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L L^ t<frôL^ /£wwv^ Interpellation betr. Mietzinsreduktion

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Christian Burri-Fey SP- Fraktion

An: - p i ^grÉearoeitung

" f l D dir. tneaig.

Gz.K, Bern. / Frist:

FF:

Bern. / Frist:

zû, s;?. 2012

D Bearbeitung D dir. Erledig, D z.K.

Vis:

Gemeinde Riehen

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Reg. Nr: / ç / - (tt. iç&l.O)

Interpellation betr. Mietzinsreduktion

Das Bundesamt für Wohnungswesen hat den Referenzzinssatz für Mieten per 2. Juli 2012 um 0,25 % gesenkt. Aus dieser Senkung resultiert für die Mietenden ein Anspruch auf Metzinsreduktion.

Der Interpellant bittet den Gemeinderat in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie und wo können sich die Mietenden erkundigen, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion haben?

2. Wie hoch ist für die Mietenden der Anspruch auf eine Senkung des Mitzinses bei einer Reduktion des Referenzzinssatzes um ein

Viertelprozent?

3. Wann und in welchem Umfang reduziert die Gemeinde Riehen die Mieten für Wohnungen und Gewerbenutzungen in den

gemeindeeigenen Liegenschaften?

4. Welche Auswirkungen hat eine solche Mietzinsreduktion bei den Einnahmen der Gemeinde?

5. Beabsichtigt der Gemeinderat diese Mindereinnahmen im Produktsummenbudget des Leistungsauftrages Finanzen und Steuern auszugleichen, und wenn ja - wie?

Riehen, den 18. September 2012

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