SG01101/3-4/1-2019#1 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
GeSChäftSführung EINGEGANGEN
16. Sep. 2019
KBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Z II 1, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn
www.bmu.de
Geschäftsführung der
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67
45127 Essen nachrichtlich:
Geschäftsführung der
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Eschenstraße 55
31224 Peine
Zuständigkeit Behälterentwicklung
Berlin, 13. September 2019 Sehr geehrte Herren,
bezugnehmend auf unser Beteiligungsgespräch am 5. September 2019 und in Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen der Abteilung S im Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit teile ich Ihnen mit, dass die auftragsgemäße Zuständigkeit für die Behälterentwick- lung für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ausschließlich und voll- umfänglich bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) liegt.
Grund dafür ist die notwendige, enge Verknüpfung der Behälteranforderun- gen mit den von der BGE im Standortauswahlverfahren zu entwickelnden Sicherheitskonzepten.
Unabhängig davon sind die jeweiligen Inhaber der radioaktiven Abfälle we- gen der dort vorhandenen Kenntnisse über die Abfälle frühzeitig in den Ent- wicklungsprozess einzubinden.
Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, 53175 Bonn Verkehrsanbindung: Haltestelle Robert-Schuman-Platz, U-Bahn 66 und 68
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Die Entsorgungskommission (ESK) hat sich im Rahmen der Klausurtagung am 16. und 17. Mai 2019 ebenfalls klar für dieses Vorgehen ausgesprochen.
Die Geschäftsführung der BGE erhält nachrichtlich eine Kopie dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
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