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Schreiben der BGE zu Datenabfragen - Bestätigung des rechtskonformen Verhaltens (PDF)

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BGE I Eschenstraße 55 j 31224 Peine

Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl

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SG01101/7-5/1-2019#1

Datum und Zeichen Ihres Schreibens Datum 22. Oktober 2019

Datenabfragen der Bundesgesellschaft für Endlagerung Hier: Bestätigung unseres rechtskonformen Verhalten

BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Vorhabenträgerin des Standortauswahlverfahrens nach dem Gesetz zur Suche und Aus- wahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG) bestätigen wir Ihnen im Hinblick auf die Datenabfragen gerne schriftlich, dass die Geschäftsführung und die Mitarbeiter der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) sich zu jeder Zeit rechtskonform verhalten.

Die Arbeit und die Organisationsform der BGE begründen sich aus dem Atomgesetz (§ 9a Abs. 3 S. 2 AtG) und dem Standortauswahlgesetz (StandAG). Alleiniger Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewinnorientierung besteht nicht. Ein Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeit des Unternehmens und die Beteiligungsführung ist im Bundesministe- rium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) angesiedelt. Den Beschäftigten der BGE ist es gesetzlich verboten, schutzwürdige Geheimnisse unbefugt zu offenbaren. Die- ses Verbot ergibt sich aus strafrechtlichen Regelungen. Die Beschäftigten der BGE sind auch als Beschäftigte einer privatrechtlich organisierten Bundesgesellschaft Amtsträger im straf- rechtlichen Sinn, vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB). Amtsträger sind durch das Strafrecht zum Schutz von Privatgeheimnissen verpflichtet.

Außerhalb dieser Rechtsvorschriften werden Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse u. a. durch die Strafvorschrift des § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) sowie durch zivilrechtliche Vorschriften zum Verbot unerlaubter Handlungen geschützt.

Ergänzend können wir darüber hinaus bestätigen, dass wir durch unsere vorgenommene Trennung auf Systemebene und Berechtigungssysteme sicherstellen, dass nur die an der Standortauswahl beteiligten Beschäftigten auf die Daten zugreifen können.

Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG HIidesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stelan Studt (Vors.). Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanilz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth

Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg -IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-ld.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38!210105728

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BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG

Wir handeln stets auf Grundlage der geltenden Gesetzes-und Rechtslage und sind uns dabei selbstverständlich auch der den Datenschutz und das Urheberrecht betreffenden Regelungen und Verordnungen gewahr.

Dabei sind wir uns bewusst, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Geodaten auf Grund von entsprechenden Vereinbarungen zwischen den Dateninhabern und Ihnen ggf. Geheim- haltungsverpflichtungen Ihrerseits unterliegen.

Im Einzelnen sichern wir Ihnen daher zu:

1. Nutzung und Umfang: Die Nutzung erfolgt ausschließlich für die Zwecke der Standort- auswahl nach StandAG sowie für das sich daran anschließende Genehmigungsverfahren nach § 9b Abs. 1a AtG. Davon umfasst ist auch die Dokumentation gemäß gesetzlicher Vorgaben. Die Nutzung erfolgt nur im für diese Zwecke erforderlichen Umfang.

2. Datensicherung: Die Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Regelungen zum Datenschutz vor dem Zugriff Dritter geschützt (technisch, organisatorisch, rechtlich). Dritte in diesem Sinne sind auch unbefugte Mitarbeiter der BGE sowie unbefugte Mitarbeiter der von der BGE beauftragten Person/ Stelle/ Behörde.

3. Gewährung des Zuganges zu diesen Daten BGE intern: Die BGE wird Mitarbeiter mit der Nutzung der Daten nur für die Zwecke und nur im Umfang nach Nummer 1. bestimmen (befugte Personen).

4. Gewährung des Zuganges zu diesen Daten an befugte Externe: Die BGE wird externe Personen / Behörden / Stellen mit der Nutzung der Daten nur für die Zwecke und nur im Umfang nach Nummer 1. bestimmen. Vor dem Zugang zu diesen Daten werden diese befugten Externen belehrt und verpflichtet.

5. Gewährung des Zugangs nach UIG: Die BGE ist informationspflichtige Stelle gemäß

§ 1 Nr. 2 Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG). Anträge von Berechtigten nach dem UIG werden unter Beachtung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben-insbesondere auch der Regelungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - bearbeitet. Bei denkbaren Veröffentlichungen der Daten aus anderen Rechtsgrundlagen wird auf Basis der geltenden Rechtslage der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berück- sichtigt.

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Vorsitzender der Geschäftsführung

Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Steffen Kanitz

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Stellvertr. Vorsitzender der Geschäftsführung

Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG HIidesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studl (Vors.), Beate Kaltenbach-Herbert, Steffen Kanltz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth

Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USl•ld.Nr. DE 308282389. Steuernummer 38/210/05728

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