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Die Tagesordnung wurde ohne Ergänzungen angenommen. Das Protokoll zur Sitzung vom wurde angenommen

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Protokoll zum

10. Jour Fixe zum Thema „Liefer- und Versorgungsengpässe“

am 11.07.2019 von 10:30 – 15:00 Uhr

im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

TOP 1: Begrüßung

TOP 2: Die Tagesordnung wurde ohne Ergänzungen angenommen

TOP 3: Das Protokoll zur Sitzung vom 26.03.2019 wurde angenommen

TOP 4: Sachstand zu den Aktivitäten im BfArM und PEI

BfArM

1. Maintenance-Anwendungen

Der Start des User-Acceptance-Testes für das neue Meldeportal für Lieferengpässe für die Industrie ist abhängig von der Weiterentwicklung der Maintenance-Anwendung und wird sich nach gegenwärtigem Stand auf Q4 verzögern.

2. Themendossier der Pressestelle

Die Pressestelle des BfArM hat ein Themendossier zu Lieferengpässen vorbereitet, das in den nächsten Tagen veröffentlicht wird.

In diesem Zusammenhang stellt das BfArM fest, dass das Thema Lieferengpässe in der Öffentlichkeit inzwischen stärker wahrgenommen wird und der Informationsbedarf stetig ansteigt. Seitens der Jour Fixe (JF) Teilnehmenden wird diese Wahrnehmung bestätigt. Eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit ist daher wichtig.

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PEI

1. Influenza-Impfstoffe

Das PEI veranstaltet zu diesem Thema ein jährliches Treffen zur Vermeidung von Lieferengpässen mit saisonalen Influenza-Impfstoffen. Dieses Treffen fand am 16.05.2019 im PEI statt.

 Seitens des RKI wurde dort berichtet, dass bei den Influenza Impfstoffen ein positiver Trend zu verzeichnen ist und die Impfung gut angenommen wird.

 Es wurde vereinbart, eine gemeinsame Kommunikationsstruktur aller Akteure in Bezug auf die jährlichen Meilensteine im Zusammenhang mit der

Herstellung und Versorgung mit saisonalen Influenza-Impfstoffen zu schaffen.

Die jeweiligen Meilensteine sollen auch als Information für die Öffentlichkeit dienen.

 Im Zusammenhang mit Importen ist für die Zukunft geplant, einen Austausch mit den Landesbehörden darüber herbeizuführen, wie mit Lieferengpässen bestmöglich umgegangen wird.

 Hersteller von Impfstoffen fordern sowohl die Verbesserung der Bedarfsschätzung und Vorbestellpraxis als auch die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes für die praktische Umsetzung der neuen Regelungen, die im Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG getroffen wurden (PEI) ein.

TOP 5: Ersatz des Kaninchen-Pyrogentests durch ein anderes Prüfverfahren- Update des Sachstandes in BfArM und PEI

Aktuell wird diskutiert, ob der herkömmliche Test verzichtbar ist. Gemäß AMG ist der Kaninchen-Pyrogentest legal. Wird der Beweis erbracht, dass die Ersatztests nicht wirksam sind, ist es möglich, dass der Pyrogentest wieder zum Einsatz kommt. Ziel des PEI ist es, die Versorgung aufrecht zu erhalten. Allerdings bieten sich der Behörde erst Handlungsmöglichkeiten, wenn die Hersteller dort einen Beratungsantrag stellen;

ansonsten fehlen entsprechende Informationen. Das BfArM ist von fachlicher Seite in das Thema eingebunden. Indizien für Lieferengpässe liegen momentan nicht vor.

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a. Als beendet gemeldete Lieferengpässe einzelner Arzneimittel zu folgenden Wirkstoffen

1. Ampicillin-Natrium 2. Epinephrinhydrochlorid 3. Erythromycinlactobionat 4. Fludarabinphosphat (Ph. Eur.) 5. Ibuprofen

6. Ivermectin 7. Oxytocin

8. Pankreas-Pulver vom Schwein 9. Paromomycinsulfat (1:x)

10. Piperacillin-Natrium, Tazobactam-Natrium 11. Sulbactam-Natrium, Ampicillin-Natrium 12. Valproinsäure, Natriumvalproat

b. Vom BfArM als relevant eingestufte aktuelle Liefer- und Versorgungsengpässe zu folgenden Wirkstoffen:

1. Procarbazinhydrochlorid

Der Wirkstoff Procarbazinhydrochlorid ist auf der Liste der Arzneimittel/Wirkstoffe aufgeführt, die aufgrund eines erhöhten Versorgungsrisikos unter besonderer behördlicher Überwachung stehen. Eine versorgungskritische Situation ist nicht zu erwarten, weil nach Auskunft des Zulassungsinhabers ausreichend Ware in den Niederlanden vorhanden ist, die gemäß § 73 Abs. 3 AMG importiert werden kann. Der JF-Kreis betont in diesem Zusammenhang, dass es sich bei Anwendung der § 73 Abs. 3 AMG und § 79 Abs. 5 AMG um Einzelfallentscheidungen handelt, die nach strengen Kriterien zu treffen sind und denen Ausnahmetatbestände zugrunde liegen.

2. Benzylpenicillin-Benzathin

Der Wirkstoff Benzylpenicillin-Benzathin ist auf der Liste der Arzneimittel/Wirkstoffe aufgeführt, die aufgrund eines erhöhten Versorgungsrisikos unter besonderer

behördlicher Überwachung stehen. Es stehen für die verschiedenen Indikationen therapeutische Alternativen zur Verfügung, so dass nicht mit einem

Versorgungsmangel für die Patienten zu rechnen ist.

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3. Rifampicin

Der Wirkstoff Rifampicin ist auf der Liste der Arzneimittel/Wirkstoffe aufgeführt, die aufgrund eines erhöhten Versorgungsrisikos unter besonderer behördlicher Überwachung stehen. Der gemeldete Lieferengpass betrifft das mit diesem Wirkstoff einzige Arzneimittel in der Darreichungsform Sirup. Alternativ kann jedoch aus den ausreichend verfügbaren Rifampicin-Tabletten gemäß DAC/NRF-

Herstellungsvorschrift eine Rifampicin-Suspensionen zum Einnehmen hergestellt werden.

4. Sildenafilcitrat

Ein Hersteller konnte ein Orphan Drug mit dem als versorgungsrelevant

eingestuften Wirkstoff Sildenafilcitrat ab Juli Ware wegen technischer Probleme nur ohne Schulungsmaterial liefern. Die zuständige Landesbehörde genehmigte die Abgabe ohne Schulungsmaterial, so dass ein Lieferengpass verhindert wurde. Eine Veröffentlichung des Schulungsmaterials und Informationsbriefes erfolgte auf der BfArM-Homepage.

5. Dabrafenib

Über eine RAS-Meldung gab das Unternehmen Novartis Pharma GmbH bekannt, dass Tafinlar Hartkapseln (zentrale Zulassung) einen Qualitätsmangel aufweist. Der Bewertungsbericht sowohl von Novartis als auch dem Rapporteur Schweden ergab, dass kein Sicherheitsrisiko für die Patienten besteht. Das BfArM hat den Wirkstoff als versorgungskritisch eingestuft. Die Informationen wurden an die zuständige Landesbehörde weitergegeben.

6. Levothyroxin

Der Lieferengpass zu L-Thyroxin Henning inject kann für die Indikation Myxödem nicht ausreichend durch die therapeutische Alternative Thyrotardin-inject (T3) kompensiert werden. Eine Vermarktung mit reduziertem Haltbarkeitsdatum produzierter Batches wird trotz Out of Specification-Ergebnissen genehmigt. Die Out of Specification-Ergebnisse haben nach Angabe des pharmazeutischen

Unternehmers keinen Einfluss auf den Wirkstoff. Eine entsprechende Variation zu L-Thyroxin Henning inject wurde vom Unternehmer eingereicht und wird

bevorzugt bearbeitet.

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Folgende Anpassungen wurden vereinbart

Der Wirkstoff Hydrocortison ist in der Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe in der Formulierung i.v. und konservierungsfrei (Einsatz in der Neonatologie) zu ergänzen.

Der Wirkstoff Indinavir ist von den Listen zu streichen, da keine verkehrsfähigen Zulassungen mehr zur Verfügung stehen.

Der Wirkstoff Clobazam ist in die Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe

aufzunehmen, da die Umstellung auf therapeutische Alternativen mit Risiken verbunden ist.

Der Wirkstoff Colchicin ist für die Indikation „Familiäres Mittelmeerfieber“ auf die Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe sowie auf die Liste der Arzneimittel/Wirkstoffe, die aufgrund eines erhöhten Versorgungsrisikos unter besonderer behördlicher Überwachung stehen, aufzunehmen.

Der Wirkstoff Sulproston ist für die Indikation „postpartale Blutungen“ in die Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe aufzunehmen.

Die Wirkstoffe Etomidat und Thiopental sind in die Liste der versorgungsrelevanten Stoffe aufzunehmen. Zusätzlich ist der Wirkstoff Thiopental auf der Liste der Wirkstoffe mit einem in der Vergangenheit eingetretenen Versorgungsmangel zu ergänzen.

Valsartan wird von der Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe gestrichen und auf der Liste der Wirkstoffe mit einem in der Vergangenheit eingetretenen Versorgungsmangel ergänzt.

Top 7: Empfehlung des Jour Fixe zu Liefer- und Versorgungsengpässen zur Verbesserung der Lieferfähigkeit versorgungsrelevanter Arzneimittel in Kliniken in der Vertrags- gestaltung zwischen Krankenhausapotheken/krankenhausversorgenden Apotheken und pharmazeutischen Unternehmen.

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Die Empfehlung wurde in der vorliegenden Version seitens der Jour Fixe Teilnehmenden angenommen. Die Veröffentlichung soll auf der BfArM Homepage auf der Seite des Jour Fixe zu Liefer- und Versorgungsengpässen erfolgen. Nach Veröffentlichung wird ein kontinuierliches Monitoring der Umsetzung erfolgen, um die Effekte nachzuvollziehen, die sich aus der Anwendung der Empfehlung ergeben, und um Hinweise zu

Optimierungspotentialen zu identifizieren. Mit konkreten Ergebnissen kann aber erst in mehreren Jahren gerechnet werden.

TOP 8: Möglichkeiten einer Koordinierung von Arzneimittelrückrufen ohne Krisensituation (Fallbeispiele von Teilnehmenden des Jour Fixe)

Anhand verschiedener Beispiele wird dargelegt, dass eine Verbesserung in der

Kommunikation von Risikoabwehr-Maßnahmen in Fällen ohne Krisensituation angestrebt werden sollte. Ein verbesserter Abstimmungsprozess wird seitens des Jour Fixe befürwortet.

BMG und BfArM bieten an, diese Fragestellung mit den Bundesländern zu besprechen.

TOP 9: Weiterentwicklung der Informationsstruktur in der Lieferkette

Anfragen und Beschwerden aus Fachkreisen weisen des Öfteren auf Defizite in der Informationskette bei Lieferengpässen hin. Es wird bemängelt, dass das Eintreten eines Lieferengpasses immer noch vielfach erst kurz vor oder mit Eintreten des Lieferengpasses an die betroffenen Kliniken und Apotheken kommuniziert wird, und damit keine

Vorbereitungszeit, z.B. zur Empfehlung möglicher Optionen der Kompensation, zur Verfügung steht. Ebenso wäre es wünschenswert, belastbare Informationen über die Dauer und die Hintergründe eines Lieferengpasses zu erhalten, um die geeigneten Maßnahmen ergreifen zu können. Das BfArM wird daher die Möglichkeit schaffen, das

BfArM bereits frühzeitig über einen sich andeutenden Lieferengpass zu informieren.

Im Vorfeld zum Jour Fixe wurden zehn Listen sog. Defekte anonymisiert zur Verfügung gestellt und vom BfArM ausgewertet. Das Ergebnis zeigt, dass diese Defekte ein breiteres Spektrum von Arzneimitteln abdecken und über die Arzneimittel, die der

Selbstverpflichtung zur Meldung unterliegen, hinausgehen. Die Fokussierung der Selbstverpflichtung auf versorgungsrelevante Arzneimittel soll aber erhalten bleiben. Es wurde vereinbart, dass die Verbände ihre Mitglieder für die Relevanz frühzeitiger und belastbarer Informationen erneut sensibilisieren sollen. Ebenso sollen auch die Fachkreise relevante Engpässe dem BfArM mitteilen.

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Das BfArM informiert, dass der Ausbruch der Schweinegrippe im August 2018 in China erfolgte. Bislang gebe es keine Lieferengpassmeldungen bzw. Informationen darüber, dass es zu einer kritischen Versorgungssituation mit Heparin-haltigen Arzneimittel kommen wird.

Dieser Kenntnisstand wird von dem JF-Kreis bestätigt. Die Auswertung einer EU-weiten Abfrage läuft zurzeit.

TOP 11: Erfordernis der Vorabinformation bei geplantem Verzicht auf die Zulassung versorgungsrelevanter Arzneimittel

Ein unangekündigter Verzicht auf eine in Verkehr gebrachte Zulassung kann im Falle von versorgungsrelevanten Arzneimitteln zu potentiellen Einschränkungen der

Verfügbarkeit ohne Möglichkeit des Monitorings durch die BOB führen.

Eine informelle Kontaktaufnahme seitens des Unternehmers, mindestens 4 Wochen vor Einreichung des Verzichtes, wird daher dringend empfohlen, da eine hinreichende Vorlaufzeit allen beteiligten Akteuren eine entsprechende Vorbereitungszeit im Sinne einer adäquaten Patientenversorgung bietet. Das BfArM schlägt daher vor, die Notwendigkeit der offenen Kommunikation im Zusammenhang mit bevorstehenden Verzichten an die Unternehmen zu adressieren. Der JF verständigt sich darauf, dass die Verbände hinsichtlich des dafür geeigneten Instruments eine entsprechende

Mitgliederbefragung durchführen und das Ergebnis Ende des Jahres zu kommunizieren.

TOP 12: European Union task force – EMA Publikation der Shortage Guidance Paper

Die Task Force der Europäischen Union hat 2 Dokumente veröffentlicht:

 Guidance on detection and notification of shortages of medicinal products for Marketing Authorisation Holders (MAHs) in the Union (EEA) 13 June 2019 - EMA/674304/2018

Good practice guidance for communication to the public on medicines’ availability issues - 4 July 2019 – EMA/632473/2018

Es handelt sich dabei um Leitlinien ohne Gesetzescharakter. Die jeweiligen Strukturen der Mitgliedsstaaten sollen dadurch erhalten bleiben. Ziel der Leitlinien soll sein, einen

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europaweiten Informationsfluss zu gewährleisten, um Möglichkeiten der Minimierung von Engpässen aufzuzeigen.

TOP 13: Verschiedenes

Im JF-Kreis wird festgelegt, dass die Tagungsunterlagen zukünftig nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Verteilung sollte 2-3 Tage vor der Sitzung erfolgen.

Top 14: Nächster Sitzungstermin

Die nächste Sitzung findet am 12.11.2019 statt.

Gez.

Dr. M. Horn / BfArM / 28.10.2019

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