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Die Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer/innen

Die am 17.11.2006 beschlossene Bleiberechtsrege- lung macht es Arbeitgebern wesentlich leichter, Aus- länder mit einer Duldung einzustellen. Durch den Nachweis eines Arbeitsangebotes wird es gedulde- ten Ausländern erstmals ermöglicht, eine Aufent- haltserlaubnis zu erhalten.

1. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

a) verbindliches Arbeitsangebot Ausländer mit einer Duldung müssen der

Ausländerbehörde bis spätestens 30.09.2007 ein verbindliches Arbeitsangebot vorlegen, das folgende Bedingungen erfüllt:

• es muss ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis sein;

• der Lebensunterhalt des Ausländers und sei- ner Familie muss damit künftig ohne Inan- spruchnahme von Sozialleistungen gesichert sein. Der Bezug von Kindergeld, Wohngeld und BAföGist jedoch möglich;

• die Arbeitsaufnahme muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen.

Das Angebot eines zunächst befristeten Arbeitsver- hältnisses ist ausreichend.

Der Ausländer kann auch als Leiharbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma tätig werden.

b) weitere Voraussetzungen

Diese sind u.a. eine bestimmte Aufenthaltsdauer in Deutschland, Schulbesuch der Kinder, ausreichende Deutschkenntnisse.

Zu den Voraussetzungen im Einzelnen siehe unter: www.proasyl.de (Bleiberechtsbeschluss).

2. Folgen:

• Die Ausländerbehörde erteilt, wenn die Voraussetzungen vorliegen, eine Aufenthalts- erlaubnis und eine Arbeitserlaubnis.

• Eine Vorrangprüfung, d.h. eine Prüfung, ob für den konkreten Arbeitsplatz ein

Deutscher oder ein bevorrechtigter Ausländer zur Verfügung steht, findet nicht statt.

• Eine nachträgliche Arbeitsbedingungsprü- fung, d.h. eine Prüfung, ob der Geduldete zu den gleichen Arbeitsbedingungen wie ein ver- gleichbarer deutscher Arbeitnehmer beschäftigt wird (insbesondere bzgl. der Entlohnung und der Einhaltung von Arbeitnehmerschutzgeset- zen), kann bislang jedoch nicht ausgeschlos- sen werden.

3. Was ist zu tun?

Wenn Sie langjährig in Deutschland lebende Auslän- der unterstützen möchten, am Arbeitsmarkt teilhaben zu können, ist Folgendes zu tun:

Sie müssen ein schriftliches Arbeitsvertragsange- bot erstellen, das nur noch vom Ausländer unter- zeichnet werden muss. Folgende Punkte müssen darin enthalten sein:

• Angaben zum Arbeitgeber: Name, Geschäfts- angaben und Erreichbarkeit

• Art der Beschäftigung

• Arbeitszeit

• Beginn der Arbeitsaufnahme

• Dauer der Probezeit

• Dauer des Beschäftigungsverhältnisses

• Höhe des Bruttolohns

Aus Gründen der Lesbarkeit und der Verständlichkeit des Textes verzichten wir auf die Nennung der weiblichen Form.

(2)

Wenn Sie einen potentiell Bleibeberechtigten einstellen möchten, helfen wir Ihnen gern weiter:

Karin Loos

Tel. +49 (0) 5121/102686 E-mail: kl@nds-fluerat.org

Sigmar Walbrecht Tel. +49 (0) 05121/102687 E-mail: sw@nds-fluerat.org

EQUAL- Projekt SAGA Flüchtlingsrat Niedersachsen

Langer Garten 23 B D-31137 Hildesheim Dr. Barbara Weiser Tel. +49 (0) 541 99 89 316

b.weiser@equal-saga.info

EQUAL- Projekt SAGA Caritasverband

für die Diözese Osnabrück e.V.

Knappsbrink 58 D-49080 Osnabrück

A A RBEITSRECHTLICHE RBEITSRECHTLICHE I I NFORMATION NFORMATION (III) (III)

FÜR FÜR A A RBEITGEBER RBEITGEBER I I NNEN NNEN

Die Bleiberechtsregelung für geduldete

AusländerInnen

www.equal-saga.info

Herausgegeben vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.

Knappsbrink 58 D-49080 Osnabrück

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Stand: Februar 2007

Hinweis:

Der Inhalt des Faltblatts gibt die Rechtsauffassung der Verfasser wieder.

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