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Archiv "Errata" (08.08.2005)

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aber nicht über eine Belichtungsautoma- tik nach dem Prinzip der Dosismessung verfügen, bis zum 30. 6. 2010 weiterver- wendet werden.

Begriffserklärungen

Abstand Brennfleck–Bildempfänger:

Kürzester Abstand zwischen dem Brenn- fleck und derjenigen Symmetrieachse des Bildempfängers, die zu seiner thorax- wandseitigen Kante senkrecht verläuft.

Belichtungsautomatik: Regelungssy- stem, das die einem Röntgenstrahler zu- geführte elektrische Energie in Abhän- gigkeit von im Strahlungsfeld gemesse- nen physikalischen Größen begrenzt, um an einem vorgegebenen oder vorge- wählten Ort eine vorgewählte Dosis zu erhalten.

Bildempfänger: Vorrichtung zur Um- wandlung eines Röntgenstrahlenmusters in ein Bild bzw. in Bilddaten.

Bildwiedergabegerät: Monitor, Bild- schirmgerät, Display.

Brennfleck-Nennwert: Dimensionslo- ser numerischer Wert, der in Beziehung steht zu den Abmessungen des optischen Brennflecks einer Röntgenröhre. Defini- tion siehe DIN EN 60336.

Bucky-Tisch: Eine Vorrichtung zur La- gerung der Brust bei der Röntgenaufnah- me, die Streustrahlenraster, Detektor der Belichtungsautomatik, Kassettenhalte- rung enthalten kann.

Einfalldosis: Luftkerma an einem defi- nierten Ort des Strahleneintritts in die Brust ohne Rückstreubeiträge.

Flachbildschirm: Monitor in flacher Bauweise auf der Basis aktiver oder pas- siver Anzeigeelemente (z. B. Flüssigkri- stall-, Plasma-Displays).

Flächendetektor: Detektor, welcher die Information für die gesamte Bildmatrix simultan erfasst.

Gleichspannungsgenerator: Ein Rönt- gengenerator zur Erzeugung einer gleich- gerichteten Hochspannung mit hoher Konstanz.

Grenzzeitschalter: Der Grenzzeit- schalter muss die Belichtung abbrechen, wenn die spezifizierte Röntgenröhrenbe- lastung oder Belichtungszeit erreicht worden sind.

Integriertes System (Flachbilddetektor- System, Halbleiterdetektor-System, DR- System [Direct Radiography]): Digitales System mit unmittelbarer Konversion der Röntgenstrahlung in elektrische Infor- mation.

Kathodenstrahlröhre: Monitor, bei dem Bilder mittels eines Elektronen- strahls sichtbar gemacht werden.

Konvertergenerator (Mittelfrequenzge- nerator, Hochfrequenzgenerator, Multi-

pulsgenerator): Ein Röntgengenerator, bei dem die Frequenz der Wechselspan- nung für die Hochspannungserzeugung deutlich über der Frequenz der Netzwechselspannung liegt.

Leuchtdichte: Lichtmenge, gemessen in Candela pro Quadratmeter (cd/m2), die von einer Oberfläche ausgestrahlt wird. Definition siehe DIN 6856-1.

Luftkerma: Kinetic energy released in material – Kinetische Energie, die von Röntgenstrahlung an Luftmoleküle über- tragen wird, dividiert durch die Luftmas- se, gemessen in Gray (Gy).

Mittlere Parenchymdosis: Mittlere Or- gan-Energiedosis des Brustdrüsengewe- bes, die sich als Produkt aus der Einfall- dosis und dem Parenchymdosiskonversi- onsfaktor ergibt.

Röhrenstrom-Zeit-Produkt (mAs-Pro- dukt, Elektrizitätsmenge): Das Produkt aus dem Röhrenstrom (mA) und der Auf- nahmezeit (s) beim Betrieb der Röntgen- röhre.

Speicherfolien-System (Lumineszenz- Radiographie, CR-System [Computed Radiography]): Digitales System, bei dem die Information der Röntgenstrahlung in Leuchtstoffkristallen aufgezeichnet und kurzzeitig gespeichert wird. Mittels eines Lichtstrahls wird das latente Bild abgeta- stet, in elektrische Information umge- wandelt und gespeichert.

Strahlenqualität: Ein Maß für das Durchdringungsvermögen eines Rönt- genstrahlenbündels. In der Regel wird die Strahlenqualität durch die Angabe von Röhrenspannung und Halbwertschicht- dicke charakterisiert.

Streustrahlenraster, Raster: Eine Vor- richtung vor dem Bildempfänger, um den Einfall von Streustrahlung auf diesen zu vermindern und dadurch den Kontrast im Röntgenbild zu erhöhen.

Umwandlungstabelle (Look-Up-Table):

Lokale Transformation digitaler Bildin- formation in Pixel-Werte mittels einer Gewichtungsfunktion.

Zeilendetektor: Detektor, welcher die Information für eine Zeile der Bildmatrix simultan erfasst.

In Bezug genommene Regelungen

DIN EN 60336:„Kennwerte von Brenn- flecken von Röntgenstrahlern für medizi- nische Diagnostik“, April 1996.

DIN 6856-1: „Betrachtungsgeräte und -bedingungen, Teil 1: Anforderungen für die Herstellung und den Betrieb von Be- trachtungsgeräten zur Befundung von Durchsichtsbildern in der medizinischen Diagnostik“, Oktober 1995.

DIN V 6868-57: „Sicherung der Bild- qualität in röntgendiagnostischen Betrie- ben, Teil 57: Abnahmeprüfung an Bild- wiedergabegeräten“, Februar 2001.

DIN V 6868-152: „Sicherung der Bild- qualität in röntgendiagnostischen Betrie- ben, Teil 152: Abnahmeprüfung an Rönt- gen-Einrichtungen für Mammographie“, Februar 2005.

PAS 1054: „Anforderungen und Prüf- verfahren für digitale Mammographie- Einrichtungen“, Februar 2005.

Richtlinie zur Durchführung der Qua- litätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung (Qualitätssiche- rungs-Richtlinie) (QS-RL), April 2004.

Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmi- gungsbedürftigen Störstrahlern (Richtli- nie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung) (SV-RL), Au- gust 2003.“

Die Anlage I (Diagnostische Radiolo- gie), Anwendungsklasse XIII, erste Spal- te, letzter Satz wird wie folgt neu gefasst:

„Untersuchungen wie in den Klassen I bis VI“

Die Anlage I (Diagnostische Radiolo- gie), Anwendungsklasse XIII, dritte Spal- te, erster Satz wird wie folgt neu gefasst:

„Allgemein:

Mindestanforderungen wie in den Klassen I bis VI“

Die Änderungen treten am 1. Juli 2005

in Kraft.

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 31–32⏐⏐8. August 2005 AA2193

In Heft 23 des DÄ, Jg. 102, vom 10. Juni 2005 wurde auf den Seiten A 1690 ff. die 16. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Ver- sorgung bekannt gemacht.

Die Änderungen 1.1.6 und 1.1.7, die sich auf die Abschnitte 1.2.2 und 1.2.3 der Vordruckvereinbarung beziehen, müssen wie folgt lauten:

1.1.6 In Abschnitt 1.2.2 wird der erste Satz wie folgt geändert: „Auskünfte, Be- scheinigungen, Zeugnisse, Berichte und Gutachten auf besonderes Verlangen der Krankenkassen bzw. des Medizinischen Dienstes sind – sofern keine gesonderten Regelungen bestehen – nur nach den Lei- stungspositionen des Abschnittes 1.6 ,Schriftliche Mitteilungen, Gutachten‘

Errata

(2)

unter II ,Arztübergreifende Allgemeine Leistungen‘ des EBM berechnungsfähig, die auf den vereinbarten Vordrucken an- gegeben sind.“

1.1.7 In Abschnitt 1.2.3 wird der letzte Satz wie folgt geändert: „Hierfür ist maß- gebend, ob es sich um eine kurze Auskunft handelt, die weder einen besonderen Ar- beitsaufwand erfordert noch gutachtliche Fragestellungen enthält – diese ist ohne besonderes Honorar zu erteilen –, oder ob es sich um eine Anfrage handelt, die in- haltlich die Anforderung einer Leistung des Abschnitts 1.6 ,Schriftliche Mitteilun- gen, Gutachten‘ unter II ,Arztüber- greifende Allgemeine Leistungen‘ des EBM erfüllt und danach zu vergüten ist.“

In den unter Punkt 1.2 angezeigten in- haltlichen Änderungen wurde bekannt gegeben, dass die Nummer 2.5.4 der Vor- druckvereinbarung gestrichen wird. Es muss heißen:

Die Nummer 2.5.3 wird gestrichen, die bisherige Nummer 2.5.4 wird zum neuen Gliederungspunkt 2.5.3.

Unter Punkt 2.2.2 wurden inhaltliche Än- derungen der Vordruckerläuterungen zum Muster 5 (Abrechnungsschein für ambulante/belegärztliche Behandlung) angezeigt. Unter Ziffer 8 ist der im dritten Absatz erscheinende Satz

„Wird ein postoperativer Betreuungs- komplex des Abschnitts 31.3 abgerech-

net, ist die Behandlung unter dem Datum des Tages nach der Operation einzutra- gen.“

gestrichen.

Unter Punkt 2.2.3 wurden inhaltliche Än- derungen der Vordruckerläuterungen zum Muster 6 (Überweisungs-/Abrech- nungsschein) angezeigt. Unter Ziffer 12 ist der im dritten Absatz erscheinende Satz

„Wird ein postoperativer Betreuungs- komplex des Abschnitts 31.3 abgerech- net, ist die Behandlung unter dem Datum des Tages nach der Operation einzutra- gen.“

gestrichen.

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A2194 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 31–32⏐⏐8. August 2005

Der 4. Deutsche Kongress für Versorgungsforschung findet in diesem Jahr in Verbindung mit den Jahrestagungen der Deut- schen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) und der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Soziologie (DGMS) vom 21. 9. 2005 bis zum 24. 9. 2005 in Berlin statt.

Die Versorgungsforschung gewinnt – nicht zuletzt durch die Initiative der Bundesärztekammer zu deren Förderung – in Deutschland und international ständig an Gewicht. Ihre Be- deutung für das Leistungsgeschehen wird erst in letzter Zeit in ihrer ganzen Tragweite erkannt, widmet sie sich doch außer- halb künstlicher Laborbedingungen und unter Alltagsbedin- gungen der wissenschaftlichen Untersuchung der Realität in der Patientenversorgung. Interdisziplinär angelegt liefert die Versorgungsforschung u. a. wesentliche Beiträge zur bereichs- übergreifenden Erforschung und Bewertung von Versor- gungszusammenhängen und zur prospektiven Abschätzung der Folgen von Eingriffen in das System.

Die Veranstalter wollen mit diesem Kongress ein Forum für einen lebendigen und interdisziplinären Diskurs über beste- hende und zukünftige Gestaltungsszenarien der Gesundheits-

versorgung in Deutschland schaffen. Gerade diese interdiszi- plinäre Ausrichtung – Medizin und Gesundheitswissenschaften sind gleichermaßen angesprochen – kann dazu beitragen, auch längerfristig und international tragfähige Lösungen zu finden.

Hauptthemen des Kongresses sind Versorgungsbedarf und Versorgungsgerechtigkeit, Innovationen im Spannungsfeld von medizinisch-technischen Potenzialen und sozialer Gestal- tung, Versorgungsstrukturen und -prozesse wie die Integrierte Versorgung, Transparenz und Patientenorientierung, Disease Management Programme und Risikostrukturausgleich sowie Methoden der Versorgungsforschung.

Ergänzt werden diese durch Workshops, die von den medi- zinischen Fachgesellschaften in eigener inhaltlicher Verant- wortung zu klinisch relevanten Themen durchgeführt werden;

als Beispiele seien die Pharmakotherapie der Demenz, die Versorgung Hochdruckkranker oder die Bedeutung von HTA in der Chirurgie genannt.

Das vollständige Programm und alle weiteren relevanten Informationen zum Kongress finden Sie unter www.zukunft-

gesundheitsversorgung.de.

4. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung:

Die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland

Zielgruppe: Hausärztlich tätige Allgemeinmediziner und In- ternisten mit mehrjähriger Berufserfahrung in eigener Praxis Zertifizierung: Mit 33 Punkten zur Zertifizierung bei der Ärz- tekammer Berlin angemeldet

Tagungsorte: Kaiserin-Friedrich-Haus im Charité-Viertel und Berliner Krankenhäuser

Inhalt der Fortbildung: Gegenwärtiger Stand des medizinischen Wissens auf allgemeinmedizinisch vorrangigen Gebieten: Re- ferate, Demonstrationen, Diskussionen mit Seminarcharakter Nähere Informationen: Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen, Sekretariat, Robert-Koch-Platz 5, 10115 Berlin, Telefon: 0 30/30 88 89 20, Fax: 0 30/30 88 89 26, Internet: www.Kaiserin-Friedrich-Stiftung.de

Kurzankündigung

77. Klinische Fortbildung für hausärztlich tätige Allgemeinmediziner und Internisten

vom 5. bis 10. September 2005 in Berlin

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