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Demonstration gegen die Zulassungspraxis am Europäischen Patentamt in München am Do. 23. Oktober

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Pressemitteilung

Landesfach- geschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg

Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, München,15.Oktober 2008 PM 104/08/LFGS Gentechnik

Demonstration gegen die Zulassungspraxis am

Europäischen Patentamt in München am Do. 23. Oktober Keine Patentierung von Pflanzen, Tieren und Saatgut ! BN unterstützt Aufruf

Treffpunkt und Start: 10 Uhr am Isartorplatz Ende: gegen 13 Uhr am Europäischen Patentamt, Erhardtstr. 27, München

Am Donnerstag dem 23. Oktober findet in München eine Demonstration gegen die Erteilung von Patenten auf Tiere und Pflanzen statt. Dazu ru- fen als Organisatoren u.a. die Verbände “Kein Patent auf Leben”, Greenpeace, Misereor, der Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft auf. Auch der Bund Naturschutz (BN) unterstützt den Demonstrationsaufruf und wird sich an der Demo beteiligen. Beim Umzug vom Isartorplatz (10.00 Uhr) zum Europäischen Patentamt, Nähe Deutsches Museum werden u. a. lebende Kühe mitgeführt. Ruth Tippe, Sprecherin von „Kein Patent auf Leben“, wird dort 35.000 Unterschriften gegen das Brokkoli-Patent übergeben.

Es geht den Unterstützerorganisationen darum, Patente auf ganz nor- male Pflanzen und Tiere zu verhindern, die auf konventionellen Züch- tungsverfahren beruhen. „Denn die Natur und das Arbeitsergebnis von Bäuerinnen und Bauern und spezialisierten Züchtern aus vielen Jahr- hunderten dürfen nicht einfach in den Besitz von Großkonzernen gelan- gen, die sich damit unrechtmäßig eine Monopolstellung ungeahnten Ausmaßes verschaffen würden“, so der BN.

Kaum wahrgenommen von der Öffentlichkeit und vielen Politikern in Ämtern und in den Parlamenten hat das Europäische Patentamt in den letzten zehn Jahren Hunderte von Patenten auf Pflanzen und Tiere erteilt, so z. B. auch das 2002 erteilte Brokkoli-Patent, das Patent auf die sogenannte Schrumpel- tomate (2003), das Kuhpatent von 2007 und das Schweinepatent vom Juli 2008. Allen diesen Patenten ist eigen, dass die betreffenden Lebewesen aus konventioneller Züchtung stammen, das heißt, dass sie seit Jahrhunderten Eigentum der Bauern und Züchter sind. Kritiker wehren sich dagegen, dass trotz des Verbotes der Patentierung von Pflanzensorten und Tierrassen und

„im wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung“ immer wieder Paten- te auf natürliche Pflanzen und Tiere erteilt werden, selbst wenn keine gen-

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Diese Pressemitteilung ist im Internet unter:

http://www.bund-naturschutz.de/presse/mitteilungen.html abrufbar.

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technische Veränderungen vorgenommen wurden, sondern lediglich Gene auf vermutliche Eigenschaften analysiert wurden.

Beim Brokkolipatent dreht es sich um die Anreicherung eines brokkolieigenen Stoffes, einem Glucosinolat, das auch antikarzinogene Wirkung hat.

Beim Patent auf die „Schrumpeltomate wird eine hybride Tomate gezüchtet, die im reifen Zustand leicht Wasser verliert, also schrumpelt.

Beim Schwäbisch-Hällischen Hausschwein finden sich im Genom exakt dieselben Gene, die sich die Firma Monsanto für ein Züchtungsverfahren patentieren ließ, um optimale Ergebnisse für Wachstum, Fettanteile und Fleischqualität zu erreichen. Der Schweinezüchter Christoph Zimmer aus Schwäbisch Hall befürchtet, dass bis zu einer Million Nachkommen eines Zuchtebers in der zweiten Generation unter den Anspruch des

Patentinhabers fallen könnten. Bei der sogenannten markergestützten Zucht werden grundsätzlich nur schon vorhandene Gen-Merkmale verstärkt und darauf beruht dann der Patentschutz.

Das Kuhpatent betrifft ein Verfahren zur Marker gestützten Selektion, um eine höhere Milchleistung zu erzielen.

Besonders problematisch ist auch, dass das europäische Patentamt keiner direkten politischen Kontrolle unterliegt. In den Verwaltungsrat des

Europäischen Patentamtes entsendet jeder europäische Staat den Leiter des jeweiligen nationalen Patentamtes sowie einen Vertreter seines zuständigen Ministeriums. In drei Kammern (Einspruchskammer, technische

Beschwerdekammer und für spezielle Fälle die Große Beschwerdekammer) werden die Patente auf Grundlage des europäischen Patentübereinkommens verhandelt. Das Patentamt finanziert sich ausschließlich aus der Prüfung und Erteilung von Patenten, deren Kosten sich auf durchschnittlich, ca. 40 000 bis 60 000 € pro Patent belaufen.

Patente auf Leben sind höchst umstritten. Sie sind auch der Dreh- und Angelpunkt in der Agro-Gentechnik, um mit patentierten genveränderten Produkten Gewinne zu erzielen.

Viele Verbände sprechen sich grundsätzlich gegen Patente auf Leben aus.

Dazu gehören u.a. die meisten Bauernverbände, auch der bayerische

Bauernverband, Verbraucherverbände, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Bund Naturschutz in Bayern.

Für Presserückfragen:

Ruth Tippe, „Kein Patent auf Leben“, Tel. 0172 – 89 63 858, www.keinpatent.de, r.tippe@keinpatent.de

Kurt Schmid, BN Fachabteilung München, 089-548 – 29 888 Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin,Tel. 0911 8187 8 – 20 marion.ruppaner@bund-naturschutz.de

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