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Verhältnis von EKD und VELKD nach dem Verbindungsmodell

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Anmerkungen:

1. Die Strukturreform ist von der Generalsynode und der EKD-Synode mit Beschlüssen vom 18. Oktober 2005 (KG zur Änderung der Verfassung und zum Vertrag mit der EKD) bzw. 10. November 2005 (KG zur Änderung der Grundordnung und zu den Verträgen mit der UEK und der VELKD) beschlossen worden. Sie soll zum 1. Januar 2007 wirksam werden. Erforderlich ist dazu die Zustimmung der Gliedkirchen der EKD und der VELKD.

2. Die bei den Organen von EKD und VELKD jeweils erstgenannte Zahl gibt die gegenwärtige, die zweitgenannte Zahl die künftige Zusammensetzung an.

Verhältnis von EKD und VELKD nach dem Verbindungsmodell

künftig

Personenidentität

EKD

(23 Gliedkirchen, davon 8 zugleich Gliedkirchen der VELKD)

VELKD

Bayern, Braunschweig, Hannover, Mecklenburg, Nordelbien, LK Sachsen, Schaumburg-Lippe, Thüringen

Kirchenkonferenz (je 1/2 Vertreter der Gliedkirchen)

Synode der EKD 120/126 Mitglieder - 100/106 entsandt - 20 berufen

Generalsynode der VELKD 62/50 Mitglieder - 54/42 entsandt - 8/8 berufen

Bischofskonferenz der VELKD (15 Mitglieder)

Rat der EKD (15 Mitglieder)

Kirchenleitung der VELKD (13 Mitglieder)

Luth. Kirchenamt künftig als

eigene Hauptabteilung

unter dem Dach des Kirchen- amtes der EKD

Kirchenamt der EKD

Lutherisches

Kirchenamt

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