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Nun sieht es aber so aus, dass die neu Diplomierten Mühe bekunden, sich in die bestehenden Strukturen zu integrieren

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I 313/2008 ERZ 18. März 2009 ERZ C Interpellation

0489 Vaquin, Moutier (CVP) Aellen, Tavannes (PSA) Hirschi, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 26.11.2008

Sind die neuen Gesundheits- und Sozialberufe auf dem Arbeitsmarkt wirklich anerkannt?

Mit dem Inkrafttreten der neuen Berufsbildungsgesetzgebung im Jahr 2004 wurden die Gesundheits- und Sozialberufe vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) anerkannt. Damit bestehen für diese Berufe Ausbildungen, die mit einem eidgenössischen Fähigkeitsausweis abgeschlossen werden.

Die Neuorganisation der Ausbildungen hat auch zwei neue Berufe hervorgebracht:

− im Gesundheitswesen: Fachangestellte/Fachangestellter Gesundheit (FaGe) mit Berufsaussichten in Spitälern, Heimen, Spitex usw.

− im Bereich Sozialwesen: Fachfrau/Fachmann Betreuung (FaBe) mit Berufsaussichten in Krippen, im Behindertenbereich, in Heimen, im Bereich der Jugendarbeit usw.

Im Kanton Bern kamen im Juni 2008 der dritte Abschlussjahrgang FaGe und der erste Abschlussjahrgang FaBe auf den Arbeitsmarkt.

Nun sieht es aber so aus, dass die neu Diplomierten Mühe bekunden, sich in die bestehenden Strukturen zu integrieren. Ihre Kompetenzen lassen sich nicht mit den früheren Ausbildungen vergleichen, die Einrichtungen funktionieren heute oft noch nach den alten Schemen, die auch die Arbeitsorganisation bestimmen. Es besteht die reelle Gefahr, dass man unter dem Wert oder für Aufgaben angestellt wird, für die man überqualifiziert ist. Hinzu kommt, dass potenzielle Arbeitgeber jeglichem Systemwechsel misstrauisch begegnen. Manchmal wäre in den Betrieben eine interne Reorganisation erforderlich, damit das während der Ausbildung erworbene Wissen und Können optimal genutzt werden kann.

Ein weiterer Sorgenpunkt ist die Beobachtung, dass die einzelnen öffentlichen und privaten Einrichtungen des Kantons, der Gemeinden und der Gemeindeverbände unterschiedliche Anstellungspraktiken entwickeln.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1) Hat die Regierung bereits Schritte unternommen (Kampagnen usw.), damit die oben genannten neuen Berufe allgemein und insbesondere von den öffentlichen Einrichtungen anerkannt werden?

2) Wenn ja, welche? Wenn nein: Ist er bereit, sich entsprechend zu engagieren? In welcher Form?

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3) Wurden, um unterschiedliche Praktiken zu vermeiden, bereits Richtlinien oder Empfehlungen an die Leitungen der öffentlichen Institutionen gerichtet, damit die ausgestellten eidgenössischen Fähigkeitsausweise ihrem Wert entsprechend anerkannt werden?

4) Wenn ja: Ist die Regierung bereit, diese Weisungen an die Einrichtungen und Institutionen weiterzuleiten, die den Gemeinden oder Gemeindeverbänden unterstehen, um so eine Harmonisierung der Praxis zu schaffen?

5) Wenn nein: Ist die Regierung bereit, solche Empfehlungen zu erlassen?

Antwort des Regierungsrates

Seit dem Inkrafttreten des aktuellen eidgenössischen Berufsbildungsgesetzes (1.1.2004) werden auch im Gesundheits- und Betreuungsbereich berufliche Grundbildungen angeboten. Die Interpellanten befürchten, dass die neuen Ausbildungen auf dem Arbeitsmarkt noch nicht wirklich anerkannt sind.

Im deutschsprachigen Kantonsteil werden die Ausbildungen nach dem Lehrortsprinzip angeboten. Die Lernenden machen eine dreijährige berufliche Grundbildung im Lehrbetrieb und besuchen die Berufsfachschule. Im französischsprachigen Kantonsteil, wie auch in der Westschweiz, wird dagegen das Schulortsprinzip angewendet. Die Lernenden werden primär in der Berufsfachschule ausgebildet und machen Praktikumseinsätze. Die Rückmeldungen der Arbeitswelt zeigen, dass die Ausbildung mit Lehrortsprinzip in der Praxis uneingeschränkt Fuss gefasst hat. Hingegen scheinen die Arbeitgebenden gegenüber den Absolventinnen und Absolventen mit einer schulischen Ausbildung noch eine gewisse Zurückhaltung zu üben. Die von den Interpellanten aufgeworfenen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1) Die Lehrbetriebe resp. Institutionen wurden mittels Informationsveranstaltungen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion umfassend über die neuen Berufe in Kenntnis gesetzt. Zusätzlich wurden den Lehrbetrieben verschiedene Ausbildungsinstrumente zur Verfügung gestellt. Auch die neu gegründeten Organisationen der Arbeitswelt (OdA; dazu gehören beispielsweise Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und Anbieter) haben grosse Aufklärungsarbeit geführt und mitgeholfen, die neuen Berufe einzuführen und in der Praxis zu verankern. Im französischsprachigen Kantonsteil gab es mit dem Projekt „Intégration des CFC santé-social“ im Rahmen von BEJUNE grosse Anstrengungen, die neuen Ausbildungen im Arbeitsmarkt zu integrieren.

2) Die Kampagnen sind im deutschsprachigen Teil abgeschlossen und auch nicht mehr erforderlich, weil sich insbesondere die Fachangestellten Gesundheit in der Berufswelt integriert haben. Im französischsprachigen Kantonsteil soll mittels einer Studie abgeklärt werden, ob die momentan angebotenen Ausbildungen den Bedürfnissen der Arbeitswelt entsprechen und ob am Schulortsprinzip festgehalten werden soll. Die Studie wird gemeinsam mit dem Kanton Jura, welcher über dasselbe Ausbildungskonzept verfügt, durchgeführt. Mit einbezogen ist auch die interjurassische OdA Gesundheit.

3) Eidgenössische Fähigkeitszeugnisse sind gesamtschweizerisch anerkannt, somit benötigt es keine Ausführungen seitens der Kantone. Hingegen hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion klare Lohnrichtlinien erlassen. Diese sind jedoch ausschliesslich für die kantonalen Institutionen verbindlich.

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4) Aufgrund der Rechtsgrundlagen kann die Regierung nur staatlichen Institutionen verbindliche Weisungen erteilen. Hingegen bleibt es den OdAs vorbehalten, ihren Mitgliedern einen Mindestlohn zu empfehlen, was vorliegend auch geschehen ist.

5) Wie unter den Antworten zu 3 und 4 ausgeführt, sind die Berufsbilder der Gesundheits- und Sozialberufe über die eidgenössischen Bildungsverordnungen definiert und detailliert beschrieben. Auch bestehen Lohnrichtlinien von Seiten der Gesundheits- und Fürsorgedirektion sowie Gehaltsempfehlungen der Organisationen der Arbeitswelt.

An den Grossen Rat

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