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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen imNennwert von 5 Deutschen Mark (Beethoven-Gedenkmünze)

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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Beethoven-Gedenkmünze)

Münz5DMBek 1971-08

Ausfertigungsdatum: 20.08.1971 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Beethoven- Gedenkmünze) vom 20. August 1971 (BGBl. I S. 1349)"

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(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S.

323) ist zur Erinnerung an den 200. Geburtstag des Komponisten Ludwig van Beethoven eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden, die ab 7. September 1971 in den Verkehr gebracht wird.

(2) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.

(3) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

(4) Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundesadler und unterhalb des Schwanzes und der Krallen die durch die Wertziffer 5 geteilte Jahreszahl 1970. Das Münzzeichen F der Staatlichen Münze Stuttgart ist in dem Bogen der Wertziffer 5 untergebracht.

(5) Die Umschrift lautet:   BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 5 DEUTSCHE MARK.

 

(6) Die Bildseite zeigt das Kopfbild Ludwig van Beethovens mit der Umschrift: LUDWIG VAN BEETHOVEN . 1770- 1827.

(7) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen:

   ALLE MENSCHEN WERDEN BRÜDER.

 

(8) Zwischen dem Anfang und dem Ende der Inschrift ist ein Ornament eingeprägt.

(9) Der Entwurf der Münze stammt von dem Bildhauer Siegmund Schütz, Berlin.

(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlußformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r f ü r W i r t s c h a f t u n d F i n a n z e n Abbildung der Münze

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1971, 1349

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