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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

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Academic year: 2022

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 15.06.2020 | Version: 2 | Dok.-Nr.: 210908 | Geschäftsnummer: 2020.RRGR.139 1/2

12|00|D|v00

Parlamentarischer Vorstoss

Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 094-2020

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2020.RRGR.139

Eingereicht am: 13.05.2020

Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: SP-JUSO-PSA (Riesen, Moutier) (Sprecher/in) SP-JUSO-PSA (Walpoth, Bern)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 04.06.2020

RRB-Nr.: 891/2020 vom 12. August 2020

Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 sollen von der Franchise ausgenommen werden

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

1. Er wird beim Bund vorstellig, um zu erreichen, dass die Finanzierung der medizinischen Verfahren im Zusammenhang mit den nationalen oder kantonalen Strategien zur Bekämpfung von COVID-19 (Corona-Tests, Impfung) für die Versicherten von der Franchise ausgenommen ist.

2. Die Krankenkassen haben einen grossen Teil dieser Kosten zu übernehmen (namentlich die Labor- kosten für die Tests und/oder die Impfdosen).

3. Es sind kantonale Lösungen zu suchen, um die individuellen Kosten dieser Verfahren zu mildern, falls die nationale Lösung keine Befreiung von der Franchise erlaubt.

4. Für alle Versicherten ist ein gleichberechtigter Zugang zu diesen Verfahren zu gewährleisten.

5. Personen, die über keine Krankenversicherung verfügen (namentlich die Sans-Papiers), ist ein kos- tenloser und anonymisierter Zugang zu gewährleisten.

Begründung:

Die individuellen Testkosten dürfen weder die Strategie von möglichst flächendeckenden Infektions- und Antikörpertests, noch das allgemeine Contact-Tracing-System zur Überwachung der Ansteckungsketten noch eine künftige Impfung im Rahmen einer kantonalen Strategie behindern.

Das hohe Ansteckungsrisiko der Krankheit erfordert Solidarität, da das Handeln jeder und jedes Einzelnen der Allgemeinheit zugutekommt. Die Franchise trägt dazu bei, dass der Zugang zum Test für Menschen in bescheidenen Verhältnissen beschränkt wird. Dies führt dazu, dass das Risiko der Viruszirkulation je nach sozialer Schicht unterschiedlich gross ist. Dies ist nicht nur aus gesellschaftlicher Sicht inakzeptabel, son- dern auch kontraproduktiv in Bezug auf die Wirksamkeit der Massnahmen, um die Epidemie in den Griff zu bekommen.

M

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 15.06.2020 | Version: 2 | Dok.-Nr.: 210908 | Geschäftsnummer: 2020.RRGR.139 2/2

Im Rahmen einer grossangelegten Nachweis- und Contact-Tracing-Strategie müssen die Kantone und der Bund die Tests zum Nachweis des SARS-CoV-2 ohne Franchise bereitstellen. Dasselbe gilt, wenn ein künftiger Impfstoff Teil der kantonalen Bekämpfungsstrategie sein wird. Wie bei der Impfung gegen Hu- mane Papillomaviren (HPV), bei der die Krankenkassen die Kosten für die Impfdosis übernehmen, wenn sie im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms verabreicht wird, verlangt auch die Situation rund um COVID-19 eine spezifische Finanzierungslösung.

Begründung der Dringlichkeit: Der Kampf gegen COVID-19 findet jetzt statt. Die Massnahmen für breit angelegte Tests und ein Contact Tracing stehen kurz vor der Umsetzung, und ein Impfstoff ist mittelfristig zu erwarten.

Antwort des Regierungsrates

Frage 1-4: Der Bund übernimmt seit dem 25. Juni 2020 auf Grundlage der aktualisierten Beprobungs- strategie des BAG die Kosten der ambulant durchgeführten molekularbiologischen und serologischen Analysen und damit verbundenen Leistungen auf SARS-CoV-2 bei Personen, welche die Verdachts-, Be- probungs- und Meldekriterien des BAG vom 24. Juni 2020 erfüllen. Die Versicherten bezahlen somit keine Franchise mehr.

Frage 5: Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) bietet Personen, die im Kanton Bern ohne geregelten Aufenthalt wohnen, eine Gesundheitsversorgung und -beratung an. Das Angebot zur Gesundheitsvor- sorge für Sans-Papiers liegt in der Zuständigkeit des Ambulatoriums für Folter- und Kriegsopfer. Ein Ziel des Ambulatoriums ist es, Sans-Papiers eine Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, ohne dass ihr Auf- enthalt in der Schweiz dadurch gefährdet wird. Dieser Grundsatz beinhaltet einen anonymisierten und kostenlosen Zugang zu medizinischen Grundleistungen. Das COVID-19-Virus stellt verschiedene Bevöl- kerungsgruppen, so auch Sans-Papiers, vor spezielle Herausforderungen. Um dieser Problemlage adä- quat zu begegnen, unterstützt das SRK bei der Terminvereinbarung und kommt für die Kosten der Co- vid-19-Tests auf, soweit diese nicht durch andere Kostenträger abgedeckt sind. Die Sans-Papiers kön- nen sich in den zugewiesenen Testlokalitäten anonym testen lassen.

Aus den dargelegten Gründen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Annahme und gleich- zeitige Abschreibung der Motion.

Verteiler

‒ Grosser Rat

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