I 102/2009 BVE 13. Mai 2009 BVE C Interpellation
0911 Amstutz, Corgémont (Grüne)
Weitere Unterschriften: 17 Eingereicht am: 25.03.2009
Die Krise als Chance für die nachhaltige Entwicklung
Das zweite, vom Bundesrat Mitte Februar 2009 präsentierte Stabilisierungsprogramm ist kein grosser Wurf. Die gegenwärtige Krise ist aber nicht nur eine Finanz- oder Wirtschaftskrise. Sie hinterfragt unsere Art der Entwicklung. Sie verlangt daher starke Impulse, und zwar nicht, um schliesslich den gewohnten Gang zu gehen, sondern um neue Richtungen und Wege aufzuzeigen. Die Stimulierung des Binnenmarktes könnte die Wirtschaft wieder ankurbeln, eine klassische Ankurbelung der Nachfrage geht aber nicht auf die Art der Krise ein.
Diese Krise besteht nicht nur aus einer Verlangsamung der Konjunktur, aus einer momentanen Bremse. Sie macht strukturelle Mängel deutlich, die eine nachhaltige Entwicklung behindern. Zur Finanzkrise kommt noch eine doppelte Umwelt- und Sozialkrise hinzu, die über kurz oder lang sehr wahrscheinlich sogar die eigentlichen Fundamente der Wirtschaft zerstören könnte. Das klimatische Ungleichgewicht, der Rückgang der natürlichen Ressourcen (Rohstoffe, kultivierbare Böden, Wasser, Luft und fossile Energieträger) sowie das zunehmende Gefälle innerhalb der Länder und zwischen den Ländern verlangen nach einer mutigen Politik, die andere Wege geht.
Ein Rettungsplan muss zwingend auch eine Zukunftsvision beinhalten. Ein wirklich innovativer Plan, der eine nachhaltige Entwicklung will, müsste diese ökologischen und sozialen Herausforderungen widerspiegeln. Hier einige Beispiele:
Energetische Unabhängigkeit und Verzicht auf fossile Energien bedingen vorrangig Investitionen in die Solarenergie. Die Schweiz verfügt in diesem Bereich über anerkannte Kompetenzen, die jedoch nur ungenügend genutzt werden. Ausserdem reichen die Mittel, die investitionswilligen Privaten zur Verfügung gestellt werden, nicht aus. Es ist unabdingbar, den pro Kilowattstunde erhobenen Anteil zu verdoppeln oder zu verdreifachen und von 45 auf 90 oder sogar 135 Rappen zu erhöhen. Diese Forderung bedingt, dass ein Fonds eingerichtet wird, mit dem unverzüglich auf die sehr starke Nachfrage eingegangen werden kann.
Unser Land spielt bei der biologischen Landwirtschaft eine Vorreiterrolle. Die Art der Produktion, die energiefreundlich ist und eine gute Bodenqualität garantiert, muss in der Landwirtschaftspolitik nun Vorrang haben.
Eine Verlängerung der Dauer der Kurzarbeitsentschädigung ist zwar löblich, aber nur eine massive Weiterbildungsoffensive kann die Zunahme der Arbeitslosigkeit wirksam bekämpfen und den Bedürfnissen der nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten entsprechen.
Mehrere diesbezügliche Motionen und Interpellationen wurden übrigens in den vergangenen Monaten eingereicht.
Die Entwicklung der sozialen Wirtschaft, die wichtige Bedürfnisse befriedigt ohne
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gewinnorientiert zu sein, müsste in einem Ankurbelungsprogramm weit oben stehen. Sie ist eine Antwort auf die Forderung nach sozialem Zusammenhalt und stellt eine wichtige Quelle für Arbeitsplätze dar.
Eine Erhöhung der Krankenkassenprämienverbilligungen würde es erlauben, die Kaufkraft der niedrigen Einkommen zu stützen, was wirksamer wäre als eine lineare Reduktion der Steuerlast.
Nach dem Muster des Bundes (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) würde eine stärkere Konjunkturspritze an die innovativsten KMU im Kanton, und dies gerade in Zeiten der Rezession, dazu beitragen, die mittel- und langfristigen Folgen der Krise abzufedern.
Und schliesslich kann ein wirksames Konjunkturpaket meines Erachtens nicht ohne enge Koordination zwischen Bund, Kantonen und Städten auskommen. Die Krise ist auch eine Gelegenheit, den schweizerischen Föderalismus neu zu gestalten und zu vertiefen.
Um die Krise zu überwinden, ist es somit dringend nötig, massiv in die Infrastrukturen, in den Energiebereich und den öffentlichen Verkehr zu investieren. Investitionen, welche die Wirtschaft ankurbeln sollen, werden nur nachhaltig sein, wenn sie den Anliegen von Umwelt und Gesellschaft Rechnung tragen. Es ist demzufolge angezeigt, und zwar auch in Krisenzeiten, ein langfristiges Konjunkturprogramm vorzusehen, das auf einen ökologischen Wandel abzielt und sich an der Energieeffizienz, an den erneuerbaren Energien, am öffentlichen Verkehr, an der biologischen Landwirtschaft und an den Klimaschutzmassnahmen orientiert. Die Anstrengungen müssen sich aber auch auf die Weiterbildung von Arbeitslosen und Erwerbstätigen konzentrieren. In der Schweiz zeichnet sich seit langem eine Wirtschaft ab, die sich um Aktivitäten mit einem Mehrwert dreht. Wir haben alle ein Interesse daran, dass möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Qualifikationsgrad erreichen.
Ich begrüsse den Entscheid des Regierungsrates, das gute Resultat des vergangenen Geschäftsjahres zu nutzen, um einen neuen Fonds mit rund 250 Millionen zu speisen. Und ich hoffe, dass der Grosse Rat dieser Konjunkturmassnahme zustimmen wird. Ebenso begrüsse ich die Tatsache, dass «das geplante Investitionsvolumen zwischen 2009 und 2012 rund 40 Prozent über dem Durchschnitt der in den letzten vier Jahren investierten Beträge liegt».
Es ist lobenswert, dass der Regierungsrat in seinem Communiqué vom 10. März 2009 sagt, er wolle «den Kanton als Standort langfristig stärken», «Projekte fördern, die zusätzliche Investitionen auslösen und rasch umgesetzt werden können» und « Massnahmen auswählen, die aus Sicht des Staates hohe Priorität haben».
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Nach welchen Kriterien stellt die Regierung ihr Konjunkturprogramm zusammen?
2. Welche Fondsbeträge sind bestimmt für:
a) den öffentlichen Verkehr?
b) die Verbesserung der Energieeffizienz von kantonalen Gebäuden und die Installation von Solarzellen oder Wärmekollektoren auf deren Dächern?
c) geplante Anlagen, die eine erneuerbare Energie produzieren?
d) die Weiterbildung von Arbeitslosen und Erwerbstätigen?
3. Was versteht der Regierungsrat unter «Infrastrukturprojekten, die bezüglich Wachstum und Wirtschaftsentwicklung wichtig sind»?
Die Probleme der Finanzkrise erschüttern die bernische Wirtschaft und auch die vorwiegend exportorientierte Wirtschaft des Berner Juras, der die Folgen immer stärker zu spüren bekommt. Eine entsprechende Debatte ist für die kommende Aprilsession vorgesehen.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 02.04.2009
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Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat hat anlässlich der Sondersession des Grossen Rates von Anfang April 2009 ausführlich über die aktuelle Wirtschaftskrise, die Auswirkungen auf unseren Kanton und die Massnahmen der Regierung informiert.
Zu den konkreten Fragen der Interpellation nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die kantonale Wirtschaftspolitik hat lang- und kurzfristige Ziele. Bei den längerfristigen Massnahmen geht es darum, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass im Kanton Bern mehr Arbeitsvolumen und eine höhere Arbeitsproduktivität entstehen. Allfällige kurzfristige Massnahmen sollen andererseits stabilisierend auf konjunkturelle Schwankungen der wirtschaftlichen Entwicklung einwirken. Bei diesen kurzfristigen Konjunkturmassnahmen sind namentlich die folgenden Kriterien massgeblich:
• Massnahmen sollen gezielt nur dort vorgesehen werden, wo die Wirtschaft einer Stützung bedarf.
• Als besonders wirksam sind prioritär solche Projekte zu unterstützen, bei denen öffentliche Gelder weitere Investitionen auslösen (Hebelwirkung) und solche, die den Konsum direkt oder indirekt anregen, ohne die Sparneigung zu erhöhen (Multiplikatoreffekt).
• Die Massnahmen sollen sich rasch auf die Beschäftigung und die Nachfrage auswirken.
Zusätzliche Mittel sollen deshalb in erster Linie in ausführungsreife Projekte fliessen.
• Die Massnahmen sind zeitlich zu befristen. Sie sollen keine präjudizielle Wirkung haben auf die künftige Wirtschaftspolitik.
• Massnahmen sollen idealerweise zur längerfristigen Verbesserung des Wirtschaftsstandorts beitragen und eine nachhaltige Entwicklung unterstützen.
Zu Frage 2
Der Regierungsrat hat seine Vorlage zur Schaffung des neuen Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen am 8. April 2009 zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Fondslösung sieht keine vorbestimmten Beiträge für gewisse Ausgabenzwecke vor. Mit der Schaffung des Fonds werden also keine Fondsbeiträge bestimmten Investitionszwecken zugeordnet und für die Verwendung der Fondsmittel sollen die ordentlichen Ausgabenbefugnisse gelten. Entsprechend kann heute nicht beantwortet werden, ob und wie viele Fondsmittel in die vom Interpellanten genannten Bereiche fliessen werden. Fest steht jedoch, dass nach dem regierungsrätlichen Vorschlag pro Investitionsvorhaben nur Fondsbeiträge von mehr als einer Million Franken ausgerichtet werden sollen.
Zu Frage 3
Zahlreiche Studien zeigen, dass für die Standortqualität einer Region insbesondere gute und schnelle Verkehrsverbindungen sehr wichtig sind. Wo dies erforderlich ist, sollen daher bestehende Verkehrsinfrastrukturen modernisiert und Investitionen in Neu- bzw. Ausbauten getätigt werden. Wichtige Vorhaben sind beispielsweise der Ausbau des Bahnhofs Bern oder die Autobahnanschlüsse Emmental und Oberaargau. Für die Sicherstellung und Stärkung des Wirtschaftsstandorts Kanton Bern sind neben Verkehrsinfrastrukturen auch Investitionen in den Schutz vor Naturgefahren (insbesondere Hochwasserschutz) und in öffentliche Gebäude ausserordentlich wichtig, wie beispielsweise der Ausbau der Universität auf dem von Roll Areal in Bern.
An den Grossen Rat