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Aktenstück Nr. 69 A

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Academic year: 2022

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AKTENSTÜCKE DER 25. LANDESSYNODE NR. 69 A

G e m e i n s a m e r B e r i c h t

des Schwerpunkteausschusses und des Finanzausschusses

betr. Entwurf des 4. Kirchengesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Sulingen, 28. März 2017

I.

Auftrag und Beratungsgang

Die 25. Landessynode hatte während ihrer VII. Tagung in der 34. Sitzung am 22. November 2016 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den vom Kirchensenat vorgelegten Entwurf des 4. Kirchengesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Aktenstück Nr. 69) auf Antrag des Synodalen Dr. Hasselhorn folgenden Beschluss gefasst:

"Das Aktenstück Nr. 69 wird dem Schwerpunkteausschuss (federführend) und dem Finanzausschuss zur Beratung überwiesen.

Der Landessynode ist zu berichten."

(Beschlusssammlung der VII. Tagung Nr. 4.12)

Dem Kirchengesetzentwurf liegen eine Reihe von Anträgen aus Kirchenkreisen zugrunde:

- Antrag des Kirchenkreisvorstandes des Ev.-luth. Kirchenkreises Emsland-Bentheim vom 14. September 2015

betr. Änderung des Kirchengesetzes über den Finanzausgleich in der der Evangelisch- lutherischen Landeskirche Hannovers (FAG - Aktenstück Nr. 9 i, I 1)

- Antrag des Kirchenkreistages des Ev.-luth. Kirchenkreises Emsland-Bentheim vom 14. November 2015

betr. Änderung des Kirchengesetzes über den Finanzausgleich in der der Evangelisch- lutherischen Landeskirche Hannovers (FAG - Aktenstück Nr. 9 i, I 2)

- Antrag des Kirchenkreistages des Ev.-luth. Kirchenkreises Grafschaft Diepholz vom 2. Dezember 2015

betr. Änderung des Kirchengesetzes über den Finanzausgleich in der Evangelisch- lutherischen Landeskirche Hannovers (FAG); Verrechnung einer Pfarrstelle nach

§ 10 FAG im Falle einer Vakanz (Aktenstück Nr. 9 i, I 3)

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AKTENSTÜCK NR. 69 A SEITE 2

- Antrag des Kirchenkreistages des Ev.-luth. Kirchenkreises Syke-Hoya vom 8. Dezem- ber 2015

betr. Änderung des Kirchengesetzes über den Finanzausgleich in der Evangelisch- lutherischen Landeskirche Hannovers (FAG); Verrechnung einer Pfarrstelle nach

§ 10 FAG im Falle einer Vakanz (Aktenstück Nr. 9 i, I 4)

- Antrag des Kirchenkreistages des Ev.-luth. Kirchenkreises Buxtehude vom 4. Februar 2016

betr. Neues kirchliches Rechnungswesen (Doppik); Kostenübernahme durch die Lan- deskirche; Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG - Aktenstück Nr. 9 J, I 2)

Die Antragsteller aus den Kirchenkreisen Emsland-Bentheim und Buxtehude haben den Entfall der Verrechnung einer Pfarrstelle drei Monate nach Eintritt der Vakanz beantragt;

die Antragsteller aus den Kirchenkreisen Grafschaft Diepholz und Syke-Hoya lediglich den Entfall der Verrechnung.

Dabei entspricht dieses Anliegen der bisherigen Beschlussfassung der Landessynode.

Bereits im Aktenstück Nr. 52 K der 24. Landessynode heißt es:

"In den nächsten Jahren wird daher zu einem derzeit noch nicht bestimmbaren Zeitpunkt eine Rechtsänderung notwendig werden, die nach einer noch näher zu bestimmenden Zeit der Vakanz auf eine Verrechnung der Stelle mit der Gesamtzuweisung verzichtet.

Der Ausschuss schließt sich insoweit ausdrücklich den Aussagen an, die der Ausschuss für Arbeits- und Dienstrecht sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Aktenstück Nr. 92 betr.

Sicherstellung der pfarramtlichen Versorgung in strukturschwachen Gebieten getroffen hat."

Schwerpunkteausschuss und Finanzausschuss wurden vom Landeskirchenamt bereits vor der Erstellung des Entwurfes des 4. Kirchengesetzes zur Änderung des Finanzausgleichs- gesetzes über die beabsichtigte Änderung mit Schreiben vom 15. August 2016 informiert.

Der Schwerpunkteausschuss hat sich in seiner 18. Sitzung am 13. September 2016 ein- stimmig für die Neuregelung ausgesprochen. Der Finanzausschuss hat sich in seiner ersten Beratung in der 18. Sitzung am 24. August 2016 ebenfalls einstimmig für die Neu- regelung ausgesprochen.

Der Schwerpunkteausschuss und der Finanzausschuss haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 10. Januar 2017 über das Aktenstück Nr. 69 beraten und dabei einstimmig beschlossen der Landessynode zu empfehlen, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

(3)

AKTENSTÜCK NR. 69 A SEITE 3

II.

Antrag

Der Schwerpunkteausschuss und der Finanzausschuss stellen folgenden Antrag:

Die Landessynode wolle beschließen:

Die Landessynode nimmt den gemeinsamen Bericht des Schwerpunkteaus- schusses und des Finanzausschusses betr. Entwurf des 4. Kirchengesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zustimmend zur Kenntnis und tritt in die Lesung des Kirchengesetzentwurfes ein, wie er in der Anlage zum Aktenstück Nr. 69 abgedruckt ist.

Dr. Hasselhorn Tödter

Vorsitzender Vorsitzender

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