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Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz

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Verordnung

der Sächsischen Staatsregierung

über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des

Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

(Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz)

Vom 1. März 2018

Auf Grund des § 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) verordnet die Staatsregierung:

§ 1 Subdelegation

Die der Staatsregierung durch die §§ 2, 4 Absatz 2, §§ 5, 5a Absatz 3 Satz 3, § 5d Absatz 2 und § 6 Absatz 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes erteilten Ermächtigungen zum Erlass einer

Rechtsverordnung werden auf das Staatsministerium der Finanzen übertragen.

§ 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von

Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen vom 27. November 2008 (SächsGVBl. S. 942) außer Kraft.

Dresden, den 1. März 2018

Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Der Staatsminister der Finanzen

Dr. Matthias Haß

Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 24.03.2018 Seite 1 von 1

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