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Archiv "Fortbildung: Willkürliche Zertifizierung" (17.10.2014)

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Das Leser-Forum

FORTBILDUNG

Bei Präsenzveranstaltungen fehlt es noch an Transparenz bezüglich finanzieller Zuwendung (DÄ 38/2014: „Interessenkonflikte in der Fort- bildung: Kritisches Denken ist gefragt“ von Heike Korzilius).

Mehr Selbstkritik gefragt

Wenn laut Umfrage etwa 60 Prozent der Ärzte glauben, nicht durch Geschenke der Pharmaindustrie beeinflusst zu werden, dann sollten sich doch bitte alle die Dis- krepanz überlegen, dass in anderen Um- fragen über zwei Drittel der Kollegen ant- worten, nur die anderen Ärzte seien beein- flussbar. Somit liegt das Problem noch viel tiefer, da selbst viele Autoren die Pro- blematik noch nicht erkannt haben oder ihre Abhängigkeit nicht sehen wollen.

Auch ist es mir selbst schon passiert, dass ich Referenten auf pharmafinanzierten Veranstaltungen hören durfte (auch ich bin nicht frei von Beeinflussung), die später diesen Vortrag als Artikel veröffentlichten, ohne den Interessenkonflikt durch die Honorierung durch die Pharmaindustrie zu

benennen. Wenn sich dann auch noch he- rausstellt, dass der gleiche Autor auch noch Mitverfasser der Leitlinien zum ent- sprechenden Thema ist, dann wird es mit der Glaubwürdigkeit bezüglich pharma- unabhängiger Therapieempfehlungen sehr schwierig. Vielleicht müssen die Heraus- geber von medizinischen Zeitschriften ih- re Autoren nicht nur zu Interessenkonflik- ten aktiv im Vorfeld befragen, sondern auch dazu recherchieren und somit über- prüfen; ansonsten werden sie ihrem An- spruch auf Seriosität nicht mehr gerecht.

Gleichzeitig sollten wir uns alle über un- ser eigenes Fortbildungsverhalten (Welche

Zeitschriften lese ich? Welche QZs und sonstige Veranstaltungen besuche ich?) selbstkritisch Gedanken machen und eventuell mehr Finanzmittel für unabhän- gige Information investieren. Nichts ge- gen klar gekennzeichnete Werbung; indi- rekte und subtile Beeinflussung machen mich sauer!

Dr. med. Joachim Suder, 72072 Tübingen

Willkürliche Zertifizierung

Es soll sie ja geben, die pharmaunabhän- gige Fortbildung. Nur von den von uns teuer bezahlten Ärztekammern und Kas-

Leserbriefe können per E-Mail an die Adresse leserbriefe@aerzteblatt.de gerichtet werden. Sie können nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“

bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht nur die E-Mail-Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mit teilung vor,

Leserbriefe zu kürzen.

E-MAIL

B R I E F E

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senärztlichen Vereinigungen gibt es so gut wie keine Hinweise, Anregungen oder Hilfestellungen.

Die Zertifizierung erscheint völlig will- kürlich: Offensichtlich pharmagesteuerte Fortbildungen werden nach für uns Ärzte undurchsichtigen Vorgaben zertifiziert, an- dererseits habe ich zweimal Veranstaltun- gen besucht, bei denen die Pharmafirmen

„nur“ Stände vor den Türen des Vortrags- saales hatten, um im Nachhinein zu erfahren:

Pech gehabt – keine Zertifizierungspunkte.

Ralph Thiel, 51427 Bergisch Gladbach

BETREUUNGSRECHT

Aufgabe des Arztes ist es, die psychopathologi- schen Anknüpfungstatbestände mitzuteilen, auf deren Grundlage das Gericht eine Entscheidung treffen kann (DÄ 26/2014: „Begutachtung der Geschäfts- und Testierfähigkeit: Komplexe Auf- gabe für den Arzt“ von Harald Dreßing, Johan- nes Leygraf und Frank Schneider).

Weiterbildung gefordert

Es ist erfreulich, dass auch im DÄ ein Beitrag zur Geschäfts- und Testierfähig- keit erscheint. Selbst als Sachverständige häufiger mit dieser Fragestellung beauf- tragt, finde ich immer wieder Atteste von Hausärzten, in denen in Unkenntnis der Voraussetzungen für die Testier- und Ge- schäftsfähigkeit diese gleichwohl beschei- nigt wird, auch ohne dass dazu eine Unter- suchung stattgefunden hat. Dieses wurde vom Nachlassgericht wiederholt gerügt.

Psychopathologische Kurztests können ei- ne Geschäfts- oder Testierfähigkeit weder beweisen noch widerlegen. Notare werden im Zweifel beurkunden. Sie müssen einen Vermerk zur Geschäfts- und/oder Testier- fähigkeit machen, können diese jedoch nicht beurteilen.

Anders als der Autor dieses Beitrags aus- führt, entspricht es nicht meiner Erfah- rung, dass die Weiterbildung in forensi- scher Psychiatrie oder das Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde besonders für diese Fra- gestellungen qualifiziert. Im Schwerpunkt Forensische Psychiatrie haben zivile Fra- gestellungen einen nur geringen Raum.

Leider gibt es bisher noch keine entspre- chende Weiterbildung für die Begutach- tung in Zivilrechtssachen . . .

Dr. med. Margret Hüffer, 53129 Bonn

A 1810 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 42

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17. Oktober 2014

B R I E F E

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