• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 22. Ausgabe vom 23. Juni 2010

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 22. Ausgabe vom 23. Juni 2010"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

22. Ausgabe vom 23. Juni 2010

5.1. Zuschussantrag des Evangelischen

Arbeitskreises zur Betreuung Kinder ausländi- scher Arbeitnehmer e. V.; Kalenderjahr 2010 5.2. Zuschussantrag des Kinderschutzbundes für

das Projekt Schülercoaching;

Schuljahr 2010/2011

5.3. Zuschussantrag des Kinderschutzbundes, Kreisverband Starnberg für das Jahr 2010 6. Verschiedenes

II. Nicht öffentliche Sitzung

FFH-Gebiet zwischen Etterschlag und Fürstenfeldbruck; Managementplan liegt aus

Für das FFH-Gebiet „Moore und Buchenwälder zwischen Etterschlag und Fürstenfeldbruck“ wurde kürzlich im Landratsamt Fürstenfeldbruck der Entwurf eines Managementplans vorgestellt.

Dieser Plan betrifft auch Gemeindebereiche von Gilching und Wörthsee im Landkreis Starnberg.

Damit alle Grundeigentümer und Bürger nochmals die Gelegenheit erhalten, den Entwurf des Managementplans einzusehen und sich hierzu zu äußern, liegt dieser in digitaler Form vom 21. Juni bis zum 2. August in den Rathäusern Alling, Fürstenfeldbruck, Gilching, Grafrath und Wörthsee aus. Äußerungen sind an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Fürstenfeldbruck (Telefon 08141/66659-19) zu rich- ten.

Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.06.2010

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeaus schusses des Landkreises Starnberg findet statt am Dienstag, 29.06.2010 um 15:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg

– Tagesordnung – I. Öffentliche Sitzung

1. Protokoll der Jugendhilfeausschusssitzung vom 23. März 2010

2. Evaluation der stationären Maßnahmen 3. Berichte des Fachbereichs Jugend und Sport 4. Tagesbetreuung im Landkreis

5. Zuschussanträge INHALT:

▼ Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.06.2010

▼ FFH-Gebiet zwischen Etterschlag und Fürstenfeldbruck; Managementplan liegt aus

Kurzzeitpflege

Zur Entlastung der häuslichen Pflege bieten die Altenpflegeeinrichtungen des Landkreises Kurz zeit - pflege für eine Dauer von bis zu vier Wochen an.

Informationsmaterial über die Pflegeeinrichtungen kann im Landratsamt Starnberg – Fachbereich Sozialwesen – angefordert werden.

Telefon 08151 148 - 238

www.lk-starnberg.de / kurzzeitpflege Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg Der Ausländerbeirat bietet jeden ersten

Donnerstag im Monat eine Sprechstunde im Landratsamt Starnberg an.

Nächster Termin: Donnerstag, 1. Juli 2010 14 bis 17 Uhr Zimmer 148 a

Telefon 08151 148 - 322

www.auslaenderbeirat-starnberg.de Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

Ausländerbeirat Landkreis Starnberg

Sprechstunde

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1 des Baugesetzbuches wer- den eine beachtliche Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau - ungs

u Haushaltssatzung, Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der Artikel 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit Artikel 41 ff des Gesetzes über die Kommunale Zusam

8168 für das Gebiet zwi- schen Josef-Sigl-Straße, Max-Emanuel-Straße, Heinrich-Wieland-Straße und Hanfelder Straße, Gemarkung Starnberg; Satzung über eine Veränderungssperre2.

Die Stadt Starnberg gibt bekannt, dass der Stadt - rat die nachfolgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwäs - serungs satzung in seiner Sitzung

Während der Ausle - gungs frist können hierzu Anregungen und Be - denken (schriftlich oder zur Niederschrift) vorge- bracht werden. Nicht fristgerecht eingehende Stellungnah men

1 des Baugesetzbuches wer- den eine beachtliche Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften, eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächen

Der durch Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf für die Errichtung des Neubaus wird gemäß § 17 der Verbandssatzung auf 3.200.000 € festgesetzt..

1 des Baugesetzbuches werden eine beachtliche Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des