„De-Minimis“-Erklärung des Antragstellers
De-Minimis-Beihilfen sind alle öffentlichen Beihilfen (z.B. Zuschüsse, Beteiligungen, Darlehen, Bürgschaften), die als „De-Minimis“-Beihilfe laut Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 (De-Minimis-Verordnung) gewährt wurden. Die Verordnung begrenzt den allgemeinen „De- minimis“-Schwellenwert auf 200.000 € über einen Zeitraum von 3 Steuerjahren, bei
Unternehmen im Bereich des Straßentransportsektors auf 100.000 €.
Antragsteller / Unternehmen:
Adresse:
Das Unternehmen ist im Straßentranssportsektor tätig: ja nein
Hiermit bestätige ich, dass ich bzw. das Unternehmen im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorhergegangen zwei Kalenderjahren - bitte auswählen - „De-Minimis“-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 (De-Minimis-Verordnung), über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erhalten habe.1
Datum der Bewilligung
Zuwendungsgeber Aktenzeichen Fördersumme Subventionswert
FORMTEXT
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Außerdem habe ich folgende weitere „De-Minimis“-Beihilfe beantragt:
Förderprogramm Zuwendungsgeber Art der De-Minimis-Beilhilfe
Mir ist bekannt, dass die vorstehenden Angaben subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB in Verbindung mit § 3 Subventionsgesetz sind. Ich verpflichte mich, Änderungen der vorgenannten Angaben zu übermitteln, sofern sie mir vor der Zusage für die hier beantragten Mittel bekannt werden.
Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel
1 Angaben hierzu sind jeweils in den entsprechenden Zuwendungsbescheiden über die öffentlichen Zuwendungsgeber enthalten.
tempfile_1994.doc