Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des
Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen
(Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz)
Vom 1. März 2018Auf Grund des § 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) verordnet die Staatsregierung:
§ 1 Subdelegation
Die der Staatsregierung durch die §§ 2, 4 Absatz 2, §§ 5, 5a Absatz 3 Satz 3, § 5d Absatz 2 und § 6 Absatz 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes erteilten Ermächtigungen zum Erlass einer
Rechtsverordnung werden auf das Staatsministerium der Finanzen übertragen.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von
Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen vom 27. November 2008 (SächsGVBl. S. 942) außer Kraft.
Dresden, den 1. März 2018
Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Matthias Haß
Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz
https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 24.03.2018 Seite 1 von 1