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Sind sie nicht auch der Meinung, dass die Lohnforderungen der Kindergärtnerinnen nun endlich dem Auftrag und den Pensen entsprechend erfüllt werden müssen? 2

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I 116/2001 ERZ 15. August 2001 48C

Interpellation

2413 Gilgen-Müller, Ostermundigen (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 05.06.2001

Lohnforderungen der Lehrkräfte für den Kindergarten

1. Die Lehrkräfte für Kindergarten und Primarschule haben sowohl den gleichen Auftrag als auch die gleichen Pensen. Die Kindergärtnerinnen bekommen jedoch einen um ca.

1 000 Franken pro Monat niedrigeren Lohn.

Sind sie nicht auch der Meinung, dass die Lohnforderungen der Kindergärtnerinnen nun endlich dem Auftrag und den Pensen entsprechend erfüllt werden müssen?

2. Die Kindergärtnerinnen sind noch immer, trotz allgemeinem Konjunkturaufschwung, von einer hohen Arbeitslosigkeit betroffen. Im Gegensatz dazu zeichnet sich bei der Realstufe ein Mangel an Lehrkräften ab. Um diesem entgegen zu wirken, soll den Reallehrkräften eine Lohnerhöhung zugestanden werden (Aussage von Regierungsrat Mario Annoni Berner Schule Juni 01).

Damit würde für Lehrkräfte ein Marktlohn eingeführt. Es ist zu befürchten, dass damit die berechtigten Lohnforderungen der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner wiederum hinten angestellt würden.

In der gleichen Nummer der BS appellierte Herr Annoni bereits an das Verständnis der Kindergärtnerinnen für die schwierige finanzielle Situation des Kantons Bern.

Sollten Sie nicht vielmehr der Meinung sein, dass das Verständnis der Kindergärtnerinnen nun lange genug strapaziert wurde, dass sie endlich einen gerechten Lohn erhalten sollen und nicht weiterhin krass diskriminiert werden dürfen?

3. Durch die grossen Veränderungen der letzten Jahre im Lehrberuf stimmt das Lohngefüge der Lehrkräfte nicht mehr.

Besteht nicht die Gefahr, dass durch die Einführung eines Marktlohnes dieses Lohngefüge zusätzlich durcheinander gebracht und belastet wird?

4. Die Zahl der angemeldeten Studentinnen und Studenten für die neue Lehrerinnen- und Lehrerbildung zeigt, dass die Attraktivität des Lehrberufes massiv gesunken ist. Für die Ausbildung der Kindergarten-/ Unterstufe besteht eine besonders geringe Nachfrage.

Vielleicht zeichnet sich hier bereits ein zukünftiger Lehrkräftemangel auch auf dieser Stufe ab.

Die Wertschätzung für die Lehrberufe, und diese drückt sich unter anderem auch durch die Höhe des Lohnes aus, ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.

Hat der Regierungsrat die Absicht, zuerst eine prekäre Situation abzuwarten, um dann erst zu reagieren?

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Wollen Sie nicht vielmehr, dass die Löhne der Lehrkräfte dem gemeinsamen Auftrag entsprechend geregelt werden und dadurch der Beruf der Lehrkräfte für den Kindergarten attraktiver wird und bleibt?

5. Auf der Kindergartenstufe unterrichten überwiegend Frauen, und sie unterrichten Kinder, die viereinhalb bis sieben Jahre alt sind.

Ist die Annahme richtig, dass Ihre Aufforderung, für die prekäre finanzielle Situation des Kantons Bern weiterhin Verständnis aufzubringen, in Zusammenhang steht mit einer geringen Wertschätzung gegenüber diesen Berufsfrauen und den betroffenen Kindern?

Wie würden Sie diese Geringschätzung und Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz rechtfertigen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 07.06.2001

Antwort des Regierungsrates

1. Grundsätzliche Haltung des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist sich der Schwierigkeiten bewusst, welche die Ausarbeitung eines von allen Seiten als gerecht empfundenen Gehaltssystems bietet. Er teilt auch die Besorgnis der Motionärin, soweit sie die Rekrutierung einer genügenden Anzahl von qualifizierten Lehrkräften betrifft. Den Aussagen der Interpellantin zur Wertschätzung für die Lehrberufe und deren Auswirkungen auf die Attraktivität und die Entscheidung, einen solchen Beruf zu ergreifen, kann er dagegen nicht zustimmen.

2. Das Lohnsystem für die Lehrkräfte

Das Lohnsystem für die Lehrkräfte des Kantons Bern ist im Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG; BSG 430.250) festgehalten. Es wurde anfangs der neunziger Jahre gestützt auf eine umfassende Funktionsanalyse entworfen. Die dazu verwendete Methode war zu dieser Zeit allgemein anerkannt, und sie wurde unter der Anleitung des Betriebswirtschaftlichen Institutes der ETH-Zürich durchgeführt. Dabei wurden 15 verschiedene Kriterien aus den Bereichen Ausbildung und Erfahrung, persönliche Fähigkeiten, Sozialkompetenz aber auch zur Beanspruchung und Belastung durch die Funktion selbst und durch die Umgebung, in der gearbeitet werden muss, verwendet. Das heute geltende Gehaltssystem ist demnach auf einer umfassenden Basis und auch unter Einbezug aller betroffenen Gruppen erarbeitet worden. Dieses Vorgehen wurde gewählt, um die Gleichbehandlung sicherzustellen und Transparenz zu schaffen. Als grosse Neuerung wurde unter anderen auch die rückwirkende Anrechnung ausserschulischer Erfahrung in die Totalrevision 1996 aufgenommen. Aus finanziellen Gründen konnte aber die damit verbundenen Lohnverbesserungen nicht auf einen Schlag gewährt werden, sondern sie erfolgen seither Jahr für Jahr durch eine zusätzliche ausserordentliche Erhöhung der Gehaltstufen bei allen Lehrkräften, denen solche Erfahrungszeiten angerechnet werden konnten (Aufholermechanismus).

Seit der Durchführung dieser Funktionsanalyse hat sich das Umfeld der Lehrkräfte geändert. Der Regierungsrat geht aber nicht davon aus, dass es sich um wesentliche und grundsätzliche Änderungen handelt, die eine totale Überprüfung des gesamten Systems rechtfertigen würden. Dies schliesst nicht aus, das Gehaltssystem in Teilen den Entwicklungen im Fachbereich oder auf dem Arbeitsmarkt von Zeit zu Zeit anzupassen.

Eine solche Teilüberprüfung wird mit der Umsetzung des neuen Personal- und Lehreranstellungsgesetzes (PeLAG) notwendig sein und zu Anpassungen des heutigen Systems führen. Die Ausarbeitung eines total neuen Gehaltssystems ist nicht beabsichtigt.

Eine weitere, analoge Teilüberprüfung wird auch auf den Zeitpunkt erfolgen müssen, in

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dem die ersten Absolventinnen und Absolventen der Neuen Lehrerinnen- und Lehrerbildung ins Berufsleben eintreten werden.

3. Beschwerde der Kindergärtnerinnen und Arbeitslehrerinnen

Die Verbände der Kindergärtnerinnen und Arbeitslehrerinnen haben gegen eine Verfügung des Amtes für Finanzen und Administration, welche eine Gleichstellung der Kindergärtnerinnen mit den Primarlehrerinnen, eine Aufhebung des Aufholermechanismus und eine Nachzahlung ablehnt, Beschwerde erhoben. Die Beschwerde steht kurz vor dem Entscheid durch die Erziehungsdirektion.

4. Antwort zu den einzelnen Fragen der Interpellantin zu Punkt 1:

Der Regierungsrat möchte zu diesem Punkt nicht Stellung nehmen, bevor die Erziehungsdirektion alle juristischen Fragen geklärt hat. Er ist aber bereit, die Auswirkungen des neuen Lehrplanes und der Neudefinition der Unterrichtsverpflichtung auf das Gehaltssystem nach Klärung dieser Fragen zu prüfen.

zu Punkt 2:

In der zitierten Aussage des Erziehungsdirektors wurde darauf hingewiesen, das die Reallehrkräfte eine besonders schwierige Situation zu bewältigen hätten. Die Ursache dafür, dass sie im Kanton Bern gleich viel Lohn beziehen wie Lehrkräfte auf der Unterstufe, liegt in der gleichen Ausbildung und im integralen Patent als Primarlehrerin oder Primarlehrer. Erst mit der neuen Lehrerinnen und Lehrerbildung wird dies ändern.

Die Ausbildung kann in einem Lohnsystem aber nie das einzige Kriterium zur Bestimmung des Lohnes sein. Aspekte, wie die rechtsgleiche Behandlung verschiedener Lehrkräftekategorien in der gleichen Schule und auf der gleichen Schulstufe, die unterschiedlichen Anforderungen und Belastungen, die in der Realschule sehr hoch sind, müssen auch berücksichtigt werden.

Zu Punkt 3:

Die Einführung von Marktelementen in das Lohnsystem müsste sehr sorgfältig erfolgen und kann nie zu einem ausschliesslich durch den Markt bestimmten Lohnsystem führen.

Auf der anderen Seite können Elemente des Arbeitsmarktes und der Konkurrenzsituation auch nie aus der Gestaltung eines Lohnsystems ausgeblendet werden; dieses muss es im Gegensatz erlauben auf Änderungen des Arbeitsmarktes flexibel und rasch zu reagieren.

Aus diesem Grund ist die Kompetenz zur Detailausgestaltung des Lohnsystems im Entwurf für das neue Personal- und Lehreranstellungsgesetz auch dem Regierungsrat übertragen worden.

Zu Punkt 4:

Die Anmeldungen an die neue Lehrerinnen- und Lehrerbildung liegen tatsächlich unter den erwarteten Zahlen. Nach Ansicht der Erziehungsdirektion sind es verschiedene Ursachen, die dazu geführt haben; dabei ist die von der Interpellantin erwähnte Wertschätzung des Lehrerberufes nicht die Einzige.

Die Attraktivität eines Berufes und somit auch die Beweggründe, sich für einen Beruf zu entscheiden, hängt von verschiedenen Elementen ab. Sie kann nicht nur auf den Lohn reduziert werden. Andere bestimmende Elemente sind einmal die Beziehungen, die in diesem Beruf gepflegt werden können, für die Lehrkräfte, vorallem die Beziehungen mit den Eltern und Schülerinnen und Schülern. Als weitere für den Einstieg oder das

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Verbleiben in einem Beruf, massgebende Einflussgrössen sind der Sinn den die Arbeit bietet; die Entwicklungsmöglichkeiten, welche ein Beruf eröffnet und nicht zuletzt auch die Alternativen, die zur Verfügung stehen.

Gerade diese Alternativen sind aber zur Zeit mit der zunehmend besseren Wirtschaftsentwicklung für Lehrerinnen und Lehrer wesentlich vielfältiger und attraktiver als noch in den neunziger Jahren geworden. Obwohl neuste Rückmeldungen aus den Schulen zeigen, dass auf das neue Schuljahr kein akuter Mangel an Lehrkräften herrschte, will die Erziehungsdirektion nicht eine prekäre Situation abwarten und hat deshalb erste Massnahmen zur Bekämpfung eines sich mittelfristig abzeichnenden Lehrkräftemangels getroffen. Unter diesen ersten Massnahmen wird auch eine partielle Überprüfung des Gehaltsystems für die Lehrkräfte diskutiert.

Zu Punkt 5:

Der Regierungsrat muss alle Gruppen, die in irgend einer Form Leistungen vom Kanton beziehen, auffordern, Verständnis für die finanzielle Situation des Kantons Bern aufzubringen. Dies steht in keinem Zusammenhang mit einer Wertschätzung gegenüber Berufsfrauen und betroffenen Kindern, sie ergibt sich ausschliesslich aus der Beurteilung der Finanzsituation des Kantons und den damit verbundenen Problemen.

An den Grossen Rat

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