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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates M

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Academic year: 2022

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Kanton Bern Canton de Berne

M

Letzte Bearbeitung: 14.02.2017 / Version: 5 / Dok.-Nr.: 144532 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.896 Seite 1 von 2 Nicht klassifiziert

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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 194-2016

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2016.RRGR.896 Eingereicht am: 13.09.2016 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Trüssel (Trimstein, glp) (Sprecher/in) Feller (Münsingen, BDP)

Wenger (Spiez, EVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Nein 24.11.2016

RRB-Nr.: 157/2017 vom 15. Februar 2017

Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Aufgaben überprüfen für einen Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 ohne negativen Fi- nanzierungssaldo

Der Regierungsrat wird beauftragt, über alle Direktionen aufzuzeigen, welche Aufgaben abge- schafft oder allenfalls an private Leistungserbringer übertragen werden können. Die Liste soll eine Begründung sowie den finanziellen Effekt aufzeigen. Als Minimalziel soll die Aufgabenüber- prüfung zu einem ausgeglichenen Finanzierungssaldo führen. Dabei sind bereits überwiesene Motionen zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Zahlen im Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2018-2020 zeigen auf, dass ab 2018 bis 2020 mit Finanzierungssaldi von minus 103 bis minus 153 Mio. gerechnet werden muss.

Die letzte ASP-Übung hat sich weitgehend aufs Sparen fokussiert. Die geforderte Überprüfung soll aufzeigen, welche Aufgaben aus Sicht der Regierung nicht zwingend kantonale Aufgaben sind. Die Finanzdirektorin hat in diversen Referaten im Ratssaal verschiedentlich darauf hinge- wiesen, dass die Luft in der Verwaltung draussen sei und nun über Aufgabenverzicht geredet werden müsse.

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 30.1.2017 / Version: 5 / Dok.-Nr.: 144532 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.896 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

Begründung der Dringlichkeit: Mit Sicht auf die bevorstehende Budgetdebatte im November soll die Auflis- tung helfen, eine sachliche Diskussion mit Blick auf die Aufgaben- und Finanzplanung der kommenden Jahre zu führen.

Antwort des Regierungsrates

Mit Blick auf die im Aufgaben-/Finanzplan 2018-2020 ausgewiesenen Defizite sowie die drohen- de Neuverschuldung im dreistelligen Millionenbereich beschloss der Regierungsrat im Herbst 2016 nach einer sorgfältigen Analyse der finanziellen, wirtschaftlichen und politischen Rahmen- bedingungen des bernischen Finanzhaushaltes die Erarbeitung eines Entlastungspaketes. Vor- dringliches Ziel ist dabei, dem Grossen Rat im kommenden August 2017 einen ausgeglichenen Voranschlag 2018 und Aufgaben-/Finanzplan 2019-2021 vorzulegen. Darüber hinaus will der Regierungsrat auch die nachhaltige Finanzierung seiner Steuerstrategie sicherstellen. Zudem soll dem Grossen Rat auch aufgezeigt werden, welche Massnahmen für darüber hinaus gehende Steuerentlastungen notwendig wären.

Insofern stimmt der Regierungsrat mit dem in der vorliegenden Motion als «Minimalziel» formu- lierten Anliegen (die Aufgabenüberprüfung soll zu einem ausgeglichenen Finanzierungssaldo führen) grundsätzlich überein. Inwieweit bzw. in welchem Ausmass es im Rahmen des Entlas- tungspaketes zu einem Abbau von Aufgaben und Leistungen kommen wird, ist für den Regie- rungsrat zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Motionsantwort allerdings noch offen. Wie in früheren Entlastungspaketen wird der Regierungsrat auf Ebene der Direktionen und der Staats- kanzlei über die einzelnen Entlastungsmassnahmen und ihre finanziellen und personellen Aus- wirkungen informieren.

Der Regierungsrat beabsichtigt, das Entlastungspaket im August 2017 zusammen mit dem Vor- anschlag 2018 und Aufgaben-/Finanzplan 2019-2021 zuhanden des Grossen Rates zu verab- schieden. Gleichzeitig wird der Regierungsrat dem Grossen Rat im Hinblick auf die November- session 2017 auch die Steuergesetzrevision 2019 vorlegen, mit welcher die Steuerstrategie und die Unternehmenssteuerreform III umgesetzt werden sollen. Dies ermöglicht dem Grossen Rat anlässlich der Novembersession 2017 eine umfassende finanz- und steuerpolitische Grundsatz- diskussion zu führen.

Zusammenfassend befürwortet der Regierungsrat – im Sinne der bereits initiierten Erarbeitung eines Entlastungspakets – die Annahme des vorliegenden Vorstosses als Postulat.

Verteiler

 Grosser Rat

Referenzen

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