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Bericht des RegierungsratesGrossen Rat Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr im Kanton Bern Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr Bericht des Regierungsrates an den

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

Le Conseil

du canton de Berne

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Le Conseil-exécutif du canton de Berne

8 / Geschäftsnummer: 616600

Lösungsvarianten für den

gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr im Kanton Bern

Bericht des Regierungsrates Grossen Rat

Datum RR-Sitzung: 5. Februar 2014 Geschäftsnummer: 616600

Direktion: Erziehungsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

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Lösungsvarianten für den

gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr

Bericht des Regierungsrates an den

Erziehungsdirektion

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Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr im Kanton Bern Bericht des Regierungsrates

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Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr im Kanton Bern Bericht des Regierungsrates

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Management Summary

Im Kanton Bern sind heute unterschiedliche Organisationsformen im gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr (GU9) zugelassen. Im deutschsprachigen Kantonsteil kann jede Gemeinde entscheiden, ob ihre Schülerinnen und Schüler den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr in einer speziellen Klasse der Volksschule oder in der Quarta eines Gymnasiums besuchen sollen. Diese unterschiedlichen Schulmodelle geben immer wieder Anlass zu Diskussionen, da sie verschiedene Schwierigkeiten verursachen, die sich negativ auf die Kohärenz und damit auf die Qualität des gymnasialen Bildungsgangs auswirken.

Deshalb wurde unter Einbezug der Betroffenen im Rahmen einer Evaluation nach konsens- fähigen Lösungen für die Optimierung des GU9 gesucht. Dabei standen die Verbesserung des Status quo sowie die Möglichkeiten neuer Organisationsmodelle für den GU9 zur Dis- kussion. Die beiden in der Evaluation eingebrachten Modelle „Quarta“ und „9/4“ sehen den Regelübertritt in ein vierjähriges Gymnasium nach dem 8. beziehungsweise dem 9. Schuljahr der Volksschule vor. Dabei würde der gymnasiale Unterricht nur noch am Gymnasium erteilt.

Die Möglichkeit, diesen im 9. Schuljahr in der Sekundarschule zu besuchen, bestünde nicht mehr. Eine grosse Mehrheit der Befragten favorisierte dabei für den deutschsprachigen Kan- tonsteil das Modell „9/4“. Dieses ermöglicht ungebrochene Bildungsgänge sowohl an der Sekundarschule als auch am Gymnasium.

Darauf wurden unterschiedliche Gestaltungsvarianten zum Status quo und zu den beiden Organisationsmodellen „9/4“ und „Quarta“ erarbeitet und in nachfolgenden Hearings mit ver- schiedenen Anspruchsgruppen diskutiert. Dabei wurde die aus der Evaluation hervorgegan- gene starke Präferenz für das Modell „9/4“ relativiert.

Unter Berücksichtigung aller Argumente wird im deutschsprachigen Kantonsgebiet ein unge- brochener vierjähriger Bildungsgang angestrebt: Der Eintritt ins Gymnasium soll grundsätz- lich in die Quarta erfolgen, so dass die Klassen in der Tertia nicht neu zusammengesetzt werden müssen. Der Unterricht des Schwerpunktfachs könnte bereits in der Quarta einset- zen. Dies würde die Möglichkeit schaffen, alle Unterrichtsfächer besser auf die vier Jahre am Gymnasium zu verteilen. Damit könnte die Belastung der Schülerinnen und Schüler insbe- sondere in der Tertia und in der Sekunda verringert werden. Diese Massnahmen würden das Erreichen der vom Grossen Rat und der Regierung angestrebten überdurchschnittlichen Qualität der gymnasialen Maturität ermöglichen.

Sowohl mit dem Modell „9/4“ als auch mit dem Modell „Quarta“ – welches sich quasi als Mo- dell „8/4“ bezeichnen lässt – liesse sich diese Qualitätssteigerung erreichen. Mit der beim Modell „9/4“ einhergehenden Verbesserung der Abschlusskompetenzen wäre jedoch auch die Verlängerung der Bildungszeit bis zur gymnasialen Maturität um ein Jahr verbunden.

Deshalb gingen mit dem Modell „9/4“ massive Mehrkosten einher. Zudem müssten alle Ge- meinden ihr Organisationsmodell verändern. Deshalb wird das Modell „Quarta“ favorisiert, das eine deutliche Mehrheit der Gemeinden bereits heute führt und für die deshalb keine inhaltlichen und strukturellen Veränderungen anstünde. Ferner könnte ein einheitliches Or- ganisationsmodell, das mit demjenigen einer Mehrheit der Kantone kompatibel wäre, ohne wiederkehrende Mehrausgaben für die Gemeinden und den Kanton eingeführt werden.

Im französischsprachigen Kantonsteil soll das aktuelle Organisationsmodell mit einem drei- jährigen, spezifisch auf das Gymnasium vorbereitenden Bildungsgang an den Sekundar- schulen und einem anschliessenden dreijährigen Gymnasium beibehalten werden. Dieses Organisationsmodell entspricht demjenigen in den benachbarten, frankophonen Kantonen.

Im Sommer 2013 wurde ein Konsultationsverfahren zu den verschiedenen Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr durchgeführt. Eine Mehrheit der Rückmel- denden stützt die Haltung der Regierung, mit dem Modell „Quarta“ ein einheitliches Modell für den deutschsprachigen Kantonsteil einzuführen.

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Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr im Kanton Bern Bericht des Regierungsrates

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Inhaltsverzeichnis

Management Summary ... 3

Einführende Bemerkungen ... 6

1 Ausgangslage ... 7

1.1 Organisationsformen des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr im Kanton Bern ... 7

1.2 Problemstellung ... 7

1.3 Interkantonaler Vergleich ... 8

1.4 Bisheriges Vorgehen der Erziehungsdirektion ... 9

1.4.1 Prospektive Evaluation des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr ... 9

1.4.2 Hearings mit verschiedenen Anspruchsgruppen ... 10

2 Modellvarianten ... 12

2.1 Status quo ... 13

2.1.1 Inhaltliche Gestaltung... 13

2.1.2 Bildungsqualität ... 14

2.1.3 Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler ... 14

2.1.4 Strukturelle Auswirkungen ... 14

2.1.5 Finanzielle Auswirkungen ... 14

2.2 Modell „9/4“ ... 16

2.2.1 Inhaltliche Gestaltung... 16

2.2.2 Bildungsqualität ... 17

2.2.3 Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler ... 17

2.2.4 Strukturelle Auswirkungen ... 18

2.2.5 Finanzielle Auswirkungen ... 18

2.3 Modell „Quarta“ ... 21

2.3.1 Inhaltliche Gestaltung... 21

2.3.2 Bildungsqualität ... 22

2.3.3 Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler ... 22

2.3.4 Strukturelle Auswirkungen ... 22

2.3.5 Finanzielle Auswirkungen ... 23

3 Konsultationsverfahren ... 26

4 Einschätzung des Regierungsrates ... 29

5 Modell „Quarta“ im Rahmen der Debatte zur Angebots- und Strukturüberprüfung 2014 ... 31

6 Anhang ... 32

6.1 Rechtliche Grundlagen ... 32

6.1.1 Auszug aus der Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAV) vom 15. Februar 1995 ... 32

6.1.2 Auszug aus dem Mittelschulgesetz (MiSG) vom 27. März 2007 ... 32

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6.1.3 Auszug aus dem Volksschulgesetz (VSG) vom 19. März 1992 ... 32

6.2 Wiederkehrende finanzielle Einflussfaktoren ... 34

6.2.1 Modell „9/4“ ... 34

6.2.2 Modell „Quarta“ ... 35

6.3 Einmalige finanzielle Einflussfaktoren ... 35

6.3.1 Modell „Quarta“ ... 35

6.3.2 Modell „9/4“ ... 37

6.4 Lastenausgleich zwischen den Gemeinden und dem Kanton ... 38

6.5 Verworfene Modellvarianten ... 39

6.5.1 Status quo plus: Pflicht zu Speziellen Sekundarklassen an Sekundarschulstandorten mit GU9 und Übergang zu einem vierjährigen Gymnasium ... 39

6.5.2 Status quo mit Schülerwahl ... 40

6.5.3 Status quo mit Verschiebung der Maturitätsprüfungen in den August ... 41

6.5.4 Modell „9/3,5“ ... 41

6.5.5 Wahlfreiheit der Gemeinden für Modell „9/4“ oder Modell „Quarta“ mit subsidiärer Schülerwahl ... 42

6.6 Aktuelle Lektionentafel für den gymnasialen Bildungsgang ... 44

6.7 Alter der Studierenden in ihrer akademischen Laufbahn ... 45

6.8 Organisationsformen des GU9 in den Gemeinden mit Sekundarschulstandort im Schuljahr 2012/13 ... 46

6.9 Übersicht über die Varianten des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr in den deutschsprachigen Gemeinden des Kantons Bern im Schuljahr 2011/12 ... 48

6.10 Übersicht über die Konsultationsteilnehmenden und ihre Modellpräferenz ... 51

6.11 Abbildungsverzeichnis ... 52

6.12 Literaturverzeichnis ... 52

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Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr im Kanton Bern Bericht des Regierungsrates

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Einführende Bemerkungen

Der vorliegende Bericht zu den Lösungsvarianten für den Unterricht im 9. Schuljahr im Kan- ton Bern wurde in erster Linie aus pädagogischer Sicht verfasst und später aufgrund der Aufgaben- und Strukturüberprüfung um zusätzliche finanzielle Aspekte ergänzt.

Die Abklärungen im Rahmen der Aufgaben- und Strukturüberprüfung 2014 (ASP) haben er- geben, dass der Kanton Bern im kantonalen Vergleich im nachobligatorischen gymnasialen Bildungsgang eine hohe Lektionenzahl aufweist. Dies ist eine Folge des Umstandes, dass im gymnasialen Bildungsgang die Klassen auf das 10. Schuljahr neu zusammengeführt werden müssen, wodurch Unterrichtszeit verloren geht. Die Lektionenzahl im gymnasialen Bildungs- gang – insbesondere im 10. und 11. Schuljahr – kann reduziert werden, wenn alle Gymnasi- astinnen und Gymnasiasten bereits ab dem 9. Schuljahr das Gymnasium besuchen. Dieser Sparbeitrag im Bereich der Mittelschulbildung wurde in die ASP-Massnahmen aufgenommen unter der Voraussetzung der Umsetzung des Modells „Quarta“, nachdem das Konsultations- verfahren zum vorliegenden Bericht bereits eröffnet war.

Der vorliegende Bericht und die Umsetzung der ASP-Massnahme sollen nun zusammenge- führt werden. Auf eine umfassende Integration der ASP-Massnahme in den Bericht wird je- doch verzichtet, da dies in weiten Teilen eine Anpassung im Bericht verlangen würde und da die pädagogischen Überlegungen durch die ASP-Massnahme nicht in Frage gestellt werden.

Eine kurze Erläuterung zu den Auswirkungen der ASP-Massnahme 18.1 „Quarta“ findet sich in Kapitel 5.

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Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr im Kanton Bern Bericht des Regierungsrates

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1 Ausgangslage

1.1 Organisationsformen des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr im Kan- ton Bern

Derzeit kennt Bern als einziger Kanton der Schweiz mehrere Organisationsmodelle für das erste Jahr des gymnasialen Bildungsgangs1.

Im deutschsprachigen Kantonsteil findet der gymnasiale Unterricht im 9. Schuljahr (GU9) je nach Wohnsitzgemeinde an einer Volksschule in der Gemeinde oder in der Quarta eines Gymnasiums statt. Die Schülerinnen und Schüler wechseln somit, je nach Modellwahl der Gemeinde, nach dem 8. Schuljahr in die Quarta oder nach dem 9. Schuljahr in die Tertia des Gymnasiums. Findet der Wechsel nach dem 9. Schuljahr in die Tertia statt, haben die Ge- meinden an der Volksschule einen „gymnasialen Unterricht des 9. Schuljahrs“ – allenfalls zusammen mit einer oder mehreren anderen Gemeinden – anzubieten2. Zudem können an Sekundarschulen Spezielle Sekundarklassen (Spez. Sek.) mit erhöhten Ansprüchen bereits im 7. und 8. Schuljahr geführt werden.

Die Berner Gymnasien bieten somit keinen ungebrochenen vierjährigen Bildungsgang an:

Die Klassen müssen nach der Quarta mit den Zugängerinnen und Zugängern aus den GU9- Klassen der Volksschule für die Tertia neu zusammengesetzt werden. Deshalb setzt der Unterricht in den Schwerpunktfächern auch erst in der Tertia ein.

Im französischsprachigen Kantonsteil ist die Sekundarstufe I (7., 8. und 9. Schuljahr) in drei verschiedene Leistungsniveaus unterteilt. Der Unterricht erfolgt teilweise in gemischten Klas- sen. Die Stufe zur Vorbereitung auf die Mittelschule (section préparant aux écoles de maturi- té) beginnt bereits im 7. Schuljahr und wird bis zum Ende des 9. Schuljahres und dem Über- tritt ins Gymnasium besucht. Das Gymnasium dauert im französischsprachigen Kantonsteil einheitlich drei Jahre.

1.2 Problemstellung

Mit dem bestehenden System, das verschiedene Organisationsmodelle im gymnasialen Un- terricht des 9. Schuljahrs zulässt, sind insbesondere folgende Schwierigkeiten verbunden:

• Im Gymnasium müssen nach der Quarta die Klassen hinsichtlich der Tertia neu zusam- mengesetzt werden.

• In der Lektionentafel des Gymnasiums müssen Kompromisse gemacht werden.

• Das Schwerpunktfach kann erst ab dem 10. Schuljahr (Tertia) angeboten werden.

• Die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die den GU9 in einer Sekundarschule besu- chen, haben während dem gymnasialen Bildungsgang einen Schulwechsel zu vollziehen.

Die identifizierten Schwierigkeiten werden derzeit durch die Gymnasiastinnen und Gymnasi- asten sowie die Lehrpersonen mit viel Engagement so gut wie möglich aufgefangen. Den- noch benötigen die Anpassungsprozesse Zeit, die eigentlich für die Vermittlung von Inhalten im Unterricht benötigt wird. Deshalb leiden sowohl die Lehrerinnen und Lehrer als auch die

1 Die Gemeinden sind verpflichtet, für ihre Schülerinnen und Schüler den gymnasialen Unterricht sicher zu stellen. Sie können diesen selber anbieten, die Aufgaben an eine andere Gemeinde oder an den Kanton übertragen. Der Kanton ist berechtigt, zu diesem Zwecke an seinen Gymnasien Quarten zu führen. Siehe Auszug aus dem Mittelschulgesetz (MiSG) Art. 10 Absatz 1 im Anhang (Kapitel 6.1.2)

2 Im Schuljahr 2012/13 bieten 26 Gemeinden beziehungsweise Gemeindeverbände mit Sekundarschulstandort den GU9 in insgesamt 37 Sekundarschulklassen mit rund 600 Lernenden an. Die rund 1300 Schülerinnen und Schüler der restlichen 80 Gemeinden respektive Gemeindeverbände mit Sekundarschulstandort, die den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr besu- chen, treten in eine der 54 gymnasialen Quarta-Klassen ein. Eine Liste aller Sekundarschulstandorte mit deren Organisations- form für den GU9 ist dem Anhang (Kapitel 6.8) zu entnehmen.

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Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr im Kanton Bern Bericht des Regierungsrates

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Schülerinnen und Schüler im Gymnasium insbesondere ab der Tertia darunter, zu wenig Zeit für die Vermittlung beziehungsweise die Verarbeitung des vorgesehenen Unterrichtsstoffs zur Verfügung zu haben.

Dies trägt dazu bei, dass der Kanton Bern bei der Qualität des gymnasialen Bildungsgangs im schweizweiten Vergleich im Mittelfeld liegt (EVAMAR, 2008). Dieser Befund steht im Ge- gensatz zu den Bestrebungen des Grossen Rats und des Regierungsrats, den Kanton Bern als Bildungsstandort mit einer überdurchschnittlich guten gymnasialen Bildung zu positionie- ren3.

Die Organisationsform des gymnasialen Unterrichts ist deshalb seit über 15 Jahren wieder- holt auf der politischen Agenda4. Insbesondere von Seiten der Gymnasien wird immer wieder darauf hingewiesen, dass nicht zugleich eine „überdurchschnittliche Qualität“ des gymnasia- len Bildungsganges gewünscht werden kann, wenn durch die gegenwärtige Situation gleich- zeitig die Ausgangslage der Berner Gymnasien im Gegensatz zu anderen Kantonen er- schwert werde.

1.3 Interkantonaler Vergleich

Der interkantonale Vergleich (EDK5; Abbildung 1) zeigt, dass die Ausbildungszeit bis zur Ma- turität in sieben Kantonen 13 Jahre dauert oder dauern wird (AG, BL6, BS7, FR, GE, TI, VS).

In allen anderen Kantonen schliessen die Jugendlichen das Gymnasium nach einer Ausbil- dungszeit von 12 Jahren ab.

Neben dem französischsprachigen Teil des Kantons Bern kennen auch die drei Westschwei- zer Nachbarkantone Jura, Neuenburg und Waadt eine dreijährige Maturitätsvorbereitung an der Volksschule und einen dreijährigen gymnasialen Bildungsgang am Gymnasium (Kapitel 1.1). Im Kanton Solothurn dauert die Sek P zwei Jahre und bereitet auf die Maturitätsschule vor. Acht Kantone der Zentral- und Ostschweiz (AI, GL, GR, LU, OW, NW, UR, ZG) sowie Zürich und das Fürstentum Lichtenstein setzen auf Lang- und Kurzzeitgymnasien oder Un- tergymnasien8. In den fünf Kantonen Appenzell Ausserhoden, Schaffhausen, Schwyz, St.

Gallen und Thurgau handelt es sich um ein Modell „Quarta“ mit Übertritt ins vierjährige Gym- nasium nach dem 8. Schuljahr der Volksschule.

3 Bildungsstrategie 2005 und Planungserklärung zur Bildungsstrategie 2005 (S. 30) sowie Bildungsstrategie 2009

4 Beispielsweise Motion 082-2007 Stalder-Landolf, Muri (FDP), vom 19. März 2007: Gymnasialer Unterricht im 9. Schuljahr (als Postulat am 13. September 2007 überwiesen) sowie Motion 330-2008 Steiner, Langenthal (EVP), Stalder-Landolf, Muri (FDP), Baltensperger, Zollikofen (SP), Brand, Münchenbuchsee (SVP), vom 27. November 2008: Vier Jahre Unterricht an Gymnasien (als Postulat am 10. Juni 2009 überwiesen).

5 http://www.edk.ch/dyn/12318.php (abgerufen am 05.02.2013)

6 ab Schuljahr 2014/15

7 Das neue Schulsystem betrifft Kinder, die nach dem 30. April 2002 geboren wurden, sowie jene, die im Schuljahr 2012/13 oder später die 4. Klasse der Primarschule besuchen.

8 In diesem Modell erfolgt der Übertritt in ein Lang- beziehungsweise Untergymnasium in der Regel nach dem 6. Schuljahr. Je nach Kanton ist ein Übertritt in das Gymnasium nach dem 7., 8. oder 9. Schuljahr jedoch ebenfalls möglich, daher die Be- zeichnung „Kurzzeitgymnasium“ für einen gymnasialen Bildungsgang von vier Jahren.

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Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr im Kanton Bern Bericht des Regierungsrates

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Primarstufe Sek I Sek II

Schuljahr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

BE deutsch

BE französisch, JU, NE, VD SO

AI, GL, GR, LU, OW, NW, UR, ZG, ZH / FL9

AR,SG10, SH, SZ, TG

TI

VS

AG11, BL6,BS7, FR, GE

Legende: Gymnasium, Mittelschul- resp. Maturitätsvorbereitung, (Spezielle) Sekundarklasse Abbildung 1: Interkantonaler Vergleich der Organisationsformen des gymnasialen Unterrichts

1.4 Bisheriges Vorgehen der Erziehungsdirektion

Seit der Revision des Mittelschulgesetzes (MiSG) im Jahr 1991 geben die unterschiedlichen Schulmodelle für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr immer wieder Anlass zu Dis- kussionen, da sie verschiedene Schwierigkeiten verursachen (Kapitel 1.2). Um die Situation zu verbessern, wurden im Rahmen des Mittelschulberichts 2009 (ERZ, 2009) und in den Vorbereitungen zur Volksschulgesetzesrevision 2012 verschiedene Varianten diskutiert – jedoch ohne eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Deshalb hat der Erziehungsdirektor im Herbst 2010 eine prospektive Evaluation in Auftrag gegeben, mit dem Ziel, unter Einbezug der Betroffenen konsensfähige Lösungen für die Optimierung des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr zu erarbeiten (Stricker, Furrer & Marian, 2013).

1.4.1 Prospektive Evaluation des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr

Im Rahmen dieser Evaluation wurden in 32 Fokusgruppengesprächen rund 300 Personen, darunter Vertretungen der Sekundarschulen und Gymnasien, der Behörden sowie eine Aus- wahl an Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern, zu möglichen Lösungen befragt.

In den Gesprächen wurden Optimierungsmöglichkeiten zur aktuellen Situation (Vorverlegung des Schwerpunkfachs, freie Wahl des Modells durch die Lernenden, Bewilligungskriterien für den GU9 an Sekundarschulen oder Verbesserungen bei der Klassenzusammenführung im 10. Schuljahr) diskutiert. Laut den befragten Schulleitungen und Behördenvertretungen sind diese Lösungen jedoch generell unzureichend und fokussieren nur auf die Auswirkungen der aktuell unbefriedigenden strukturellen Situation. Mehrheitlich wurden deshalb grundsätzliche Veränderungen der Strukturen gefordert.

9 AI, GL, GR, LU, OW, NW, SG, UR, ZG, ZH, Fürstentum Liechtenstein: Lang- und Kurzzeitgymnasium oder Untergymnasium

10 Die Kantonsschule am Burggraben (SG) bietet im 7. und 8. Schuljahr den Unterricht im Untergymnasium an.

11 Mittelschulvorbereitung in der Bezirksschule bereits ab dem 6. Schuljahr.

GU9

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Eine grosse Mehrheit der Befragten favorisierte ein Modell „9/4“ (siehe Kapitel 2). Dabei würden alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig von ihren Bildungsabsichten auf Se- kundarstufe II – die obligatorische Schulzeit von neun Jahren an der Volksschule abschlies- sen. Daran würde ein vierjähriger Bildungsgang zur gymnasialen Matura an den Gymnasien anschliessen.

Vorteile dieses Modells wären unter anderem der gemeinsame und zeitgleiche Übertritt für alle angehenden Gymnasiastinnen und Gymnasiasten ins Gymnasium. Die Notwendigkeit, alle Lernenden auf denselben Wissensstand zu bringen und neue Klassen zu bilden, be- stünde damit – im Gegensatz zu heute – nur noch einmal zu Beginn der Quarta. Dies sind Vorteile, die auch mit dem Modell „Quarta“ (Übertritt ins vierjährige Gymnasium nach dem 8.

Schuljahr; siehe Kapitel 2) bestehen würden. Im Modell „9/4“ hätten die Schülerinnen und Schüler jedoch in der Sekundarschule mehr Zeit, um einen Entscheid über ihre Zukunft zu treffen. Sie würden beim Eintritt ins Gymnasium bereits über einen höheren Wissensstand verfügen und wären reifer. Die Qualität der Maturität dürfte damit steigen. Zudem könnte der gymnasiale Lehrplan so angepasst werden, dass das Schwerpunktfach vier Jahre unterrich- tet und die hohe Lektionendotation gewisser Gymnasialjahre12 – insbesondere in der Tertia und in der Sekunda – verringert würde. Die Lehrpersonen hätten mehr Handlungsspielraum im Unterricht, der zur Entwicklung der sozialen Kompetenzen der Lernenden eingesetzt wer- den könnte. Zudem würden ausserschulische Aktivitäten aufgewertet.

Grösste Nachteile eines Modells „9/4“ sind der erhebliche Kostenanstieg und die Verlänge- rung der Ausbildung um ein Jahr für eine grosse Mehrheit der Gymnasiastinnen und Gymna- siasten. Gemäss einer extern in Auftrag gegebenen Kostenanalyse dürften sich die jährlich wiederkehrenden Mehrkosten bei einer kantonsweiten Einführung des Modells „9/4“ auf knapp CHF 14 Mio. belaufen13. Die Einführung des Modells „Quarta“ könnte kostenneutral erfolgen. Auch bei der Beibehaltung des Status quo ist von keiner Veränderung der Kosten für den gymnasialen Bildungsgang auszugehen.

1.4.2 Hearings mit verschiedenen Anspruchsgruppen

Die Erziehungsdirektion hat die Erkenntnisse aus der Evaluation aufgenommen und ver- schiedene Gestaltungsvarianten zu den Modellen „9/4“ und „Quarta“ sowie zum Status quo erarbeitet (Kapitel 2 und Kapitel 6.5). Diese unterschiedlichen Gestaltungsvarianten wurden diversen Anspruchsgruppen in Hearings unterbreitet. An diesen Gesprächen, die zwischen September und Dezember 2012 stattfanden, haben Vertreterinnen und Vertreter von

• Schulleitungen der Sekundarstufe I sowie von

• Schulleitungen der Gymnasien,

• die kantonalen Personalverbände der Lehrpersonen und

• der Verband Bernischer Gemeinden sowie

• Vertretungen der Verwaltung und der Politik der Standortgemeinden der Gymnasien teilgenommen.

Im Rahmen von Gesprächen mit dem Erziehungsdirektor hatte dieser Personenkreis die Ge- legenheit, Stellung zu den vorgeschlagenen Organisationsformen für den gymnasialen Un- terricht im 9. Schuljahr zu nehmen.

In den Hearings waren die Rückmeldungen zu den Gestaltungsvarianten sehr unterschied- lich. Die Präferenzen waren uneinheitlich, ermöglichten jedoch die Optimierung der Gestal- tungsvarianten. Aufgrund der Einschätzungen aus den Hearings wurde die Umsetzbarkeit

12 Die Lektionentafel für den gymnasialen Bildungsgang im Kanton Bern ist im Kapitel 6.6 des Anhangs aufgeführt.

13 Davon entfallen etwas über CHF 12 Mio. auf den deutschsprachigen und knapp CHF 2 Mio. auf den französischsprachigen Kantonsteil (siehe auch Kapitel 6.2.1).

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jeder Gestaltungsvariante geprüft. Zu jedem Modell (Status quo, „9/4“ und „Quarta“) wurde ein Gestaltungsvorschlag selektioniert. Dessen inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung wurde konkretisiert und dessen Auswirkungen geprüft (siehe Kapitel 2).

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2 Modellvarianten

Die Erziehungsdirektion hat zu jedem Modell, das aus der Evaluation hervorgegangenen ist (Abbildung 2), verschiedene Gestaltungsvarianten erarbeitet. Im Rahmen der Hearings wur- den diese verschiedenen Varianten diskutiert. Nachfolgend sind diejenigen Modellvarianten aufgeführt, die die Erziehungsdirektion, basierend auf den Ergebnissen der Evaluation sowie den Rückmeldungen aus den Hearings, weiterverfolgt.

Weitere Modellvarianten, die im Laufe des Prozesses geprüft, aber aus unterschiedlichen Gründen als nicht realisierbar eingestuft und nicht weiterverfolgt wurden, sind in einer Über- sicht im Anhang (Kapitel 6.5) aufgeführt.

Abbildung 2: Übersicht über die verschiedenen Organisationsmodelle für den GU9

Eine allfällige Veränderung der Organisationsform im gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr, wie er mit der Einführung der Modelle „9/4“ und „Quarta“ einhergehen würde, ist nur für den deutschsprachigen Kantonsteil vorgesehen. Der gymnasiale Unterricht im frankophonen Kantonsteil soll weiterhin einheitlich und wie in den benachbarten Westschweizer Kantonen organisiert bleiben mit drei Jahren an der „séction préparant aux écoles de maturité (séction p)“ auf der Sekundarstufe I und drei Jahren am Gymnasium14.

Die nachfolgenden Ausführungen zu den verschiedenen Modellen beziehen sich deshalb einzig auf den deutschsprachigen Kantonsteil.

Die Darstellung der verschiedenen Lösungsvarianten erfolgt einheitlich. Für jedes Modell wird zu Beginn eine Übersicht zum organisatorischen Aufbau gegeben. Danach werden ver- schiedene inhaltliche Aspekte der Gestaltung des Bildungsgangs erläutert. Anschliessend folgt eine Darlegung der Auswirkungen auf die Bildungsqualität. Schliesslich werden die Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler thematisiert und die strukturellen sowie fi- nanziellen Folgen diskutiert. Abschliessend folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Vor- und Nachteile jedes Organisationsmodells.

14 Derzeit befinden sich im frankophonen Kantonsteil pro Schuljahr rund 250 Schülerinnen und Schüler in einer Sekundarklasse der séction p, wovon in der Regel etwa 200 in ein Gymnasium übertreten.

Status quo Modell "9/4" Modell "Quarta"

13. Schuljahr 12. Schuljahr 11. Schuljahr 10. Schuljahr

9. Schuljahr GU9 an Sek/Gym

8. Schuljahr 7. Schuljahr 6. Schuljahr 5. Schuljahr 4. Schuljahr 3. Schuljahr 2. Schuljahr 1. Schuljahr

deutschsprachiger Kantonsteil französisch-

sprachiger Kantonsteil

Primarstufe

séction p.

Gymnasium

Primarstufe

(Spez.) Sek

Gymnasium

Primarstufe

(Spez.) Sek

Gymnasium

Primarstufe

(Spez.) Sek

Gymnasium

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Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr im Kanton Bern Bericht des Regierungsrates

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2.1 Status quo

Der Verbleib beim Status quo hätte keine unmittelbaren Veränderungen zur Folge. Weiterhin wäre gesamtschweizerisch einzig im Kanton Bern der gymnasiale Unterricht im 9. Schuljahr sowohl an der Sekundarschule als auch an einer Quarta eines Gymnasiums möglich (Abbildung 3).

Der Entscheid über die Schulform verbliebe weiterhin bei der Gemeinde

und Schüler im gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr hätten weiterhin unterschiedliche Schulungsformen und würden im deutschsprachigen Kantonsteil auf absehbare Zeit nach wie vor zu rund zwei Dritteln nach dem 8. Schuljahr in die Quarta und zu etw

nach dem gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr an der Volksschule in die Tertia eines Gymnasiums übertreten.

Abbildung 3: Status quo, inklusive Schülerübertritte

Zudem bestünde auch weiterhin

ist – die Möglichkeit eines Übertritts in die Quarta nach dem Besuch des 9. Schuljahrs einer öffentlichen Sekundarschule. Sofern die Übertrittsbedingungen erfüllt wären, würden diese Schülerinnen und Schüler nochmals

des gymnasialen Unterrichts der Quarta eines Gymnasiums. Derzeit nutzen jedes Jahr rund 200 Schülerinnen und Schüler diese Eintrittsform.

2.1.1 Inhaltliche Gestaltung

Inhaltliche Veränderungen am Status quo

leme grösstenteils strukturell bedingt sind, ist eine Veränderung bei der inhaltlichen Ausge taltung des gymnasialen Bildungsgangs im Status quo angesichts des damit verbundenen Aufwands für die Schulen nicht g

besserungen ist dafür zu gering.

15 Sofern ausreichend Schülerinnen und Schüler die Selektionskriterien für den GU9 erfüllen, um eine Klasse zu bilden (unterer Überprüfungsbereich ≤15 Lernende), hat die Gemeinde die Möglichkeit, den GU9 am Sekundarschulstandort zu führen. A dernfalls kann eine Schulung an einem anderen Sekundarschulstandort erwogen werden, um damit die nötige Anzahl Le nende für eine GU9-Klasse zu erreichen. Lassen die Schülerzahlen keine Bildung einer GU9

zu oder entscheidet sich die Gemeinde gegen diese Form der Schulung, erfolgt der Unterricht in einer Quarta eines Gymn siums.

Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr im Kanton Bern

8 / Geschäftsnummer: 616600

Der Verbleib beim Status quo hätte keine unmittelbaren Veränderungen zur Folge. Weiterhin wäre gesamtschweizerisch einzig im Kanton Bern der gymnasiale Unterricht im 9. Schuljahr der Sekundarschule als auch an einer Quarta eines Gymnasiums möglich Der Entscheid über die Schulform verbliebe weiterhin bei der Gemeinde15

und Schüler im gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr hätten weiterhin unterschiedliche Schulungsformen und würden im deutschsprachigen Kantonsteil auf absehbare Zeit nach wie vor zu rund zwei Dritteln nach dem 8. Schuljahr in die Quarta und zu etw

nach dem gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr an der Volksschule in die Tertia eines

inklusive Schülerübertritte

Zudem bestünde auch weiterhin – und wie dies beim Modell „Quarta“ ebenfalls vorgesehen die Möglichkeit eines Übertritts in die Quarta nach dem Besuch des 9. Schuljahrs einer öffentlichen Sekundarschule. Sofern die Übertrittsbedingungen erfüllt wären, würden diese Schülerinnen und Schüler nochmals das 9. Schuljahr absolvieren, jedoch auf dem Niveau des gymnasialen Unterrichts der Quarta eines Gymnasiums. Derzeit nutzen jedes Jahr rund 200 Schülerinnen und Schüler diese Eintrittsform.

Inhaltliche Veränderungen am Status quo sind keine vorgesehen. Da die bestehenden Pro leme grösstenteils strukturell bedingt sind, ist eine Veränderung bei der inhaltlichen Ausge taltung des gymnasialen Bildungsgangs im Status quo angesichts des damit verbundenen Aufwands für die Schulen nicht gerechtfertigt. Das damit einhergehende Potential für Ve besserungen ist dafür zu gering.

ausreichend Schülerinnen und Schüler die Selektionskriterien für den GU9 erfüllen, um eine Klasse zu bilden (unterer 15 Lernende), hat die Gemeinde die Möglichkeit, den GU9 am Sekundarschulstandort zu führen. A dernfalls kann eine Schulung an einem anderen Sekundarschulstandort erwogen werden, um damit die nötige Anzahl Le

Klasse zu erreichen. Lassen die Schülerzahlen keine Bildung einer GU9-Klasse an der Sekundarschule die Gemeinde gegen diese Form der Schulung, erfolgt der Unterricht in einer Quarta eines Gymn

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Der Verbleib beim Status quo hätte keine unmittelbaren Veränderungen zur Folge. Weiterhin wäre gesamtschweizerisch einzig im Kanton Bern der gymnasiale Unterricht im 9. Schuljahr der Sekundarschule als auch an einer Quarta eines Gymnasiums möglich

15. Die Schülerinnen und Schüler im gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr hätten weiterhin unterschiedliche Schulungsformen und würden im deutschsprachigen Kantonsteil auf absehbare Zeit nach wie vor zu rund zwei Dritteln nach dem 8. Schuljahr in die Quarta und zu etwa einem Drittel nach dem gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr an der Volksschule in die Tertia eines

im Modell „Quarta“ ebenfalls vorgesehen die Möglichkeit eines Übertritts in die Quarta nach dem Besuch des 9. Schuljahrs einer öffentlichen Sekundarschule. Sofern die Übertrittsbedingungen erfüllt wären, würden diese absolvieren, jedoch auf dem Niveau des gymnasialen Unterrichts der Quarta eines Gymnasiums. Derzeit nutzen jedes Jahr rund

sind keine vorgesehen. Da die bestehenden Prob- leme grösstenteils strukturell bedingt sind, ist eine Veränderung bei der inhaltlichen Ausges- taltung des gymnasialen Bildungsgangs im Status quo angesichts des damit verbundenen

Das damit einhergehende Potential für Ver-

ausreichend Schülerinnen und Schüler die Selektionskriterien für den GU9 erfüllen, um eine Klasse zu bilden (unterer 15 Lernende), hat die Gemeinde die Möglichkeit, den GU9 am Sekundarschulstandort zu führen. An- dernfalls kann eine Schulung an einem anderen Sekundarschulstandort erwogen werden, um damit die nötige Anzahl Ler- Klasse an der Sekundarschule die Gemeinde gegen diese Form der Schulung, erfolgt der Unterricht in einer Quarta eines Gymna-

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2.1.2 Bildungsqualität

Die Qualität des gymnasialen Bildungsgangs unter dem Status quo erfüllt die durch den Grossen Rat und den Regierungsrat formulierten Erwartungen nach einem schweizweit qua- litativ überdurchschnittlichen Maturitätsabschluss nicht. Die Gymnasien sind derzeit aufgrund der Kompromisse (siehe Kapitel 1.2), die durch die beiden Organisationsformen des gymna- sialen Unterrichts im 9. Schuljahr bedingt sind, nicht in der Lage, die dafür benötigte Qualität des Bildungsgangs sicherzustellen. Eine Verbesserung der Situation ohne strukturelle Ver- änderung des gymnasialen Bildungsgangs ist nicht zu erwarten16.

2.1.3 Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler würden den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr nach wie vor entweder an der Volksschule oder am Gymnasium besuchen. Sie hätten diesbezüglich weiterhin den Entscheid der Gemeinde für eine Organisationsform zu befolgen.

Das Potential, die Abgängerinnen und Abgänger der Berner Gymnasien – auch im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen aus anderen Kantonen – optimal auf den Eintritt in die Hochschulen vorzubereiten, wird weiterhin nicht voll ausgeschöpft.

2.1.4 Strukturelle Auswirkungen

Da mit dem Status quo keine Veränderungen verbunden sind, bleiben strukturelle Auswir- kungen aus.

Veränderungen ergeben sich einzig, wenn die Gemeinden selbständig einen Wechsel der Organisationsform für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr vornehmen. Mittelfristig sind keine massiven Veränderungen bei der Organisationsform des GU9 in den Gemeinden zu erwarten, weshalb eine „selbstständige“ Verbesserung der aktuellen Problemlage jedoch nicht absehbar ist.

2.1.5 Finanzielle Auswirkungen

Der Status quo hat keine finanziellen Veränderungen aufgrund der Organisationsform zur Folge.

16 Unter Beibehaltung des Status quo ist die Zielvorgabe nach einem schweizweit überdurchschnittlich guten gymnasialen Maturitätsabschluss im Kanton Bern nicht zu erfüllen und müsste mittelfristig überprüft werden.

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Vorteile des Status quo

• Keine Belastung der Schulen durch inhaltliche oder strukturelle Veränderungen

• Keine Notwendigkeit weiterer Klassenzusammenführungen im 9. Schuljahr an den Sekun- darschulen mit gymnasialem Unterricht

• Weiterhin zwei Übertrittszeitpunkte ins Gymnasium

• Keine finanzielle Zusatzbelastung für den Kanton und die Gemeinden

Nachteile des Status quo

• KeineVerbesserung der aktuellen Problemlage (zweimalige Klassenzusammensetzung an den Gymnasien, Schwerpunktfach erst ab Tertia, Kompromisse bei der Lektionentafel, Wechsel der Schulkultur während des gymnasialen Bildungsgangs)

• Ziel einer schweizweit überdurchschnittlich guten gymnasialen Maturität im Kanton Bern wird nicht erfüllt

• Weiterhin starke Belastung der Lernenden und der Lehrpersonen, um Lehrplanziele zu erreichen

• Thema bleibt auf der politischen Agenda

• Der Kanton Bern bleibt mit seinen verschiedenen Organisationsformen ein Sonderfall in der Schweiz

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2.2 Modell „9/4“

Mit Modell „9/4“ würde der gymnasiale Unterricht erst nach der Schulzeit beginnen und damit an die Volksschule anschliessen ( rinnen und Schüler würden die obligatorische Schul

schliessen. Der vierjährige gymnasiale Bildungsgang begänne im 10. Schuljahr und fände ausschliesslich am Gymnasium statt. Bis zum Abschluss des Gymnasiums hätten die Le nenden ein Jahr mehr, das heisst 13 Jahre schulische Au

Abbildung 4: Modell „9/4”, inklusive Schätzung der Schülerübertritte und der Kosten

2.2.1 Inhaltliche Gestaltung

Die Möglichkeiten, die ein zusätzliches Unterrichtsjahr mit sich bringt, sollen zur Optimier der Bildungsgänge der Volksschule und des Gymnasiums genutzt werden. Deshalb soll bei der Ausgestaltung des Modells „9/4“ das 9. Schuljahr der Volksschule

werden18, gleichzeitig könnten die Übertrittsanforderungen für das Gymnasium

den. Am Gymnasium könnte die derzeit hohe Dotation der Stundentafel (33 bis 36 Jahresle tionen; Kapitel 6.6) in jedem Schuljahr um durchschnittlich 3 Jah

den.

Der Unterricht des Schwerpunktfachs könnte bereits ab der Quarta erfolgen. Dies würde auch eine bessere zeitliche Verteilung der anderen Unterrichtsfächer auf die einzelnen Schuljahre ermöglichen.

Zudem könnte von den Gymnasiastinnen und Gymnasiasten vermehrt auch Eigenarbeit zu Hause – z.B. im Rahmen von Projekten und Aufgaben

17 Gemäss Art. 25 Abs. 1 VSG (Laufbahn) ist die Zeit für das Durchlaufen der Volksschule im Einzelfall vom Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers abhängig. Ausnahmsweise kann sie ein ode

ern. Ausserordentlich begabte Schülerinnen und Schüler könnten damit beim Modell „9/4“ bereits vor der Absolvierung von 9. Schuljahren an der Volksschule in die Quarta eines Gymnasiums eintreten.

18 Den Schulen soll im Rahmen des Projektes „Optimierung der Sekundarstufe I“ die Möglichkeit geboten werden, den Unte richt im 9. Schuljahr so zu flexibilisieren, dass die Schülerinnen und Schüler neben den allgemein verbindlichen Inhalten des Lehrplans laufbahnbezogene Schwerpunkte setzen und sich so gezielt auf den Einstieg in ihren Bildungsgang der Seku darstufe II vorbereiten können. Das gilt für den Einstieg in die Berufsschulen wie auch in die Maturitätsschulen. Damit die Schülerinnen und Schüler das neu definierte Übertrittspensum erreichen, wird es notwendig sein, die heute mit Schwerg wicht im 8. Schuljahr angebotene Mittelschulvorbereitung auf das 9. Schuljahr zu verlegen

darklassen zu führen.

Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr im Kanton Bern

8 / Geschäftsnummer: 616600

Mit Modell „9/4“ würde der gymnasiale Unterricht erst nach der neunjährigen obligatorischen Schulzeit beginnen und damit an die Volksschule anschliessen (Abbildung

rinnen und Schüler würden die obligatorische Schule gemeinsam nach neun Jahren a schliessen. Der vierjährige gymnasiale Bildungsgang begänne im 10. Schuljahr und fände ausschliesslich am Gymnasium statt. Bis zum Abschluss des Gymnasiums hätten die Le nenden ein Jahr mehr, das heisst 13 Jahre schulische Ausbildung, zu absolvieren

Schätzung der Schülerübertritte und der Kosten

Die Möglichkeiten, die ein zusätzliches Unterrichtsjahr mit sich bringt, sollen zur Optimier der Bildungsgänge der Volksschule und des Gymnasiums genutzt werden. Deshalb soll bei der Ausgestaltung des Modells „9/4“ das 9. Schuljahr der Volksschule inhaltlich bereichert

, gleichzeitig könnten die Übertrittsanforderungen für das Gymnasium

den. Am Gymnasium könnte die derzeit hohe Dotation der Stundentafel (33 bis 36 Jahresle ) in jedem Schuljahr um durchschnittlich 3 Jahreslektionen reduziert we Der Unterricht des Schwerpunktfachs könnte bereits ab der Quarta erfolgen. Dies würde auch eine bessere zeitliche Verteilung der anderen Unterrichtsfächer auf die einzelnen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten vermehrt auch Eigenarbeit zu z.B. im Rahmen von Projekten und Aufgaben – verlangt werden. In einen so gesta

Gemäss Art. 25 Abs. 1 VSG (Laufbahn) ist die Zeit für das Durchlaufen der Volksschule im Einzelfall vom Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers abhängig. Ausnahmsweise kann sie ein oder höchstens zwei Jahre länger oder kürzer da ern. Ausserordentlich begabte Schülerinnen und Schüler könnten damit beim Modell „9/4“ bereits vor der Absolvierung von

in die Quarta eines Gymnasiums eintreten.

Den Schulen soll im Rahmen des Projektes „Optimierung der Sekundarstufe I“ die Möglichkeit geboten werden, den Unte richt im 9. Schuljahr so zu flexibilisieren, dass die Schülerinnen und Schüler neben den allgemein verbindlichen Inhalten des

fbahnbezogene Schwerpunkte setzen und sich so gezielt auf den Einstieg in ihren Bildungsgang der Seku darstufe II vorbereiten können. Das gilt für den Einstieg in die Berufsschulen wie auch in die Maturitätsschulen. Damit die

eu definierte Übertrittspensum erreichen, wird es notwendig sein, die heute mit Schwerg wicht im 8. Schuljahr angebotene Mittelschulvorbereitung auf das 9. Schuljahr zu verlegen oder weiterhin Spezielle Seku

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neunjährigen obligatorischen Abbildung 4). Alle Schüle- e gemeinsam nach neun Jahren ab- schliessen. Der vierjährige gymnasiale Bildungsgang begänne im 10. Schuljahr und fände ausschliesslich am Gymnasium statt. Bis zum Abschluss des Gymnasiums hätten die Ler-

sbildung, zu absolvieren17.

Die Möglichkeiten, die ein zusätzliches Unterrichtsjahr mit sich bringt, sollen zur Optimierung der Bildungsgänge der Volksschule und des Gymnasiums genutzt werden. Deshalb soll bei inhaltlich bereichert , gleichzeitig könnten die Übertrittsanforderungen für das Gymnasium erhöht wer- den. Am Gymnasium könnte die derzeit hohe Dotation der Stundentafel (33 bis 36 Jahreslek- reslektionen reduziert wer- Der Unterricht des Schwerpunktfachs könnte bereits ab der Quarta erfolgen. Dies würde auch eine bessere zeitliche Verteilung der anderen Unterrichtsfächer auf die einzelnen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten vermehrt auch Eigenarbeit zu verlangt werden. In einen so gestal-

Gemäss Art. 25 Abs. 1 VSG (Laufbahn) ist die Zeit für das Durchlaufen der Volksschule im Einzelfall vom Entwicklungsstand r höchstens zwei Jahre länger oder kürzer dau- ern. Ausserordentlich begabte Schülerinnen und Schüler könnten damit beim Modell „9/4“ bereits vor der Absolvierung von

Den Schulen soll im Rahmen des Projektes „Optimierung der Sekundarstufe I“ die Möglichkeit geboten werden, den Unter- richt im 9. Schuljahr so zu flexibilisieren, dass die Schülerinnen und Schüler neben den allgemein verbindlichen Inhalten des

fbahnbezogene Schwerpunkte setzen und sich so gezielt auf den Einstieg in ihren Bildungsgang der Sekun- darstufe II vorbereiten können. Das gilt für den Einstieg in die Berufsschulen wie auch in die Maturitätsschulen. Damit die

eu definierte Übertrittspensum erreichen, wird es notwendig sein, die heute mit Schwerge- oder weiterhin Spezielle Sekun-

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teten Bildungsgang könnten auch durch die Lehrpersonen begleitete Sprachaufenthalte und Berufspraktika oder Schnupperkurse an den Hochschulen besser integriert werden.

Ferner könnte durch eine Vorverschiebung der Maturitätsprüfung in den Frühling dem Um- stand Rechnung getragen werden, dass mit dem heutigen System viele junge Frauen und Männer nach dem Maturitätsabschluss ein Zwischenjahr einlegen. Durch die frühere Durch- führung der Maturitätsprüfungen bliebe den Maturandinnen und Maturanden mehr Zeit bis zum Studienbeginn, sei dies, um einen Sprachaufenthalt oder den Militärdienst zu absolvie- ren oder Einblicke in die Arbeitswelt zu nehmen. Es kann erwartet werden, dass dadurch die Anzahl ganzer Zwischenjahre abnimmt. Es ist davon auszugehen, dass viele Berner Hoch- schulabsolventen beim Eintritt ins Erwerbsleben nicht älter wären, als sie dies heute schon sind (siehe Tabelle zum Alter der Studierenden im Anhang, Kapitel 6.7).

2.2.2 Bildungsqualität

Beim Modell „9/4“ würde mit der Einführung eines ungebrochenen vierjährigen Bildungs- gangs am Gymnasium eine zentrale Forderung der Gymnasien zur Sicherstellung einer qua- litativ hochstehenden Ausbildung erfüllt. Die Klassen an den Gymnasien müssten nur noch einmal zu Beginn der Quarta neu zusammengesetzt werden. Damit könnte ein durchgehen- der und konsequent auf die Maturität ausgerichteter gymnasialer Unterricht sichergestellt werden. Durch Anpassungen am Lehrplan wäre eine gleichmässigere Verteilung der Belas- tung auf die Schuljahre sichergestellt. Das Schwerpunktfach könnte im Gegensatz zu heute ebenfalls über die gesamte Dauer des gymnasialen Bildungsgangs unterrichtet werden.

Mit diesen Massnahmen wäre die Aussicht auf eine Qualitätssteigerung des gymnasialen Bildungsgangs verbunden, wie er vom Grossen Rat und der Regierung gefordert wird. Zu- sammen mit einer angemessenen Förderung im 9. Schuljahr der Volksschule könnten die angehenden Gymnasiastinnen und Gymnasiasten die Quarta auf einem höheren Bildungsni- veau und um ein Jahr reifer in Angriff nehmen. Damit einher gingen zusätzliche positive Im- pulse für die Qualität des gesamten gymnasialen Bildungsgangs. Dies würde die Grundlagen schaffen, um die Forderung der Politik nach einem schweizweit qualitativ überdurchschnitt- lich guten Bildungsgang erfüllen zu können.

2.2.3 Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler

Für die Schülerinnen und Schüler hätte die Einführung des Modells „9/4“ die Verlängerung der Ausbildungszeit um ein Jahr zur Folge.

Im 9. Schuljahr der Volksschule, beim Entscheid über den weiteren Bildungsverlauf auf Se- kundarstufe II, wären auch die Lernenden, die bisher den gymnasialen Unterricht im 9.

Schuljahr besuchten, beteiligt. Der zeitgleiche Übertritt in alle Bildungsgänge der Sekundar- stufe II nach dem 9. Schuljahr dürfte die berufliche Grundbildung als Option für einige schu- lisch leistungsstarke Jugendliche aufwerten. Umgekehrt geht mit dieser Lösung die Möglich- keit eines gestaffelten Entscheids mit Korrekturmöglichkeiten verloren: Im 8. Schuljahr erfolgt bisher der grundsätzliche Entscheid für das Gymnasium oder die Berufsbildung, im 9. Schul- jahr in der Sekundarschule wird die Wahl einer bestimmte Berufslehre vorgenommen. Unab- hängig davon erhielten die Schülerinnen und Schüler mit dem Modell „9/4“ insgesamt mehr Zeit und damit auch mehr Handlungsspielraum bei der Gestaltung ihres individuellen Bil- dungswegs.

Mit dem Modell „9/4“ würde auch der Zeitpunkt der Selektion für das Gymnasium vom 8. ins 9. Schuljahr verschoben. Die Dichte der Selektionsentscheide auf der Oberstufe würde redu- ziert, womit auch der Druck auf die Schülerinnen und Schüler abnähme.

Aufgrund der Reduktion der Zahl der Jahreslektionen im ganzen Gymnasium bliebe den Ler- nenden mehr Zeit, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen und sich auch ausserschuli- schen Aktivitäten zu widmen. Durch die Stärkung der Eigenarbeit im Gymnasium wird die im Hinblick auf ein Studium zentrale Fähigkeit zur selbständigen Arbeit gestärkt.

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2.2.4 Strukturelle Auswirkungen

Das Modell „9/4“ bringt durch die nachobligatorische Ansiedlung des gesamten gymnasialen Bildungsgangs die oft geforderte strukturelle Entflechtung der Sekundarstufe I von der Se- kundarstufe II. Ungebrochene Bildungsgänge von drei Jahren an der Sekundarschule und von vier Jahren am Gymnasium wären die Folge.

Die Umstellung auf das Modell „9/4“ hat jedoch auch die grösstmögliche Veränderung der Bildungslandschaft gegenüber dem Status quo zur Folge. Die Mehrheit der Sekundarschul- standorte (Schuljahr 2012/13: 80), die bisher keinen gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr anbietet und in denen rund 1 300 Schülerinnen und Schüler im 9. Schuljahr in die Quarta eines Gymnasiums wechseln, müsste diese neu auch im 9. Schuljahr mit angemessener Förderung unterrichten. Sei dies in regulären Sekundarschulklassen oder in Speziellen Se- kundarklassen mit erhöhten Anforderungen. Aufgrund der erhöhten Schülerzahl wären für viele Sekundarschulstandorte die Eröffnung zusätzlicher Klassen mit qualifiziertem Lehrper- sonal sowie die Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten angezeigt. Dies dürfte an ge- wissen Standorten mit Schwierigkeiten verbunden sein. Die derzeit an diesen Schulstandor- ten bestehende Notwendigkeit von Klassenzusammenlegungen im 9. Schuljahr aufgrund der Abgänge von Schülerinnen und Schülern an die Gymnasien wäre hingegen mit dem Modell

„9/4“ nicht mehr gegeben, da alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des 9. Schuljahrs an der Volksschule verbliebe.

Die aktuell 26 Gemeinden mit gymnasialem Unterricht im 9. Schuljahr müssten diesen ein- stellen, da er an der Volksschule nicht mehr vorgesehen wäre. Den Gemeinden stünde es frei, diese rund 600 Schülerinnen und Schüler in regulären Sekundarschulklassen oder in Speziellen Sekundarschulklassen mit erhöhten Anforderungen zu unterrichten. Da diese Standorte bereits mit dem Status quo alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des 9.

Schuljahrs unterrichten, ist in diesen Gemeinden nicht von einer wesentlichen Veränderung der Anzahl Klassen auszugehen. Entsprechend wären auch die Nachfrage nach Schulräum- lichkeiten sowie der Bedarf an Lehrpersonen ähnlich demjenigen des Status quo.

Mit dem Eintritt aller Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsgangs in die Quarta eines Gymnasiums würde die Schülerzahl im ersten Jahr des Gymnasiums, wie erwähnt, um rund 600 Lernende zunehmen. In den darauffolgenden Schuljahren – der Tertia, der Sekun- da und der Prima – ist keine Veränderung der Schülerzahl aufgrund der Einführung des Mo- dells „9/4“ zu erwarten, da bereits bisher alle Lernenden des gymnasialen Bildungsgangs den Unterricht im 10. bis 12. Schuljahr am Gymnasium besucht haben.

Gemäss einer aktuellen Schätzung wären mit der Einführung des Modells „9/4“ 27 zusätzli- che Quarta-Klassen an den Gymnasien zu eröffnen, um die zusätzlichen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten aufzunehmen (siehe Berechnungsgrundlage 2, Seite 35).

2.2.5 Finanzielle Auswirkungen

Das Modell „9/4“ verursacht gegenüber dem Status quo Mehrkosten. Die jährlich wiederkeh- renden zusätzlichen Ausgaben sind insbesondere durch die Verlängerung der Schulzeit be- dingt. Einschliesslich der beschriebenen Veränderungen am Curriculum (Kapitel 2.2.1) und der nötigen Klasseneröffnungen auf den Sekundarstufen I und II (Kapitel 2.2.4) belaufen sich die jährlichen Zusatzkosten netto auf rund CHF 12 Mio. Aufgrund der Lastenverteilung zwi- schen den Gemeinden und dem Kanton fallen Letzterem jährliche Kosten von etwa CHF 15 Mio. zu. In den Gemeinden führt das Modell „9/4“ hingegen zu wiederkehrenden Einsparun- gen von rund CHF 3 Mio. pro Jahr.

Die Einführung des Modells „9/4“ führt zudem für Kanton und Gemeinden zu einmaligen Kos- ten für den Ausbau der Schulinfrastruktur. Aufgrund der längeren Schulzeit und der damit verbundenen Zunahme des Unterrichtsumfangs werden zusätzliche Schulräume benötigt.

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Auf der Sekundarstufe I werden an den Schulstandorten, wo die Schülerinnen und Schüler derzeit bereits nach dem 8. Schuljahr an die Quarta übertreten, rund 1 300 zusätzliche Ler- nende erwartet. Dies würde im gesamten Kanton Bern dazu führen, dass im 9. Schuljahr 20 Sekundarschulklassen mehr als heute geführt werden. Ob damit an einzelnen Sekundar- schulstandorten zusätzliche Unterrichtsräume und damit Infrastrukturkosten generiert wür- den, kann der Kanton nicht beurteilen, da die Gemeinden für die Infrastruktur der Sekundar- schulstandorte zuständig sind.

An den Gymnasien in Thun würden die höhere Schülerzahl und die damit einhergehende Notwendigkeit zur Eröffnung neuer Quarta-Klassen einen Ausbau der Infrastruktur erfordern, da die zusätzlichen Quarta-Lektionen nicht vollständig durch die wegfallenden Lektionen auf den Stufen Tertia bis Prima kompensiert werden können. Die insgesamt etwa vier zusätzlich benötigten Schulräume würden dem Kanton einmalige Kosten von schätzungsweise CHF 2 Mio. verursachen19.

Durch die Verlängerung der Schulzeit um ein Jahr fallen für die Eltern der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten ein Jahr länger Kosten für die Unterstützung ihrer Kinder an. Eine kürz- lich erschienene Studie (Killus & Tillmann, 2012) zeigt jedoch, dass dies zumindest für deut- sche Eltern kein wesentliches Argument gegen eine Verlängerung des Gymnasiums ist.

Welchen Einfluss eine Verlängerung der gymnasialen Ausbildung auf die Quote der Gymna- siastinnen und Gymnasiasten aus bildungsfernen Schichten hätte, ist jedoch offen.

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Verlängerung der gymnasialen Bildung um ein Jahr dürften gering ausfallen, da die Hochschulabsolventinnen und -absolventen nicht merk- lich älter sein dürften als heute (siehe Kapitel 2.2.1; für eine Übersicht zum Alter der Studie- renden in ihrer akademischen Laufbahn nach Kanton siehe Kapitel 6.7).

Detaillierte Ausführungen, einschliesslich der Berechnungsgrundlagen zu den einmaligen und den wiederkehrenden Ausgaben, sind dem Anhang (Kapitel 6.2.1 und 6.3.2) zu entneh- men.

19 Die Anmietung entsprechender Räume würde jährlich wiederkehrende Ausgaben in der Höhe von höchstens CHF 100 000.- verursachen.

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Vorteile des Modells „9/4“

• Qualitative Verbesserung des gymnasialen Bildungsgangs und damit Erfüllung einer Vor- gabe des Grossen Rats und der Regierung

• Einführung eines einheitlichen Modells im deutschsprachigen Kantonsteils mit einem vier- jährigen ungebrochenen gymnasialen Bildungsgang

• Reduktion der hohen Lektionendotation im Gymnasium

• Bessere Verteilung der Unterrichtsfächer, insbesondere des Schwerpunktfachs, auf die vier Jahre des gymnasialen Unterrichts

• Gemeinsamer Abschluss der obligatorischen Schulzeit aller Schülerinnen und Schüler

• Keine Klassenzusammenlegungen im 9. Schuljahr nötig

• Dichte der Selektionsentscheide in der Sekundarschule sinkt

• Strukturelle Entflechtung der Sekundarstufen I und II

Nachteile des Modells „9/4“

• Grösstmögliche strukturelle Veränderung gegenüber dem Status quo

• Verlängerung der Schulzeit bis zur Matura um ein Jahr auf 13 Jahre

• Jährliche Mehrkosten gegenüber dem Status quo von rund CHF 12 Mio., zudem einmalige Investitionen in die schulische Infrastruktur von CHF 2 Mio.

• Nur eine Übertrittsmöglichkeit ins Gymnasium

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2.3 Modell „Quarta“

Der gymnasiale Unterricht fände beim Modell „Quarta“

da er im 9. Schuljahr an der Volksschule aufgehoben und Gymnasiasten würden in der Regel

siums übertreten (Abbildung 5 in die Quarta nach dem Besuch des

fern die Übertrittsbedingungen erfüllt wären, würden diese Schülerinnen und Schüler noc mals das 9. Schuljahr absolvieren, jedoch auf dem Niveau des gymnasialen Unterric einer Quarta eines Gymnasiums. Wie beim Status quo und dem Modell „9/4“ verbliebe der Entscheid, zwischen dem 7. und 9. Schuljahr Spezielle Sekundarklassen zur Förderung b sonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler zu führen,

meinden. Zudem soll im 8. und 9. Schuljahr der Volksschule weiterhin eine Mittelschulvorb reitung angeboten werden. Somit könnten auch

anspruchsvolle Berufsausbildung (mit dem Besuch der Berufsm oder eine Ausbildung an einer Fach

satzkosten angemessen gefördert werden Beim Modell „Quarta“ wäre mit dem Eintritt von dem 8. Schuljahr in die Quarta

nach dem 9. Schuljahr der Volksschule

Abbildung 5: Modell „Quarta“, inklusive

2.3.1 Inhaltliche Gestaltung

Durch die Schaffung eines ununterbrochenen vierjährigen Bildungsgangs am Gymnasium kann das gymnasiale Curriculum optimiert werden. So könnte das Schwerpunktfach beim Modell „9/4“ – bereits ab der Quarta und v

Zudem könnte zum Beispiel durch die Streichung des zweiten Kunstfachs in der Quarta s wie durch den Abbau einzelner Lektionen bei den unterrichteten Fremdsprachen (insgesamt rund drei Lektionen im gesamten gymnasialen Bi

werden, dass die starke Belastung der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten insbesondere in

20 Gegenüber dem Status quo mit der Möglichkeit wird beim Modell „Quarta“ erwartet,

Gymnasium erst nach der 9. Sekundarklasse

Nähe ihres Wohnorts den Unterricht besuchen zu können

Lösungsvarianten für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr im Kanton Bern

8 / Geschäftsnummer: 616600

fände beim Modell „Quarta“ ausschliesslich am Gymnasium statt, im 9. Schuljahr an der Volksschule aufgehoben würde. Alle künftigen Gymnasiastinnen

in der Regel nach dem 8. Schuljahr in die Quarta eines Gymn 5). Es bestünde jedoch weiterhin die Möglichkeit, den Übertri Besuch des 9. Schuljahrs einer Sekundarschule

fern die Übertrittsbedingungen erfüllt wären, würden diese Schülerinnen und Schüler noc absolvieren, jedoch auf dem Niveau des gymnasialen Unterric einer Quarta eines Gymnasiums. Wie beim Status quo und dem Modell „9/4“ verbliebe der Entscheid, zwischen dem 7. und 9. Schuljahr Spezielle Sekundarklassen zur Förderung b sonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler zu führen, in der Kompeten

meinden. Zudem soll im 8. und 9. Schuljahr der Volksschule weiterhin eine Mittelschulvorb reitung angeboten werden. Somit könnten auch künftig Schülerinnen und Schüler, die eine anspruchsvolle Berufsausbildung (mit dem Besuch der Berufsmaturitätss

oder eine Ausbildung an einer Fach- oder Handelsmittelschule ins Auge fassen satzkosten angemessen gefördert werden.

wäre mit dem Eintritt von rund 1 600 Schülerinnen und Schüler dem 8. Schuljahr in die Quarta zu rechnen. Schätzungsweise 300 Lernende würden nach dem 9. Schuljahr der Volksschule ins erste Jahr des Gymnasiums wechseln

: Modell „Quarta“, inklusive Schätzung der Schülerübertritte

Durch die Schaffung eines ununterbrochenen vierjährigen Bildungsgangs am Gymnasium kann das gymnasiale Curriculum optimiert werden. So könnte das Schwerpunktfach

bereits ab der Quarta und vier Jahre lang unterrichtet werden.

Zudem könnte zum Beispiel durch die Streichung des zweiten Kunstfachs in der Quarta s wie durch den Abbau einzelner Lektionen bei den unterrichteten Fremdsprachen (insgesamt rund drei Lektionen im gesamten gymnasialen Bildungsgang) die Lektionentafel so optimiert werden, dass die starke Belastung der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten insbesondere in

Gegenüber dem Status quo mit der Möglichkeit, den GU9 in einigen Gemeinden auch in der Sekundarschule zu besuchen, wird beim Modell „Quarta“ erwartet, dass rund 100 Schülerinnen und Schüler mehr (insgesamt ca. 300)

Gymnasium erst nach der 9. Sekundarklasse und unter Wiederholung des 9. Schuljahrs vollziehen Wohnorts den Unterricht besuchen zu können.

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schliesslich am Gymnasium statt, . Alle künftigen Gymnasiastinnen nach dem 8. Schuljahr in die Quarta eines Gymna-

jedoch weiterhin die Möglichkeit, den Übertritt vorzunehmen. So- fern die Übertrittsbedingungen erfüllt wären, würden diese Schülerinnen und Schüler noch- absolvieren, jedoch auf dem Niveau des gymnasialen Unterrichts, in einer Quarta eines Gymnasiums. Wie beim Status quo und dem Modell „9/4“ verbliebe der Entscheid, zwischen dem 7. und 9. Schuljahr Spezielle Sekundarklassen zur Förderung be-

in der Kompetenz der Ge- meinden. Zudem soll im 8. und 9. Schuljahr der Volksschule weiterhin eine Mittelschulvorbe- Schülerinnen und Schüler, die eine

aturitätsschule) anstreben oder Handelsmittelschule ins Auge fassen, ohne Zu-

600 Schülerinnen und Schülern nach 00 Lernende würden erst ins erste Jahr des Gymnasiums wechseln20.

Durch die Schaffung eines ununterbrochenen vierjährigen Bildungsgangs am Gymnasium kann das gymnasiale Curriculum optimiert werden. So könnte das Schwerpunktfach – wie

ier Jahre lang unterrichtet werden.

Zudem könnte zum Beispiel durch die Streichung des zweiten Kunstfachs in der Quarta so- wie durch den Abbau einzelner Lektionen bei den unterrichteten Fremdsprachen (insgesamt

ldungsgang) die Lektionentafel so optimiert werden, dass die starke Belastung der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten insbesondere in

den GU9 in einigen Gemeinden auch in der Sekundarschule zu besuchen, mehr (insgesamt ca. 300) den Übertritt ins und unter Wiederholung des 9. Schuljahrs vollziehen, um ein Jahr länger in der

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