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Chance betriebliche Ausbildung - De-Minimis-Erklärung, Version vom 17.07.2014

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„De-Minimis“-Erklärung des Antragstellers

De-Minimis-Beihilfen sind alle öffentlichen Beihilfen (z.B. Zuschüsse, Beteiligungen, Darlehen, Bürgschaften), die als „De-Minimis“-Beihilfe laut Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 (De-Minimis-Verordnung) gewährt wurden. Die Verordnung begrenzt den allgemeinen „De- minimis“-Schwellenwert auf 200.000 € über einen Zeitraum von 3 Steuerjahren, bei

Unternehmen im Bereich des Straßentransportsektors auf 100.000 €.

Antragsteller / Unternehmen:      

Adresse:      

Das Unternehmen ist im Straßentranssportsektor tätig: ja nein

Hiermit bestätige ich, dass ich bzw. das Unternehmen im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorhergegangen zwei Kalenderjahren - bitte auswählen - „De-Minimis“-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 (De-Minimis-Verordnung), über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erhalten habe.1

Datum der Bewilligung

Zuwendungsgeber Aktenzeichen Fördersumme Subventionswert

           FORMTEXT

            €       €

                        €       €

Außerdem habe ich folgende weitere „De-Minimis“-Beihilfe beantragt:

Förderprogramm Zuwendungsgeber Art der De-Minimis-Beilhilfe

                 

Mir ist bekannt, dass die vorstehenden Angaben subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB in Verbindung mit § 3 Subventionsgesetz sind. Ich verpflichte mich, Änderungen der vorgenannten Angaben zu übermitteln, sofern sie mir vor der Zusage für die hier beantragten Mittel bekannt werden.

Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel

1 Angaben hierzu sind jeweils in den entsprechenden Zuwendungsbescheiden über die öffentlichen Zuwendungsgeber enthalten.

tempfile_1994.doc

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