg/L:

Floßbach: 26 x, Isenach: 11 x

Häufigkeit PSM > 0,1 µg/L (Jahresmittel):

In 10 von 17 Gewässern mind. 1x überschritten

Anzahl PSM > 0,1 µg/L (Jahresmittel):

Floßbach: 16, Isenach: 14

(15)

Oberflächengewässer

2014: Spitzenreiter Dimethoat

0,00

0,41

0,03 0,05 1,74

0,38 1,96

1,81

0,00 0,08 0,40

0,91

0,06 0,100,18 0,10

0,00 0,00

0,00 0,30 0,60 0,90 1,20 1,50 1,80 2,10 2,40 2,70 3,00

UQN = 0,1 µg/L

31,95

µg/L

Daten: Landesamt für Umwelt

(16)

Oberflächengewässer schützen

Gewässerbelastung => Ist-Zustand? Quelle:

Dr. Ingrid Ittel, LUWG

Maßnahmen notwendig!

UQN = 0,1 µg/L

Azoxystrobin:

- Ortiva - - Amistar -

- Askon -

* UQN =

Umwelt-Qualitätsnorm

(17)

Oberflächengewässer schützen

Mögliche Maßnahmen im Gemüsebau

 Maßnahmen im Bereich des Pflanzenschutzes

 Rechtliche Situation

 Oberflächengewässer in Rheinland-Pfalz

 Oberflächengewässerbelastung: Ist-Zustand

(18)

So gelangen PS-Mittel ins

Oberflächen- und Grundwasser

Quelle: Sonderheft topagrar„Gewässerschutz“

Regional

unterschiedlich

(19)

Punktquellen/-einträge

Hauptrisiken beim Pflanzenschutz

1. Reinigung der Feldspritze (innen und außen) 2. Befüllung des Tanks

Hauptrisiken, in absteigender Reihenfolge:

3. Umgang mit Spritzbrüheresten (nach Behandlung)

(20)

 Notwendige Spritzmittelmenge exakt berechnen und gewissenhaft ansetzen (Restmengen vermeiden)

 Technische Restmengen verdünnen (1:10) und auf zuvor behandeltem Feld ausbringen (besser: „Kontinuierliche Tankinnenreinigung“)

 Spritzbrühe nicht auf befestigter Fläche (Hof, Feldweg) ansetzen, Tanküberlauf vermeiden

 Spritzgeräte (innen und außen) niemals auf befestigter Fläche (Hof, Feldweg) reinigen!

 Wenn Hofreinigung, dann nur auf speziellem Reinigungsplatz (z.B. Phytobac-System)

Oberflächengewässer schützen

Vermeidung von Punkteinträgen

(21)

Punkteinträge vermeiden

z.B. mit dem Phytobac-System

Quelle: Bayer CropScience

Befüllung + Reinigung ohne

Gewässereintrag!

(22)

Bild: J. Kreiselmaier

Punkteinträge vermeiden

Bsp.: spezieller Füll-/Reinigungsplatz

(23)

Punktquellen/-einträge

Hauptrisiken beim Pflanzenschutz

1. Reinigung der Feldspritze (innen und außen) 2. Befüllung des Tanks

Hauptrisiken, in absteigender Reihenfolge:

3. Umgang mit Spritzbrüheresten (nach Behandlung)

4. Ausbringung der Spritzbrühe

(24)

 Abdrift vermeiden (Gute fachliche Praxis)

(Wind: < 5 m/s, Fahrgeschw. max. 8-10 km/h, Luftfeuchte > 30%, Temperatur < 25°C, Spritzbalken 50 cm über Zielfläche ...)

Oberflächengewässer schützen

Ausbringung der Spritzbrühe

(25)

Oberflächengewässer schützen

Abdrift vermeiden - Gute fachliche Praxis?

Wind

Kein gute fachliche Praxis!

Driftmindernde Technik?

(26)

 Abdrift vermeiden (Gute fachliche Praxis)

(Wind: < 5 m/s, Fahrgeschw. max. 8-10 km/h, Luftfeuchte > 30%, Temperatur < 25°C, Spritzbalken 50 cm über Zielfläche ...)

 Einsatz abdriftmindernder Technik

Oberflächengewässer schützen

Ausbringung der Spritzbrühe

(27)

Gefahr durch Abdrift

Die Tropfengröße entscheidet!

Grafik: Topps-Prowadis

(28)

 Abdrift vermeiden (Gute fachliche Praxis)

(Wind: < 5 m/s, Fahrgeschw. max. 8-10 km/h, Luftfeuchte > 30%, Temperatur < 25°C, Spritzbalken 50 cm über Zielfläche ...)

 Einsatz abdriftmindernder Technik

 Mittel- und Indikationsbezogene Auflagen beachten

- NW (Gewässerschutz) Auflagen!

Oberflächengewässer schützen

Ausbringung der Spritzbrühe

(29)

Oberflächengewässer schützen

Auflagen/Kennzeichungstexte

Abkürzung Bedeutung

NW468

NW605, NW606, NW607/-1,

NW609/-1

„Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und

Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.“

NW468: 862 Mittel

NW = Naturhaushalt – Oberflächenwasser, Beispiele:

* ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer

„Standard-/Mindestabstände bzw. gestaffelte Mindestabstände zu Oberflächengewässern* teils unter Berücksichtigung des Einsatzes Verlustmindernder Gerätetechnik (Düsen: Abdriftminderungsklassen 50%, 75%, 90%) sind einzuhalten.

NW 606, 607 + 609 => Bußgeldbewehrt bis zu 50.000 € !

NW606: 394 Mittel NW607/-1: 194 Mittel NW609/-1: 224 Mittel

Stand: 11/2016

(30)

Oberflächengewässer schützen

Auflagen/Kennzeichungstexte

10

Bsp.: Acrobat Plus:

Grafik: BVL, bearbeitet durch J.Kreiselmaier

NW605 + NW606

5

5

1

(31)

Gewässerschutz-Auflagen

Wo finde ich die?

www.psinfo.org

(32)

 Abdrift vermeiden (Gute fachliche Praxis)

(Wind: < 5 m/s, Fahrgeschw. max. 8-10 km/h, Luftfeuchte > 30%, Temperatur < 25°C, Spritzbalken 50 cm über Zielfläche ...)

 Einsatz abdriftmindernder Technik

 Mittel- und Indikationsbezogene Auflagen beachten

- NW (Gewässerschutz) Auflagen!

 Mindestabstand zu Gewässern einhalten

(länderspezifische Regelungen, RLP: 1m zur Böschungsoberkante)

Oberflächengewässer schützen

Ausbringung der Spritzbrühe

(33)

Oberflächengewässer schützen

Mindestabstand zum Gewässer einhalten

1m 1m

In Rheinland-Pfalz:

Mindestabstand von der Böschungsoberkante:

1,0 m

Böschungsoberkante

Mittelspezifische Auflagen beachten!

Zulässiger Abstand kann auch deutlich

größer sein!

Abstands-

auflagen !

(34)

 Abdrift vermeiden (Gute fachliche Praxis)

(Wind: < 5 m/s, Fahrgeschw. max. 8-10 km/h, Luftfeuchte > 30%, Temperatur < 25°C, Spritzbalken 50 cm über Zielfläche ...)

 Einsatz abdriftmindernder Technik

 Mittel- und Indikationsbezogene Auflagen beachten

- NW (Gewässerschutz) Auflagen!

 Mindestabstand zu Gewässern einhalten

(länderspezifische Regelungen, meist 1m zur Böschungsoberkante)

 Anlage von „Sicherheitszonen“ zu offenen Gewässern

(Gewässerrandstreifen (GWRS), unbehandelte Randstreifen....)

Oberflächengewässer schützen

Ausbringung der Spritzbrühe

(35)

• Schutz vor Einträgen von PSM und Nährstoffen (Eutrophierung)

• Erosionsschutz (Abschwemmung von Wirkstoffen)

• Erhöhung der Biodiversität (Blühstreifen)

• GWRS fallen nicht unter das Umbruchverbot für Grünland (Lediglich Nutzungsänderung)

Gewässerrandstreifen (GWRS)

• Dient der Gewässerrenaturierung

• Flächen werden aufgekauft

Gewässerentwicklungskorridor (GEK)

Gewässerrandstreifen?

Gewässerentwicklungskorridor?

(36)

Oberflächengewässer schützen

Gewässerrandstreifen (GWRS)

(37)

Vorgaben und Förderung

GWRS

Greening (ÖVF) Greening (ÖVF) EULLa (AUKM)

Gewässerrandstreifen Feldrandstreifen Gewässerrandstreifen Flächenbedarf Gewichtung 1,5

(1 ha ÖVF = 0,67 ha)

Gewichtung 1,5 (1 ha ÖVF = 0,67 ha)

-

Breite 1m – 20m

Ab Böschungsoberkante

1m - 20m

Auf beliebigen Ackerflächen

5m – 30m

Begrünung Selbstbegrünung / Einsaat Selbstbegrünung / Einsaat Saat mehrjähriger Begrünungsmischungen

Düngung/PS nein nein nein

Saat Keine Befristung auch nach dem 01.04. möglich

Keine Befristung auch nach dem 01.04. möglich

Bis spätestens 15.05.

Nutzung

Aufwuchs 1x jährlich mulchen oder zerkleinern

(nicht vom 01.04.-30.06) Beweidung/Schnitt mögl.

Aufwuchs 1 x jährlich mulchen/zerkleinern (nicht

vom 01.04.-30.06), keine landwirtschaftl. Erzeugung

Mindestens 1 x jährlich Mahd (mit Abfuhr) und/oder

Beweidung

Lagerplatz nein nein nein

EULLa-Prämie - 380 €/ha bei Anerkennung als ÖVF

- 380 €/ha bei Anerkennung als ÖVF

760 €/ha

Sonstiges

Uferbewuchs bis 10 m kann enthalten sein

Anlage längsseitig, mittig, stirnseitig oder als Umrandung möglich

Ackerfläche in den letzten 3 Jahren nicht als Grünland

genutzt

(38)

• Ab Böschungsoberkante

• Längsseitig zum Gewässer

• für einen gleichmäßigen GWRS entspr.

der Maschinenbreite hin- und herfahren

• Breite darf variieren:

bei einem mäandrierenden Verlauf des

Gewässers kann die Längsseite zum Acker begradigt werden

Problem: exakte Flächenberechnung!

Mindest- und Höchstbreiten überall einhalten!

• Tipp: Puffer einplanen!

Gewässerrandstreifen

Was ist zu beachten?

(39)

Oberflächengewässernetz

GWRS - Sondierungsstrecken

Quelle: www.geoportal-wasser.rlp.de

Insgesamt ca. 17.000 km Bäche und Flüsse

ca. 1500 km

Quelle: SGD-Süd

(40)

Floßbach

Quelle: http://www.gda-wasser.rlp.de Quelle: SGD-Süd

Oberflächengewässernetz

GWRS - Sondierungsstrecken

(41)

Effektivität von

Gewässerrandstreifen

Quelle: MELUR; nach Zhang et al. (2010)

Pflanzenschutzmittel - Rückhaltefähigkeit eines Gewässer- randstreifens, je nach Breite:

• 10 m => 80 %

• 15 m => 90 %

• 5 m => 60 %

(42)

Landeswassergesetz (LWG) RLP

- Gewässerrandstreifen per Gesetz ?!

• Landesregierung setzt im LWG bisher vorrangig auf Kooperation mit der Landwirtschaft

• Ziel: verbindlich vereinbarte freiwillige Maßnahmen zur Verringerung diffuser Einträge

• Sofern dadurch keine ausreichenden Ergebnisse

erzielt werden, müssen Gewässerrandstreifen durch Rechtsverordnung verbindlich ausgewiesen werden!

(§ 33 LWG). Bsp.: Baden-Württemberg

(43)

Quelle: Die Rheinpfalz

Gewässerrandstreifen freiwillig!

Erste positive Beispiele gibt es!

Quelle: LW 45/2016

(44)

Punktquellen/-einträge

Hauptrisiken beim Pflanzenschutz

1. Reinigung der Feldspritze (innen und außen) 2. Befüllung des Tanks

Hauptrisiken, in absteigender Reihenfolge:

3. Umgang mit Spritzbrüheresten (nach Behandlung) 4. Ausbringung der Spritzbrühe

5. Lagerung, Entsorgung von Mittel- und Verpackungsresten

6. Transport von Pflanzenschutzmitteln

(45)

Oberflächengewässer schützen

Mögliche Maßnahmen im Gemüsebau

 Fazit

 Maßnahmen im Bereich des Pflanzenschutzes

 Rechtliche Situation

 Oberflächengewässer in Rheinland-Pfalz

 Oberflächengewässerbelastung: Ist-Zustand

(46)

Oberflächengewässer schützen

Fazit

 Oberflächengewässerschutz ist notwendig!

 Derzeitige Situation ist nicht zufriedenstellend (WRRL!)

 Wenn keine Verbesserung erzielt wird, drohen:

* Verluste/Verbote von PSM-Wirkstoffen

* Rechtsverordnungen

(Gewässerrandstreifen in BaWü schon gesetzlich vorgeschrieben)

* Zunehmender Imageverlust des Gemüsebaus

* Strafzahlungen der EU (siehe aktuell: Nitrat)

 Maßnahmen zur Verringerung der Einträge sind bekannt und von

jedem leicht umsetzbar => Kopfsache!

(47)

Oberflächengewässer schützen

Informationsquellen

 Wasserschutzberatung => www.wasserschutz.rlp.de

 Geoportal Wasser (MUEEF) => www.geoportal-wasser.rlp.de

 Merkblätter/Broschüren zum Thema Gewässerschutz

(48)

DLR-Merkblatt 413:

Pflanzenschutz, ohne Wasser zu gefährden

Download unter:

http://www.dlg.org/dlg-

merkblatt_413.html

(49)

Topagrar Spezial:

Gewässerschutz

Download unter:

http://www.topagrar.com/dl/6/9/9/9/

9/4/TGS_01_14.pdf

(50)

Handbuch Topps-Prowadis- Empfehlungen

Download unter:

http://www.iva.de/publikationen/

handbuch-topps-prowadis-

empfehlungen

(51)

Info-Merkblatt

Gewässerrandstreifen

Download unter:

www.wasserschutzberatung.rlp.de

=> Wasserschutzmaßnahmen

=> Gewässerrandstreifen

=> Download: „Merkblatt

Gewaesserrandstreifen.pdf“

(52)

Oberflächengewässer schützen

Informationsquellen

 Wasserschutzberatung => www.wasserschutz.rlp.de

 Geoportal Wasser (MUEEF) => www.geoportal-wasser.rlp.de

 Merkblätter/Broschüren zum Thema Gewässerschutz

 Förderungprogramm (EULLa) => www.agrarumwelt.rlp.de

 PS Info (Gewässerschutzauflagen) => www.psinfo.org

(53)

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

Jochen Kreiselmaier DLR Rheinpfalz

Gemüsebauberatung Breitenweg 71

67435 Neustadt a. d. Weinstr.

Tel.: 06321/671-273

E-Mail: jochen.kreiselmaier@dlr.rlp.de Lothar Rebholz

DLR Rheinpfalz

Wasserschutzberatung Queckbrunnerhof

67105 Schifferstadt Tel.: 06235/9263-84

E-Mail: lothar.rebholz@dlr.rlp.de

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