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Energieversorgung in Deutschland

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Academic year: 2022

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Ideenbörse Sozialkunde/Politik Sekundarstufe, Ausgabe 43, 2/2018 1

5.33 Energieversorgung in Deutschland Ulrike Seitz

Kompetenzen und Unterrichtsinhalte:

Die Schüler sollen

 einen Überblick über den derzeitigen Stand der Stromerzeugung in Deutschland gewinnen,

 die bekanntesten Energieversorgungsunternehmen in Deutschland kennen,

 darstellen, wie die Stromversorgung in Deutschland geplant wird und warum sie insgesamt stabil funktioniert,

 erklären, wie der Strompreis sich zusammensetzt,

 beschreiben, welche Rolle die Monopolkommission bei der Energieversorgung spielt und wel- che Empfehlungen sie zu den Energiemärkten veröffentlicht hat,

 die Folgen der Reaktorkatastrophe von Fukushima erläutern,

 Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien analysieren,

 Herausforderungen und Chancen der Energiewende benennen und diskutieren,

 die Rolle der Energiekonzerne im Streit um Entschädigungen kritisch reflektieren.

Didaktisch-methodischer Ablauf Inhalte und Materialien (M) I. Energieversorgung in Deutschland:

Zahlen, Daten, Fakten

Zu Beginn der Einheit soll den Schülerinnen und Schülern ein Überblick über die derzeitige Lage der Stromerzeugung in Deutschland gegeben werden.

Sie werden außerdem aufgefordert, sich über die „Großen Vier“, die vier wichtigsten Ener- gieversorgungsunternehmen in Deutschland, zu informieren.

Weiterhin wird untersucht, warum die Strom- versorgung in Deutschland insgesamt stabil funktioniert.

Stromerzeugung: Zahlen und Fakten/

M1a bis c (Text und Schaubilder) Lösungsvorschlag zu M1a bis c, Arbeitsauftrag 2/M1d (Text)

Warum das Stromnetz in Deutschland so stabil ist/M1e bis g (Text)

II. Preise und Märkte

Auf diesen Grundlagen aufbauend wird nun dargestellt, wie der Strompreis zustande kommt.

In einem weiteren Text werden Empfehlungen der Monopolkommission zum Thema Energie- märkte vorgestellt. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Kernaussagen herausarbeiten und außerdem herausfinden, worum es sich bei der „Monopolkommission“ überhaupt handelt.

Wie kommt der Strompreis zustande?/

M2a und b (Text und Schaubild)

Was sagt die Monopolkommission?/

M2c (Text)

Lösungsvorschlag zu M2c/M2d (Text und Foto)

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5.33 Energieversorgung in Deutschland Teil 5: Wirtschaft

2 Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG, 95326 Kulmbach

Eine Karikatur setzt sich auf ironische Art mit der Preissetzung durch die Energiekonzerne auseinander.

 Karikatur zu Strompreisen/M2e (Karikatur)

III. Die Energiewende

In einem Text werden die Folgen der Reaktor- katastrophe in Fukushima für die Kernenergie weltweit aufgearbeitet.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren dann, wie sich die Erzeugung erneuerbarer Energien in den letzten Jahren entwickelt hat und welche Bundesländer Vorreiter sind.

Arbeitsteilig bearbeiten die Schülerinnen und Schüler häufige Fragen zur Energiewende und die Antworten darauf. Sie stellen ihre Ergebnis- se im Plenum vor und diskutieren die Heraus- forderungen und Chancen, die sich durch die Energiewende ergeben.

 Sechs Jahre nach dem GAU: Wie hat Fukushima die Welt verändert?/M3a und b (Text und Foto)

 Erneuerbare Energie in Zahlen/M3c und d (Text und Schaubilder)

 Häufige Fragen zur Energiewende/

M3e bis h (Text)

IV. Die Kosten und die Energiekonzerne Der Streit um die Kosten für den Atomausstieg und die Energiewende ging bis vor das Bun- desverfassungsgericht. Die Betreiber von Atomkraftwerken fühlten sich enteignet und getäuscht und plädierten auf „Vertrauens- schutz“, die Bundesregierung hielt das Argument des öffentlichen Interesses und All- gemeinwohls dagegen. Die Schülerinnen und Schüler sollen beide Seiten kennenlernen und das tatsächliche Urteil recherchieren, das sie dann reflektieren können.

Zwei Karikaturen thematisieren die Frage, wer für die Problematik des Atommülls zuständig ist.

Die Energiekonzerne werden hier in einem negativen Licht gezeigt, da sie aus Sicht der Karikaturisten zum einen ihre Zuständigkeit leugnen und zum anderen heuchlerisch handeln, indem sie den Atommüll loswerden wollen, aber gleichzeitig Entschädigungszah- lungen fordern. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Aussagen der Karikaturen erörtern.

 Bundesverfassungsgericht: Entschädi- gung für die Atomkonzerne?/M4a bis d (Text und Foto)

Lösungsvorschlag zu M4a bis d, Arbeits- auftrag 2/M3e (Text)

 Energiekonzerne in der Kritik/M4f und g (Karikaturen)

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Ideenbörse Sozialkunde/Politik Sekundarstufe, Ausgabe 43, 2/2018 5

Stromerzeugung: Zahlen und Fakten

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Deutschland liegt inmitten eines vernetzten europäischen Stromsystems und ist aufgrund dieser zentralen geografischen Lage in Europa ein wichtiger Partner im europäischen Strommarkt und eine Drehscheibe der europäischen Stromflüsse. Zudem exportiert Deutschland immer mehr Strom in seine Nachbarländer. Treibende Kraft für die Import- und Exportflüsse sind die Groß- handelspreise an den nationalen Strombörsen, die von der jeweiligen Stromnachfrage, der Er- zeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und den Brennstoffkosten für fossile Kraftwerke bestimmt werden.

Stromerzeugung europäisch

Der physikalische Stromaustausch erfolgt mit neun unmittelbaren Nachbarländern - Dänemark, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Schweiz, Österreich, Tschechien, Polen und über ein See- kabel mit Schweden. Deutschland exportierte im Jahr 2016 80,7 Milliarden kWh Strom in seine Nachbarländer, während 27,0 Milliarden kWh Strom importiert wurden.

In Europa verfügt Deutschland über die höchste installierte Kraftwerksleistung und erzeugt und verbraucht am meisten Strom.

Stromerzeugung national

Mit der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird der Stromerzeugungsmarkt in Deutschland abgebildet.

Derzeit (Kraftwerksliste der BNetzA, Stand 31. März 2017) sind Erzeugungsanlagen mit einer Netto-Nennleistung von insgesamt rund 205,7 Gigawatt (GW) installiert. Von der Netto-Nenn- leistung entfällt ein Anteil von ca. 97,9 GW auf erneuerbare Energien, darunter ca. 39 GW auf Solar- und ca. 45 GW auf Windenergie. Die gesamte installierte Leistung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen beträgt zusammen bereits rund 84 GW.

Dieses Leistungsangebot steht dem Strommarkt jedoch nicht jederzeit zur Deckung der Nach- frage zur Verfügung, sondern ist von den Wetterverhältnissen abhängig. Um die Versorgung zu sichern, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, werden konventionelle Kraftwerksanlagen eingesetzt.

Erneuerbare immer wichtiger bei der Stromerzeugung

188 Milliarden Kilowattstunden wurden im Jahr 2016 aus erneuerbaren Energien erzeugt und erreichten einen Anteil von 31,7 Prozent am Bruttostromverbrauch.

Der Strommix verändert sich

In Deutschland wurden im Jahr 2016  rund 648 Terawattstunden (TWh) Strom erzeugt – das sind 648 Milliarden Kilowattstunden (kWh). Bei stetig wachsendem Anteil von erneuerbaren Energien geht der Anteil von Kernenergie, Braun- und Steinkohle am Energieträgermix der deutschen Stromversorgung zurück.

© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Stromerzeugung – Zahlen und Fakten“ (aus:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/strommarkt-der-zukunft.html, abgerufen am 14.12.2017)

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5.33/M1b Energieversorgung in Deutschland Teil 5: Wirtschaft

6 Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG, 95326 Kulmbach

*vorläufige Angaben

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Anteil der Energieträger

an der Bruttostromerzeugung in Prozent

1990

insgesamt 549,9 Milliarden Kilowattstunden

2016*

insgesamt 648,4 Milliarden Kilowattstunden

Strommix – früher und heute

Kernenergie

Steinkohle Erdgas

Mineralöl Erneuer-

bare Ener- gieträger übrige Ener- gieträger

Braunkohle

Kernenergie

Stein- kohle

Erdgas

Mineralöl Erneuerbare

Energieträger übrige

Ener- gieträger

Braunkohle 3,5

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2,06,5 25,6 27,7 31,1

%

4,3

29,0 0,9

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%

© Globus

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14 Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG, 95326 Kulmbach

Was sagt die Monopolkommission?

Arbeitsaufträge:

1. Informiere dich über die Zusammensetzung und die Aufgaben der Monopolkommission.

2. Arbeite die Kernaussagen des Gutachtens „Energie 2017“ heraus.

Sondergutachten der Monopolkommission

Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden 1

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Die Energiewende stellt das gesamte Energiesystem in Deutschland vor große Herausforderun- gen, für die gezielte Lösungsansätze gefunden werden müssen. In ihrem heute veröffentlichten Sondergutachten mit dem Titel „Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden“ macht die Monopolkommission Vorschläge, wo die neue Bundesregierung ansetzen sollte. Hierzu der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Achim Wambach: „Aktuell sehen wir wenig Konzen- trationsprobleme auf dem Energiemarkt. Eine große Herausforderung stellt dagegen die Anpas- sung des Ordnungsrahmens im Zuge der Energiewende dar. Ein konsistenter Ordnungsrahmen könnte die Kosten der Energiewende begrenzen.“

Der Marktanteil der größten vier Energieversorger ist gegenüber dem Jahr 2014 abermals ge- sunken. Er lag im Jahr 2016 bei 54 Prozent (2014: 62 Prozent). Weitere Marktmachtindizes, welche die Monopolkommission regelmäßig berechnet, wie beispielsweise der Residual Supply Index (RSI), deuten aktuell ebenfalls nicht auf Marktmachtprobleme im Stromgroßhandel hin.

Ein Schwerpunkt des Sondergutachtens Energie 2017 liegt auf der Umsetzung der Energie- wende in Deutschland. Das Primärziel der Senkung von Treibhausgasemissionen sollte mit Hil- fe einer Stärkung des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) erreicht werden. Dazu sollten weitere Sektoren, wie beispielsweise der Verkehrssektor, einbezogen werden. Ein funkti- onsfähiger, sektorübergreifender EU-ETS ermöglicht ein Auslaufen der Förderung erneuerbarer Energien und unterstützt die Sektorkopplung, d. h. die Nutzung erneuerbarer Energien in den entsprechenden Sektoren. Die Förderung von EE-Anlagen, z. B. Windparks und Solarmodule, sowie der energiewendebedingte Ausbau von Stromnetzen bringt Kosten mit sich, welche die Stromverbraucher in Deutschland zunehmend belasten. Die Monopolkommission schlägt Maß- nahmen vor, die diese Belastungen begrenzen können. Technologieneutrale Ausschreibungen für die Förderung von EE-Anlagen ermöglichen einen kostengünstigen Ausbau. Zudem würde die Einführung eines regional differenzierten Netzentgelts für die Erzeugung von Strom aus neuen EE-Anlagen („EE-Regionalkomponente“) Anreize für die Betreiber von EE-Anlagen setzen, etwaige Netzausbaukosten bei ihrer Standortwahl zu berücksichtigen. Dies würde den Netzaus- baubedarf und die von den Stromverbrauchern zu zahlenden Netzentgelte begrenzen.

Die Kommunen müssen die Konzession für den Betrieb der Strom- und Gasverteilernetze in ih- rem Gebiet regelmäßig ausschreiben. Die Monopolkommission hat Mängel im Ausschreibungs- verfahren festgestellt, die dazu führen, dass häufig nicht der kosteneffizienteste Bewerber den Zuschlag erhält. Die Kommunen sollten deshalb den Wettbewerb auch über einen Abschlag auf das zu erwartende Netznutzungsentgelt („Netzdividende“) steuern, der bewirkt, dass der Bewerber die Konzession erhält, der das Netz am effizientesten betreiben kann. Die Verbraucher könnten auf diese Weise von einem geringeren Netzentgelt profitieren.

© Monopolkommission

(aus: http://www.monopolkommission.de/index.php/de/pressemitteilungen/191-energie-2017)

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5.33/M2d Energieversorgung in Deutschland

Teil 5: Wirtschaft

Ideenbörse Sozialkunde/Politik Sekundarstufe, Ausgabe 43, 2/2018 15

Lösungsvorschlag zu M2c

Arbeitsauftrag 1:

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregie- rung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wett- bewerbsrechts und der Regulierung berät.

Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt unter anderem die Erstellung eines Sondergutach- tens, das die Wettbewerbsentwicklung auf den Strom-und Gasmärkten untersucht.

Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden.

Vorsitzender der Monopolkommission ist Prof. Achim Wambach, Ph.D.

Prof. Achim Wambach 2016 (Abb. aus: https://de.wikipedia.org/)

Arbeitsauftrag 2:

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 6. Oktober 2017

Monopolkommission schlägt ein erzeugerseitiges regionales Netzentgelt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vor, um die Kosten des Netzausbaus zu begrenzen

Um Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen, sollte das europäische Emissionshandelssystem ge- stärkt werden, indem weitere Sektoren einbezogen werden

Monopolkommission fordert Anpassungen bei der Konzessionsvergabe für den Netzbetrieb, um Verbraucher zu entlasten

(aus: http://www.monopolkommission.de/index.php/de/pressemitteilungen/191-energie-2017)

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20 Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG, 95326 Kulmbach

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0,532 0,550

Erneuerbare Energien

Wo stehen die Bundesländer?

Erreichter Wert Ranking nach Auswertung von

59 Indikatoren* (Höchstwert 1 Punkt)

Stand Okt. 2017

Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien, DIW Berlin, ZSW Saarland

Berlin Hessen Bremen Sachsen Hamburg

Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Niedersachsen Sachsen-Anhalt Brandenburg Schleswig-Holstein Thüringen

Bayern

Mecklenburg-Vorpommern Baden-Württemberg

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© Globus

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*zur Bewertung der Anstrengungen und Erfolge bei der Nutzung von erneuerbaren Energien und dem diesbezüglichen wirtschaftlich-technischen Wandel

© Globus

Arbeitsauftrag:

Stelle anhand der Materialien die Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien dar.

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5.33/M3e Energieversorgung in Deutschland

Teil 5: Wirtschaft

Ideenbörse Sozialkunde/Politik Sekundarstufe, Ausgabe 43, 2/2018 21

Häufige Fragen zur Energiewende

Arbeitsaufträge:

1. Übernehmt jeweils zu zweit eine der „häufigen Fragen zur Energiewende“, lest die Antwort und recher- chiert eventuell zusätzlich. Stellt dann im Plenum kurz eure Frage samt Antwort vor.

2. Überlegt gemeinsam: Welche durch die Energiewende entstandenen Herausforderungen sind leicht zu bewältigen, welche schwieriger?

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Deutschland steckt mitten in der Energiewende. Energie aus erneuerbaren Quellen, wie Sonne und Wind, soll Energie aus fossilen Energieträgern, wie Kohle, und Kern- energie ablösen. Die häufigsten Fragen, die diese Wende mit sich bringt, haben wir hier zusammen mit unseren Antworten für Sie zusammengestellt.

Warum brauchen wir die Energiewende?

Die Art und Weise wie wir gegenwärtig Energie erzeugen und nutzen ist nicht nachhaltig. Die dabei entstehenden Treibhausgasemissionen und der immense Ressourcenverbrauch gefähr- den unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Deshalb müssen wir unseren Lebensstandard vom Energieverbrauch entkoppeln. Darüber hinaus hat die Katastrophe in Fukushima wieder einmal gezeigt, dass auch die Atomkraft zu viele Risiken in sich birgt. Wir brauchen einen grundlegen- den Umbau der Energieversorgungssysteme auf eine nachhaltige Energieerzeugung und eine effizientere Energienutzung. Die Energiewende bietet darüber hinaus die große Chance einer grundlegenden wirtschaftlichen Modernisierung. So rüstet sich Deutschland vor steigenden Preisen für fossile Energien, schafft neue Arbeitsplätze und wird zur führenden Exportnation umweltschonender Technologien.

Was sind die zentralen Handlungsfelder der Energiewende?

Energieeffizienz

Energieeffizienz ist die größte Energiequelle. Die Steigerung der Energieeffizienz ist für eine voll- ständige Umstellung auf erneuerbare Energien unverzichtbar. Sie lässt sich auch am einfachsten und am schnellsten erschließen. Energieeffizienz ist nicht nur für die Umwelt gut, sondern auch für den Geldbeutel. Ein großer Teil der vermiedenen Energiekosten übersteigt die Investitions- kosten innerhalb weniger Monate oder maximal nach fünf Jahren.

Erneuerbare Energien

Die tragende Säule der zukünftigen, energieeffizienten Energieversorgung bilden die erneuer- baren Energien. Diese Energiequellen speisen sich aus der Energie, die uns Sonne, Gravitation und Erdwärme bieten. Sie sind, im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern und Uran, im menschlichen Ermessen unendlich verfügbar und das potentielle Angebot übersteigt den Welt- energiebedarf um ein Vielfaches. Doch auch diese Ressourcen können nur in Verbindung mit einer effizienten Nutzung und Erzeugung nachhaltig genutzt werden. Wenn Energie effizienter genutzt wird, müssen beispielsweise auch weniger Windräder aufgestellt werden.

Netzausbau und intelligente Netze

Der Strom aus erneuerbaren Energien wird in Zukunft zunehmend dezentral erzeugt werden.

Die weit verzweigten Erzeugungsanlagen – vom Kleinwasserkraftwerkt in den Alpen bis zu den Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee – müssen intelligent miteinander vernetzt wer -

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Wie hängen Umweltschutz und Geothermie zusammen?

Zur Nutzung der Geothermie ist ein Eingriff in das natürliche Gleichgewicht der oberen Erd- kruste erforderlich. Die Auswirkungen sind aber lokal begrenzt und beherrschbar. Es können kleine Erdbewegungen, ausgelöst werden. Um diese zu vermeiden oder die potentielle Stärke dieser „Mini-Erdbeben“ vorherzugsagen muss der natürliche Spannungszustand der Erdkruste in den jeweiligen Gebieten erforscht werden. Meist entstehen Gefährdungen durch mangelhaf- te Planung und Durchführung von Bohrungen. Schutzmaßnahmen sind aber bekannt und die Risiken beherrschbar. Schwierig beurteilen lassen sich die Umwelteffekte durch Temperaturver- änderungen im Grundwasser. Dort bestehen noch Wissenslücken, die das Umweltbundesamt gerade untersucht.

Gibt es Konflikte zwischen Umweltschutz und Sonnenenergie?

Die Sonnenenergie ist mit vergleichsweise geringen Umweltwirkungen verbunden. Für die Stand- ortwahl können dennoch Umweltkriterien relevant sein. Bereits bebaute und versiegelte Flächen, v. a. Dächer, sind aus ökologischer Sicht unproblematisch. Großflächige Solaranlagen wirken da- gegen quasi wie eine Bebauung, sodass hier im Einzelfall Umweltschutz und Nutzung gegenei- nander abgewogen werden müssen. In Schutzgebieten sollten keine Anlagen errichtet werden.

Ist Wasserkraft ökologisch?

Alle Flüsse in Deutschland sind von der Wasserkraftnutzung betroffen. Nur neun Prozent errei- chen aber derzeit das angestrebte EU-Ziel im Gewässerschutz, den „guten ökologischen Zu- stand“. Der Aufstau ist mit gravierenden Wirkungen und Änderungen der Lebensräume verbun- den. Die Fließgewässer sind für Tiere und Feststoffe nicht mehr durchgängig. Fische geraten häufig in die Turbinen und an Rechen. Ohne begleitende Maßnahmen wie der Errichtung von Fischwanderhilfen kann das zu negativen Auswirkungen auf die Fischpopulation führen.

Das technisch-wirtschaftliche und ökologisch sinnvoll nutzbare Potential ist zum größten Teil erschlossen. Deshalb ist der Neubau von Wasserkraftanlagen kritisch zu bewerten. Den Vorzug müssen die Modernisierung und die Leistungserhöhung an vorhandenen Standorten erhalten.

Die Ziele des Gewässerschutzes und der Klimaschutz müssen immer abgewogen werden.

Wie muss bei der Nutzung von Energie aus Biomasse auf den Umweltschutz geach- tet werden?

Die Bereitstellung von Biomasse und deren energetische Nutzung können mit negativen Um- welteffekten verknüpft sein. Es kann zu intensivere Nutzung von Anbauflächen und Nutzung neuer Flächen kommen. Das kann zu einer Zunahme von Überdüngung und Versauerung der Böden und der Gewässer, aber auch zu höheren Emissionen von Klimagasen (v. a. Lachgas) füh- ren. Der Verlust von Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit sowie der natürlichen Filterfunktion der Böden und Kohlenstoffspeicherfunktion von Böden und Wäldern wären weitere Umweltfolgen.

Die Produktion von ausschließlich energetisch genutzter Biomasse kann auch eine Konkurrenz zur Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln sein.

Bei der Nutzung von Anbaubiomasse muss die Ernährung und stoffliche Nutzung (Möbel, Bau- holz, Biokunststoffe) nach Möglichkeit immer einer energetischen Verwertung vorgezogen wer- den. Rodungen von Waldflächen zur Gewinnung von Biomasse muss in jedem Fall vermieden werden. Organische Reststoffe sollen mit fortschrittlicher Anlagentechnik verwertet werden.

(Umweltbundesamt 2017, aus:http://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/

klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/haeufige-fragen-zur-energiewende#textpart-6, vom 05.03.2015)

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5.33/M4d Energieversorgung in Deutschland Teil 5: Wirtschaft

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Eigentums sei doch ein „flexibles Instrument“ (Richter Johannes Masing). Man könne sich vor- stellen, dass eine Entschädigung eher die Ausnahme sei und man so einen Ausstieg auch durch Übergangsfristen zumindest abfedern könne.

Egal wie das Verfahren ausgeht: Die Leitlinien des Urteils dürften auch wichtig für künftige Situ- ationen werden, in denen der Gesetzgeber bestimmte Lebensbereiche neu bewertet und dies Auswirkungen auf Eigentumspositionen hat.

Welche weiteren Klagen gibt es noch in Sachen „Atomausstieg“?

Es gibt verschiedene Klagen der Atomkraftwerksbetreiber, in denen es um Schadensersatz geht.

Allerdings betreffen diese nicht das Atomausstiegsgesetz. In diesen Klagen geht es um das dreimonatige „Moratorium“, also die vorrübergehende Stilllegung direkt nach Fukushima.

Auch dafür wollen die Betreiber Entschädigung in Millionenhöhe. Mit dem Verfahren am Bun- desverfassungsgericht haben diese Klagen aber nichts zu tun.

Eine weitere juristische Baustelle ist die bereits laufende Klage des schwedischen Konzerns Vat- tenfall gegen die Bundesrepublik vor einem Schiedsgericht in den USA. Geltend gemacht wer- den hier 4,7 Milliarden Euro.

Im Rahmen der „Atomkommission“ laufen ohnehin seit vielen Monaten Verhandlungen zwi- schen AKW-Betreibern und der Politik über verschiedene Fragen des Atomausstiegs. Es wird spannend zu beobachten sein, welche Rolle das Karlsruher Urteil zum beschleunigten Atomaus- stieg in dieser Gemengelage spielen wird.

(von Frank Bräutigam und Kolja Schwartz,, aus:

https://www.tagesschau.de/inland/atomausstieg-vor-dem-bverfg-101.html, vom 06.12.2016)

Arbeitsaufträge:

1. Vergleicht die Interessen der Energieversorger im Rechtsstreit mit denen der Bundesregierung.

2. Erkundigt euch, wie das Verfahren ausging

3. Diskutiert: Findet ihr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachvollziehbar?

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Ideenbörse Sozialkunde/Politik Sekundarstufe, Ausgabe 43, 2/2018 25

Bundesverfassungsgericht:

Entschädigung für die Atomkonzerne?

(Abb. aus: Pixabay) 1

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Nach der Fukushima-Katastrophe vollzog die Bundesregierung eine Wende beim Atomausstieg. Die AKW-Betreiber fühlen sich enteignet und verlangen Entschädi- gung. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Worum geht es in Karlsruhe – und worum nicht?

Die drei Energieversorger E.on, RWE und Vattenfall klagen in Karlsruhe gegen das Gesetz zum beschleunigten Atomausstieg aus dem Jahr 2011. Ihr Ziel ist es aber ausdrücklich nicht, den Atomausstieg wieder rückgängig zu machen. Das anstehende Urteil wird den Atomausstieg also nicht zurückdrehen. Die Richter in Karlsruhe müssen über die Frage entscheiden: Hätte das Gesetz zum Atomausstieg eine Entschädigung für die Konzerne vorsehen müssen? Entweder ist das Gesetz also in Ordnung. Oder es ist verfassungswidrig, weil es so eine Entschädigungsrege- lung nicht gibt. In diesem Fall müsste der Gesetzgeber nachbessern. Das Bundesverfassungsge- richt würde im Urteil aber keine konkreten Summen festlegen, geschweige denn den Klägern direkt zusprechen. Bei Streit über die Höhe möglicher Entschädigungen könnten weitere Klagen an den Instanzgerichten nötig werden.

Was ist die Vorgeschichte des Verfahrens?

Da kann man durchaus weit zurückblicken. „Atomkraft? Nein Danke“. Mit diesem Motto kämpft die Anti-Atomkraft-Bewegung seit den 70er-Jahren gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie in Deutschland. Der Ausstieg aus der Kernenergie hat ein „wechselvolles Schicksal mit mehreren abrupten Richtungsänderungen hinter sich“, so der Vizepräsident des Bundesver- fassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, zu Beginn der beiden Verhandlungstage im März 2016.

Im Jahr 2000 schloss die erste rot-grüne Bundesregierung eine Ausstiegsvereinbarung mit den vier großen Energieversorgungsunternehmen, die zwei Jahre später Gesetz wurde. Bis 2022 sollte der letzte Meiler in Deutschland abgeschaltet sein.

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