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Entwurf eines Gesetzes zur Fort-entwicklung der ökologischenSteuerreform

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Bundesvorstand

Entwurf eines Gesetzes zur Fort- entwicklung der ökologischen Steuerreform

Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages

am 12.11.2002 in Berlin zum

BT-Drs. 15/21 vom 05.11.2002

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I. Vorbemerkung

1. Der DGB geht von einem Leitbild einer nachhaltigen und zu- kunftsfähigen Entwicklung aus, das folgende Dimensionen um- fasst: die schonende Nutzung und Erhaltung der natürlichen Le- bensgrundlagen, die soziale und die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Versorgungssicherheit. Entsprechende ökologische, soziale und ökonomische Ziele der Energiepolitik werden formu- liert und möglichst weitgehend in Einklang gebracht. Zielkonflikte zwischen diesen Dimensionen der Nachhaltigkeit können dann eingegrenzt werden, wenn ökonomische Effizienz künftig auch effizientere Ressourcennutzung beinhaltet.

Das DGB-Grundsatzprogramm benennt eine wirtschaftlich wett- bewerbsfähige, sichere und ökologisch verträgliche Energiever- sorgung als eines der zentralen Ziele einer sozial-ökologischen Reform des Wirtschaftssystems.

2. Unter den ökologischen Zielen kommt dem Abbau der globalen Umweltrisiken eine entscheidende Bedeutung zu. Deutschland hat hierbei in Europa eine Schlüsselrolle. Erforderlich ist insbe- sondere die Stabilisierung des Weltklimas.

Soziale Ziele werden vor allem in Hinblick auf die Situation der im Energiebereich Beschäftigten und die Verbraucherinnen und Verbraucher formuliert. Der Strukturwandel der deutschen Ener- giewirtschaft, der durch die Liberalisierung der Strom- und Gas- märkte beschleunigt wurde, muss sozialverträglich erfolgen. Wei- terer Arbeitsplatzrückgang ist zu vermeiden. Dabei kommt dem Erhalt der Energiestandorte in Deutschland eine wichtige Bedeu- tung zu.

Die spezifischen Aufwendungen der privaten Haushalte für ihre Energiekosten sollten trotz steigender Nachfrage nach Energie- dienstleistungen nicht steigen. Energiepreissteigerungen und/oder Komfortsteigerung müssen durch Kosteneinsparungen beim Verbraucher mit Hilfe von Effizienztechniken zumindest ausgegli- chen werden.

Zu den ökonomischen Zielen einer nachhaltigen Energiewirtschaft gehört, den Energiestandort Deutschland mit seinen hohen Stan- dards an Verlässlichkeit und Sicherheit zu erhalten. Die deutsche Industrie muss Innovationsmotor für Energieeffizienz entlang der gesamten Umwandlungskette und für neue Technologien wer- den. Derartige Innovationen können dazu beitragen, dass auch ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird.

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Die Einbeziehung der Nachfrageseite in die Effizienzsteigerungs- strategien entlastet die Wirtschaft von Energiekosten, denn sie eröffnet die Chance, die vorhandenen Effizienzpotentiale voll- ständiger und bei allen Gliedern der Energieumwandlungskette auszuschöpfen. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der E- nergieversorgung soll bis 2010 gegenüber 19990 mindestens verdoppelt werden.

3. Dass das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung keine Utopie be- deutet, sondern vielmehr eine machbare sozial-ökologische Re- formstrategie darstellt, die zu mehr Beschäftigung führt, die Ver- teilungsgerechtigkeit verbessert und dauerhaftes Wirtschafts- wachstum bei gleichzeitiger Entlastung der Umwelt fördert, zei- gen nicht zuletzt die Studien „Arbeit und Ökologie“, die im Auf- trag der Hans-Böckler-Stiftung des DGB vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozi- alforschung, Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie sowie vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung erstellt wurden.

4. Im Sinne einer sozial-ökologischen Reformstrategie muss der So- zialstaat Arbeit und Beschäftigung wieder in den Mittelpunkt stellen und auch seine Finanz- und Steuerpolitik darauf ausrich- ten.

Notwendig ist nach Ansicht des DGB eine schrittweise Umgestal- tung des Steuer- und Abgabensystems durch die Entlastung des Faktors Arbeit und die Belastung nicht-erneuerbarer natürlicher Ressourcen, um damit umweltfreundliches Verhalten und beschäftigungsfördernde Maßnahmen zu belohnen (sozial- ökologische Steuerreform).

5. Der DGB hat die mit dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24.03.1999 am 01.04.1999 in Kraft getre- tene erste Stufe als wichtigen ersten Einstieg für eine strategis- che Weichenstellung in Richtung einer sozial-ökologischen Steu- erpolitik begrüßt.

Auch die mit dem Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steu- erreform vom 16.12.1999 verfolgte Verstetigung des Gedankens einer sozial-ökologischen Steuerreform durch die weiteren konti- nuierlich steigenden Stufen der Energiebesteuerung wurde vom DGB befürwortet.

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Hingegen hat der DGB den Entwurf des Ökosteuer-Abschaf- fungsgesetzes vom 15.09.2000 abgelehnt. Die Begründung zu diesem Gesetzentwurf: „Die Ökosteuer entwickle sich zu einer Belastung sowohl für alle Bürger, als auch für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und den Umweltschutz.“ konnte der DGB nicht nachvollziehen.

6. Der nun vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform wird als ein weiterer Schritt in die richtige Richtung vom DGB begrüßt.

7. Um Unterschiede in Steuer- und Umweltmaßnahmen in den EU- Mitgliedsstaaten, die zu Wettbewerbsverzerrungen und damit zu Nachteilen für den Standort Deutschland führen können, zu be- heben, tritt der DGB für eine EU-weite Harmonisierung der Ener- giebesteuerung ein.

II. Stellungnahme zu Einzelaspekten

1. Abschmelzen der im Rahmen der ökologischen Steuerreform geschaffenen Steuerbegünstigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft ab 2003

Der DGB hat immer darauf hingewiesen, dass eine ökologische Steuerreform, die zu sektoralen Beschäftigungseinbrüchen führen würde, nicht nachhaltig wäre. Für stark energieabhängige und energieintensive Unternehmen mit nicht zumutbaren Nachteilen gegenüber Wettbewerbern aus Drittländern sind deswegen Aus- nahmeregelungen (Steuerbefreiungen bzw. –ermäßigungen) be- rechtigt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den ermäßigten Steuersatz für Un- ternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft von 20 % auf 60 % des Regelsatzes anzuheben. Aus Sicht des DGB ist diese Regelung angemessen, da zum einen eine Vielzahl von Unternehmen auch bei An- wendung des neuen ermäßigten Steuersatzes auf Grund der Ent- lastung durch die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge im Ergebnis entlastet werden und zum anderen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, bei denen die steuerliche Belas- tung die Entlastungen der Rentenversicherung übersteigt, die Neuregelung des sogenannten Spitzenausgleichs zu einer Entlas- tung beiträgt.

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Durch den Spitzenausgleich wird in dem Fall, in dem die steuerli- che Belastung höher als die errechnete Entlastung in der Renten- versicherung ist, die übersteigende Steuer künftig bis auf einen Selbstbehalt in Höhe von 5 % vergütet.

Der DGB geht davon aus, dass für die energieintensiven Un- ternehmen durch diese Verbesserung beim Spitzenausgleich eine Gefährdung der Wettbewerbsposition verhindert werden konnte.

Der DGB begrüßt, dass durch die Neuregelung des Spitzenaus- gleichs ein Schritt in die richtige Richtung im Hinblick auf eine ökologische Lenkungswirkung getan worden ist. Der Selbstbehalt ist ökologisch sinnvoll, da er an den Energieverbrauch des Un- ternehmens anknüpft. Da die Steuer als Grenzsteuer mit wach- sendem Energieverbrauch steigt, werden für alle Unternehmen Anreize zum Energiesparen gegeben.

Der DGB bedauert, dass die vorgesehenen Ausnahmeregelungen nicht an ein verpflichtendes Energie-Audit für die Unternehmen gekoppelt sind.

Laut Umweltbundesamt beläuft sich die Unterstützung der Indus- trie durch die Ausnahmeregelungen im Jahr 2002 auf rd. 1,3 Mrd. EUR. Zu einer sozialen Schieflage führt, dass mit der ökolo- gischen Steuerreform nach wie vor in erster Linie die Ver-

braucherinnen und Verbraucher belastet werden. Ein Anreiz zur Energieeinsparung wird nur indirekt über ein verändertes

Kaufverhalten in Richtung energiesparender und ressourcenscho- nender Produkte verfolgt. Anreize an das Produzierende Gewerbe zur Energieeinsparung bereits im Produktionsprozess fallen dem- gegenüber in den Hintergrund.

Für die Weiterführung der ökologischen Steuerreform ist die Ein- führung einer sozialen Komponente, bei der private Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen entlastet werden, unabding- bar. Hier müssen vor allem die Haushalte einbezogen werden, die nicht über die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge von der Öko-Steuer profitieren.

2. Abschmelzen der steuerlichen Begünstigung von Nachtspeicher- heizungen

Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung des ermäßigten Steuer- satzes und eine Befristung der Steuerermäßigung bis Ende 2006 vor.

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Auch aus Sicht des DGB ist eine steuerliche Begünstigung von Nachtspeicherheizungen ökologisch nicht sinnvoll. Mit Hilfe von Strom Wärme zu produzieren, ist aus energetischer Sicht abzu- lehnen und wäre ökologisch allenfalls dann vertretbar, wenn der Strom vollständig aus erneuerbaren Quellen stammen würde. Ak- tuell ist jedoch der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion zu gering.

Der DGB begrüßt, dass zur sozialen Abmilderung ein Umrüstpro- gramm vorgesehen ist, um den Nutzern von Nachtspeicherhei- zungen die Umstellung ihres Heizungssystems zu erleichtern.

3. Erhöhung der Mineralölsteuer für Erdgas, Flüssiggas und schweres Heizöl

Der DGB hat schon früher darauf hingewiesen, dass die Heraus- nahme von leichtem Heizöl und Erdgas bei der Erhöhung der Steuersätze ökologisch nur dann begründbar sei, wenn die enor- men Einsparpotenziale im Raumwärmebereich alsbald mobilisiert würden. Einen ersten Schritt in die richtige Richtung stellt das Programm der Bundesregierung zur energetischen Altbausa- nierung dar. Dieses sollte weiter ausgedehnt werden.

Der DGB kritisiert, dass im Gesetzentwurf vorgesehen ist, einsei- tig den Mineralöl-Steuersatz für Erdgas als Heizstoff zu erhöhen, denjenigen für das Konkurrenzprodukt leichtes Heizöl jedoch nicht.

Erdgas steht beim Kundensegment Heizstoff in direkter Konkur- renz zu leichtem Heizöl. Bislang waren beide Energieträger an- nähernd gleich mit Steuern und Abgaben belastet, wenn man neben Ökosteuer und Mineralölsteuer für Gas bzw. Öl zusätzlich die Konzessionsabgabe, die nur für Erdgas erhoben wird, sowie die für Erdgas deutlich höhere Förderabgabe berücksichtigt.

Eine Verschiebung der relativen Steuerbelastung zwischen Erd- gas und leichtem Heizöl, jeweils als Heizstoff, zuungunsten des Erdgases ist aus Sicht des DGB nicht zu rechtfertigen. Damit würden ökologisch falsche Signale gesetzt, denn Erdgas weist als umweltfreundlichster fossiler Energieträger eine spezifisch geringere Kohlendioxidemission auf als Erdöl. Sollten die Erd- gashändler den erhöhten Steuersatz eins zu eins an ihre Kunden weitergeben, so würden all die Verbraucherinnen und Ver- braucher bestraft, die aus ökologischen Gründen ihre Heizung in den vergangenen Jahren auf Erdgas umgestellt haben.

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Auch in den anderen Ländern der Europäischen Union wird Erd- gas deutlich weniger besteuert als Erdöl. Eine weitere Verschie- bung des Steuer- und Abgaben-Verhältnisses in Deutschland zu Lasten von Erdgas würde mithin auch auf EU-Ebene falsche Zeichen setzen.

Der DGB schlägt vor, den Gesetzentwurf dahingehend zu ändern, dass die bislang nur für Erdgas vorgesehene zusätzliche Steuer- belastung in der Wirkung gleichgewichtig auf die beiden Heiz- stoffe Erdgas und leichtes Heizöl verteilt wird.

Der DGB begrüßt die Ausweitung der Mineralölsteuerbegün- stigung für Erdgas als Treibstoff für Kraftfahrzeuge bis 2020.

Auch vor diesem Hintergrund erscheint jedoch die starke Erhöhung des Steuersatzes auf Erdgas als Heizstoff aus ökolo- gischen Gründen erklärungsbedürftig.

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