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Arealordnung für den Seepark

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Stadthaus, Hauptstrasse 12 9320 Arbon

Telefon: 071 447 61 05 Telefax: 071 446 30 80 E-Mail: medien@arbon.ch Home: www.arbon.ch

Arbon, 11. Juni 2018

Arealordnung für den Seepark

Der Arboner Seepark – die „Ufschütti“ – soll wieder für alle ein Ort zum Geniessen sein. Dafür sorgen ab sofort strengere Nutzungsregeln. Dazu gehört, Abfall mit nach Hause zu nehmen und korrekt zu entsorgen und Musik nur in vertretbarer Lautstärke zu hören. Ein Sondereinsatz der Securitas soll die neuen Regeln durchsetzen.

Das attraktive Gelände auf der Aufschüttung beim Seeparksaal wird vor allem über das Wo- chenende gerne genutzt. Es wird gefeiert, Musik gehört, gegessen und getrunken. Dabei bleibt regelmässig Abfall liegen. Die nötigen Aufräum- und Entsorgungsarbeiten kosten die Stadt Arbon jährlich rund 10’000 Franken. Zudem gehen bei der Stadtverwaltung und der Polizei immer wieder Reklamationen wegen Ruhestörung ein, weil auf dem Areal rücksicht- los laut Musik gehört wird, so dass es teilweise weit über das Areal hinaus hörbar ist.

Abfälle mitnehmen

Eine Arealordnung soll nun dafür sorgen, dass sich die Zustände auf der Ufschütti bessern.

Abfälle müssen künftig mitgenommen und zuhause korrekt entsorgt werden. So sollen auch die Kosten für die Abfallbeseitigung sinken. Die strengere Regelung wird von einer temporär verstärkten Präsenz der Securitas-Ordnungsdienstpatrouille begleitet: Eine zusätzliche Zwei- Mann-Patrouille soll im ersten Monat nach der Einführung die Einhaltung der neuen Vor- schriften überwachen und konsequent durchsetzen, und zwar in schönen und warmen Näch- ten jeweils freitags und samstags von 20 Uhr bis zum Tagesanbruch. Die Kosten dafür be- tragen maximal 3’000 Franken.

Musik nur in rücksichtsvoller Lautstärke

Laute Musik wird künftig nicht mehr toleriert. Wer Musik in hoher Lautstärke abspielen möch- te, braucht dafür eine Bewilligung der Stadtverwaltung. Wer sich nicht an diese Regeln oder an die Weisungen der Ordnungsdienstkräfte hält, kann von der Securitas oder der Polizei wegge- wiesen werden. Möglich sind auch Ordnungsbussen oder Verzeigungen.

Medienmitteilung

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Die neue Arealordnung bezieht sich auf die Grundsätze, die im Reglement über die öffentliche Sicherheit und Ordnung festgehalten sind. So gilt die Nachtruhe auch am See ab 22 Uhr, in den Monaten Juni, Juli und August ab 23 Uhr. Auf dem Areal gilt Fahrverbot, Motorfahrzeuge sind ausserhalb des Geländes abzustellen. Hunde müssen so gehalten werden, dass weder Mensch noch andere Tiere belästigt oder gar gefährdet werden. Eine Leinenpflicht wird jedoch nicht ein- geführt.

Kontakt für weitere Informationen:

Peter Wenk, Leiter Abteilung Einwohner und Sicherheit Telefon: 071 447 61 22

E-Mail: peter.wenk@arbon.ch

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