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für die Gebäude der psychiatrischen Dienste in Bellelay den Ersatz der Ölheizung durch eine Holzschnitzelfeuerung zu planen 2

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Sitzungstitel7 2016.RRGR.496 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 23. November 2016

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

39 2016.RRGR.496 Motion 091-2016 Benoit (Corgémont, SVP) Neue Heizung in der psychiatrischen Klinik Bellelay

Vorstoss-Nr.: 091-2016

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 12.05.2016

Eingereicht von: Benoit (Corgémont, SVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

RRB-Nr.: 1075/2016 vom 21. September 2016 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

Neue Heizung in der psychiatrischen Klinik Bellelay Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. für die Gebäude der psychiatrischen Dienste in Bellelay den Ersatz der Ölheizung durch eine Holzschnitzelfeuerung zu planen

2. dafür zu sorgen, dass Holz aus der Region als erneuerbarer Energieträger für die neue Heizung verwendet wird

3. diesem Anliegen auch dann Rechnung zu tragen, falls die Gebäude in Bellelay einer neuen Nut- zung zugeführt werden sollten

Begründung:

Die Heizanlage der psychiatrischen Dienste in Bellelay befindet sich seit 2009 in ständiger Revision und Planung. Das aktuelle Konzept entspricht nicht mehr den geltenden Luftreinhaltevorschriften.

Heute verfügen die Gebäude über mehrere Ölheizungen sowie über eine kleine Anlage, die mit Holzpellets betrieben wird. Holzpellets werden in der Region nicht hergestellt.

Der jährliche Heizölverbrauch liegt zwischen 300 000 und 400 000 Litern.

Viele Argumente sprechen für die Nutzung von Holzenergie:

– Unabhängigkeit gegenüber Ausland und Erdölkrisen – Diversifizierung der Energieversorgung

– Beibehaltung der Arbeitsplätze in der Region – kürzere und risikolose Transporte

– lokale Nutzung eines erneuerbaren Brennstoffs – CO2-Neutralität

Angesichts des Waldbestands von 1200 Hektaren, den der Kanton im Berner Jura besitzt, sollte es kein Problem sein, in Bellelay eine Holzschnitzelfeuerungsanlage zu betreiben. Zudem gibt es im Berner Jura auch noch die öffentlichen Wälder der Einwohner- und Burgergemeiden.

Die Förderung erneuerbarer Energien, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren, gehört ausserdem zu den Zielen der Energiestrategie des Kantons Bern.

Antwort des Regierungsrats

Die Heizanlage der psychiatrischen Dienste in Bellelay hat das Ende ihres Lebenszyklus erreicht und soll ersetzt werden. Das zuständige Amt für Gebäude und Grundstücke (AGG) ist an der Planung des Ersatzes.

1. Der Regierungsrat teilt die Haltung des Motionärs, wonach im vorliegenden Fall aus Sicht der Energiepolitik und der Luftreinhaltung der Ersatz der alten Ölheizung durch eine Holzschnitzel- heizung ideal ist. Das AGG plant entsprechend eine Holzschnitzelheizung. Das Geschäft ist in

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Novembersession 2016 2016.RRGR.496 2

CONVERT_ecf158d545dd4b54bc5bb2d544a81754 06.12.2016

Bearbeitung und zu gegebener Zeit wird der Ausführungskredit dem Regierungsrat zuhanden des Grossen Rats unterbreitet.

2. Das Holz für den Betrieb der neuen Heizung wird gemäss den Vorgaben der Gesetzgebung und Verordnungen über das öffentliche Beschaffungsrecht beschafft werden müssen. Eine einseitige Bevorzugung von regionalem Holz ist leider aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht mög- lich. Beim Bezug des Brennholzes wird aber aus ökologischen und ökonomischen Gründen die örtliche Nutzungsmöglichkeit und Verfügbarkeit beim Vertragsabschluss mitberücksichtigt. Nach Möglichkeit wird auch die Zusammenarbeit mit dem Staatsforst gesucht.

3. Die Ölheizung stammt aus den Sechzigerjahren und befindet sich am Ende ihrer Lebensdauer.

Sie muss dringend erneuert werden. Der dringend notwendige Ersatz erfolgt grundsätzlich unab- hängig von der Nutzung weil die Gebäude im Eigentum des Kantons bleiben. Die psychiatrischen Dienste werden mindestens für 5 Jahre in Bellelay bleiben. Der Grossrat hat im Juni 2016 einem entsprechenden Einnahmeverzicht für den Mietzins zugestimmt.

Der Regierungsrat beantragt:

Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme

Ziffer 2: Annahme als Postulat Ziffer 3: Annahme

Präsident. Wir kommen zu Traktandum 39, der Motion von Grossrat Benoit über eine neue Hei- zung in der psychiatrischen Klinik Bellelay. Der Motionär hat mir gesagt, dass er mit der Antwort des Regierungsrats einverstanden ist. Das heisst also auch mit der Annahme von Ziffer 2 als Postulat.

Ist das bestritten, und ist eine Diskussion erwünscht? − Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung. Sind Sie einverstanden, den Entscheid in einer Abstimmung vorzunehmen? – Das ist der Fall. Also mache ich eine Abstimmung über die ganze Motion. Sie beinhaltet Ziffer 2 als Postu- lat. Wer mit Traktandum 39 so einverstanden ist, wie der Regierungsrat beantragt, stimmt ja, wer das ablehnt, stimmt nein.

Abstimmung (Antrag Regierung: Ziff. 1 und 3 Annahme, Ziff. 2 Annahme als Postulat) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme gemäss Antrag Regierung

Ja 142

Nein 0

Enthalten 0

Präsident. Sie haben dem Antrag der Regierung einstimmig zugestimmt.

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